Ich danke für Ihr Verständnis, aber der Beitrag von Frau Kiltz hat mich herausgefordert, noch ein paar Sätze zu sagen.
Ihr Beitrag hat mich herausgefordert, noch ein paar Sätze zu sagen, weil ich mir nicht sicher bin, dass das bei jedem im Bewusstsein ist.
Wenn es um Nutztierhaltung und die NutztierhaltungsVerordnung geht, dann haben Sie Recht, wenn Sie sagen – ich zitiere Sie noch einmal – „Nutztiere empfinden auch“. Da muss man immer den Satz anschließen, sie empfinden aber nicht wie Menschen und nicht, wie wir Menschen denken. Ich weise darauf hin, dass allzu viele Menschen nicht genau wissen, – –
wie Tiere empfinden und ob sie tatsächlich von den Tierhaltern, auch von den Hobbytierhaltern, tiergerecht gehalten werden.
Ich beobachte zum Beispiel, dass es Menschen in der Nachbarschaft gibt, die zum Beispiel Schäferhunde in der warmen Stube halten. Auch andere Tiere, die nicht in die warme Stube gehören, finden sie dort. Ich bitte, dass man das in die Öffentlichkeit trägt. Wir werden unseren Hobbytieren damit nicht gerecht. Da gibt es sehr viel nachzuholen, dass wir hier auch im privaten Bereich tiergerecht handeln.
Meine Damen und Herren, das Zweite, was aber wichtig ist, ich möchte darauf hinweisen, das Land RheinlandPfalz war das erste Bundesland, das die Wettbewerbe für tiergerechte Nutztierhaltung ausgeschrieben hat und dafür auch Preise ausgelobt hat. Ich denke, das sollten wir auch in der Öffentlichkeit herausstellen. Das Land Rheinland-Pfalz ist, was die tiergerechte Nutztierhaltung angeht, vorbildlich vorgegangen.
Grenzüberschreitende Kriminalität im Norden des Landes bekämpfen – Zollfahndungsamt Koblenz wieder einrichten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/3379 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Sachverhalt ist eigentlich klar. Die durch Bundesfinanzminister Eichel zum 1. Januar 2003 in Kraft gesetzte Zollverwaltungsreform hat ganz eindeutig negative Folgen für die Kriminalitätsbekämpfung.
Gerade im Norden unseres Landes ist die Situation dramatisch. In der Vergangenheit haben Zollfahndungsämter in Koblenz und Trier erfolgreiche Arbeit geleistet, durch mobile Einsatzgruppen Schmuggel und Rauschgifthandel in Eifel, Hunsrück und Westerwald bekämpft. Eine schlagkräftige effektive Organisation lebt von schnellen Entscheidungen und kurzen Wegen. Wie katastrophal die Auswirkung der Reform aus dem Jahr 2003 ist, lässt sich leicht belegen. Ich beziehe mich hier
auf die Aussagen der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Kohnle-Gros und mir. So hat zum Beispiel die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach in den Jahren 1999 bis 2002 im Mittel von der Zollverwaltung vorgelegte Strafanzeigen in einer Größenordnung von jährlich 13 bearbeitet. Im Jahr 2003 waren es nur noch ganze drei.
Die Hauptzollämter Saarbrücken und Frankfurt haben im Jahr 2003 ganze vier Ermittlungsverfahren an die Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen abgegeben. Im Jahr 2002 waren es noch 20 Verfahren.
Lieber Kollege, wenn man bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität nichts macht, hat man im Land in der Statistik null Kriminalität. Ich glaube, diesen Zusammenhang brauche ich hier nicht weiter auszuführen.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat im Jahr 2003 in keinem einzigen Fall den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Diese Beobachtungen decken sich übrigens auch mit Blick auf die Übersicht über die Ermittlungsverfahren des Zollfahnungsdienstes. Dort sind im Mittel der Jahre 1999 bis 2002 pro Jahr 37.000 Ermittlungsverfahren bearbeitet worden. Im Jahr 2003 waren es nur noch 17.461. Das ist mehr als die Halbierung der Ermittlungsverfahren.
Bei den Rauschgiftdelikten stellt sich die Zahl noch dramatischer dar. Im Jahr 1999 gab es über 21.000 Ermittlungsverfahren. Im Jahr 2003 waren es nur noch etwas mehr als 7.000, also nur noch rund ein Drittel.
Angesichts dieser dramatischen Entwicklung geht es heute hier um einen Appell an den Bundesfinanzminister. Ich denke, niemand bezweifelt die Notwendigkeit der Zollfahndung gerade auch in den Bereichen Koblenz und Trier. Niemand bezweifelt die Notwendigkeit eines verstärkten Fahndungsdrucks und die Notwendigkeit einer Änderung der Zollverwaltungsreform.
In der Sache sind wir auch hier im Hause nicht auseinander. Unser Antrag enthält auch keine Kritik an der Landesregierung, sondern lädt vielmehr ein, gemeinsam Druck Richtung Berlin zu machen. Ich behaupte auch nicht, dass die verantwortlichen Mitglieder der Landesregierung nichts unternommen hätten. Es geht nicht darum, diese unternommenen Bemühungen zu kritisieren, sondern ein Ergebnis zu erreichen. Dieses Ergebnis in Berlin kann nur heißen: Rücknahme der Zollverwaltungsreform;
denn solange sich in Berlin nichts Wesentliches bewegt, solange die Fakten eine so eindeutige Sprache sprechen, solange die Generalstaatsanwaltschaft wegen – wörtliches Zitat – „erheblicher Zeit- und Beweisverluste“ gegen die Drogenkriminalität und den Zigaretten
schmuggel im Norden des Landes die Wiederherstellung der alten Strukturen fordert, solange Schmuggler und Dealer auf der Drogenroute A 61 ziemlich freie Fahrt haben und solange der Generalstaatsanwalt in Koblenz deutlich macht, dass es sich um einen Strukturfehler dieser Reform handelt, solange das alles so ist, muss in Berlin bei Bundesfinanzminister Eichel interveniert werden.
Den zeitlichen Rahmen, den man sich im Bundesfinanzministerium gegeben hat, nämlich nach fünf Jahren das Ganze zu überprüfen, ist viel zu lang. Er ist zu lang, weil in dieser Zeit Tonnen – ich sage bewusst Tonnen – beispielsweise von Marihuana ungehindert durch unser Land transportiert werden. Nehmen Sie sich einmal die Zahlen vor Augen. 1999 hat die Zollverwaltung allein über 12 Tonnen Marihuana sichergestellt. Im Jahr 2003 sind es nur noch 1,3 Tonnen. Ich denke, alle Argumente liegen auf der Hand. Sie liegen auch auf der Hand, wenn man nur einen Blick in das Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter wirft. Dort steht in § 26 Abs. 2: „Die Zollfahndungsämter treffen alle geeigneten erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, zur Aufdeckung unbekannter Straftaten sowie zur Vorsorge für künftige Strafverfahren im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung.“
Genau dies ist seit dem 1. Januar 2003 nicht mehr gegeben. Der Auftrag des Gesetzgebers wird nicht erfüllt. Wir müssen alles tun, damit diese Reform korrigiert wird. Ich denke, es wäre ein gutes Signal, wenn das Parlament in seiner Gesamtheit die Landesregierung in ihren Bemühungen in Berlin unterstützt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hörter, dieser Antrag gehört zu denen, die überflüssig sind, nicht wegen des Inhalts des Problems, sondern weil Sie den Eindruck erwecken, als wenn die Landesregierung dieser Unterstützung bedarf.
Sie wissen ganz genau, dass bereits in der Vorphase der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums die Landesregierung, an ihrer Spitze Herr Ministerpräsident Beck, sich an den Bundesfinanzminister gewandt hat, weil er das, was das Bundesfinanzministerium gesagt hat, es würde die Kriminalitätsbekämpfung sogar verbessern – das war eine der Grundlagen dieser Entscheidung –, nicht geglaubt hat. Das Gleiche hat der
Innenminister getan. Darauf folgend sind immer wieder Versuche seitens der Landesregierung gestartet worden – der letzte Brief meines Erachtens von unserem Finanzminister aus dem August dieses Jahres –, und dann hat – ich glaube, das ist der richtige Weg – ein Gespräch stattgefunden zwischen Bundesfinanzministerium und den Staatssekretären aus dem Bereich des Innern und aus dem Bereich der Justiz, um sich mit den Fragen auseinander zu setzen; denn eins ist schon etwas merkwürdig: auf der einen Seite die Erklärung aus der Staatsanwaltschaft, auf der anderen Seite aber keine Meldung aus dem Bereich des Landeskriminalamts und der Polizei, die ein Defizit aufgrund der Strukturveränderung beklagen. –
Das ist schon bemerkenswert. Wenn es so ist – ich will nicht behaupten, dass die andere Seite Recht hat –, dann muss man sich mit diesen Fragen auseinander setzen. Das tun wir jetzt. Dafür brauchen wir keinen Antrag. Das tun wir bereits jetzt, um dies zu klären, und wir machen nicht nur die Fliegenbeinzählerei; denn was sagt schon eine Zahl 13,5 über die Fälle aus, die dahinterstehen.
Das Bundesfinanzministerium sagt, sie wollten von der Bagatellbekämpfung weg. Sie wollen nicht den Endverbraucher erwischen, sondern die Strukturen aufbrechen. Natürlich hat ein Fall, der eine Struktur aufbricht, eine ganz andere Dimension, als fünf kleine Dealer gefangen oder erwischt zu haben. Von daher muss man sich das sehr genau betrachten und nicht die große Keule schwingen.
Sie wissen genauso wie ich, wenn das Bundesfinanzm inisterium aufgrund dieser Behauptung das Zollfahndungsamt Koblenz wieder einrichten müsste,
müsste es die gesamte Reform zurückdrehen; denn das gilt für jeden Standort und nicht nur für Koblenz. Von 24 sind nur acht oder neun übrig geblieben. Von daher muss man schon sehr durchschlagende Argumente haben, die dann das bewirken sollen, was Sie anstreben.
Wenn sich aufgrund eingerichteter Arbeitsgruppen ergeben sollte, dass diese Strukturveränderung tatsächlich zu diesen Problemen geführt hat, die Sie hier aufzeigen, dann ist es selbstverständlich, dass versucht wird, dies zu verändern. Es wird sich dann zeigen, in welcher Form. Da geht es auch nicht um die Fünfjahresfrist. Das ist auch in dem Gespräch am 30. oder 31. August dieses Jahres von Berlin zugesagt worden. Ich denke, es macht wenig Sinn, solche Anträge durchzuziehen, sondern es macht Sinn, an der Sache zu arbeiten. Das wird getan, und deshalb bedarf es dieses Antrags nicht, da er den falschen Eindruck erweckt.
Es geht gar nicht um den Inhalt der Frage. Wir brauchen uns doch nicht gegenseitig zu sagen, wir würden uns für eine vernünftige Kriminalitätsbekämpfung nicht hinreichend einsetzen. (Zuruf des Abg. Hörter, CDU)