Protocol of the Session on July 1, 2004

eine 10-Jahres-Lizenz mit der Möglichkeit der Verlängerung um zehn Jahre ohne eine Ausschreibung.

Meine Damen und Herren, das ist vor dem Hintergrund geschehen, dass es bei privatem Rundfunk und privatem Fernsehen um privates Geld geht und es nicht einfach ist, im privaten Rundfunk und privaten Fernsehen Geld zu verdienen und es auch um Investitionssicherheit über einen längeren Zeitraum geht.

Ich stehe nicht an zu sagen, dass diese Regelung auch aus meiner heutigen Sicht nach wie vor vernünftig ist, obwohl ich einräume, dass sie vor dem Hintergrund der Diskussion mit Brüssel, dem Vertragsverletzungsverfahren und der möglichen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nicht zu halten ist.

Aber ich will doch deutlich machen, dass ich in diesem Punkt schon eine erhebliche Erschwerung im Bereich privaten Fernsehens und privaten Rundfunks vor allem für mittlere und kleinere Veranstalter sehe. Auch dieses Gesetz ist ungewollt – das ist meine Sichtweise – auf Dauer eine Begünstigung weniger ganz Großer. Wir müssen aufpassen, wenn wir das duale System wollen, dass es nicht in eine weitere Schlagseite gerät.

Meine Damen und Herren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk und das öffentlich-rechtliche Fernsehen sind in Deutschland in Erz gegossen. Eher kommt es zu einer Länderneugliederung, als dass dem öffentlichrechtlichen Rundfunk und Fernsehen auch nur ein Haar gekrümmt wird, das dabei gefährdet sein könnte.

(Beifall der CDU – Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist gut so!)

So ist es auch, was die Sorge der Politik, und zwar aller Parteien und aller Ministerpräsidenten, vielleicht mit der einen oder anderen Ausnahme betrifft.

Vor diesem Hintergrund müssen wir schon klar sagen: Wollen wir ein duales System, sehen wir die Schlagseite? Ich denke, dass man dabei auch mittelfristig an bestimmten Konsequenzen nicht vorbeikommt.

Das sage ich für mich persönlich, je länger ich das beobachte. Ich war zehn Jahre Mitglied des Verwaltungsrats des Südwestfunks in Baden-Baden. Es hat mir Spaß gemacht. Das habe ich engagiert betrieben.

Meine Damen und Herren, wir müssen zu einer Trennung zwischen Gebühren einerseits und Werbung andererseits kommen, vor allen Dingen wenn man sieht, was bei Productplacement usw., was bei Sponsoring an Entwicklung eingetreten ist. Wir haben dafür auch ein lustiges rheinland-pfälzisches Beispiel.

Meine Damen und Herren, noch zwei ganz kurze Anmerkungen. Die Frage, wie das Personal der LPR, in Zukunft der LMK, bezahlt wird, beschäftigt einige Menschen. Es ist eine Frage der politischen Bewertung, aber es ist auch eine Rechtsfrage.

Ich will ausdrücklich sagen, dass der § 47 in der heutigen Formulierung der intensiven Erörterung im Medien

ausschuss und auch im Rechtsausschuss bedarf. Die Stellungnahme von ver.di – ohne, dass ich alles, was ver.di sagt, auf einen Kothurn stelle – ist schon außerordentlich interessant. Damit müssen wir uns wirklich beschäftigen.

Meine Damen und Herren, dann habe ich noch etwas. Ich hoffe, dass mir die Damen diese Bemerkung verzeihen.

In § 40 Abs. 4 hat die Landesregierung formuliert, dass wir weiterhin verstärkt Frauen aus allen Organisationen in die LPR, LMK entsenden müssen. Ich weiß nicht, ob die Landesregierung weiß, dass wir heute bereits 50 % Frauen in der LPR haben.

Der Freundeskreis, dem ich vorstehe, hat eine weibliche Mehrheit, meine Damen und Herren.

(Mertes, SPD: Wieso stehen Sie dem vor?)

Die Tatsache, dass ich dort als Sprecher geduldet werde, geht ausschließlich auf mein Lebensalter und meine unbestreitbare Erfahrung zurück. Sonst wäre ich schon längst abgelöst worden.

(Heiterkeit und Beifall im Hause)

Jetzt sage ich Ihnen, in absehbarer Zeit haben die Frauen dort 70 %.

(Itzek, SPD: Schande! – Frau Elsner, SPD: Nein!)

Jetzt überlege ich mir, ob ich meine Fraktion dazu bekomme, mit geringer Aussicht auf Erfolg, eine so genannte Männerschutzklausel von 33 % in diesen Paragraphen hineinzuformulieren, nämlich mit dem Ziel, dass immer ein Mann berufen werden muss, wenn Gefahr besteht, dass der männliche Anteil unter 33 % fällt.

Eines sage ich den Damen in der LPR und auch im Parlament: Auch bei Ihnen tickt die biologische Uhr.

(Heiterkeit im Hause – Glocke der Präsidentin)

Ich bin sofort soweit.

Das ist so wichtig. Bitte gestehen Sie mir das doch noch ein. Bei Ihnen tickt die biologische Uhr auch.

Wenn Sie einmal 70 % haben und dann reihenweise ausscheiden müssen, dann haben Sie plötzlich – das haben Sie ja wohl nicht gewollt – eine 80 %ige Mehrheit von Männern in diesem Gremium. Das kann nicht Sinn der Sache sein, meine Damen und Herren.

(Kuhn, FDP: Sehr gut!)

Die CDU-Fraktion – wir haben uns im Einzelnen noch nicht festgelegt – geht den Beratungen im Ausschuss in kritischer Solidarität mit dem Thema entgegen.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Klamm.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Gölter, Ihr Beitrag zu der Zusammensetzung der Versammlung war wieder typisch Gölter, würde ich sagen.

Ich kann feststellen, auch die biologische Uhr der Männer tickt, nicht nur der Frauen.

(Beifall der Abg. Frau Elsner, SPD)

Sie haben doch gesagt, Sie geben mir noch 50 % Männer. Nach den 50 % Männern folgen auch 50 % Frauen, Herr Dr. Gölter. Ich kann Sie beruhigen, auch die biologische Uhr von Ihnen tickt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rheinland-Pfalz wird nach einigen anderen Bundesländern ein neues Mediengesetz erhalten, in dem der private Rundfunkbereich, das Pressewesen und die Mediendienste zusammen geregelt sind.

Das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz, über das wir heute in erster Lesung beraten, wird somit erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Print- und elektronische Medien schaffen und an die Stelle des bisherigen Landesrundfunkgesetzes und des Landespressegesetzes treten.

Damit soll die rechtliche Transparenz und die Nutzerfreundlichkeit erhöht sowie der Konvergenz der Medien Rechnung getragen werden. Herr Dr. Gölter, dies ist sicherlich gewöhnungsbedürftig, wie Sie sagen. Aber ich denke, wir werden uns daran gewöhnen, und es ist zu begrüßen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Mediengesetzen wird das neue rheinland-pfälzische Landesmediengesetz jedoch nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen. Hier gilt weiterhin der SWR-Staatsvertrag oder die Rundfunkstaatsverträge.

Die möglicherweise als Erstes ins Auge fallende Änderung gegenüber dem Landesrundfunkgesetz ist die Umbenennung der LPR, also der Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter, in die Landeszentrale für Medien und Kommunikation. Dies ist erforderlich; denn damit trägt der neue Name den gewachsenen Zuständigkeiten Rechnung, da der bisherige Name wesentliche gesetzliche Aufgaben nicht mehr erfasste. Doch dies ist nur eine Äußerlichkeit.

In einer veränderten komplexeren Medienlandschaft, wie wir sie heute haben, macht es Sinn, einen einheitlichen EU-konformen Rechtsrahmen zu schaffen, und dies gilt insbesondere für die Regelungen, die uns ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission eingebracht haben. Durch den uns vorliegenden Gesetzentwurf wird nun den Bedenken der Kommission weitgehend Rechnung getragen.

Einzelne Bestimmungen entfallen ersatzlos wie zum Beispiel das Erfordernis der studiotechnischen Abwicklung des Programms in Rheinland-Pfalz und die Möglichkeit, die Zulassung eines Rundfunkveranstalters unter Ausschluss anderer Bewerber um zehn Jahre zu verlängern. Damit wird sowohl für die Landesmedienanstalt als auch für die Mitglieder der Versammlung der LMK die Arbeit rechtssicherer werden. Leichter wird sie dadurch vorerst sicher nicht; denn die Knappheit der Übertragungskapazitäten im Bereich von UKW, analogem Kabel und DVB-T in Rheinland-Pfalz ist und bleibt vorerst das große Problem der LMK und auch der privaten Rundfunkveranstalter.

Dass als Auswahlkriterium von Frequenzen gerade wegen der Knappheit von Übertragungskapazitäten die kulturelle und regionale Vielfalt aufrechterhalten bleiben soll, ist im Sinn aller Rheinland-Pfälzer. Daher ist die Stärkung der Regionalfenster in dem Gesetzentwurf wichtig und richtig; denn sie werden gut angenommen und gern gesehen. Auch ist festzustellen, dass in dem Gesetzentwurf den wesentlichen Anmerkungen des Landesrechnungshofs zur LPR Rechnung getragen wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne den Erkenntnissen der vom Ausschuss für Medien und Multimedia in der letzten Sitzung beschlossenen Anhörung vorgreifen zu wollen, möchte ich doch auf einen Punkt des Gesetzentwurfs näher eingehen. So wird mit § 31 die Grundlage für die Einführung von Medienkompetenznetzwerken und die Einbeziehung der Offenen Kanäle geschaffen und damit als künftiger gesetzlicher Auftrag der LMK festgelegt. Dies ist sinnvoll, verlangt die Entwicklung unseres Mediensystems doch immer umfangreichere Kenntnisse, um die Angebote sinnvoll nutzen zu können. Dies gilt für die Vermittlung von technischem Wissen ebenso wie für die konzeptionelle Kenntnis im Umgang mit vielfältigen Angeboten der elektronischen Massenmedien. Durch die Einführung von Medienkompetenznetzwerken, die von Erwachsenen, von Kindern und von Schulen in Anspruch genommen werden, können neue Möglichkeiten der Mediennutzung voll ausgeschöpft und mögliche Risiken erkannt werden.

Es gibt bereits zwei gute Beispiele in Rheinland-Pfalz, nämlich das Pilotprojekt „Medienkompetenznetzwerk Eifel“ und das „Medienkompetenznetzwerk Südpfalz“. Die dort erzielten Ergebnisse können sich sehen lassen. Es ist erfreulich, dass in Ludwigshafen als drittes Medienkompetenznetzwerk im Bereich der Vorderpfalz etwas getan wird; denn der Erwerb von Medienkompetenz für Erwachsene und für Kinder ist einfach sehr wichtig. Es muss unser Ziel sein, alle Schulen in ihrer medienpädagogischen Arbeit durch die Medienkompetenznetzwerke zu unterstützen und die Medienkompetenzvermittlung bei allen Altersgruppen voranzutreiben. Dazu ist das Engagement der LMK in den rheinlandpfälzischen Ganztagsschulen ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Tätigkeit der Offenen Kanäle als Bestandteil kommunaler und lokaler Kommunikation muss dort, wo es sinnvoll ist, gestärkt und gesichert werden, um die Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Es wird aber auch eine Überprüfung mancher Offener Kanäle nötig sein, wenn

eine Profilierung als Lokalfernsehen aus den verschiedensten Gründen nicht mehr gegeben ist. Dabei müssen wir aber immer berücksichtigen, dass es sich bei den Offenen Kanälen um die Arbeit von Ehrenamtlichen handelt.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und der FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Braun von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Zuruf des Abg. Dr. Schiffmann, SPD)