Ich würde auch in diesem Fall sehr stark dafür plädieren, dass man diese Verarbeitung der Daten nur dann machen kann, wenn der Betroffene zugestimmt hat. Ich denke, das ist einfach die zivilere Form.
Ich suche die andauernd. Dazu komme ich gleich. Ich bin schon seit 1981 im Geschäft und suche Wahlvorstände, Herr Itzek. So ist es nicht, dass ich damit keine Erfahrung habe.
Meine Damen und Herren, ich komme zu dem zweiten Punkt, den Herr Hartloff schon mit der Bestellung der Wahlvorstände angesprochen hat. Es ist natürlich richtig, ich finde es gut, dass die Anzahl der Beisitzerinnen und -sitzer erhöht werden soll, damit diese Tätigkeit auch möglichst für alle Beteiligten so vonstatten geht, dass man es auch jemandem zumuten kann.
Ich möchte doch weiterhin bedenken, dass es eine ganz wichtige Aufgabe der Parteien ist, Wahlvorstände, Menschen für Wahlvorstände bei den Wahlen zu gewinnen.
Ich habe die gleiche Erfahrung gemacht, die auch Herr Hartloff gemacht hat. Es gibt immer wieder Menschen, die sich geehrt fühlen, wenn man sie fragt. Ich spreche nicht nur GRÜNE an, sondern auch Nachbarn und alle möglichen Menschen, die ich kenne.
Ich glaube, das ist gerade das, was wir brauchen, dass wir politisches Engagement auf dieser ganz kleinen Ebene ganz kurz für einige Menschen möglich machen. Deswegen bin ich nicht sehr glücklich mit dem, was dort drinsteht.
Ich würde es weiter begrüßen, wenn wir gerade als Parteien es uns weiterhin zur Aufgabe machen würden, dass wir dafür sorgen, dass wir diese 41.000 Personen, die man für die Wahlvorstände braucht, in RheinlandPfalz finden können.
Das sind meine kleinen Anmerkungen dazu, die allerdings nicht so weit gehen, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen wollen. Vielleicht können wir aber im Ausschuss noch einmal über diese Punkte reden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Fraktion hält den vorgelegten Gesetzentwurf für eine gute und sinnvolle Fortentwicklung des Landeswahlrechts. Ich denke, die Details wurden von Minister Zuber erörtert und noch einmal von allen Vorrednern bestätigt.
Ich möchte es Ihnen ersparen, noch einmal dasselbe zu sagen. Ich kann Ihnen für unsere Fraktion die Unterstützung dieses Gesetzentwurfs zusagen.
Damit ist die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs abgeschlossen. Der Gesetzentwurf – Drucksache 14/3229 – wird an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Landesgesetz zur Änderung des Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3241 – Erste Beratung
dazu: Modernes Polizeirecht – Sicherheit im Rechtsstaat Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/3242 –
Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart. Für die Antrag stellende Fraktion hat Frau Abgeordnete Grützmacher das Wort.
Meine Damen und Herren! Vor etwas mehr als einem Jahr legte die Landesregierung den ersten Entwurf für ein wirklich runderneuertes Polizei- und Ordnungsbehördengesetz vor. Sie glaubte damals, den Anforderungen an ein modernes Polizeirecht mit diesem Gesetzentwurf gerecht geworden zu sein.
Allerdings gab es damals schon andere, die das ganz anders sahen. Der rheinland-pfälzische Datenschützer, die Kirchen, die Anwälte und Journalisten kritisierten den Entwurf zum Teil heftig. Sie sahen die Bürgerrechte, vor allem das Recht auf Privatsphäre, in die der Staat nicht eindringen darf, in diesem Entwurf nicht gewahrt. Das wurde vor allem von den Kirchen in der Anhörung sehr deutlich gesagt.
Daraufhin wurde der Entwurf an einigen wichtigen Stellen nachgebessert. Ich sage ausdrücklich „gebessert“. Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben schon im Februar bei der Verabschiedung des Gesetzes die Befürchtung geäußert, dass auch dieser nachgebesserte Entwurf nicht den Anforderungen unserer Verfassung entspricht.
Am 1. März trat das neue rheinland-pfälzische Polizeiund Ordnungsbehördengesetz (POG) in Kraft. Am 3. März sprach das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Rechtmäßigkeit des Großen Lauschangriffs und machte in seiner Begründung des Urteils sehr deutlich, dass zu der Unantastbarkeit der Menschenwürde ein absolut geschützter Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört und setzte damit die Schranken, in denen akustische und Spähangriffe möglich sind, viel höher, als es das rheinland-pfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz tut.
Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben darum einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich ausdrücklich auf die entsprechenden Paragraphen bezieht und sie in eine Form bringt, die den Ansprüchen unserer Verfassung genügt, so wie das Bundesverfassungsgericht sie im
Ich zitiere aus dem Urteil: „Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diesen Bereich darf die akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung nicht eingreifen. Eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Strafverfolgungsinteresse findet insoweit nicht statt.“
Allerdings hat das Gericht in seiner Mehrheit den durch die Verfassungsänderung eingeführten Lauschangriff nicht an sich für verfassungswidrig erklärt. Das müssen auch wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN akzeptieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr in seinem Urteil versucht, eine Antwort darauf zu finden, wie es gehen kann, dass der Staat in die Privatsphäre des Einzelnen eindringt, ohne die Bürgerrechte zu beschneiden und unsere Grundrechte zu verletzen. Das Gericht hat klare Ansprüche an den Gesetzgeber gestellt, um die staatlichen Eingriffe verfassungsfest zu machen.
Unser Entwurf, der ja ein Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ist, baut darauf, dass die Erwägungen, die das Bundesverfassungsgericht zum Lauschangriff in der Strafprozessordnung angeregt hat, auf das polizeiliche Gefahrenabwehrrecht, also das POG, übertragbar sind. Es handelt sich im Einzelnen um die Unantastbarkeit der Menschenwürde, den Schutz besonderer Vertrauensverhältnisse, der sich auch auf engste Vertraute bezieht, um die besonders engen verfahrensrechtlichen Sicherungen und um den Grundsatz der Ultima Ratio, wenn also gar nichts anderes mehr geht.
Wir haben auf dieser Grundlage in unserem Gesetzentwurf darum sozusagen in dreifacher Hinsicht Schranken für den Lausch- und Spähangriff eingebaut, erstens bei den Gründen, warum überhaupt mit Wanzen, Richtmikrofonen und Videokameras in die Privatsphäre eingegriffen werden darf, also in und aus Wohnungen gelauscht und gespäht werden darf.
Wir wollen, dass der Lausch- und Spähangriff nur zur zwingend erforderlichen Abwehr einer erheblichen gegenwärtigen Gefahr für das Leben einer Person zulässig ist. Hier liegt der Schwerpunkt auf „gegenwärtig“. Damit sind die Vorfeldmaßnahmen, wie sie im Moment noch im geltenden rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz konzipiert sind, nicht mehr möglich.
Die zweite Schranke, die wir auf der Grundlage des Bundesverfassungsgerichtsurteils in unseren Gesetzentwurf eingebaut haben, bezieht sich auf den Kreis der
Personen, bei denen eine Überwachung der Kommunikation nicht gestattet ist. Das geltende rheinlandpfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz hat schon nach heftigen Protesten vor allem der Kirchen den Kreis der Personen erweitert. Aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat noch einmal sehr deutlich gemacht, dass zu diesem Kreis nicht nur die Familienangehörigen und Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger gehören, sondern auch Vertraute aus nicht ehelichen Partnerschaften und anderen nahen sozialen Verhältnissen.
Die dritte Schranke ist die richterliche Kontrolle. Wir sind der Meinung, dass immer – auch bei Gefahr in Verzug – ein Lauschangriff nur von einem Richter, nicht von einem Behördenleiter angeordnet werden kann und dass die Anordnung höchstens für zwei Wochen gelten soll; denn es handelt sich um eine gegenwärtige Gefahr. Natürlich kann die Anordnung verlängert werden. Es sollte dann aber unserer Meinung nach immer derselbe Richter bzw. dieselbe Richterin tun, da diese konstante Kontrolle des gesamten Verlaufs die Maßnahme effektiver und grundrechtsfester macht.
Meine Damen und Herren, wir haben den Gesetzentwurf jetzt eingebracht, da wir mit großer Besorgnis sehen, dass unsere Grundrechte in der letzten Zeit und vor allem seit dem 11. September 2001 von zwei Seiten her
Da ist auf der einen Seite die technische Machbarkeit, die Möglichkeit winziger Mikrofone mit enormer Reichweite und anderer technischer Wunderwerke, die dazu verführt, sie auch grenzenlos zu benutzen und einzusetzen.