Protocol of the Session on June 30, 2004

Im Übrigen ist für uns in Rheinland-Pfalz der gute Ruf des Datenschutzbeauftragten im Bund und in den Ländern von besonderer Bedeutung. Dies ist besonders in einer Konferenz vor wenigen Jahren deutlich geworden. Herr Professor Dr. Rudolf, bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanke ich mich recht herzlich für die gute Arbeit und Zusammenarbeit in der Kommission und mit dem Landtag. Sie schaffen es, mit wenigen Personen eine große Bandbreite zu überprüfender Sachverhalte auf den verschiedensten Gebieten zu bewältigen – von der Hundesteuer bis zur elektronischen Signatur.

Am Ende meiner Ausführungen stehen ein Resümee und ein Ausblick. Herr Professor Dr. Rudolf weist zu Recht darauf hin, dass das informationelle Selbstbe

stimmungsrecht durch die bekannte wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation zunehmend unter Druck gerät. Deshalb sieht er es als seine Aufgabe an, immer wieder warnend den Finger zu erheben, damit der Datenschutz nicht unter die Räder gerät. Ein Hauptaugenmerk ist dabei immer wieder auf Datenvermeidung und Datensparsamkeit zu richten.

(Beifall des Abg. Schweitzer, SPD)

Am Schluss führt der Landesbeauftragte für den Datenschutz aus – ich zitiere mit Genehmigung der Frau Präsidentin –: „Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat nie zu den Pessimisten in dem Kreis der Datenschützer gezählt; im Gegenteil, er hat in all den Jahren seiner Tätigkeit immer wieder betont, dass die technische Entwicklung durchaus Anlass zu einer optimistischen Grundhaltung auch unter dem Aspekt des informationellen Selbstbestimmungsrechtes gibt. Insgesamt muss aber konstatiert werden, dass die letzten beiden Jahre in einigen Punkten den Skeptikern in diesem Bereich Recht gegeben haben. Es bleibt zu hoffen, dass die eingangs erwähnten globalen Entwicklungen der Wirtschaft und der Kriminalität nicht dauerhaft das Klima bestimmen. Gerade unter diesen Bedingungen wird aber der LfD seine Funktion als Mahner und Wächter eines bedeutsamen und modernen Grundrechts weiterhin engagiert wahrnehmen.“

In diesem Sinn wollen und werden wir den Landesdatenschutzbeauftragten weiter unterstützen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und der FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Baldauf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute den Neunzehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinahe – man höre und staune – ein Dreivierteljahr nach dessen Veröffentlichung. Brisant scheint dieser Bericht deshalb auch nicht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu sein, Herr Kollege Wiechmann. Es ist aber gut, wenn man nochmals über etwas gesprochen hat, das ausführlich dargestellt wurde, vorab jedem Mitglied des Landtags – also auch Ihnen, Herr Wiechmann – zugegangen ist mit der Bitte, Änderungen und Anregungen einfließen zu lassen. Deshalb verwundert es mich etwas, diesen Bericht erst heute zu besprechen.

Zur Sache selbst lässt sich für den Berichtszeitraum feststellen, dass durch die Datenschützer und die Kommission eine Vielzahl unterschiedlichster Problemkreise angesprochen wurden, teilweise Lösungen entwickelt werden konnten, teilweise aber auch bis heute kein absoluter Datenschutz im Sinn des Gesetzes hergestellt

werden konnte. Allerdings wurden gerade im Berichtszeitraum im Hinblick auf die Änderungen des Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes politische Fragen hinsichtlich der Ausweitung der Befugnisse des Datenschutzbeauftragten bewertet, bei denen zunächst kein Konsens erzielt werden konnte und lediglich Teile der Vorschläge aufgenommen wurden. Dass diese politischen Entscheidungen sicherlich in der heutigen Zeit bei einem massiven Anwachsen der Organisierten Kriminalität und bei Vorliegen der Verfassungsmäßigkeit richtig waren, steht für uns nach wie vor außer Frage. Im Hinblick beispielsweise auf die Rasterfahndung, die so oft immer wieder von den GRÜNEN angeprangert wurde, hat der Datenschutzbeauftragte klare Ausführungen gemacht. Diese war im Sinn des Datenschutzes rechtmäßig, womit alle Bedenken hinfällig sind. Die Rasterfahndung war richtig und wichtig und auch notwendig.

Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, was wäre denn los gewesen, wenn ohne die Rasterfahndung etwas passiert wäre? Daran möchte ich gar nicht erst denken.

(Staatsminister Zuber: So ist es! – Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Also bitte!)

Herr Professor Dr. Rudolf, auch wenn wir nicht immer mit Ihnen einer Meinung gewesen sind – beispielsweise bei der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes –, kann man insgesamt davon sprechen, dass die Arbeit sehr fruchtbar war. Leider mussten wir in diesem Zeitraum, der heute besprochen wird, wieder feststellen, dass die Arbeit des Datenschutzbeauftragten mit seinem Team des Öfteren vor Ort zeigte, dass mangels Sanktionierungsmöglichkeiten der Datenschutz leider allzu oft ein zahnloser Tiger ist. Man bedenke nur, dass in Einzelfällen auch bei einer wiederholten Prüfung durch die Datenschützer festgestellt wurde, dass sich vor Ort noch nichts geändert hatte. An dieser Stelle besteht Handlungsbedarf, der sicherlich in einer der nächsten Sitzungen zum Thema gemacht werden sollte.

Für die konstruktive Zusammenarbeit bedanke ich mich ebenfalls sehr herzlich bei Ihnen, Herr Professor Dr. Rudolf.

In Bezug auf die Novellierung des Datenschutzgesetzes wurden die erforderlichen Schritte von Ihnen eingeleitet – auch dafür herzlichen Dank –, trotz der Schwierigkeiten, die erst durch die Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union entstanden sind.

Zu guter Letzt möchte ich mich bei Herrn Kollegen Bischel, den ich zuerst erleben durfte, sehr herzlich für die fach- und sachkundige Führung bedanken. Herr Pörksen, ich habe gemerkt, dass die Schuhe, die er ausgezogen hat, Ihnen zu passen scheinen. Deshalb wünsche ich Ihnen weiterhin alles Gute in dieser Kommission, damit alles im Konsens in einer richtigen Art und Weise nach vorn geht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Schmitz.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn man im Hochsommer die Schuhe auszieht, dann ist das nicht frei von Risiken, Herr Kollege Baldauf.

(Heiterkeit im Hause – Dr. Altherr, CDU: Das beugt dem Fußpilz vor! Das solle auch ein Zahnarzt wissen!)

Was Ihr Lob und Ihren Dank an den bisherigen Vorsitzenden, Herrn Bischel, angeht, kann ich mich Ihnen nur anschließen. Selbstverständlich gilt das auch für den schon mehrfach geäußerten Dank an Herrn Professor Dr. Rudolf sowie seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die geleistete Arbeit bei der Umsetzung der Datenschutzerfordernisse im abgelaufenen Berichtszeitraum.

Dass wir es mit dem Neunzehnten Datenschutzbericht zu tun haben, zeigt, welche Erfahrung und welche Bedeutung hinter diesem Phänomen „Datenschutz“ in Rheinland-Pfalz stehen. Das geht bis weit in die 70erJahre zurück. Bei der Arbeit im vergangenen Berichtszeitraum musste wieder versucht werden, eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu finden. Ich bin nicht der Meinung, dass der Datenschutz in Rheinland-Pfalz ein zahnloser Tiger ist, der keine Einflussmöglichkeiten hat. Er ist nicht kombiniert mit polizeilichen Maßnahmen, mit Strafzahlungen und Ordnungswidrigkeiten, die bei Verstößen gegen die Datenschutzrichtlinien sofort eintreten würden. Er ist aber – bei Gott – nicht zahnlos, im Gegenteil.

Die Einlassungen des Datenschutzbeauftragten zum neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz haben gezeigt, wie ernst sich der Datenschutz nimmt und wie bereit er ist, aktiv ins politische Geschehen einzuwirken. Dafür sage ich dem Datenschutz ausdrücklich Dankeschön.

Außerdem bedanke ich mich bei der Politik dafür, dass sie diese Einlassungen ernst genommen, reagiert und auch in diesem Bereich eine Balance gefunden hat, und zwar eine Balance nicht nur zwischen der subjektiv wahrgenommenen Bedrohung in der Bevölkerung, sondern auch zwischen einer de facto gegebenen weltweiten Bedrohung, die man aus den vergangenen Jahrzehnten so nicht kannte, und den Erfordernissen des Datenschutzes, die den gläsernen Bürger nicht akzeptiert. Gerade für dieses fein abgestimmte Miteinander aus datenschutzrechtlichen Bedenken und politischer Aktion und Reaktion auf die Kritik bedanke ich mich bei den Akteuren außerordentlich.

Meine Damen und Herren, auch ich bin der Meinung, dass Herr Pörksen als Neuschuhträger diesen Schuhen gerecht wird

(Beifall des Abg. Schweitzer, SPD)

und dass er seine Arbeit so fundiert aufgenommen hat, wie das in seiner Beurteilung des Datenschutzberichts eben zum Ausdruck gekommen ist. Herr Kollege Pörksen, ich bin davon überzeugt, dass die Stimmung im Ausschuss weiter konstruktiv sein wird und wir uns gemeinsam über alle Parteien hinweg den gleichen Kriterien verpflichtet fühlen werden.

Meine Damen und Herren, der Neunzehnte Tätigkeitsbericht spiegelt die umfangreiche Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wider. Im Großen und Ganzen stellt er dem Datenschutz in unserem Land ein gutes Zeugnis aus. Auf die konstruktiv kritischen Anmerkungen bin ich schon eingegangen.

Der Datenschutz ist im Berichtszeitraum von den fortschreitenden technischen Entwicklungen und Möglichkeiten im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie geprägt. Ich verweise auf die ersten Sätze der Vorbemerkung im Bericht, in denen es heißt: „Das Internet hat seinen Siegeszug im privaten wie im staatlich-öffentlichen Bereich fortgesetzt. Seine Technik bestimmt zunehmend die Kommunikation von Behörden untereinander sowie zwischen Behörden und Bürgern. Damit gewinnt der Bereich des technisch-organisatorischen Datenschutzes, also beispielsweise das Problem der zuverlässigen Verschlüsselung, der Möglichkeit anonymer Informationsbeschaffung sowie des Schutzes vor zerstörerischen und ausstehenden Angriffen auf diese Kommunikation, weiter an Bedeutung.“

Das beschreibt die zentrale Innovation in der Technik, und das beschreibt auch die zentrale Herausforderung über die gesetzestechnischen Hintergründe, die abzuarbeiten waren, hinaus. Wir haben beispielsweise die Schwierigkeiten beim Verschicken von E-Mails zu bedenken. Das gilt beispielsweise auch für den Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens. Ich nenne das Stichwort „Patientenakte“.

Wir haben den Bereich des E-Government, der sich mit logarithmischer Geschwindigkeit vergrößert. Die Zeiten sind vorbei, in denen man darüber nur in Kommissionen gesprochen hat. E-Government ist Verwaltungsalltag geworden. Der Datenschutz muss mit seinem eingeschränkten Personalaufkommen diese Mammutaufgabe bewältigen. Das ist vom Arbeitsumfang her etwas, was unseren Respekt verdient.

Meine Damen und Herren, auf die Novellierung des allgemeinen Datenschutzrechts des Landes haben meine Vorredner schon abgestellt. Es wurde auch schon der erweiterte staatliche Zugriff auf Daten durch gesetzliche Maßnahmen im Zuge des 11. Septembers angesprochen. Ich wiederhole meine Haltung dazu: Ich halte die Positionen für abgewogen und für beiden Interessen Rechnung tragend – dem Interesse der Sicherheit und dem Interesse der Freiheit, Frau Kollegin Grützmacher. Das ist nicht unter die Räder gekommen. Da bin ich mir ganz sicher. Das ist meiner Meinung nach auch eine Beurteilung, die über unsere Partei hinaus gilt.

(Vereinzelt Beifall bei FDP und SPD)

Ich darf noch einen kleinen Schwenk nicht zum Bereich des gläsernen Bürgers generell, sondern zum gläsernen Patienten machen. Es gibt im Rahmen der Reform des Gesundheitswesens und auch der sozialen Sicherungssysteme – Stichwort Hartz IV – zunehmend die Notwendigkeit der elektronischen Vernetzung der Daten. Diese neuen komplexen Bedingungen in der Gesundheitspolitik, im Kassenrecht und auch in der Sozialpolitik im Zusammenführen von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden ohne den – wie es so schön heißt – „Technical Support“ elektronischer Datensysteme nicht möglich sein, die diese komplizierten gesetzlichen Maßnahmen überhaupt erst praktikabel machen. Wir alle hoffen, dass sie rechtzeitig zum Tragen kommen.

Wir müssen aber auch hier die Balance suchen. Wir müssen sicherstellen, dass beispielsweise im Zusammenhang mit der Patientenchipkarte, die sicherlich eine interessante Innovation trotz der hohen Kosten, die damit verbunden sind, darstellen wird, mit diesen sens iblen persönlichen Daten, die Grundrechte der Menschenwürde ganz sensibel erfassen, nur dann Umgang gepflegt werden kann, wenn die Patienten ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Wir werden das nicht auf dem Anordnungsweg machen dürfen, sondern der einzelne Bürger ist gefragt und muss dazu nach Aufklärung und im Wissen um das, auf was er sich einlässt, seine Zustimmung geben.

Es kommt hinzu – damit darf ich noch einmal auf den Zielkonflikt eingehen –, dass wir zunehmend Vorkehrungen gegen eine missbräuchliche Datennutzung benötigen. Die ungeheure und für den menschlichen Geist fast nicht mehr fassbare Datenmenge, die weltweit mit Billionen von Einzeldaten pro Tag vernetzt verarbeitet wird, ist für den Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar. Wir brauchen den Datenschutz daher nicht nur als Ratgeber für die Politik, sondern in allererster Linie zum Schutz der Bürger und auch da zur Wahrung der richtigen Balance zwischen Sicherheit und Freiheit.

Mit diesem Paar, mit dem ich begonnen habe, möchte ich auch schließen. Ich bin überzeugt davon, dass nicht nur in der Person von Herrn Professor Dr. Rudolf, sondern auch in der Einrichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz generell in Rheinland-Pfalz diesen Dingen Rechnung getragen wird. Dafür bedanke ich mich noch einmal.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich erteile Herrn Staatsminister Zuber das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York sind auch bei uns in Deutschland zahlreiche Gesetze geändert worden, um den Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus begegnen zu können.

Im Einzelnen wurden die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden erweitert und die Zugehörigkeit zu einer ausländischen Terrororganisation unter Strafe gestellt. Darüber hinaus wurden die Sicherheitsmaßnahmen bei der Überprüfung des Personals auf Flughäfen verschärft und die Möglichkeit der Ausweisung von verdächtigen Personen erleichtert.

Die Anschläge vom 11. März dieses Jahres in Madrid und der islamistische Hintergrund, der diesen Gewaltakten zugrunde liegt, stellen alle demokratischen Länder erneut vor erhebliche Herausforderungen. Der Kampf gegen den Terror, der nunmehr mitten in Europa Angst und Schrecken unter den Menschen verbreitet, macht es notwendig, alles zu unternehmen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auch in Deutschland zu gewährleisten. Dabei ist allen Verantwortlichen völlig klar, dass es in einer freiheitlichen Gesellschaft eine hundertprozentige Sicherheit niemals geben kann.

Auf der anderen Seite wäre es den Menschen und der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln, wenn die Politik nicht alle ihr möglichen Maßnahmen ergreifen würde, um weitere Terrorakte mit derart verheerenden Folgen wie in New York oder in Madrid zu verhindern. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und die dadurch ausgelöste tiefe Verunsicherung in der Bevölkerung macht es zunehmend schwieriger, einen angemessenen Ausgleich zwischen den zum Schutz der Bevölkerung notwendigen Maßnahmen und den in gleicher Weise verfassungsrechtlich garantierten Datenschutzrechten der Betroffenen zu gewährleisten.

(Beifall der Abg. Schweitzer, SPD, und Kuhn, FDP)

Insoweit teile ich die Einschätzung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, dass der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zunehmend unter Druck stehen. Zusätzliche Einschränkungen müssen die Betroffenen dabei nicht nur im Rahmen der Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus hinnehmen, sondern auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise bei der Sicherstellung einer sachgerechten Verteilung und einer effektiven Kontrolle der staatlichen Leistungen, die in den sozialen Sicherungssystemen erbracht werden.

Auch wenn vor diesem Hintergrund die Rahmenbedingungen für eine umfassende Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Berichtszeitraum von Oktober 2001 bis September 2003 deutlich schwieriger geworden sind, ist der Neunzehnte Tätigkeitsbericht einmal mehr ein Beleg für das besondere Engagement, mit dem sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Professor Dr. Rudolf, und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Belange des Datenschutzes und damit für die Sicherung der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einsetzen. Hierfür möchte ich ihm auch im Namen der Landesregierung ganz herzlich danken.

(Beifall der SPD, der CDU und der FDP)