Meine Damen und Herren, natürlich hat die steuerrechtliche Möglichkeit, die das Stiftungsrecht seit 2000 bietet, dazu beigetragen, dass diese Stiftungen immer mehr zugenommen haben. Zum Beispiel kann man die Erbschaftssteuer ersparen, wenn man sein Vermögen einer Stiftung vermacht usw. Ich will das nicht im Einzelnen aufzählen.
Eine Sache ist noch ganz wichtig. Die kirchlichen und öffentlichen Stiftungen wurden in die steuerliche Abzugsfähigkeit eingebaut. Ich glaube, das war sehr wichtig für die öffentliche Akzeptanz dieses Gesetzes.
Meine Damen und Herren, auf der Bundesebene wurden im Sommer 2000 von der rotgrünen Regierung die zivilrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Stiftungsrecht geschaffen. Es sollte einfach und ohne zuviel staatliche Gängelung sein. Es kann jedes Anliegen zum Stiftungszweck gemacht werden, wenn es nicht gegen Recht und Gesetz verstößt.
Dieses Gesetz war in kurzer Zeit sehr erfolgreich. Darauf wurde hingewiesen. In den vergangenen drei Jahren sind in Deutschland fast so viele Stiftungen gegründet worden wie während der gesamten 90er-Jahre. Ich muss ein bisschen Wasser in Ihren Wein gießen, Herr Stretz. Allerdings hat Rheinland-Pfalz noch einigen Nachholbedarf. Bei uns liegt die Zahl der Stiftungen pro 100.000 Einwohner bei 14, dachte ich, Sie haben 17 gesagt. (Pörksen, SPD: Es sind 17!)
Nehmen wir einmal 17 an. Dann liegen Sie schon etwas über dem Bundesdurchschnitt, der bei 15 liegt. Vielleicht muss man einmal Hamburg erwähnen. Hamburg hat 51 Stiftungen pro 100.000 Einwohner.
(Ministerpräsident Beck: Weil es so viele Millionäre in Hamburg gibt! – Zuruf des Staatsminister Zuber)
Nein, Herr Beck, das ist das Schöne. Das neue Stiftungsrecht gibt gerade den Leuten die Möglichkeit, eine Stiftung zu machen, die wenig Geld haben. Diejenigen, die vor zwei Jahren meine Geburtstagseinladung bekommen haben, wissen das auch. Einige von Ihnen haben sich an der Stiftung beteiligt, die ich mit ganz wenig Geld gegründet habe. Dazu braucht man kein Millionär zu sein.
Meine Damen und Herren, damit es mit dem Aufholen in Rheinland-Pfalz klappt, ist es wichtig, die Transparenz herzustellen. Ich möchte auf die Empfehlung der BundLänder-Arbeitsgruppe eingehen, die gesagt hat, dass ein Stiftungsverzeichnis auf landesrechtlicher Grundlage eingeführt werden soll, um ein Mindestmaß an Publizität im Stiftungswesen zu gewährleisten. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird das in § 5 umgesetzt. Das geschieht auf einem Mindestniveau. Es sollen nur die Grunddaten veröffentlicht werden, nämlich der Name, der wesentliche Zweck der Stiftung, der Sitz und die Anschrift. Wir hätten uns gewünscht, dass es darüber hinaus noch weitere Angaben gibt, über das Vermögen der Stiftung, über die Personen der Vorstandsmitglieder, über Vertretungsbefugnis und eine Vorschrift, wie es sie im amerikanischen Stiftungsrecht gibt, nämlich die Rechenschaftslegung.
Gerade die Transparenz trägt dazu bei, dass man für eine Stiftung werben kann. Gut, darüber gehen die Meinungen auseinander.
Es ist für uns nicht ein so entscheidender Punkt, dass wir sagen, wir stimmen nicht zu. Wir werden das Gesetz begleiten und sehen, wie sich das entwickelt. Wir hoffen, dass der Stiftungsgedanke in Rheinland-Pfalz mit diesem Gesetz einen starken Impuls erhält.
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Spurzem, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist zu diesem Gesetzentwurf schon alles gesagt worden, nur noch nicht von mir. Ich möchte es allerdings dabei bewenden lassen. Ich möchte mich sehr herzlich bei allen Fraktionen dieses hohen Hauses dafür bedanken, dass sie die Zustimmung zu diesem Gesetz signalisiert haben. Ich denke, das vorliegende Landesstiftungsgesetz ist ein weiteres wichtiges Signal der Politik an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, dass wir ein stiftungsfreundliches Gesetz geschaffen haben.
Frau Abgeordnete Grützmacher, es darf erwartet werden, dass sicherlich auch vor dem Hintergrund dieser neuen gesetzlichen Grundlage die Zahl der Stiftungen in Rheinland-Pfalz zunehmen wird.
Wir kommen damit zunächst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung – Drucksache 14/3258 –. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Auch das ist einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Auch hier herrscht Einmütigkeit im Landtag. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Flurbereinigungsgerichts Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3132 – Zweite Beratung
Der Ältestenrat hat vereinbart, dass keine Aussprache hierzu stattfindet. Der Rechtsausschuss hat ebenfalls auf die Berichterstattung verzichtet.
Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf ab. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Das ist einstimmig.
Wir kommen dann zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Auch das ist einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.
Neunzehnter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz nach § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Oktober 2001 bis 30. September 2003 Besprechung des Berichts (Drucksache 14/2627) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3141 –
Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Wiechmann das Wort.
„Die Zeiten für Datenschützer sind turbulent“ hat der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, Herr Professor Dr. Rudolf, bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für die Jahre 2002 und 2003 gesagt. Der Datenschutz gerät in der aktuellen Diskussion immer öfter unter Druck. Deshalb ist es notwendig, sowohl die Politik als auch die Öffentlichkeit immer wieder für Belange des Datenschutzes zu sensibilisieren.
Meine Damen und Herren, der Datenschutz ist in den letzten Jahren immer komplizierter geworden. Deshalb ist auch die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz natürlich immer komplizierter geworden. Sie ist aber auch immer wichtiger geworden. Genau aus diesem Grund möchte ich mich ganz herzlich zunächst einmal bei Ihnen, Herr Professor Dr. Rudolf, und bei Ihrem Mitarbeiterteam für den umfangreichen und detaillierten Bericht über Ihre Tätigkeiten und über die Situation des Datenschutzes in Rheinland-Pfalz in den vergangenen zwei Jahren bedanken.
Die zunehmende Wichtigkeit des Datenschutzes in der Gesellschaft und damit auch die Wichtigkeit der von Ihnen und Ihrer Behörde erfüllten Aufgaben zeigt sich auch ganz deutlich an der Umsetzung der Europäischen Datenschutzrichtlinie im Landesdatenschutzgesetz.
Meine Damen und Herren, dass Sie, Herr Professor Dr. Rudolf, und Ihr Team diesen Anforderungen nun wirklich absolut gerecht geworden sind, belegt der von Ihnen vorgelegte Neunzehnte Tätigkeitsbericht eindrucksvoll. Ich will nicht verschweigen, dass es auch zwischen Ihnen, Ihrer Behörde und uns GRÜNEN in einigen Punkten unterschiedliche Nuancen und unterschiedliche Auffassungen im Bereich des Datenschutzes gibt, aber das hat uns meiner Meinung nach nicht an einer guten und sehr konstruktiven Zusammenarbeit gehindert.
Meine Damen und Herren, im Zuge der internationalen Terrorismusbekämpfung wird der Datenschutz vor allem auch mit dem Argument, die Sicherheit müsse erhöht werden, regelrecht ausgehöhlt. Durch Maßnahmen wie die Rasterfahndung wurden Massen von Daten erhoben und regelrecht Datenfriedhöfe produziert. Dass dies nicht zwangsläufig zu mehr Sicherheit führt, zeigt unter anderem auch die Tatsache, dass zum Beispiel die Rasterfahndung in Rheinland-Pfalz ergebnislos verlaufen ist.
Herr Kollege Zuber, derart fundamentale Eingriffe in Bürgerrechte sind daher aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen.
Meine Damen und Herren, wir alle müssen dem Datenschutz wieder ein größeres Gewicht einräumen. Die Sensibilität der staatlichen Stellen und auch der Öffentlichkeit für die Risiken bei Datenmissbrauch muss wieder zunehmen.
Meine Damen und Herren, der Datenschutz muss sich auch den Herausforderungen des raschen Fortschritts in der Informationstechnologie und auch dem Informationstechnologiemarkt mit den neuesten Entwicklungen immer wieder aufs Neue stellen, um einen modernen und angemessenen Datenschutz gewährleisten zu können. Das erleben wir im Moment auch ganz deutlich in der auch in der Öffentlichkeit geführten Debatte über die Speicherung von Telekommunikationsdaten.
Ganz besonders hervorheben möchte ich aus dem Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten die jederzeit kritische Betrachtung des neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes auf seinem parlamentarischen Weg und auch nach dessen Verabschiedung durch den Landtag. Herr Professor Dr. Rudolf und seine Behörde haben stets die Verhältnismäßigkeit zum Beispiel des Großen Spähangriffs angezweifelt und sicherlich auch ihren Beitrag dazu geleistet, dass das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz mehrfach, wenn auch aus grüner Sicht nicht ausreichend, entschärft worden ist. Schließlich hat auch das Bundesverfassungsgericht die Praxis des Großen Lauschangriffs als einen weitgehenden Verstoß gegen den Schutz der Menschenwürde angesehen. Über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Konsequenzen auf das rheinland-pfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz werden wir nachher auch noch streiten können.
Dass wir, insbesondere was die Bürgerrechtspolitik und auch was den Bezug zum neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz angeht, tatsächlich einiges in Bewegung gebracht haben, darüber können wir uns noch streiten. Zu unserem Antrag werden Sie nachher wahrscheinlich auch noch reden.