Protocol of the Session on June 30, 2004

Für uns sprechen darüber hinaus auch ordnungspolitische Bedenken grundsätzlicher Natur gegen dieses Altenpflegehilfeausbildungsgesetz, weil wir generell etwas gegen Ausbildungsplatzabgaben haben – dies wurde wiederholt in diesem Haus deutlich –, und dagegen spricht auch, dass die Finanzierung dieser Ausbildung beispielsweise durch die Pflegekassen erfolgt. Das hat mit der Leistungspflicht von Pflegekassen an sich nichts zu tun.

Mittel- und langfristig müssen wir also neue Wege finden. Wir müssen das Berufsbild selbst attraktiv machen. Dass es auch daran noch fehlt, zeigen die Zahlen, die ich soeben genannt habe; denn auch wenn man 188 Schulplätzen 146 Ausbildungsplätze gegenüberstellt, darf man nicht außer Acht lassen, dass es auch nur 173 Bewerbungen gegeben hätte. Also auch mit genügend praktischen Ausbildungsplätzen wären die Schulen nicht gefüllt gewesen. Dies weist aus, dass das Berufsbild in sich noch nicht attraktiv genug ist. Ich glaube, dies ist nicht nur eine Frage des Lohnniveaus, sondern auch der

Arbeitsbedingungen und nicht zuletzt der gesellschaftlichen Anerkennung.

Wir brauchen darüber hinaus auch Rahmenbedingungen, die die wirtschaftliche Solidität für die Leistungserbringer sicherstellen; denn nur Leistungserbringer, also Firmen und Pflegedienste, die auch wirtschaftlich gesund sind, werden bereit sein, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Was hat in diesem schwierigen Ausbalancieren letztlich für uns den Ausschlag gegeben? – Dies sind nicht nur Koalitionstreue, das Vertrauen in das Sozialministerium und der schon erwähnte zeitliche Druck – auch das spielt natürlich eine Rolle –,

(Glocke der Präsidentin)

sondern dies ist im Wesentlichen die Sicherheit für die Beteiligten, die wir kurzfristig herstellen müssen, und – dies ist etwas, das bisher noch nicht erwähnt wurde – der Passus im Gesetz, der lautet: Es ist eine Ermächtigung nur für den Fall, dass ein Mangel an Ausbildungsplätzen verhindert oder beseitigt werden muss. Wenn – flapsig ausgedrückt – die Branche in der Lage ist, genügend Ausbildungsplätze in der Altenpflegehilfe zur Verfügung zu stellen, dann brauchen wir dieses Gesetz gar nicht. Dann sind wir damit im Grunde genommen auf dem Königsweg der Freiwilligkeit. Nicht zuletzt aus diesem Grund stimmt die FDP diesem Gesetzentwurf zu.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Marz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe selten von dem Miteinbringer eines Gesetzentwurfs eine so launige Rede gehört wie soeben die Rede von Herrn Dr. Schmitz.

Herr Dr. Schmitz, Sie stimmen doch wohl dem Gesetzentwurf nicht nur zu, sondern Sie haben ihn mit eingebracht, aber im größten Teil Ihrer Rede Bedenken geäußert, die gegen diesen Gesetzentwurf sprechen. Ich sage in aller Deutlichkeit, ich teile diese Bedenken nicht, die Sie geäußert haben. Dies sage ich ganz ausdrücklich.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Schmitz, FDP: Diese Blauäugigkeit sei Ihnen zugestanden, Herr Kollege Marz!)

Wenn Sie Ihren Gesetzentwurf selbst als blauäugig bezeichnen wollen, kann ich Ihnen auch nicht helfen. Dann müssen Sie Ihre Unterschrift zurückziehen.

Ich denke, dies ist ein richtiger Weg, der gegangen wird. Wir haben diesen Gesetzentwurf von Anfang an und auch nach der Anhörung mitgetragen, und wir tragen ihn auch weiter mit. Ich brauche deshalb nicht zu wiederholen, was richtigerweise zu diesem Gesetzentwurf gesagt worden ist.

Ich möchte jedoch noch einen Punkt ausdrücklich hervorheben und in diesem Zusammenhang eine Äußerung des Kollegen Rüddel würdigen. Wenn wir über solche gesetzgeberischen Maßnahmen sprechen, sprechen wir natürlich über die Attraktivität der Pflegeberufe. Herr Kollege, wenn wir über die Attraktivität der Pflegeberufe sprechen, reicht es nicht aus, dies sozusagen in Sonntagsreden gesellschaftlich aufzuwerten, sondern es muss Substanz dahinter sein.

Wenn Sie sagen, man müsse die Qualifikationsanforderungen reduzieren, und wenn das jemand will, müsse dies als Qualifikationsmerkmal ausreichen, frage ich Sie: In welchem anderen Bereich würden wir sagen, wenn jemand das will und über die körperliche Konstitution verfügt, sollte er zu dieser Ausbildung oder zu diesem Beruf zugelassen werden? – Dies ist kein Weg, um die Qualität oder die Attraktivität des Pflegeberufs zu verbessern.

Ein Zweites steht im direkten Zusammenhang mit diesem Gesetz. Wenn wir über die Attraktivität reden, so bedeutet dies zum einen die Arbeitsbedingungen, aber es bedeutet auch, Geld in die Hand zu nehmen. Attraktivität bedeutet, dass man die Leute ordentlich bezahlt und ihnen auch in ihrer Ausbildung etwas bezahlt. Dies wird mit diesem Gesetzentwurf sichergestellt. Man kann nicht bei Pflegeoffensiven oder Imagekampagnen stehen bleiben, sondern man muss in diesem Bereich materiell etwas tun. Dies muss uns allen klar sein. Es ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt in diese Richtung, und diesen Schritt gehen wir mit.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Dreyer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses hat sehr eindrücklich gezeigt, dass über die Inhalte eigentlich Klarheit herrscht und die zentralen Inhalte insgesamt geteilt worden sind. Zum einen ist dies die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausbildungsvergütung auch in der Altenpflegehilfe. Darüber gibt es überhaupt keinen Dissens, weder bei den Beteiligten noch im hohen Hause.

Es gibt keinen Dissens, dass die Kosten der Ausbildungsvergütung in den Leistungsentgelten zu deren Refinanzierung berücksichtigt werden sollen. Es gibt

auch keinen Dissens darüber, dass die Ermächtigung zur Einführung der Ausgleichsverordnung angesagt ist und andere Regelungen im Altenhilfebereich außer Kraft treten sollen.

Eine Einführung des Ausgleichsverfahrens ist erfreulicherweise im Rahmen der Anhörung intensiv mit diskutiert worden, obwohl sie erst in der nun zu verabschiedenden Rechtsverordnung geregelt wird. Ich bin auch froh darüber, dass die Mehrzahl der Expertinnen und Experten dieses Verfahren befürwortet, was schon von den Abgeordneten gesagt worden ist, weil sie im Moment keine anderen Möglichkeiten sehen, die Altenpflegehilfe ausreichend zu regeln.

Nach wie vor ist es so, dass wir einen großen Bedarf an Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern haben und nach wie vor nicht ausreichend Ausgebildete erhalten. Ich komme nochmals zu Herrn Abgeordneten Rüddel. Das Hauptproblem ist, dass die Ausbildung der Altenpflegehilfe nach wie vor schon seit vielen Jahren und Jahrzehnten an einem bestimmten Punkt hapert, dass es nämlich nicht genügend fachpraktische Ausbildungsplätze gibt. Das ist ein bundesweites Problem, was ich noch einmal sehr deutlich sagen will. Das hat ehrlich gesagt überhaupt nichts mit der Fachkraftquote zu tun. Es hat vielmehr ausschließlich damit zu tun, dass man im ambulanten Bereich die Ausbildungsvergütung nicht refinanzieren kann. Diejenigen Dienste, die mehr als andere ausbilden, haben dadurch einen sehr klaren Wettbewerbsnachteil, weil sie die Ausbildungsvergütungskosten auf die Leistungen umlegen müssen.

Immer wieder, auch in unserer Nachvermittlungsaktion im letzten Jahr, wo wir wirklich mit besten Kräften versucht haben, zusätzliche Plätze zu akquirieren, ist von den Trägern ganz klar artikuliert worden, dass sie mit diesem Wettbewerbsnachteil nicht leben können, sie sich nicht auf dem Markt behaupten können und deshalb diese Regelung, die zurzeit vorherrscht, nicht tragfähig ist.

In der Vergangenheit, als wir dieses Problem noch nicht in dem Ausmaß wie zurzeit hatten, war es so, dass die stationären Einrichtungen erheblich mehr als von ihrer Seite aus erforderlich ausgebildet haben, weil sie die Möglichkeit der Finanzierung hatten und die ambulanten Dienste diese ausgebildeten Fachkräfte abgeworben haben.

Die Situation auf dem Pflegemarkt hat sich etwas verändert. Auch die stationären Einrichtungen bilden nicht mehr ausreichend aus. Deshalb müssen wir uns neue Wege überlegen, wie wir in Zukunft die Fachausbildung gewährleisten.

Wir sind uns im Hause einig, dass die Altenpflegehilfe nicht mehr aus unserem System wegzudenken ist. Die Helferinnen und Helfer sind wertvolle Stützen im System, auch für die dreijährig ausgebildeten Fachkräfte. Deshalb ist es richtig, dass wir diesen Weg am heutigen Tag gehen, um eine neue Grundlage für die Ausbildungsvergütung zu geben.

Ich möchte noch eine letzte Anmerkung machen. Herr Abgeordneter Dröscher hat noch einmal zu Recht darauf

hingewiesen, dass die Qualität der Ausbildung immer eine ganz große Rolle spielt, einmal der Punkt Vergütung, aber auch die Inhalte einer Ausbildung. Im Haus der Kollegin ist die Altenpflegehilfeausbildung novelliert worden. Ich glaube, dass wir bei dem Punkt genau auf dem richtigen Weg sind, nämlich die Ausbildung attraktiv zu machen, und zwar sowohl was die Inhalte als auch was die Vergütungsseite betrifft.

Natürlich werden wir den ordnungspolitischen Bedenken auch Rechnung tragen. In der Anhörung sind sehr viele gute Vorschläge gemacht worden, wie die Umlage nunmehr unbürokratisch gestaltet werden kann. Es gab viele wertvolle Hinweise. Die Rechtsverordnung wird zurzeit in Übereinstimmung mit den Spitzenverbänden und mit den Akteuren aus der Pflege erarbeitet, sodass ich denke, dass wir am Ende eine Rechtsverordnung haben werden, mit der auch alle gut leben können, selbst diejenigen, die ihr momentan gegenüber etwas kritisch eingestellt sind.

In diesem Sinn bedanke ich mich sehr herzlich beim Parlament für die konstruktive Debatte und werde zusagen, dass wir die Rechtsverordnung zur Regelung der Ausbildungsvergütung sehr schnell auf den Weg bringen werden.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/3260 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle einstimmige Annahme fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3096 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der gerade beschlossenen Änderungen. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Gäste im Landtag begrüße ich Soldaten des 7. Fallschirmjägerbataillons 263 aus Zweibrücken. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Außerdem begrüße ich Mitglieder des Löschzuges Kirchen. Seien Sie ebenfalls herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Landesstiftungsgesetz (LStiftG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3129 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/3258 –

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Grützmacher das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über ein Landesstiftungsgesetz wurde durch Beschluss des Landtags vom 27. Mai 2004 an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in der 28. Sitzung am 24. Juni 2004 beraten, der Rechtsausschuss in seiner 29. Sitzung am 29. Juni 2004.

Die Beschlussempfehlung lautet:

„Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen:

1. § 7 wird wie folgt geändert: