Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Licht, ich finde es schade, dass Sie der Versuchung wieder nicht widerstehen konnten, die Diskussion um die Windkraft und die Bedeutung der Windkraft auch im Zusammenhang mit einer Klimaschutzpolitik zu missbrauchen, um Ihre kommunalpolitischen Spielchen zu treiben.
Wir haben das schon erneut nicht getan, und ich finde es im Übrigen um so bemerkenswerter, als Ihnen alle Fraktionen dieses Hauses dies vorhergesagt haben, weil wir gesagt haben, bei aller Beratung im Umweltausschuss wird er es nicht lassen können, und er wird,
obwohl er es besser weiß, wider besseres Wissen dieses Gutachten oder diese Studie missbrauchen und sie so hinstellen, als könnte der Gutachter überhaupt irgendwelche Standorte ausweisen und als würden damit irgendwelche Entscheidungen getroffen.
Herr Licht – zweite Bemerkung dazu –, da Sie das Gutachten kennen, und Herr Braun, alle Fraktionen haben das Gutachten – im Übrigen so dick –,
darüber hinaus steht der erste Teil, der technische Teil, komplett im Internet. Sie können Ihn nachlesen. Das so weit zu dem, dass die Öffentlichkeit Zugang zu diesem Gutachten hat.
Es geht dabei darum, wie man an einem vorgegebenen Standort zuverlässig die Windhöffigkeit ermittelt. Es geht darum – ich zitiere aus dem Gutachten –: „Wie kommt man mit vertretbarem technischem und wirtschaftlichem Aufwand zu einer Netzanbindung? Welche spezifischen Probleme ergeben sich im Wald in Bezug auf die Zuwegung und Zugängigkeit der Standorte?“ – Im Übrigen werden darüber hinaus auch Fragen beantwortet, wie es mit dem Brandschutz aussieht und welche Anforderungen man haben muss. Dann gibt das Gutachten auch noch in einer Planungsstudie mit großer Sensibilität vor, wie man sinnvollerweise bei der Planung von Windkraftanlagen an einem sensiblen Standort vorgehen sollte. Das ist Tatsache und nicht das, was Sie hier aus dieser Studie und dem Gutachten gemacht haben.
Herr Licht, wenn Sie ehrlich im Umgang mit dieser Thematik wären, dann hätten Sie auch zitiert und gelesen, was auch in dem Gutachten drinsteht; ich zitiere:
(Licht, CDU: Sie sagen jetzt schon zum sechsten Mal – – –! – Frau Pepper, SPD: Sie hat beides gesagt! Hören Sie doch einmal zu!)
„dass diese Studie gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren weder vorgreifen kann noch will. Entscheidungen über konkrete Standorte von Windenergieanlagen obliegen ausschließlich den hierfür zuständigen politischen Gremien auf örtlicher und regionaler Ebene im Rahmen der Bauleit- und der Regionalen Raumordnungsplanung ungeachtet sonstiger behördlicher Zuständigkeiten.“ – Das ist aus dem Gutachten zitiert.
Es wäre ehrlich gewesen, Sie hätten das auch der Öffentlichkeit gesagt. Es ist schon richtig, jedes Mal wenn Sie zu diesem Thema reden, dann hat die Unwahrheit wirklich System.
Wissen Sie, was noch viel schlimmer ist? Sie geben mit diesen Parolen, die Sie ausgeben, noch nicht einmal den Menschen, die sich vor Ort mit solchen Planungen auseinander setzen, eine Hilfestellung, wie man tatsächlich sinnvollerweise mit dieser Thematik – von höchster Sensibilität natürlich – umgeht.
Diese Diskussion, wie Sie sie hier anzetteln, ist von der gleichen Qualität wie die, die in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass man keine ordentlichen Verfahren der Raumordnungsplanung durchgeführt hat, die dazu geführt hat, dass die Gerichte jede Konzeption zunichte gemacht haben, weil sie unterstellt haben, dass entweder eine Verhinderungsplanung oder eine Alibiplanung gemacht worden ist.
Deswegen genau, weil falsche Parolen ausgegeben worden sind, stehen zum Teil auch Windkraftanlagen an Standorten, wo Sie und ich sie nicht haben wollen.
Deswegen sollte man aufhören, die Menschen hier wirklich für dumm zu verkaufen bzw. sie in eine Sackgasse mit dieser Thematik zu treiben. Sie haben hier frenetischen Applaus mit dem Hinweis erhalten, dass die CDU gegen Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten und Kernzonen von Naturparken ist.
Entschuldigen Sie bitte einmal, seit 1999 gibt es ein gemeinsames Rundschreiben mehrerer Ministerien, in dem – ich habe jetzt vorgelesen, nämlich genau aus diesem gemeinsamen Rundschreiben –, klar beschrieben ist, welche Gebiete nicht in Betracht kommen: Naturschutzgebiete, Kernzonen der Naturparke, Naturdenkmale usw. –
Der Wald ist hier als Gebiet aufgeführt, welches nur eingeschränkt in Betracht kommt. Dies wird auch so bleiben. Frau Mohr hat bereits darauf hingewiesen. Sie werden auch in der Fortschreibung dieses gemeinsamen Rundschreibens dies genauso vorfinden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich glaube, Sie wollen im Übrigen durch diese Diskussion auch vergessen machen, dass Sie eine erhebliche Verantwortung hier mit zu übernehmen haben. Erstens einmal war es auch die CDU – das werfe ich ihr bestimmt nicht vor –, die die Klimaschutzprotokolle von Kyoto und von Brüssel, was die Minderungsverpflichtungen der Bundesrepublik betrifft, unterschrieben hat. Es war unter Ihrer Regierungszeit – nämlich 1997 – gewesen, als die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich festgeschrieben worden ist. Ich habe den Eindruck, Sie wollen von dieser Verantwortung heute ablenken.
Meine Damen und Herren, seriös ist das tatsächlich nicht. Die Landesregierung steht zu den Klimaschutzverpflichtungen. Deswegen baut sie auch ihre Energiepolitik und ihre energie- und klimaschutzpolitischen Konzepte auf drei wesentlichen Säulen auf, die darauf beruhen, Energieeinsparung zu mobilisieren, Effizienztechnologie zu fördern und auch die erneuerbaren Energien zu fördern. Hier haben in einem Energiemix der erneuerbaren Energien die Windkraftanlagen einen Anteil. Sie sind nur ein Baustein dabei. Außerdem muss man aber wissen, mit der Wasserkraft ist sie heute ein vergleichsweise kostengünstiger Baustein, der natürlich auch seine Perspektive hat und auch haben muss.
Aber ich stelle genauso fest, die Landesregierung steht dazu – ich bin auch dankbar ob der breiten Unterstützung auch der Koalitionsfraktionen –: Wir wollen keine Windkraft an Standorten haben, die nicht raumverträglich sind, die nicht naturschutzverträglich sind oder die belästigend sind. Dies war so, und dies wird auch von uns so fortgeschrieben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Wald hat für die Landesregierung eine hohe Sensibilität. Deswegen halten wir auch in der Fortschreibung des gemeinsamen Rundschreibens, welches Empfehlungen für den Umgang mit Standorten auch für die kommunalen Planungsträger gibt, fest, dass Wald nur eingeschränkt geeignet sein wird.