Wir haben in diesem Gesetz klar geregelt, wie die Beteiligung durchzuführen ist. Sie lesen, was da steht. Wir haben klar geregelt, wie die Beteiligung durchzuführen ist. Sie können nicht hergehen und sagen, die Beteiligung muss stärker geregelt werden.
Damit Sie nicht zu einem Siegfried verkommen, erinnere ich Sie daran, dass die Anhörung einstimmig beschlossen wurde. Sie mussten uns nicht mit irgendwelchen Lanzen hinterherrennen, damit Sie Ihre Anhörung durchführen konnten.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Schluss des Punktes 2 der Tagesordnung, Landesgesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3104 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/3105 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussem pfehlung – Drucksache 14/3103 –. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst – Drucksache 14/2877 – unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Wer dagegen stimmen möchte, muss sich jetzt vom Platz erheben! – Danke schön. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten Verordnungsentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3044 –
Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von zehn Minuten verständigt. Zur Begründung der Landesverordnung hat Herr Minister Zöllner das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz ohne Zweifel gibt es zwei prinzipielle Ansatzpunkte, ein Bildungs- und Wissenschaftssystem zu optimieren und zu verbessern. Dies meine ich ohne jegliche Ironie und ohne jeglichen Unterton.
Zum einen gibt es die Möglichkeit, durch Selektion und nachträgliche Fehlerkorrektur letzten Endes Leistungsfähigkeit im System zu erzeugen. Zum anderen gibt es die Alternative, dass wir dieses Problem dadurch lösen, dass wir fordern und fördern, und zwar beides gleichzeitig.
Auf die heutige Fragestellung angewendet bedeutet das im Klartext, dass selbstverständlich ein Steuerungsinstrumentarium im Hochschulbereich sein kann, eine Auswahl der Interessierten dadurch zu erreichen, dass man Gebühren für das Studium erhebt und damit letzten Endes die Interessierten erfasst und – das unterstelle ich bei allen, die diesen Weg gehen wollen –, denjenigen, die aus sozialen Gründen nicht in der Lage sind, dieses zu bezahlen, über Stipendiensysteme auch zusätzlich die Möglichkeit eröffnet. Dies ist auch im Interesse der Gesamtgesellschaft, um eine möglichst große Zahl von hoch qualifizierten Menschen zu bekommen.
Meine Damen und Herren, der andere Ansatz in diesem Bereich ist – er ist auch nur im Zweiklang wirksam und erfolgreich –, dass man allen, die in der Lage sind und Interesse haben, kostenfrei diese Weiterqualifikation ermöglicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann muss man allerdings erstens darauf achten, dass diese Möglichkeit, die jungen Menschen durch den Staat zur Verfügung gestellt wird, verantwortungsvoll gehandhabt wird, und zweitens, dass die betroffenen Anbieter dieses tatsächlich optimieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann beide Wege gehen. Diese Landesregierung hat sich mit Entschiedenheit dazu durchgerungen und entschlossen, den Weg des Förderns und des Forderns zu gehen. Das heißt im Klartext, ein Studienkonto einzurichten.
Wir sollten in der Diskussion in diesem Land auch nicht um den heißen Brei herumreden, dass zumindest in der parteipolitischen Diskussion in der Republik die CDU nach meiner Kenntnislage sich bundespolitisch festgelegt hat, den ersteren Weg über Gebühren zu gehen,
und die GRÜNEN, zumindest durch ihre Wortführer, Herrn Fischer oder jetzt vor einem Tag Herrn Berninger, aber auch die anderen maßgeblichen Leute, auch den Weg über Gebühren gehen wollen. Wir werden ihn nicht gehen und wollen ihn nicht gehen.
Das ist der Hintergrund, vor dem wir die Diskussion heute führen. Die Entscheidung ist gefallen. Das Gesetz ist beschlossen. Nach dem Gesetz soll dieses System der Studienkonten, die ein gebührenfreies Erststudium garantieren und trotzdem die Anreize für die Studierenden setzen, verantwortungsvoll damit umzugehen, aber auch für die Hochschulen ein Angebot zu optimieren, zum Wintersemester 2004/2005 eingerichtet werden. Heute geht die Diskussion darüber, wie dieses technokratisch in Form einer Rechtsverordnung umgesetzt werden soll.
Erstens sollte bei der Diskussion nicht vergessen werden, dass der Gesetzgeber – nämlich Sie – klar festgelegt hat, dass die Abwicklung in Form einer so genannten Leistungsabbuchung erfolgen soll. Das heißt, dass von einem Konto, das diesen jungen – in den meisten Fällen jungen – Menschen zur Verfügung gestellt wird, eben nur das abgebucht wird, was sie tatsächlich an Leistungen innerhalb der Hochschule in Anspruch genommen haben.
Aufgrund der Bitten der Hochschulen, die vor allen Dingen in einigen kleineren Bereichen Angst davor haben, dieses technokratisch sofort umsetzen zu können, haben wir uns entschlossen, von der Möglichkeit im Gesetz Gebrauch zu machen, erst eine sogenannte Regelabbuchung zu etablieren. Dieses ist in der derzeitigen Diskussion insofern von Belang, weil ohne Zweifel der Intention des Gesetzgebers schnellstmöglich Rechnung getragen werden muss und eben eine Leistungsabbuchung in irgendeiner Zeitspanne – möglichst nach zwei oder drei Jahren – folgen soll, wo viele Probleme, die bei der Regelabbuchung heute auftreten – das heißt, bei der Schaffung von Sondertatbeständen –, wegfallen, weil tatsächlich nur noch abgebucht wird, wenn man in einer Hochschule eine Leistung in Anspruch genommen hat.
Dieses immer im Hinterkopf habend, haben wir eine entsprechende Verordnung zur Anhörung gebracht. Diese Landesregierung meint es ernst damit, Betroffene zu Beteiligten zu machen und ihren Sachverstand in die eigene Meinungs- und Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Eine Vielzahl von Anregungen aus dem Bereich der Hochschulen, vor allen Dingen aber auch aus dem Bereich der Studierendenschaft wurde gegenüber dem ursprünglichen Diskussionsentwurf aus dem Ministerium berücksichtigt, insgesamt eine Größenordnung von fast 20 Änderungen gegenüber der Ursprungsfassung.
Ich will hier nicht alle zusammen aufzählen, ich will aber auf zwei wesentliche wenigstens hinweisen, dass wir gegenüber unserem ursprünglichen Vorschlag keine Abbuchungen mehr bei Auslandssemestern vornehmen
oder durchführen werden und wir die Abbuchungen bei Doppelstudien drastisch reduziert haben, von früher der Hälfte auf ein Viertel. Ich glaube, neben vielen Klarstellungen sind das auch entscheidende Verbesserungen zugunsten der Studierenden.
Wir haben in zwei Punkten gegenüber unserem Vorschlag keine Korrektur vorgenommen, die mit Nachdruck auch in der öffentlichen Diskussion von Studierenden vor allen Dingen vertreten worden sind, und zwar gegenüber der Höhe der Gebühr, die bei Überschreitung fällig wird – das heißt, 650 Euro –, und zweitens, dem Zeitpunkt der Einführung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt für einen Politiker auch manchmal Situationen, wo er sich nicht darüber freut, dass er Recht hat. Ich habe in der Diskussion immer wieder darauf hingewiesen, dass wir einen guten Weg gehen in diesem Zusammenhang, wir aber nicht allein auf der Welt sind und wir darauf achten müssen, wie unser Umfeld mit diesem Problem umgeht und es eine große Gefahr ist, dass eine großzügige und verantwortungsvolle Lösung in Rheinland-Pfalz unmöglich gemacht wird, wenn in anderen Ländern über Studiengebühren eine Situation geschaffen wird, dass ein Druck auf die rheinland-pfälzischen Hochschulen stattfindet, dem wir nicht mehr gewachsen sind.
Deswegen müssen die Parameter, die letzten Endes zum Tragen kommen, wenn von dem Studienkonto Gebrauch gemacht worden ist und es aufgebraucht worden ist, sich in einer Größenordnung mit vergleichbaren Gebühren in anderen Nachbarländern bewegen, und man kann nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag warten, weil man plötzlich nicht mehr handlungsfähig ist, sondern die Situation einen überrollt hat und man tatsächlich, obwohl man es nicht will, Studiengebühren einführen muss.
Meine Damen und Herren, bei aller Vorsicht der Interpretation, nicht jeder, der von Hessen nach RheinlandPfalz kommt, kommt wegen der Gebühren nach Rheinland-Pfalz, sondern ich gehe davon aus, viele sind in der Vergangenheit auch aufgrund der Qualität unserer Hochschulen gekommen.
Der Ansturm nach Mainz war in den vergangenen Jahren, als die Situation in Hessen noch anders war, auch schon spürbar und merkbar. Aber ohne Zweifel sind diese Tendenzen in diesem Semester schon spürbar, sodass ich meine, dass es nicht nur gerechtfertigt ist, sondern es notwendig ist, dass wir jetzt handeln und auch in der Größenordnung handeln wie vorgeschlagen. Ich würde mich freuen – ich sage das hier noch einmal in aller Deutlichkeit auch öffentlich –, wenn diejenigen, die bisher, weil sie das hohe Gut eines kostenlosen Studiums hochhalten wollten, einsehen, dass der einzige Weg, Bedingungen, wie wir sie hier in Rheinland-Pfalz mit dem Studienkonto schaffen, der ist, dieses zu garan
tieren, und jeglicher Verzicht und Widerstand gegen dieses automatisch zwangsläufig dazu führen muss, dass wir letzten Endes, selbst wenn wir es nicht wollen, auch in Rheinland-Pfalz Gebühren einführen müssten.
Meine Damen und Herren, es sei an dieser Stelle gestattet, noch eine letzte Bemerkung zu Studierenden zu machen, die möglicherweise aufgrund unterschiedlicher finanzieller Rahmenbedingungen aus Nachbarländern nach Rheinland-Pfalz kommen.
Ich habe darauf hingewiesen, dass es prinzipiell ein Problem sein kann. Aber es ist kein Problem, wenn es sich nicht um eine Negativauslese handelt oder die Zahlen nicht zu hoch sind; denn entgegen der landläufigen Meinung, obwohl uns die Studierenden ohne Zweifel Geld kosten, ist es so, dass, selbst wenn man es finanzpolitisch in Euro rechnet, die Summe unter den Ausgaben und den zusätzlichen Einnahmen und Möglichkeiten, die der Staat, in diesem Fall das Land RheinlandPfalz hat, dies für eine attraktive Hochschulsituation spricht, die eher zu einem Import als zu einem Export von Studierenden führt. Solange es sich um eine vernünftige Größenordnung handelt, sollten wir Wanderungsbewegungen aus Nachbarländern nach RheinlandPfalz nicht nur gefasst, sondern auch sehnsüchtig ins Auge sehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Ich will festhalten, dass wir diesen Verordnungsentwurf heute überhaupt nur deshalb diskutieren, weil dies an unserem Beitrag zur Diskussion zum Hochschulgesetz liegt. Ich wollte noch einmal darauf hinweisen, weil ich heute gern die Chance nutzen wollte, um in diesem Zusammenhang mit dem Studienkontenmodell in Rheinland-Pfalz zurückzublicken.
Herr Minister, Sie hatten in § 70 hineinges chrieben, dass Sie dieses Studienkontenmodell in Rheinland-Pfalz einführen wollen. Wesentliche Regelungen haben Sie allerdings dort nicht genannt. Wir haben in unserem Gutachten feststellen lassen, dass das keine verfassungsgemäße Ausgestaltung des entsprechenden Paragraphen ist. Deswegen haben Sie oder die regierungstragenden Fraktionen sich zu dem Kompromiss bereitgefunden zu sagen, wir wollen wenigstens die Verordnung, die aufgrund dieses Gesetzes zustande kommen soll, im Landtag zur Diskussion stellen.
Ich will an dieser Stelle auch festhalten: Andere Bundesländer haben andere Wege gewählt. Sie haben entweder in ihren Hochschulgesetzen diese Langzeitstudiengebühren festgeschrieben, oder sie haben eigene Gebührengesetze erlassen; also ein grundsätzlich ande