Protocol of the Session on March 19, 2004

Damit ist diese Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe nun Punkt 6 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3016 – Erste Beratung

dazu: Verankerung des Konnexitätsprinzips auf Bundesebene Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/3017 –

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, dass dieser Tagesordnungspunkt heute ohne Aussprache behandelt wird und an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird. Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist dies so beschlossen.

Ich rufe nun Punkt 20 der Tagesordnung auf:

Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz nach § 20 LGG (Berichtszeitraum: 30. Juni 2001 bis 30. Juni 2003) Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 14/2862) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/2874 –

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Kipp das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bevor wir in das wohlverdiente Wochenende enteilen oder noch weitere Termine wahrnehmen, haben wir heute noch die Besprechung des Berichts über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes RheinlandPfalz nach § 20 LGG auf der Tagesordnung. Da der Bericht zum Vorlesen zu dick ist, möchte ich ihn wenigstens einmal hoch halten, damit Sie sehen, was in diesem Bericht alles gesammelt worden ist und wie umfangreich das Datenmaterial ist, das uns von der Landesregierung zur Verfügung gestellt wurde.

Die Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes im Juli 1995 war richtig, war notwendig und war gut. Ziel war und ist, zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst nach Maßgabe des Gesetzes Frauen zu fördern und bestehende Benachteiligungen von Frauen abzubauen.

Dieses Gesetz gilt für die Verwaltungen einschließlich der Schulen des Landes, die Gemeinden, die Gemeindeverbände und die sonstigen, der alleinigen Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, für die öffentlich-rechtlichen Betriebe des Landes und für die kommunalen Gebietskörperschaften.

Nach Jahren zahlloser Appelle und bewusstseinsverändernder Maßnahmen vor allem an Personalentscheider wurde mit dem In-Kraft-Treten des Landesgleichstellungsgesetzes – LGG – endlich ein rechtsverbindliches Instrumentarium geschaffen, die Benachteiligung von Frauen in der öffentlichen Verwaltung abzubauen. Gleichzeitig mit dem Gesetz beschloss der Landtag, dass die Landesregierung im Abstand von jeweils vier Jahren über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes zu berichten hat. Der erste Bericht wurde dem Landtag im Januar 2000 vorgelegt. Der zweite, über den wir heute auf Antrag der SPD-Fraktion sprechen, umfasst den Berichtszeitraum von Juni 2001 bis Juni 2003.

Mit dem ersten Bericht legte die Landesregierung ers tmals empirische Erkenntnisse darüber vor, wie ein Gesetz mit seinen verschiedenen Instrumentarien gegriffen hat, wie diese angewandt wurden, welche Erfolge sie zeigten, wie sie von den maßgeblichen Akteurinnen und Akteuren selbst gesehen wurden und schließlich, wie das Gesetz die personelle Landschaft in seinem Geltungsbereich verändert hat. Es war sehr wichtig, der Frage nachzugehen, ob das LGG geeignet war, die Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst abzubauen und nachhaltige strukturelle Veränderungen von Frauen in Gang zu setzen.

Der zweite Bericht knüpft in seiner Struktur an den ersten Bericht an und stellt fest, insgesamt lag der Frauenanteil landesweit im öffentlichen Dienst Mitte 2003 bei 29,2 %, hat also, verglichen mit 1998, eine Steigerung um 5 % erfahren. Bei einer ansonsten allgemeinen Personalreduzierung müssen diese Zahlen eine besondere Bewertung erfahren.

Besonders hervorzuheben ist auch der Anstieg weiblicher Beschäftigter auf allen Ebenen, auch im höheren

Dienst, wo der Anteil in fünf Jahren ebenfalls um etwa 5 %, von 33 % auf 38 %, gestiegen ist.

Wo es allerdings nach wie vor hapert, ist bei der Anzahl der Frauen in Führungspositionen. Dies ist aber nicht nur im öffentlichen Dienst der Fall. Ich habe mich letztens einmal mit dem Medienbereich beschäftigt. Auch dort sind mittlerweile fast die Hälfte der Beschäftigten weiblichen Geschlechts, aber in den Führungspositionen sieht es schon wieder sehr viel dürftiger aus.

Wir haben nur 47 Abteilungsleiterinnen von insgesamt 243 in allen Ministerien. Dies macht deutlich, dass wir besonders in diesem Bereich ebenso wie bei Gremienbesetzungen besondere Anstrengungen in Form von Frauen fördernden Maßnahmen und Modellprojekten angehen müssen.

Es ist gerade das Gute an sowohl dem ersten als auch dem zweiten Bericht, dass nicht nur positive Dinge dargestellt und hervorgehoben werden und die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sich selbst loben, wie es uns in den vergangenen Jahren vorgeworfen worden ist. Es war sogar das eine oder andere Mal von Lobhudelei die Rede. Es werden vielmehr ganz klar die Defizite aufgezeigt. Das ist richtig und gut so. Das muss so sein. Nur wer davor die Augen nicht verschließt, ist auch in der Lage, entsprechende Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen, um diese Defizite abzubauen, auch wenn das in den meisten Fällen nicht von heute auf morgen gehen wird.

(Beifall bei SPD und FDP)

Neu in diesem jetzt vorliegenden zweiten Bericht ist die Befragung der Gleichstellungsbeauftragten durch das Zentrum für Qualitätssicherung und Entwicklung an der Universität Mainz. Damit wird bundesweit einmalig die wirklich schon immer, jetzt auch noch sehr unterschiedliche Situation der Gleichstellungsbeauftragten in den diversen Körperschaften untersucht. Allein durch den Zusammenschluss in einer Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten, die, glaube ich, zweimal im Jahr zusammentritt, wird Gelegenheit gegeben, dass Sie sich dort austauschen und über ihre Probleme reden, die sie in den Kommunen und Kreisen haben, in denen sie beschäftigt sind. Es wird auch darüber geredet, wie man sich gegenseitig helfen kann. Dieser Austausch ist für die Gleichstellungsbeauftragten ganz wichtig. In ihren Verwaltungen sitzen sie doch mehr oder weniger allein da.

Wir haben schon einmal im Arbeitskreis darüber geredet, das Verhältnis mit den Personalräten ist teilweise etwas schwierig, weil Konkurrenz mit im Spiel ist. Die Gleichstellungsbeauftragten müssen miteinander reden, müssen sich austauschen können, um auch an ihrer Situation etwas zu ändern und vor Ort für die Gleichstellung der Frauen in den Verwaltungen da sein und kämpfen zu können.

Die SPD-Fraktion beantragt, den Bericht der Landesregierung an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung zu überweisen. Nach dem ersten Bericht hat es sich als ein sehr gutes Instrument erwiesen, dass die einzelnen Ministerien bei uns im Ausschuss vertreten

waren und uns die Umsetzung in ihren Ressorts vorgestellt haben. Man konnte mit direkten Fragen und Antworten auch die kleinsten Details erfragen, falls man das wollte. Das ist jetzt im Plenum in dieser Form nicht möglich.

Die SPD-Fraktion beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Frau Abgeordneter Huth-Haage das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir besprechen heute den zweiten Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz. Aus diesem 260 Seiten starken Werk das Wichtigste und für uns politisch Relevante in wenigen Minuten zu präsentieren und herauszuziehen, ist nicht ganz einfach. Der Bericht ist nicht nur sehr umfangreich, sondern auch sehr vielschichtig.

Gut gefallen hat mir, dass Defizite offen dargestellt werden und genug Raum für Wünsche und Anregungen der Gleichstellungsbeauftragten gegeben ist.

So gibt es viele positive Entwicklungen zu bemerken, aber auch zahlreiche Bereiche, die stagnieren. Ich möchte mit dem Positiven beginnen.

Trotz Personalreduzierung hat sich der Frauenanteil in fast allen Bereichen erhöht. Auf die gesamte Landesebene bezogen beträgt der Frauenanteil im gehobenen Dienst 52 %, im mittleren Dienst erfreuliche 54 %.

Auch der Bereich mit dem geringsten Frauenanteil, der höhere Dienst, hat mit 38 % eine überdurchschnittliche Steigerung erfahren. In diesem Bereich liegt jedoch nach wie vor eine Unterrepräsentanz der Frauen vor.

Auch gibt es generell im Bereich der Führungspositionen noch Defizite. Noch immer gilt – dies ist ein Zitat aus dem Bericht –, „Je höher die Positionen, desto weniger Frauen sind dort zu finden“.

Bezogen auf den gesamten Landesdienst lag der Frauenanteil in Führungspositionen im Berichtszeitraum unter 20 %. Aber hier bietet sich eine große Chance. In den kommenden Jahren wird es verstärkt altersbedingte Übergänge in den Ruhestand geben. Es gibt dort die Möglichkeit, den Frauenanteil auszubauen. Diese Chance sollten wir nutzen.

Wie eingangs aber erwähnt, gibt es auch stagnierende Bereiche. Das ist beispielsweise der sehr dürftige Frauenanteil im Ministerium des Innern und für Sport mit 22 %. Auch im Ministerium für Umwelt und Forsten hat sich der niedrige Frauenanteil nicht verbessert und liegt nach wie vor bei 26 %.

Deutlichen Handlungsbedarf gibt es nach wie vor auch bei der Besetzung von Gremien. Wie bereits im ersten Bericht festgestellt, sind Frauen in Gremien und Verwaltungsräten weit weniger vertreten als Männer. Einer der Gründe liegt sicher darin, dass viele Gremien mit Personen aus vom Land unabhängigen Institutionen bestellt werden. Daher ist es absolut begrüßenswert, dass eine Expertinnendatei erstellt und diesen Institutionen auch zur Verfügung gestellt wird.

Meine Damen und Herren, wenn wir ein Gleichstellungsgesetz haben und trotzdem teilweise zu dürftigen oder nicht zufrieden stellenden Ergebnissen kommen, müssen wir uns fragen, ob dieses Gleichstellungsgesetz noch verbesserungsfähig ist. So ist beispielsweise eine Forderung der Gleichstellungsbeauftragten eine verbindliche Etablierung von Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbeachtung des Landesgleichstellungsgesetzes im Gesetz selbst.

Auch enthält das Landesgleichstellungsgesetz viele Kann-Regelungen. Kritik wird von der Mehrzahl der befragten Gleichstellungsbeauftragten auch hinsichtlich der gesetzten Vorgabe geäußert, dass sie nur zu gemischtgeschlechtlichen Bewerbungsgesprächen eingeladen werden. Damit entfalle beispielsweise bei gleichgeschlechtlichen Einstellungsverfahren die Möglichkeit, sich für Bewerberinnen mit Kindern einzusetzen, die gegenüber kinderlosen Bewerbern oft schlechtere Karten haben.

Auch ist eine bessere Vernetzung der Gleichstellungsbeauftragten sowie eine vereinfachte Möglichkeit der Teilnahme an Fortbildungen sowie eine Fahrtkostenregelung sinnvoll.

Viele Stellen sind zu lange vakant. Gleichstellungsbeauftragte haben immer noch und immer wieder mit Widrigkeiten in der Verwaltung zu kämpfen. Sie fühlen sich nicht ausreichend ernst genommen und in ihrer Funktion akzeptiert.

Standen im ersten Bericht die Beauftragten der ersten Stunde im Vordergrund, so ist es nun von Interesse, ob sich diese Frauen wieder bestellen ließen oder ob diese Funktion einer hohen Fluktuation unterliegt. So antworten immerhin 22 % der Gleichstellungsbeauftragten auf die Frage, wie viel Vorgängerinnen sie im Amt hatten, mit der Antwort: Mehrere.

Meine Damen und Herren, der Bericht hat aber trotz seines Umfangs meiner Meinung nach auch Lücken. Über Bereiche, in denen Frauen nicht unter- sondern überrepräsentiert sind, ist nichts zu lesen. So ist weniger als ein Viertel aller Lehrkräfte an Grundschulen männlichen Geschlechts. Noch dramatischer ist die Situation in den Kindergärten. Weniger als 2 % aller Mitarbeiter in den Kindertagesstätten sind Männer. In wesentlichen Sozialisierungsphasen haben Jungen in Kindergärten und Schulen keine oder nicht genügend männliche Identifikationsfiguren.

(Beifall bei SPD, CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, vielleicht sollten wir ein Pendant zum „Girls Day“ entwickeln. Vielleicht müssen wir

genauso, wie wir versuchen, Mädchen für technische Berufe zu begeistern, versuchen, mehr Jungen für erzieherische und Pflegeberufe zu interessieren.

Wir sind in Rheinland-Pfalz mit dem Landesgleichstellungsgesetz einen richtigen Weg gegangen. Nun muss es darum gehen, die noch bestehenden Defizite zu beseitigen.

So liefert die von der Universität Mainz durchgeführte Befragung der Gleichstellungsbeauftragten bereits konkrete Ansatzpunkte. Ich könnte mir gut vorstellen, etwa durch moderierte Schnittstellengespräche mit Gleichstellungsbeauftragten und den Dienststellenleitern oder durch Workshops, dass eine weitere Optimierung erreicht wird. Lassen Sie uns daran arbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Frau Abgeordneter Morsblech das Wort.