Protocol of the Session on March 18, 2004

Bleiben wir bei diesem Thema. Der Weg der Landesmedienanstalten, durch gemeinsame Kommissionen der KEK, von DJM und KJM bundesweit zu schnellen und gemeinsamen Entscheidungen zu kommen, ist ein wich

tiges Signal nach außen, auch vor Strukturdiskussionen nicht Halt zu machen. So verstehe ich übrigens auch den Diskussionsbeitrag unseres Ministerpräsidenten, der allerdings einen Schritt weiter geht, wie Sie mit Recht sagen.

Ich sehe übrigens keine Probleme bei einer möglichen Anmeldung des Finanzbedarfs der Landesmedienanstalten bei der KEF analog des ARD-Anmeldeverfahrens.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Der so festgesetzte Finanzbedarf würde ebenfalls aus der Rundfunkgebühr erfolgen. Aber die LPR hat bisher auch schon nur Aufgaben in der Anstalt übernommen, die ihr der Gesetzgeber aufgetragen hat. Ich denke, insofern könnten wir in Ruhe ein solches Verfahren akzeptieren. Wir wissen allerdings von der ARD, dieses Anmeldungsverfahren bedeutet immer einen erhöhten nachhaltigen Bedarf und keineswegs eine Deckelung und keineswegs eine Reduzierung der Ausgaben. Ob das dann so gut ist? Okay.

Meine Redezeit wird etwas knapp. Ich werde noch einen Bereich ansprechen. Die LPR tut gut daran, ihren eigenen Aufgabenbereich in Zeiten knapper Kassen zu überprüfen. Fest steht allerdings, dass die LPR bis heute keine einzige Aufgabe übernommen hat, die wir ihr als Gesetzgeber nicht zugewiesen haben, seien es Medienkompetenz, Offene Kanäle oder der Jugendmedienschutz. Wie ich gesagt habe, das ist immer mit großer Unterstützung der Gremien erfolgt.

Ob die Umsetzung so im Detail sein muss, Herr Dr. Braun, kann zu Recht nachgefragt werden. Das Ergebnis steht allerdings noch nicht von vornherein fest, wie Sie es mit einer pauschalen 10%igen Kürzung begründen.

Herr Dr. Braun, erzählen Sie mir doch einmal, wo diese 10 % eigentlich herkommen. Das ist eine beliebige und willkürliche Größe, die nicht an bestimmte Aufgaben und Inhalte gebunden ist.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es steht doch dort „mindestens “! Sie können ruhig mehr kürzen!)

Herr Dr. Braun, es wäre interessant, wenn Sie einen Antrag stellen, in dem Sie das vorlegen. Ich sage noch einmal, ich empfinde diese 10 % als eine willkürliche und beliebige Größe.

Der Rechnungshofbericht hat veranlasst, dass sich die LPR sehr intensiv mit ihren Aufgaben und ihrem Anforderungsprofil auseinander setzen wird. Sie tut es gern und konstruktiv. Ich denke, der Gesetzgeber wird auch im kommenden Landesmediengesetz zeigen, ob sie diesen Weg der Landesmedienanstalten mit begleiten kann oder nicht. Landesmedienanstalten brauchen mittelfristig sichere Finanzierungsrahmen. Deshalb lehnen wir den Antrag der Grünen als überflüssig und zeitlich falsch platziert ab.

(Beifall bei SPD, CDU und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Gölter das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Blick auf den einen oder anderen auch in meiner Fraktion, dem bei einer solchen Debatte auffällt, dass Mitglieder des Landtags als Mitglieder der LPR sprechen, möchte ich meine persönliche Grundsatzerklärung wiederholen, die ich in der letzten Sitzung des Medienausschusses vor meiner Wortmeldung abgegeben habe.

Ich habe dort meine Bereitschaft erklärt, im Plenum kein Wort mehr zu dem Thema „LPR“ zu sagen, wenn sich umgekehrt alle Mitglieder aus dem Landtag, die im Rundfunkrat des SWR sind, gleichermaßen verpflichten, auch ihrerseits bei Diskussionen über öffentlichen Rundfunk, Gebührenerhöhungen usw. im Landtag extreme Zurückhaltung aufzuerlegen.

(Vereinzelt Beifall bei CDU und SPD)

Man könnte ein solches Geschäft auf Gegenseitigkeit machen. Solange das nicht gemacht wird, muss ich sagen, wir sind vom Landtag nominiert. Mitarbeiten in der LPR heißt nicht, dass man darüber betriebsblind wird.

Ich möchte eine grundsätzliche Vorbemerkung mit Blick auf die GRÜNEN machen. Meine Damen und Herren, wenn wir ganz grundsätzlich im Landtag anfangen, beim Erscheinen eines Rechnungshofsberichts, der überhaupt noch nicht in die Beratungen eingegeben worden ist, einzelne Punkte aufzugreifen und Anträge dazu zu stellen, dann wünsche ich uns gegenseitig viel Spaß.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Das hat es noch nie gegeben. Es hat noch nie jemand sofort entsprechende Anträge vor Beginn des Beratungsverfahrens gestellt. Das ist einfach nicht seriös. Das macht man nicht.

(Dr. Schiffmann, SPD: Aber mündliche Anfragen gab es auch schon!)

Frau Thomas, gerade Sie legen auch immer mit Blick auf die Landesregierung und die anderen großen Wert darauf, dass sie ganz korrekt und seriös vorgehen und behandelt werden. Dann müssen Sie einen solchen Anspruch auch für sich gelten lassen.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Ich setze mich jetzt nicht im Einzelnen mit Struktur, dem Rechnungshofbericht und der LPR auseinander. Dazu hat Frau Pepper einiges gesagt, dem ich mich in vollem Umfang anschließe.

Ich möchte mich kurz mit den drei Punkten im Antrag der Grünen auseinandersetzen.

Ich fange mit dem zweiten Punkt an, der Entkopplung von Gebührenentwicklung und Finanzausstattung der LPR. Meine Damen und Herren, ich meine, wir sollten zunächst einmal die weitere Entwicklung abwarten. Gibt es überhaupt eine Gebührenerhöhung? Wenn es eine Gebührenerhöhung gibt, dann haben die Chefs der Staatskanzleien in Vorbereitung für die Ministerpräs identen eine Meinung herbeizuführen, ob es eine Entkopplung gibt oder nicht.

Manche sagen, die wird kommen. Ich bin nicht so sicher. Ich habe dem „Bayerischen Staatsanzeiger“ einen ausführlichen Bericht aus dem Medienausschuss des Bayerischen Landtags entnommen, in dem der Bericht des Rechnungshofs erörtert worden ist. Dort ist der Bericht des Rechnungshofs nicht nur bei der Mehrheitsfraktion CSU, sondern auch bei der SPD einer harschen Kritik unterzogen worden. Es war eine ausgesprochene Frontstellung der beiden Fraktionen. Vor diesem Hintergrund bin ich zumindest in dem einen sicher, dass vom bayerischen Parlament kein Druck in Richtung Entkopplung auf die bayerische Landesregierung ausgeht.

Frau Pepper hat es schon gesagt, es wird zurzeit erörtert, ob der Finanzbedarf der Landesmedienanstalt über die Anmeldung bei der KEF gedeckt werden soll. Vielleicht sagt Herr Stadelmaier noch etwas dazu. Frau Pepper hat es angesprochen. Ich will es auch kurz ansprechen. Ich halte es mit mittelfristigen Konsequenzen für denkbar. Das muss man sehen. Das ist durchaus ein denkbarer Weg. Ich bin dagegen, dass wir uns in Antragsform auf eine Entkopplung vor dem Hintergrund einer Situation einlassen, die offener ist, als sie in den letzten Jahren gewesen ist.

Ich komme zu dem ersten Punkt, dem Gedanken der Absenkung. Der § 40 sagt, dass die Länder weniger Geld zuweisen können. Das ist eine Öffnungsklausel. Diese Öffnungsklausel findet sich nicht im rheinlandpfälzischen Gesetz. Sie ist auch in dem Vorentwurf nicht enthalten. Das ist ein Vorentwurf, kein endgültiger Regierungsentwurf. Diesen kennen viele Mitglieder aus diesem Haus. Ich halte das im Kern nach wie vor für richtig. Damit habe ich mich nicht gegen Reduzierungen an der einen oder anderen Stelle ausgesprochen.

Meine Damen und Herren, wenn abgesenkt wird, dann müsste darüber geredet werden, zu wessen Gunsten das geschieht. Herr Dr. Braun sagt, für den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Dann bekommt das der Südwes tdeutsche Rundfunk.

(Dr. Schiffmann, SPD: Südwestrundfunk!)

Wenn man je einen solchen Weg nimmt, kann ich mir vorstellen, dass es in Rheinland-Pfalz eine Fülle von medienpädagogischen und medienpolitischen Aufgaben gibt, die man dafür ins Auge fassen könnte.

(Beifall des Abg. Creutzmann, FDP)

Genau das machen wir zur Stunde als LPR auch. Ich habe im Medienausschuss auf diesen Punkt hingewiesen. Ich habe Herrn Staatssekretär zu danken, dass er in seiner Replik gesagt hat, auch er verspricht sich wenig davon, Geld bei uns wegzunehmen und es an ande

re Leute zu geben, die das Gleiche machen, was wir zur Stunde schon machen. Das, was wir machen, machen wir alles in allem nicht schlecht.

Ich mache eine dritte Bemerkung bezüglich der gemeinsamen Lizenzierungsanstalt auf Bundesebene. Herr Braun, Sie sprechen von einer gemeinsamen Lizenzierungsanstalt. Sie haben eben etwas ganz anderes gesagt, nämlich eine gemeinsame Anstalt, die ganz bestimmte Aufgaben wahrnimmt, aber Sie haben nicht von der Lizenzierungsanstalt gesprochen.

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entschuldigung, ich nehme Ihren Antrag ernst und zitiere ihn.

Herr Staatssekretär, zu der gemeinsamen Lizenzierungsanstalt fanden Sie Anklänge in dem Interview des Herrn Ministerpräsidenten in der „Süddeutschen Zeitung“, die mich ein bisschen überrascht haben. Da steht plötzlich, dass die großen Programme in einer gemeinsamen Lizenzierungsanstalt lizenziert werden sollen. Warum eigentlich? Machen wir das bezüglich SAT 1 seit Jahren in irgendeiner Form nicht schlecht? Wenn es etwas gibt, was gelegentlich diskutiert wird, dann ist es das, dass wir sehr genau hinschauen.

(Beifall des Abg. Creutzmann, FDP – Creutzmann, FDP: So ist es!)

Wir schauen so genau hin, dass Herr Doetz von SAT 1 sagt, er wünscht dem Süddeutschen Rundfunk zwei Jahre die Ludwigshafener Anstalt in einer ganzen Reihe von Fragen und wie wir hinschauen.

(Dr. Schiffmann, SPD: Südwestrundfunk!)

Südwestrundfunk, gut.

Das betrifft die Punkte Jugendschutz, Werbeverstöße usw.

(Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident und der Herr Staatssekretär haben gesagt, wenn es eine gemeinsame Lizenzierungsanstalt geben würde, würde keine Standortpolitik mehr gemacht. Das hat mich ein bisschen überrascht. Wenn ich das Papier von Stoiber/Steinbrück recht verstehe, dann ist das Standortpolitik in Reinkultur. Mich überrascht ein bisschen, dass sich die rheinland-pfälzische Landesregierung von dem Gedanken der Standortpolitik in einer so radikalen Form verabschieden würde oder möchte.

Eine gemeinsame Lizenzierungsanstalt geht nicht. Ich nenne ein paar Dinge aus den letzten Monaten. LokalRadio Koblenz ist zu nennen. Es ist zu fragen, wie erhalten wir Westerwald WTV und Kanal 10 so, dass im Nordteil des Landes nicht alles zusammenbricht? Das ist ein schwieriges Unterfangen. Wir wollen nicht, dass alles zusammenbricht, sondern eine Struktur auch für die Zukunft da ist. Ich denke, das geht nicht. Was geht, ist, dass eine Reihe gemeinsamer Aufgaben auf eine ge

meinsame Anstalt, auf eine Weiterentwicklung des vorhandenen Kommissionsgedankens übertragen wird. Dann muss man diskutieren, welche Schlussfolgerungen es in der Rückkopplung für die einzelnen Anstalten hat.

Meine Damen und Herren, insgesamt halte ich den Antrag für voreilig. Er spricht einiges an, was diskutiert wird. (Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er hätte vor sechs Jahren schon gestellt werden sollen!)

Er enthält Schlussfolgerungen, die nicht akzeptabel sind. Wir haben demnächst das Mediengesetz. Im Übrigen ist das Klima im rheinland-pfälzischen Landtag im Medienausschuss nicht so, dass wir nicht über alle Dinge in aller Regel vernünftig miteinander reden könnten. Das gilt auch für die zukünftigen Perspektiven. Ich will offen sagen, die Diskussion über den Bericht des Rechnungshofs war für uns und für den Rechnungshof ein Stück Lernprozess. Das gilt vor allem für die Auseinandersetzung bzw. Aussprache im Medienpolitischen Ausschuss. Ich denke, dass sich das Klima etwas entspannt. Es gibt eine große gemeinsame Übereinstimmung im Landtag und in der LPR. Das ist beispielsweise auch die Position der Kollegin Frau Kohnle-Gros als Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir sehen, dass wir uns in den nächsten Monaten um eine vernünftige und vertretbare Linie bemühen müssen. Insofern sind wir mit Blick auf die weiteren Diskussionen auf Bundesebene und hier im Haus mit dem Mediengesetz auf einem vernünftigen Weg. Dazu bedarf es dieses voreiligen Antrags nicht. Deshalb kommen auch wir zu der Schlussfolgerung der Ablehnung.

Ich bedanke mich.