Protocol of the Session on February 11, 2004

dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses – Drucksache 14/2915 –

Der Gesetzentwurf soll ohne Aussprache behandelt werden.

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Schmitt, das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Landtags an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben diesen Gesetzentwurf beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall im Hause)

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2748 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Zustimmung des Landtags zu der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich sowie zu dem zweiten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens vom 20. Juni 1994 über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich Antrag der Landesregierung – Drucksache 14/2590 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 14/2901 –

Gemäß Absprache wird der Antrag ohne Aussprache behandelt.

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Kohnle-Gros, das Wort.

Frau Präsidentin, da der Titel dieses Tagesordnungspunkts länger als meine Berichterstattung ist, erspare ich mir, diesen noch einmal vorzulesen. Ich möchte auf die Berichterstattung nicht verzichten, weil mich Frau Thomas im Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur ausdrücklich für diese vorgeschlagen hat.

Durch Beschluss des Landtags vom 11. Dezember 2003 ist der Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag in seiner 22. Sitzung am 6. Februar 2004 beraten und einstimmig beschlossen, der Abgabe der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zuzustimmen.

(Beifall im Hause)

Wir kommen zur Abstimmung über die Zustimmung des Landtags zu der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich sowie zu dem zweiten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der

Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens vom 20. Juni 1994 über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich. Wer der Abgabe der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Abgabe der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz einstimmig zugestimmt worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich lade Sie für morgen um 09:30 Uhr zu der 67. Sitzung des rheinland-pfälzischen Landtags ein.

Die Sitzung ist geschlossen.