Protocol of the Session on February 11, 2004

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Dann lassen wir doch diejenigen, die über wirtschaftliche Kenntnisse verfügen, das in Gottes Namen tun.

(Beifall bei FDP und SPD)

Ob sie das immer richtig machen, ist eine zweite Frage. Deshalb sage ich: Was die Landesregierung tun kann, hat sie beileibe getan. Was die Wirtschaft in diesem Land tun kann, das hat sie getan. Um es in aller Klarheit zu sagen: Wir liegen in Rheinland-Pfalz bei den Ausbildungsplätzen und den Nachfragen sehr eng zusammen. Das hätte mir im September kein Mensch geglaubt. Ich kenne die Einwürfe der GRÜNEN, die sagen, dass das nie funktionieren könne. Man sieht aber, dass die Wirtschaft eine hohe Verantwortung übernommen hat.

Aber auch die Anwärterinnen und Anwärter haben eine ganze Menge Flexibilität gezeigt, in dem sie in andere Berufe gegangen sind. Sie sind also nicht in den Wunschberuf gegangen. Wir haben noch eine ganze Menge zu tun, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir aufgrund der konjunkturellen Lage – die Ursachen könnte ich jetzt beschreiben, aber das würde den Zeitrahmen sprengen – sagen können, dass die Instrumente der Landesregierung die richtigen Instrumente waren. Dies beginnt am ovalen Tisch und endet bei der Verantwortung der Wirtschaft und der Flexibilität der jungen Leute. Das muss man einmal konstatieren dürfen. Ich füge hinzu, dass dies auch für die Flexibilität der berufsbildenden Schulen gilt; denn ohne diese hätte das nicht funktioniert. Herr Dr. Braun, ich weiß natürlich, dass in den berufsbildenden Schulen quasi eine Warteschleife entsteht. Ich weiß aber auch, dass in den berufsbildenden Schulen die Qualifikation erhöht wird, um im nächsten Jahr eine bessere Chance zu haben.

Ich will jetzt keine Debatte über eine Ausbildungsplatzabgabe führen. Das macht wenig Sinn, weil wir alle in diesem Parlament ein hohes Interesse daran haben sollten, wie wir möglichst jedem Jugendlichen eine Perspektive geben könnten. In dieser Hinsicht sind wir in Rheinland-Pfalz auf einem besseren Weg als in allen anderen Bundesländern, weil wir eine Zahl erreicht haben, die sich im Bundesvergleich durchaus mehr als sehen lassen kann. Ich meine, alle Akteure tun das, was man tun muss. Zum einen tun es die Tarifpartner, zum anderen tut es die Wirtschaft, weil sie ausbildet. Außerdem hat die Politik in Rheinland-Pfalz den Rahmen geschaffen, den man braucht, um jungen Menschen eine Perspektive für das Leben zu geben.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei FPD und SPD)

Die Behandlung des Zwischenberichts der EnqueteKommission 14/2 ist mit dieser Besprechung erledigt.

Es ist beantragt worden, die Anträge an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, an den Ausschuss für Bildung und Jugend, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung sowie an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2506 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 14/2911 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat soll der Gesetzentwurf ohne Aussprache behandelt und auf eine Berichterstattung verzichtet werden. Deshalb können wir unmittelbar über den Gesetzentwurf abstimmen, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme em pfiehlt.

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2506 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2506 – einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2506 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte

ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2506 – einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (Verwaltungshochschulgesetz – VwHG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2507 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 14/2912 –

Auch in diesem Fall ist eine Abstimmung ohne Aussprache vorgesehen. Die Frau Berichterstatterin hat aber zunächst noch das Wort.

Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung am 9. Oktober 2003 in den Landtag eingebracht und begründet. Der Landtag hat diesen Gesetzentwurf an diesem Tag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend –, an den Innenausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat diesen Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 11. November 2003 beraten. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 6. Februar 2004 beraten. Der Rechtsausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner vergangenen Sitzung am 10. Februar 2004 beraten.

Alle drei Ausschüsse haben die Zustimmung empfohlen, allerdings mit einer Ergänzung, dass nämlich der Tag des In-Kraft-Tretens ergänzt wurde. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Da wir keine Aussprache haben, will ich einige Sätze zum Inhalt des Gesetzes sagen. Dieser Gesetzentwurf wurde in allen Ausschüssen in großer Übereinstimmung zwischen den Fraktionen beraten, und es wurde Zustimmung empfohlen. Alle Fraktionen haben dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Im Wesentlichen wird für die Verwaltungshochschule das vierte und fünfte Hochschulrahmengesetz umgesetzt, und einige Regelungen, die auf die spezielle Form dieser Hochschule, nämlich als gemeinschaftsfinanzierte Bund-Länder-Einrichtung, aus dem Länderhochschulgesetz übertragen werden können, sind in diesem Gesetzentwurf für die Verwaltungshochschule in Speyer übertragen worden. Das ist von allen Fraktionen unterstützt worden und hat Zustimmung gefunden. Im Übrigen – ich denke, das kann ich namens aller Fraktionen sagen – sind wir sehr froh über den Standort der Verwaltungshochschule. Wir sind froh, dass sie in Speyer ist und dort

bleibt und von allen Ländern und vom Bund mitfinanziert wird.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussem pfehlung – Drucksache 14/2912 –. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2507 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch in diesem Fall ist Einstimmigkeit festzustellen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2507 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in der Schlussabstimmung angenommen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2688 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien und Multimedia – Drucksache 14/2913 –

Auf eine Berichterstattung wird verzichtet. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Weiland.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin außerordentlich dankbar dafür, dass wir die Gelegenheit haben, uns um diese Uhrzeit mit diesem Thema noch zu beschäftigen. Es ist in der ersten Beratung und in der dazu gehörenden Aussprache zu den Inhalten das Wesentliche schon gesagt worden.

Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag eher unspektakulär sozusagen als Arbeitsstaatsvertrag daherkommt, der nicht so die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weckt, wie der darauffolgende Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Zusammenhang mit der Frage der Rundfunkgebühren sie wecken wird, aber er liefert und leistet doch wesentliche Beiträge für die Weiterentwicklung der dualen Rundfunkordnung.

Das betrifft die Fragen der Film- und Fernsehförderung durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die ausdrücklich geregelt wird.

Das betrifft die wichtige Frage des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, über dessen Erfüllung im Sinn einer Selbstverpflichtung die Anstalten in Zukunft alle zwei Jahre Bericht zu erstatten haben werden.

Das betrifft die Regelung über die Online-Angebote, die lange in der Diskussion stand. Sie dürfen in der Zukunft nur noch programmbezogen stattfinden.

Das betrifft das Verbot der Veranstaltung von PayDiensten durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Das betrifft bezüglich der Werbung und der privaten Rundfunkveranstalter die Frage, dass der Zusatz „Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihren Apotheker“ künftig nicht mehr als Werbezeit anzurechnen sein wird.

Das betrifft – das ist im Zusammenhang mit einer aktuellen Beratung, die derzeit aufgrund der Prüfung der Landeszentrale für private Rundfunkananbieter in Ludwigshafen durch den Landesrechnungshof stattfindet, von Interesse – die klare Regelung, dass künftig auch Tochtergesellschaften öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten oder an denen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mehrheitlich beteiligt sind, durch die Rechnungshöfe geprüft werden können und dass das ZDF und das DeutschlandRadio künftig einen Konzernabschluss entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs vorzulegen haben.

Schließlich wird das PC-Moratorium – das ist wichtig im Zusammenhang mit der Gebührenfrage – um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2006 verlängert.

Die Regelung über die Regionalfenster wird ausdrücklich an die reichweitenstärksten bundesweiten Fernsehvollprogramme gekoppelt.

Wir werden diesen sinnvollen und notwendigen Regelungen zustimmen.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Raab das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich schließe mich den Dankesworten des Herrn Kollegen Dr. Weiland an. Wir haben im Ausschuss einvernehmlich den Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten und beschlossen. Auch die SPDFraktion wird diesem Staatsvertrag zustimmen.

Ich möchte heute Abend nicht noch alle Regelungen durchsprechen, die wir schon im Rahmen der ersten Lesung besprochen haben.