Ich denke, hier geht es in erster Linie um Verbraucherschutz und um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Meine Damen und Herren, als zentrale Untersuchungsstelle bietet sich das Landesunters uchungsamt an.
Unsere Fraktion hält diese Zuständigkeit für richtig. Die zentrale Zuständigkeit des Landesuntersuchungsamts ist außerdem eine Voraussetzung und ein Garant dafür, dass den Intentionen der EU und des Bundes Rechnung getragen wird.
Die Zuordnung zum Landesuntersuchungsamt bedeutet aber nicht, dass sämtliche Untersuchungen durch das Landesuntersuchungsamt selbst vorgenommen werden müssen. Vielmehr sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Untersuchungsamt in eigener Zuständigkeit entscheidet, ob es selbst untersucht oder ob es andere Unters uchungsstellen dafür heranzieht. Die Vorstellungen der CDU, im Gesetz festzuschreiben, dass die BSEUntersuchungen zwingend durch private Stellen erfolgen sollten, halten wir nicht für vertretbar.
Unseres Erachtens ist es mehr als ein formaler Unterschied, ob das Untersuchungsamt als zuständige Stelle sich privater Labors bedient, aber die Regie behält, oder ob gesetzlich die Beauftragung privater Stellen vorgeschrieben wird.
Herr Kollege Licht, sowohl im Interesse des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes als auch im Sinne der Einheitlichkeit des Untersuchungsverfahrens hält unsere Fraktion die Möglichkeit, den Grad der Beteiligung privater Stellen durch das Landesuntersuchungsamt sachorientiert zu variieren, für vorteilhaft und wird deshalb dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen und Ihren Änderungsantrag ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, dass mit dem Gesetzentwurf die Zuständigkeiten, wie sie sich mittlerweile etabliert haben, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Für die amtlichen Fleischuntersuchungen sind gesetzlich die Kreise und die Kreisverwaltungen zuständig. Sie haben sich, weil sie – das muss man sich noch einmal vor Augen führen – weder die personellen noch die labortechnischen Kompetenzen haben, die ganze Zeit schon des Landesuntersuchungsamts bedient. Dies hat sich bewährt. Deswegen werden wir jetzt diese bewährte Praxis auf eine rechtliche Grundlage stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum ist diese Regelung jetzt notwendig? Einmal, weil es in unserem Land Diskussionen darüber gibt, von den Kreisen her direkt auch Laborleistungen zu vergeben. Man versteigt sich sogar dahin zu sagen, der Schlachthof soll doch am besten schon die Laborleistungen ausschreiben und an einen privaten Dritten vergeben. Dies geht nicht und kann auch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht sein, weil es sich immer noch um eine amtliche Untersuchung handelt, die selbstverständlich von staatlichen Behörden autorisiert und kontrolliert werden muss. Deswegen bedarf es einmal dieser Zuständigkeitsfestlegung.
Das Zweite ist, dass wir damit ferner der bundesweiten Diskussion Rechnung tragen, die auch von RheinlandPfalz sehr intensiv geführt worden ist, nämlich einheitliche Standards für Labore und für Laborleistungen in diesem Fall festzulegen. Wie Sie selbst noch wissen, waren wir selbst gebranntes Kind durch den Ausfall oder die Praxis in privaten Laboren.
Herr Licht, wenn Sie sich die damalige Situation und die Notlage, in der wir uns von heute auf morgen befanden, vor Augen führen, müssten Sie eigentlich einsehen, dass wir Ihrem Regelungsvorschlag allein vor dem Hintergrund, dass man handeln können muss, und zwar unter Umständen von heute auf morgen, überhaupt nicht Folge leisten können.
Herr Licht, wir brauchen deswegen eine Basis, die uns jede Flexibilität zur Entscheidung ermöglicht, alle Laborleistungen oder Laborleistungen zum Teil auszuschreiben oder in bestimmten Situationen auch wieder direkt zu übernehmen, und dies ohne, dass wir uns zunächst einem sehr schwierigen prozessualen und komunikativen Begründungszwang ausgesetzt sehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit Sie auch sehen, dass wir eigentlich inhaltlich gar nicht weit auseinander sind, will ich Ihnen ferner mitteilen – Herr Licht, das wissen Sie auch –,
dass die Praxis einfach so ist, dass wir am Anfang zunächst einmal sehr viele Untersuchungen selbst gemacht haben: zwei Drittel im Landesuntersuchungsamt und ein Drittel privat. – Mittlerweile sind fast alle Labor
leistungen privat vergeben. Zuzeit läuft gerade eine Ausschreibung des gesamten Laborkontingents. Das müssen wir nicht zuletzt deswegen tun, weil wir nur sehr begrenze Ressourcen vor dem Hintergrund des enormen Aufwands in Verbindung mit der Schweinepest haben und momentan die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in anderen Bereichen dringendst brauchen. Allein dieser Umstand hat diese Vorgehensweise auch notwendig gemacht. Damit sehen Sie, es geht hier nicht um irgendwelche Ideologien.
Herr Licht, im Übrigen darf ich umgekehrt sagen, dass diese Flexibilität, einmal eine klare amtliche Zuständigkeit zu haben und die Dienstleistung trotzdem privat erbringen lassen zu können, in vielen unionsregierten Ländern überhaupt nicht besteht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben Bundesländer, in denen für die Laborleistungen allein staatliche Behörden und Einrichtungen zuständig sind.
Frau Ministerin, können Sie uns sagen, wie oft die privaten Labore, in denen Tests gemacht werden, von Ihrem Haus überprüft werden? In welchen Zeitabständen geschieht das?
Die Labors werden in regelmäßigen Zeitabständen überprüft. Das kann ich Ihnen aus dem Kopf jetzt nicht genauer sagen.
Das werden wir Ihnen nachreichen. Ich will jetzt an dieser Stelle nicht mit irgendwelchen Zahlen operieren. Es geht gar nicht mehr so sehr um die Überprüfung, son
dern um das, was wir gemacht haben. Das ist auch der Prozess bundesweit, Frau Kiltz, den wir gefordert haben. Wir haben Standards für die Praxen und auch über die Akkreditierung der Labore festgelegt, sodass sie schon von vornherein ganz anderen Qualitätskriterien unterliegen, sodass sich der Überprüfungs- oder Kontrollaufwand verringert hat und wir die Qualitätsanforderungen erhöht haben, um eine „interne Auditierung“ auch dieser Labore sicherzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für die sehr breite Unterstützung über die Koalitionsfraktionen hinaus. Ich denke, mit diesem Gesetzentwurf haben wir eine sinnvolle und praktikable Lösung und vor allen Dingen auch die nötige Flexibilität, die wir brauchen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen nun zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2712 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2568 – in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Gegenstimmen! – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich lade Sie für morgen früh, Donnerstag, den 11. Dezember, zur 61. Plenarsitzung um 09:30 Uhr ein.