Protocol of the Session on June 5, 2003

(Beifall der SPD und der FDP)

Tatsache ist, dass wir in Rheinland-Pfalz einen Weg gegangen sind, der in dieser Form einmalig ist, aber wahrscheinlich der erfolgreichste sein wird, den es in Deutschland gibt, nämlich nicht nur mit einer Gesetzesänderung oder einer Verordnung zu kommen. Wir haben uns gemeinsam mit den Trägern ein Jahr zusammengesetzt, um rechtzeitig zum 1. August dieses Jahres in eine flächendeckende Erprobungsphase gehen zu können, die aber nicht auf dem Papier steht, sondern von allen Partnern mitgetragen wird, wie wir hoffen dürfen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wenn Herr Abgeordneter Wiechmann gemeint hat, es gebe eigentlich gar keine vernünftigen Gründe, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen, muss ich dem allerdings entgegentreten, dass der für mich entscheidende Grund darin besteht zu sagen, dass Sie in Ihrem Antrag versuchen, den Eindruck zu erwecken, als gebe es im Bereich der Kindertagesstätten einen ungeheuerlich großen Nachholbedarf, dem wir uns endlich einmal zuwenden müssen.

Dies ist für die Kindertagesstätten-Politik insgesamt und im Speziellen auch hinsichtlich der Sprachintegration falsch. Es ist doch wohl eine nicht zu bestreitende Tatsache, dass wir im Land Rheinland-Pfalz seit 1991 eine ungeheure Kraftanstrengung hinter uns gebracht haben, eine flächendeckende Versorgung zur Absicherung des Rechtsanspruchs für alle Kinder ab dem dritten Geburtsjahr zu erreichen. Darüber hinaus haben wir uns die Erhöhung des Regelpersonalschlüssels von angetroffenen 1,5 Stellen pro Gruppe auf 1,75 sehr viel kosten lassen, um dazu beizutragen, eine qualitativ gute Betreuung mit fest garantierten Gruppengrößen zu haben.

(Zuruf des Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es kann doch gar kein Zweifel daran bestehen, dass wir schon auf der Basis des jetzt geltenden Rechts die von Ihnen geforderte enge Zusammenarbeit mit den Eltern gerade im Kindergarten in einer Weise praktizieren können, dass eine weitere Aufforderung an die Träger an uns alle überhaupt nicht erforderlich ist. Gerade auf diesem Sektor klappt doch die Zusammenarbeit mit den Eltern wunderbar.

(Zurufe des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie im speziellen Fall der Sprachintegration Nachholbedarf reklamieren, vermag ich diesen auch nicht zu sehen. Es gibt doch gar keinen Zweifel daran, dass wir gerade dort, wo für die Sprachförderung Zusätzliches zu tun ist, mit einem erhöhten Landespersonalkostenzuschuss von 60 % deutlich zu erkennen geben, dass wir bereit sind, voll mit einzusteigen. Die von Frau Spurzem erwähnte Zahl von 230 zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern, die allein aus diesen erhöhten Zuschüssen finanziert werden, ist eine Größenordnung, die man nennenswert herausstellen kann.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wenn der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versucht, den Eindruck zu erwecken, als müsse man diese Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen erst auffordern, sich zur Kultur des Klimas der Mehrsprachigkeit und der Toleranz zu bekennen, kann ich nur sagen: Dieses ist Gott sei Dank heute schon Alltag in unseren Kindergärten und wird, so gut es irgendwie geht, weiter gefördert.

Wir haben mit dem jetzt laufenden Haushalt – das wurde auch schon erwähnt – erstmals ein zusätzliches Sprachförderprogramm aufgelegt, das mit 84 Gruppen im vergangenen Jahr zu einer konkreten Förderung führte. Im jetzt laufenden Jahr haben wir 150 Anträge vorliegen. Wir werden dazu das Programm von bisher 100.000 Euro auf 150.000 Euro ausbauen.

Meine Damen und Herren, das findet in einem Stadium statt, in dem die allgemeine Finanzlage alles andere als leichter geworden ist. Auch dieses könnte man als Ausdruck des ehrlichen Bemühens, hier voranzugehen, einmal positiv herausstellen, statt immer nur Forderungen nach mehr zu stellen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wiechmann, in diesem Sinn können die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen sagen: Die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfolgt aus wohl erwogenen Gründen, weil wir nicht in einer Position sind, in der man uns zum Jagen tragen muss. Wir jagen vielmehr sehr kräftig auf diesem Sektor seit dem Jahr 1991.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1570 –, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 erledigt.

Der Punkt 17 der Tagesordnung wird abgesetzt.

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:

10-Punkte-Programm für mehr Verbraucherschutz und bessere Qualitätskontrolle im Ernährungsbereich Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1834 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 14/2193 –

Verbraucherschutz: Information, Beratung, Sicherheit Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2194 –

Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/2251 –

Auf die Berichterstattung wird verzichtet. Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Kiltz das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die heutige Abstimmung ist schon gut vorbereitet durch die Debatte in der letzten Plenarsitzung. Wir hatten eine Aussprache über die Beantwortung einer Großen Anfrage zum Thema „Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle“. Ich finde es sehr schön, dass wir mit unserem Antrag so viel Kreativität bei den anderen Fraktionen ausgelöst haben. Inzwischen liegen zwei Alternativanträge vor. Das macht aber auch deutlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie offenkundig Probleme hatten, unseren abzulehnen, ohne einen eigenen Antrag einzubringen. Das zeigt uns, dass wir mit unseren Forderungen überhaupt nicht falsch liegen.

Ich will sie noch einmal kurz zusammenfassen und daran erinnern, wir wollen vergleichbare Standards der Lebensmittelüberwachung in den Landkreisen und kreisfreien Städten, das heißt, es muss nicht überall

genauso sein, es soll dem jeweiligen Risikopotenzial angemessen sein. Frau Ministerin, dazu wäre das Betriebsstättenregister landesweit notwendig. Heute Morgen haben Sie mir geantwortet, es sei in Vorbereitung und in Arbeit. Ich muss aber noch einmal sagen, es ist schon in Arbeit, seit ich im Landtag bin, schon seit sieben Jahren. Es wäre gut, wenn das ein bisschen flotter vonstatten gehen könnte.

Wir wollen die Futtermittelkontrolle besser ausstatten. Das geht jetzt an die Adresse von Herrn Bauckhage. Wir wollen nicht wie bisher in Krisensituationen Ad-hocAbordnungen von Mitarbeitern aus anderen Dienststellen, die dafür gar nicht ausgebildet sind, sondern wir wollen eine Futtermittelkontrolle, die auch Krisensituationen gegenüber gewappnet ist, die die Kontrolle vom Acker über den Futtertrog bis zur Ladentheke mit sicherstellt. Wir wollen – das ist eine ganz wichtige Forderung; der Ministerpräsident hat mir gesagt, das könnte ich machen, wenn ich Ministerpräsidentin wäre; ich finde, er könnte es jetzt schon einmal machen – die Kompetenzen bündeln, die Zuständigkeit in einem Ministerium zusammenfassen. Bisher sind – das weiß Frau Ministerin Conrad am besten – Sie selbst, der Kollege Bauckhage und auch noch Frau Malu Dreyer für die Tierarzneimittel zuständig. Das gehört zusammengefasst. Dann geht das alles effektiver.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie behaupten zwar immer, das wäre alles so reibungslos mit der Zusammenarbeit. Ich muss aber gestehen, ich glaube Ihnen nicht so richtig. Es kann sein, dass Sie das wollen. Aber ich glaube, dass das eine oder andere Scharnier manchmal knirscht. Das Feigenblatt „Verbraucherschutzbeauftragte“ können Sie abschaffen und die 90.000 Euro viel sinnvoller bei der Verbraucherzentrale einsetzen. Wir wollen auch die Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle auf steigende EU-Anforderungen vorbereiten und krisenfest machen. Dazu hätte ich gern etwas konkretere Aussagen der Ministerin und nicht: Wir haben das alles im Griff, das bisschen, was noch fehlt, haben wir in Arbeit. – Das fand ich in der letzten Debatte unbefriedigend.

Jetzt zu den Alternativanträgen. Wir haben sehr bewusst eine Eingrenzung auf die Qualitätskontrolle und den Verbraucherschutz im Ernährungsbereich vorgenommen. Das hat der SPD-Antrag überhaupt nicht gemacht. Er hat ziemlich umfassend den Verbraucherschutz behandelt und im Übrigen kein Wort zu Futtermittel- und Lebensmittelkontrolle in diesem Antrag stehen. Insofern ist für mich der Alternativantrag nicht geeignet. Es wäre keiner, für den ich unseren Antrag zurückziehen würde.

Im Übrigen möchte ich auf eine Aussage eingehen, die es uns sehr schwer machen würde, einem solchen Antrag zuzustimmen. Da steht nämlich: „Vorsorgende Verbraucherpolitik muss sich daher um Ausgleich der Interessen zwischen Verbrauchern und Produktanbietern bemühen.“ Meine Damen und Herren, der Gesundheitsschutz muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Manchmal geht es nicht, einen Ausgleich zu machen. Darüber müssen wir uns im Klaren sein. Das ist in unserem Antrag enthalten. Ich will nicht weiter darauf

eingehen. Der SPD-Antrag ist für uns nicht zustimmungsfähig.

Kurz zur CDU. Sie sind in den ersten vier Punkten sehr allgemein. Darin steht nichts Falsches. Dann kommen Sie darauf: Die Bundesregierung hat überhaupt nichts gemacht. – Greifen Sie sich einmal an Ihre Nase. Die BLänder haben sich bis heute nicht dazu durchringen können, einem Verbraucherinformationsgesetz zuzustimmen. Es wäre schön, wenn Sie Ihren Einfluss geltend machen würden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben zu Recht auch gefordert, die Verbraucherschutzbeauftragte abzuschaffen und die Mittel der Verbraucherzentrale zukommen zu lassen. Dann sind einige der Forderungen, die Sie aufgestellt haben, für uns okay. Diese würden wir teilen. Dann wollen Sie aber gegenüber der Bundesregierung auf die Vorbereitung sachgerechter Bestimmungen zur Verbraucherinformation und zum Schutz der Verbraucher vor Missbrauch hinwirken. Ich habe es gerade schon gesagt: Es gäbe ein gutes Mittel, das zu tun, nämlich dem Verbraucherinformationsgesetz Zustimmung zu signalisieren, damit es wieder eingebracht und erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann. Das würde uns allen zusammen mehr Sicherheit bringen. – Im Übrigen machen wir keine Katastrophenreden, indem wir sagen, es gibt ganz viele unsichere Lebensmittel.

(Glocke der Präsidentin)

Wir wollen aber eine Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle, die sachgerecht ist und auch in Krisensituationen, dann, wenn welche eintreten – wir hoffen, es ist nicht dauernd –, auch sachgerecht arbeiten kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Schäfer das Wort.

Abg. Frau Schäfer, CDU

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Anforderungen an den Verbraucherschutz sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Lebens- und Futtermittels icherheit verbunden mit Gesundheitsschutz sind dabei nur zwei Facetten dieser wichtigen politischen Querschnittsaufgabe. Umso wichtiger ist es, den Verbraucherschutz ganzheitlich zu sehen. Wir haben deshalb unseren Antrag etwas weiter gefasst als den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Um es gleich vorwegzunehmen – der Teufel steckt bekanntlich im Detail –: Wir können dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen, selbst wenn wir in einigen Details durchaus Gemeinsamkeiten sehen. Das gilt auch für den Antrag der Fraktionen der SPD und FDP, wobei uns hier Welten trennen.

(Beifall bei der CDU)

Vielleicht noch einen Punkt zum Verbraucherinformationsgesetz, das Sie, Frau Kollegin Kiltz, angesprochen haben. Das war in der Tat für die CDU-Fraktion nicht anzunehmen, weil es völlig unzureichend war und teilweise nicht verfassungsgemäß.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit, Eigenverantwortung, Sicherheit und Nachhaltigkeit, an diesen Grundsätzen sollte sich Verbraucherschutz orientieren. Der Verbraucher muss in die Lage versetzt werden, mündig informiert und selbstverantwortlich handeln zu können. Dazu brauchen wir eine wirksame und durchführbare Kontrolle. (Beifall bei der CDU)

Verbrauchergerechte Regeln und Vorgaben, jedoch ohne Bevormundung, Bürokratisierung ohne Überregulierung und ohne Verunsicherung dienen gleichermaßen Verbrauchern und Produzenten. Entscheidend im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes ist die Beratung.

Dafür erbringt die unabhängige Verbraucherberatung eine unglaubliche Leistung. Der Beratungsbedarf ist heute so hoch wie noch nie. Die Verbraucherzentrale und ihre Außenstellen helfen den Menschen konkret bei ihren Alltagsproblemen.