Protocol of the Session on June 5, 2003

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist das politische Ziel. Da sind wir anderer Auffassung, aber das betone ich auch. Unser Selbstverständnis von Politik ist, dass Bürger daran beteiligt werden.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Hohn das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Thema der Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens und der Verlagerung der US-amerikanischen Aktivitäten auf die Luftwaffenstützpunkte Spangdahlem und Ramstein hat sich der rheinland-pfälzische Landtag in den zurückliegenden Jahren in verschiedenster Form bereits mehrfach intensiv beschäftigt.

In keiner Phase der parlamentarischen Debatten wurden Bedenken hinsichtlich dem Erfordernis eines Staatsvertrags und somit der Beteiligung des Parlaments geäußert oder gar ein solcher reklamiert. Umso erstaunter war ich, als beim Wissenschaftlichen Dienst von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, welches gerade diese Prüfung zum Gegenstand hatte.

Nach wie vor stellt sich die Frage, ob für die Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens ein Staatsvertrag erforderlich ist oder nicht. Ich habe bereits im Rahmen der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs für unsere Fraktion deutlich gemacht, dass wir in dieser Frage eine andere Position einnehmen als die des Wissenschaftlichen Dienstes in seinem Gutachten. Auch wenn ich dessen Rechtsauffassung durchaus für vertretbar halte, so erachte ich dennoch die reine Information des rheinland-pfälzischen Parlaments über die Verlagerung der Rhein-Main Air Base auf die Luftwaffenstützpunkte Spangdahlem und Ramstein für ausreichend.

Unsere Fraktion hat allerdings auch kein Problem damit, dass die Rückgabevereinbarung für die Rhein-Main Air Base in Frankfurt und den damit einhergehenden Ausbau der beiden Fliegerhorste Spangdahlem und Ramstein nun doch als Staatsvertrag qualifiziert wird und somit die parlamentarische Zustimmung eingeholt werden soll.

Meine Damen und Herren, im letzten Plenum wurde die Landesregierung ausdrücklich dafür gelobt, dass sie, nachdem das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vorlag, unverzüglich auf dieses reagiert hat und der Forderung nach einem Staatsvertrag nachkam.

Frau Thomas, diesem positiven Tenor haben auch Sie sich angeschlossen. Umso überraschender ist es für mich, dass nunmehr der Wissenschaftliche Dienst gerade von Ihnen erneut um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten wurde.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dass ich das anders wollte, wissen Sie auch! Ich wollte eine Anhörung!)

Frau Thomas, wir kommen gleich zu dem Punkt. Ich möchte überhaupt nicht näher auf den Inhalt des neuerlichen Gutachtens eingehen. Ich möchte vielmehr die

Frage aufwerfen, worum es Ihnen, Frau Thomas, überhaupt geht. (Mertes, SPD: Dann raten Sie doch mal!)

Ich rate nicht, ich sage es gleich. Ihre Motivation zu dem neuerlichen Gutachten liegt sicherlich in erster Linie nicht bei der Beteiligung des rheinland-pfälzischen Parlaments in der Frage der Rückübertragung der RheinMain Air Base Frankfurt, um Rechtssicherheit zu schaffen. Nein, Ihnen geht es schlichtweg darum, den weiteren Ausbau des Rhein-Main-Flughafens zum Hauptverkehrsknotenpunkt im nationalen und internationalen Luftverkehr zu verhindern.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Siehe Düsseldorf!)

In einem Atemzug wollen Sie auch den Ausbau der beiden Luftwaffenstützpunkte in Spangdahlem und Ramstein stoppen.

(Mertes, SPD: In die verkehrspolitische Steinzeit zurück!)

Frau Thomas, es ehrt Sie, dass Sie dies mit Ihrem Entschließungsantrag zwar spät, aber dennoch nicht zu spät, deutlich zum Ausdruck bringen und im Grunde genommen insofern Ihr wahres Gesicht zeigen, als Sie deutlich machen, um was es letztendlich geht.

Sie gefährden mit Ihrer Haltung nicht nur tausende von Arbeitsplätzen, sondern fügen auch dem Wirtschaftsstandort Rhein-Main-Gebiet erheblichen Schaden zu.

(Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit dokumentieren Sie wieder einmal mehr als deutlich, dass die GRÜNEN in Rheinland-Pfalz für Arbeitsplatzvernichtung und Verhinderung jeglicher Arbeitsplatz schaffender Initiativen in Land und Kommunen stehen, statt einen Beitrag mit dazu zu leisten, endlich ein positiveres Klima für die Konjunktur in Deutschland zu schaffen. (Beifall der FDP und der SPD)

Zu einer Kurzintervention hat Frau Abgeordnete Thomas das Wort.

Herr Hohn, entschuldigen Sie. Bevor Sie Motivsuche und sonstige Analysen über das wahre oder falsche Gesicht oder die richtige Argumentation anstellen, sollten Sie einmal fragen, welche Gründe eine Landesregierung hat, ein Parlament nicht zu beteiligen. Ich frage dazu: Welche Gründe hat die FDP-Landtagsfraktion, die Regierungsfraktion ist, auf eine solche Beteiligung zu verzichten? – Fragen Sie sich das doch einmal!

(Mertes, SPD: Sie machen sich doch Ihre eigene Welt!)

Gesagt wurde, nach vier Jahren käme ein Gutachten. Hätten Sie jemals vorher darüber nachgedacht, hätten Sie sich um eine Beteiligung gekümmert. Es reicht Ihnen offensichtlich, wenn die Landesregierung ihren Weg beschreitet und Sie hinterherlaufen können. So kann das doch nicht gehen. So kann es doch nicht aussehen, wie eine Regierung und ein Parlament miteinander umgehen.

(Hartloff, SPD: Das ist doch gar nicht der Punkt!)

Natürlich ist das der Punkt. Er kam doch wieder und sagte, nach vier Jahren lassen Sie das prüfen.

(Mertes, SPD: Das war doch längst ausgeräumt!)

Herr Mertes, melden Sie sich doch zu einer Kurzintervention! Ich kann nicht nach zwei Seiten gleichzeitig reden.

Sie mutmaßen, wir hätten, wenn wir unser wahres Gesicht zeigen, etwas gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Dagegen haben wir doch nie etwas gesagt. Das war immer unsere Position. Natürlich sind wir der Meinung, dass wir auf einen solchen weiteren Ausbau verzichten können und das, was vorhanden ist, genutzt werden kann und man ansonsten auf verbesserte Koordination und Kooperation von Flughäfen statt weitere Ausbaumaßnahmen setzt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie sich einmal die jüngsten Flugbewegungen und -entwicklungen auch in Frankfurt genauer anschauen, würden Sie auch noch einmal in sich gehen, ob das, was an Ausbauvorhaben in Hessen geplant ist und von dieser Landesregierung mit unterstützt wird, tatsächlich die Investition für die Region oder nicht eine Investition ist, die in den Sand gesetzt ist, die nicht notwendig und für andere wichtige Investitionen in der Bildung und anderen Bereichen wesentlich wichtiger wäre.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der FDP)

Das Wort hat Herr Minister Deubel – Entschuldigung –, Herr Staatssekretär.

(Mertes, SPD: Was glauben Sie, was der Minister sagt, wenn er das hört!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist wirklich absurd. Wir informieren im Jahr 1999 voll inhaltlich in vielen Ausschüssen. Wir etatisieren. Keine Fraktion kommt auf die Idee zu verlangen, dass dies in gesetzlicher Form oder als Staatsvertrag geschieht. Ihnen fällt das einige Jahre später ein. Dann sagt die Landesregierung: Wir streiten uns nicht lang. Diese Rechtsauffas

sung ist vertretbar. Machen wir einen Staatsvertrag. – Jetzt sagen Sie, es wäre absurd, dass wir diesen Staatsvertrag beschließen lassen wollen.

(Creutzmann, FDP: Genau richtig!)

Es ist wirklich absurd,

(Beifall der SPD und der FDP)

dies ständig so zu bezeichnen, wie Sie das tun. Ich denke, wir werden das heute zu Ende bringen; denn es gibt in der Sache nur einen geringen Streit, nämlich nur einige wenige, die das anders s ehen.

Die wichtigsten Kernziele der Vereinbarung sind – ich möchte diese noch einmal aufzählen –:

1. die Sicherstellung der Verlegung durch einen entsprechenden Ausbau von Ramstein und Spangdahlem,

2. die Einhaltung des Zeitplans für die Umsetzung der Verlegung bis Ende 2005 und

3. die Einhaltung des Kostenrahmens für die deutschen Vertragspartner mit gut 291 Millionen Euro, davon als Anteil des Landes 17,3 Millionen Euro.

Diese 17,3 Millionen Euro sind der einzige Grund dafür, dass das Land Rheinland-Pfalz Vertragspartner ist. Nur deshalb. Es gibt keinen anderen Grund. Selbstverständlich ist aus der Sicht der Landesregierung – ich gehe davon aus, des Landes insgesamt – ein hohes politisches und wirtschaftliches Interesse vorhanden. Einen Staatsvertrag hätten wir deshalb aber nicht abschließen müssen. Das war nur wegen der Finanzbeteiligung.

Das Land ist auch nicht Planungsträger, sondern aus der Präambel ergibt sich, dass der Bund der Planungsträger ist und die gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnisse und Genehmigungen einzuholen hat. Der Bund nimmt diese Aufgabe auch voll inhaltlich wahr.

Als der Vertrag abgeschlossen wurde, war nicht klar, ob ein luftverkehrsrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Der Bund hat sich dankenswerterweise dafür entschieden, unüblich für Militärflugplätze. Das hat aber den Vorteil, dass eine öffentliche Beteiligung mit all den Möglichkeiten stattfindet. Wenn man aber ein luftverkehrsrechtliches Genehmigungsverfahren hat, kann man nicht sagen, das – nur das – wollen wir bauen, sondern dann ist es zwingend erforderlich, dass Alternativen aufgezeigt und untersucht werden. Dies ist im Fall Ramstein bei der Lage der beiden Startbahnen geschehen. Dort sind etliche Varianten mit dem Ergebnis untersucht worden, dass nicht die Planung, die in der Anlage angenommen worden ist, zur Genehmigung vorgeschlagen wird, sondern eine andere, weil der Flugbetrieb optimiert wird, wesentlich weniger Risiken entstehen und der Bauzeitenplan eingehalten werden kann. Sonst würde das nicht geschehen. Ferner aus Kostengründen; denn die ursprünglich vorgesehene Planung würde den Kostenrahmen der Vereinbarung sprengen. Damit würde automatisch die Folge des § 2 Abs. 5 eintreten, dass nämlich Projekte gestrichen werden, geändert werden,

um den Kostenrahmen einzuhalten. Das heißt, aufgrund des Vertrags ist es zwingend notwendig, die Variante zu ändern, und zwar so, wie sie jetzt vorgeschlagen ist und wie sie hoffentlich auch das Genehmigungsverfahren durchläuft. Das heißt, die Änderung des Verfahrens ist nicht kontra der Vereinbarung, sondern zwingende Folge aus der Vereinbarung, weil die Vereinbarung fordert, sofort umzuplanen, wenn die Kostenüberschreitung droht.

Insgesamt lässt sich festhalten: Die Verlegungsvereinbarung bedarf zurzeit keiner Änderung oder Ergänzung. Gegenteilige Auffassungen der Vertragspartner sind nicht bekannt. Dieses Zustimmungsgesetz kann deshalb nur auf der Grundlage dieser nach wie vor aktuellen Vereinbarung vom 27. Juli 1999 erfolgen.