Wenn dann der Bildungsbereich eine besondere Bedeutung gewinnt, müsste man diesen Staatssekretär auch noch einmal besonders honorieren und anders vergüten oder oder oder, also immer, wenn besondere Aufgaben anstehen.
Ich habe es bisher immer so begriffen, dass der Finanzbereich schon immer eine besondere Bedeutung hatte.
Ich habe die Vermutung – ich trage sie einmal an dieser Stelle vor –, dass diese Höherdotierung für Herrn Staatssekretär Deubel eine ganz andere Ursache hat. Deswegen finde ich es auch nicht legitim, es über diesen Weg zu machen. Sie sind zufrieden, weil er bei den Koalitionsverhandlungen eine besondere Rolle gespielt hat, dort auch für die Partei – die Koalitionsverhandlungen sind Angelegenheiten der Parteien – Besonderes, vielleicht zu Ihrer Zufriedenheit, geleistet hat. Nur, dann
Herr Hartloff, Sie mit Ihren Zitaten. Sagen Sie es nachher noch einmal laut. Dann höre ich es vielleicht auch richtig und gehe darauf ein.
Ich denke, man kann nicht über eine Staatssekretärshonorierung die Zufriedenheit einer Partei zum Ausdruck bringen. Das halte ich nicht für legitim.
Meine Damen und Herren, deswegen werden wir, auch wenn wir in einzelnen Punkten durchaus sagen, er hat sachliche Kompetenz, die niemand infrage stellt – – – Nur, von guter Betreuung im Haushalts- und Finanzausschuss, von der Sie gesprochen haben, kann ich nicht reden.
Aber vielleicht muss man das auch besonders honorieren. Aber nicht mit unserer Zustimmung. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war vorauszusehen, dass die Opposition versuchen würde, aus diesem Gesetzentwurf von Regierungsseite ein Politikum zu machen.
Die Debatte, die wir grundsätzlich führen, ist eigentlich nicht neu; denn es wird immer wieder in regelmäßigen Abständen aus verschiedenen Anlässen Kritik dahin gehend laut, dass Politiker über ihre eigenen Bezüge, aber auch über die ihrer Beamten selbst entscheiden.
Um diese Vorwürfe abzumildern, hat die FDP-Fraktion zu ihren Regierungszeiten im Bund einmal einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, nach dem die Bezüge von Politikern an Richterbezüge gekoppelt werden sollten. Leider hat dieser damals keine Zustimmung gefunden, sonst würden wir solche Debatten gar nicht mehr führen müssen.
Meine Damen und Herren, in Bezug auf die zur abschließenden Beratung vorliegende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes greift auch die Presse die Tatsache, dass die Politik über die Bezüge von Beamten beschließt, erneut auf. Man liest von „Lex Deubel“, von der Belohnung des Staatssekretärs. Das geschah uns erer Ansicht nach in den vergangenen Tagen aus rein opportunistischen Gründen.
Fakt ist, dass dem Aufgabenbereich des Staatssekretärs im Geschäftsbereich Finanzen eine besonders hohe politische Bedeutung zukommt. In Würdigung des im Bundesbesoldungsgesetz verankerten Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung und vor allem aber auch angesichts der aus der rheinland-pfälzischen Landesverfassung abzuleitenden besonderen Verantwortung für den Bereich Finanzwesen, ist die vorgenommene Änderung des Landesbesoldungsgesetzes geboten.
Der Staatssekretär im Ministerium der Finanzen ist ständiger Vertreter des Ministers. Das wurde schon richtig gesagt. Eingestuft ist das Amt derzeit in B 9.
Das wurde auch schon gesagt. Das ist richtig. Aber ich möchte jetzt einen Vergleich ziehen, zu dem es als Grundlage nötig ist, das noch einmal zu sagen.
Die Ämter „Staatssekretär als Chef der Staatskanzlei“ sowie als „Bevollmächtigter des Landes beim Bund und für Europa“ sind derzeit der Besoldungsgruppe B 10 zugeordnet. Von seiner politischen Bedeutung her ist unserer Ansicht nach das Amt des Staatssekretärs im Geschäftsbereich Finanzwesen den in B 10 eingestuften Ämtern gleichzustellen, und demnach ist dann auch eine Einstufung des Amts des Staatssekretärs als ständiger Vertreter des Ministers für Finanzen in B 10 der Landesbesoldungsordnung nicht nur gerechtfertigt, sondern auch geboten.
Meine Damen und Herren, warum das als verwerflich angesehen wird, auch angesichts der besonderen Aufgaben, die derzeit im Finanzministerium bestehen, ist der FDP-Fraktion nicht eingängig, gerade auch im Vergleich mit Aufgaben und Entlohnung in der freien Wirtschaft; denn für uns Liberale galt schon immer, dass Leistung sich auch entsprechend lohnen muss, gute Arbeit und hohe Verantwortung auch entsprechend honoriert werden sollen.
In der freien Wirtschaft ist dieser Grundsatz Selbstverständlichkeit. Warum soll er nicht auch im Landesdienst Anwendung finden? – Da eine Anerkennung des Arbeitgebers der bereits geleisteten und zukünftig noch zu leistenden Arbeit im Wesentlichen nur über die Besol
dung zum Ausdruck gebracht werden kann – anders geht dies schwerlich –, stimmt die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Aufgabengebiet im Bereich des Finanzwesens ist, wie wir alle wissen, ressortübergreifend angelegt. Es besteht eine über den eigenen Geschäftsbereich deutlich hinaus reichende, aus der Landesverfassung abzuleitende besondere Zuständigkeit und Verantwortung. Die Artikel 116 ff. der Landesverfassung unterstreichen dies nachhaltig.
Hinsichtlich der besoldungsrechtlichen Wertigkeit besteht somit eine Vergleichbarkeit mit den Funktionen der in der Besoldungsgruppe B 10 eingestuften Staatssekretäre „Chef der Staatskanzlei“ und „Bevollmächtiger des Landes beim Bund und für Europa“.
Zudem hat der Aufgabenbereich des Amts des Finanzstaatssekretärs in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Danach – Frau Abgeordnete, das steht überhaupt nicht im Zusammenhang mit Koalitionsverhandlungen – wäre es schon bisher sachgerecht gewesen, die Funktion des Finanzstaatssekretärs besoldungsrechtlich herauszuheben.
In diesem Zusammenhang erwähne ich die konzeptionelle Entwicklung, Einführung und verantwortliche Steuerung der Umsetzung moderner Finanzierungsinstrumente, beispielsweise flächendeckendes Budgetieren der Personal- und Sachkosten, Pensionsfonds, die verstärkte Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung und Weiteres mehr. Eckpunkte und zugleich Garanten für einen erfolgreichen Konsolidierungskurs stehen unter der fachlichen Regie des Finanzsstaatssekretärs.
Eine immer stärkere Bedeutung bekommt auch die Steuerung von rechtlich und wirtschaftlich verselbstständigten Einrichtungen. Die Umstellung vom kameralistischen auf das kaufmännische System in diesen Einrichtungen hat schon heute zu ganz erheblichen Effizienzgewinnen geführt. Verantwortlich für diesen Umsteuerungsprozess zeichnet vor allen Dingen der Finanzstaatssekretär.
Meine Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Bewertung des Dienstpostens Finanzstaatssekretär ist mithin sachlich geboten und gerechtfertigt. Die in der vergangenen Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses von der Opposition erhobenen
Vorwürfe, die Landesregierung missachte das selbst auferlegte Gebot der Sparsamkeit und betreibe „Postenschacherei“, halten einer sachlichen Überprüfung nicht stand. (Beifall bei SPD und FDP)
Die Korrektur der Einstufung des Amts des Staatssekretärs im Geschäftsbereich Finanzen leitet sich wie bereits ausgeführt aus den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Damit wird veränderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Dazu ist die Landesregierung gemäß § 18 des Bundesbesoldungsgesetzes verpflichtet. In dieser Vorschrift ist normiert, eine funktionsgerechte Einstufung vorzunehmen und zu gewährleisten.
Ferner sind die finanziellen Auswirkungen angesprochen worden. Die Einstufung des Finanzstaatssekretärs nach Besoldungsgruppe B 10 führt zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von 16.922,83 DM. Ich vermag nicht nachzuvollziehen, wie man insoweit von einer Verletzung des Gebots der Sparsamkeit sprechen kann. Die Landesregierung hat – wie hoffentlich noch erinnerlich – in den vergangenen Jahren gerade im Bereich der Personalkosten ihre Bereitschaft und ihre Fähigkeit zur Sparsamkeit durch konsequente Anwendung innovativer Maßnahmen deutlich gemacht. Auch daran hatte der Finanzstaatssekretär einen nicht unerheblichen Anteil.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie namens der Landesregierung, dem vorgelegten Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, ich habe sehr vermisst, dass Sie kein Wort zu der rechtlichen Problematik dieses Gesetzentwurfs gesagt haben.
Wir haben in der vergangenen Sitzung des Rechtsausschusses ausdrücklich diese Problematik angeführt. Der Herr Justizminister hat bestätigt, dass es dem Landtag nicht zusteht, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das nur eine Person betrifft. Ein Gesetz muss immer einen allgemein verbindlichen Charakter haben und muss für eine Vielzahl von Fällen und nicht für einen Einzelfall gelten.