Es geht um die Interessen des Landes Rheinland-Pfalz. Es geht um den Finanzausgleich. Natürlich ist es Ihr Recht als Opposition, die Sache ein bisschen auszulutschen. Wenn man Sie gehört hat, hat man gemeint, es geht um Millionen.
Dann werfe ich Ihnen vor: Warum haben Sie bei diesem Thema in der ersten Runde, das heißt, bei Einbringung dieses Gesetzentwurfs, ohne Aussprache zugelassen, dass es dann in den Haushalts- und Finanzausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen wurde?
Da hätten Sie die Möglichkeit gehabt. Sie haben es erst zu spät gemerkt – zwei Tage später –, dass man daraus etwas machen kann, wenn man will.
Dann haben Sie eine Presseerklärung herausgegeben. Sie nehmen sich als Parlamentarier selbst nicht ernst, sonst hätten Sie als CDU-Fraktion die erste Diskussion bereits in der ersten Lesung beantragt und darüber diskutiert.
(Kramer, CDU: Das machen wir, wie wir wollen! – Jullien, CDU: Wie war die Diskussion im Ausschuss? Soll ich das Protokoll einmal vorlesen?)
Es steht doch eins fest, ich habe festgestellt – das ist unwidersprochen geblieben –, die Leistungen dieses Staatssekretärs sind unbestritten.
Er hat in seiner Funktion als Staatssekretär des Finanzministeriums enorm viel auf den Weg gebracht.
Damit will ich die anderen Staatssekretäre oder deren Aufgaben gar nicht schmälern, aber er hat besondere Verantwortung in den letzten Jahren gehabt, und er kommt dieser Verantwortung zu unserer Zufriedenheit voll und ganz nach.
Jetzt komme ich zu diesen Mehrausgaben, Herr Jullien. Eins haben Sie vergessen. Die Landesregierung hat Geld eingespart. Es gibt einen Staatssekretär weniger als vor der Neubildung der Regierung.
Herr Jullien, also sind nicht 16.000 DM mehr ausgegeben worden, sondern ich muss saldieren. Wenn ich die ganze Landesregierung sehe, heißt das, die Landesregierung hat zu einem Spareffekt von rund 200.000 DM pro Jahr beigetragen. Das ist der Verdienst.
Ich nenne einen weiteren Grund. Man kann populistisch alles wunderbar darstellen. Herr Jullien, wenn Sie solche Berechnungen machen, sollten Sie nicht nur die Besoldungstabelle anschauen, sondern auch einmal ins Besoldungsgesetz hineinschauen. Dort steht nämlich, wenn jemand von B 9 als Staatssekretär nach B 10 befördert wird, fällt die Amtszulage von 1.400 DM weg, die in Rheinland-Pfalz und in anderen Bundesländern auch gezahlt wird. Es ist auch unbestritten, dass die Staatssekretäre in der Bundesrepublik Deutschland sehr unterschiedlich besoldet werden.
Moment! Wir haben nicht die höchste Besoldung, sondern wir haben eine bestimmte Aufgabe, von der wir sagen das ist eine politische Entscheidung, das ist ein Ermessensspielraum der Landesregierung. So ist das.
Wir sind der Auffassung, die Bezahlung ist richtig in dem Fall, und deshalb werden wir das heute so beschließen. Das ist manchmal ganz einfach so.
sondern weil wir als Regierungskoalition der Auffassung sind, die Leistungen dieses Staatssekretärs, Herrn Deubel, werden dadurch gewürdigt: ob das LBB ist, ob das der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehrswesen ist oder ob das Budgetierung oder ob das viele andere Fragen sind, bei denen das Haushaltsrecht in den letzten Jahren modernisiert wurde. – Sie wissen alle, die Kritik am Staatssekretär habe ich eigentlich so gut wie noch nie im Haushalts- und Finanzausschuss gehört. Das heißt also, wir selbst als Parlamentarier – egal welcher Fraktion wir angehören – sind mit der Arbeit dieses Staatssekretärs im besonderen Fall sehr zufrieden.
Meine Damen und Herren! Wir führen zu diesem Gesetzentwurf im Plenum zum ersten Mal eine Aussprache durch. Herr Itzek hat darauf verwiesen, dass wir bei der ersten Lesung nicht darüber geredet haben. Ich finde das nicht weiter tragisch, weil wir intensiv im Haushaltsund Finanzausschuss diskutiert haben. Natürlich kann man das im Rücklauf dann hier diskutieren.
Herr Itzek, nur, dann hätte ich mir gern eine Begründung gewünscht, weil eine regelrechte und anerkennenswerte Begründung habe ich im Gesetzentwurf der Landesregierung nicht finden können. Ich habe diese auch jetzt Ihren Worten nicht entnehmen können.
Doch, das habe ich, ziemlich aufmerksam. Aber Sie sagen, wir sind mit diesem Staatssekretär zufrieden, und deswegen wollen wir ihn nach B 10 anheben.
Daraus schließe ich, mit den anderen bin ich nicht so zufrieden, und ich nehme dafür in Kauf, dass ich Staatssekretäre erster und zweiter Ordnung will.
Zwischendurch klang: Wir machen das, weil wir das so wollen und weil wir die Mehrheit haben. Wenn dann die FDP noch applaudiert, wenn darauf hingewiesen wird, dass es einen Staatssekretär weniger gibt, dann ist das so eine kleine Pikanterie am Rand.
Herr Creutzmann, das war nicht unbedingt ein Spareffekt, sondern das war das Stühlerücken nach einem veränderten Wahlausgang.
Ich meine, Humor ist, wenn man trotzdem klatscht. Insofern habe ich das schon mit einem bisschen Amüs ement gesehen.
Aber ich will noch einmal auf die Begründung zu dem Gesetzentwurf zurückkommen, die die Landesregierung gibt. Sie schreibt, dass das Amt des Staatssekretärs als ständiger Vertreter des Ministers der Finanzen es rechtfertigt, hinsichtlich seiner Wertigkeit und Bedeutung diese Einstufung nach Besoldungsgruppe B 10 zu bekommen.
Wenn Sie sich nun die Organisationsüberblicke der Landesregierung anschauen, und zwar die der letzten Legislaturperiode, der 13. Legislaturperiode, dann finden Sie neben dem Namen Staatssekretär Deubel den Hinweis „Ständiger Vertreter des Ministers“. Das ist keine Funktion, die er neu übernimmt und die jetzt eine Höhergruppierung erklären würde, sondern es ist eine Funktion, die er – wie alle anderen Staatssekretäre auch – schon hat. Wenn Sie sich die andere Begründung anschauen, dass dort steht, dass der Finanzbereich politisch eine besondere Bewertung bekommen hat, dann frage ich mich, welche Gesetzentwürfe dieser Art wir in der Zukunft bekommen.
Wenn dann der Bildungsbereich eine besondere Bedeutung gewinnt, müsste man diesen Staatssekretär auch noch einmal besonders honorieren und anders vergüten oder oder oder, also immer, wenn besondere Aufgaben anstehen.