Wenn mir jemand sagt, dass das mit dem Grundsatz der Menschenwürde vereinbar ist, kann ich nur verständnislos den Kopf schütteln.
Bevor ich dem Kollegen Pörksen das Wort erteile, darf ich leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs „Straßen und Verkehr“ Trier begrüßen. Wir wünschen Ihnen für Ihre neue Aufgabe viel Erfolg. Herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist sicherlich ein schwieriges Thema, das wir heute behandeln. Wenn ich anderer Auffassung als Herr Marz bin, befinde ich mich natürlich in der Gefahr, jemand zu sein, der gegen die Menschenwürde ist.
Sie haben die Frage gestellt, was aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier vom März dieses Jahres zu tun ist. Zunächst ist einmal gar nichts zu tun; denn diese Entscheidung ist, wie Sie wissen, inzwischen durch die zuständige Kreisverwaltung angefochten worden. Das Oberverwaltungsgericht wird sich sicherlich mit der Frage sehr eingehend beschäftigen.
Wenn dieses eine Entscheidung trifft, die möglicherweise dieses Urteil bestätigt – das ist weiß Gott nicht sicher –, kann man sich mit der Frage beschäftigen, ob eine Änderung in der Einrichtung vorgenommen oder über die Einrichtung allgemein getroffen werden muss. Zurzeit ist das kaum möglich. Wenn wir die Praxis anwenden würden, jedes Urteil eines Verwaltungsgerichts zum Gegenstand von Grundsatzdiskussionen zu machen, hätten wir viel zu tun.
Ich weiß nicht, ob es eine richtige Vorgehensweise im Parlament ist. Vor drei Tagen haben wir im Innenausschuss eine Dreiviertelstunde mit allen Facetten über dieses Thema diskutiert. Drei Tage später reden wir wieder über das gleiche Thema.
Das erweckt doch den Verdacht, dass man etwas ganz anderes und nicht die Klärung dieser Frage im Sinn hat. Ersparen Sie uns entweder im Innenausschuss oder hier die Diskussion.
(Dr. Weiland, CDU: Wie war das mit der Agrarreform? Das war doch genauso. Die habt doch ihr beantragt!)
Sie können gern dazu Stellung nehmen. Das ist für mich kein Problem. Zu der Frage der Agrarreform können Sie die anderen Kollegen fragen. Sie müssen die Fragen dann stellen, wenn sie zu stellen sind.
Zurück zur LUfA. Ich glaube, darüber sollten Sie sich auch ein paar Gedanken machen. Es geht Ihnen gar nicht um die Frage dieses Urteils, sondern um die Frage der LUfA allgemein. Das wissen wir aus einer Reihe von Diskussionen, die wir vor Ort in Ingelheim erlebt haben.
Heute hat es gar keine neuen Informationen zu diesem Thema gegeben. Das, was das Gericht gesagt hat, war auch am letzten Dienstag bereits hinreichend bekannt. Das Urteil liegt allen vor, die es haben wollen.
Ich will mich heute mit dem Urteil nicht auseinander setzen. Es macht relativ wenig Sinn, da wir in wenigen
Monaten möglicherweise eine ganz andere Rechtsauffassung zum Gegenstand der Diskussion machen wollen. Es kann kaum Aufgabe einer Diskussion sein, innerhalb weniger Wochen wieder eine andere Meinung zu vertreten.
Wenn das Urteil in seiner abgefassten Form allgemeine Rechtsauffassung wird, wird es ganz schwierig, im Bereich der Diskussion über Asyl den Standpunkt durchzuhalten und zu sagen: Wir brauchen das Asylrecht. – Wenn das Gericht nach Durchführung aller Verfahren feststellt, dass die Ausreisepflichtigen nicht bei ihrer Identitätsfindung mitwirken – es geht einzig und allein um diese Frage –, sind sie nach einer gewissen Zeit aus dieser Einrichtung zu entlassen. Sie haben – das muss ich einflechten – von haftähnlichen Verhältnissen gesprochen.
Herr Kollege, Sie sollten sich die Einrichtung vorher einmal angesehen haben, bevor Sie so etwas äußern.
Gott sei Dank ist es so, dass das inzwischen von Ingelheim nach Trier verlagert worden ist, weil es die Nähe zu der Abschiebeeinrichtung leicht gemacht hat, diese Einrichtung zu diffamieren. Das Land bemüht sich auf freiwilliger Basis, die Leute davon zu überzeugen, dass es nach rechtskräftigem Abschluss ihres Verfahrens richtig ist, bei der Rückführung in ihre Heimat mitzuhelfen. Das tun sie nicht.
Was macht der Staat in einem solchen Fall? Lässt er sie gewähren nach dem Motto, „Gut, wenn ihr nicht mitmacht, dann ist es eben so“? Wer soll das in den Kommunen verstehen, in die Sie die Familie zurückschicken wollen? Keiner wird das kapieren.
Ich will gern zugeben, dass eine derartige Einrichtung einen gewissen Druck, der nicht ungesetzlich ist, wegen der Mitwirkung ausüben soll. Ich glaube nicht, dass man daraus die Konsequenz ziehen kann, die Sie ziehen, nämlich dass dies unmenschlich wäre. Es ist möglicherweise denjenigen gegenüber unmenschlich, die zu Recht Asyl suchen und aufgrund einer Stimmung, die durch so etwas auch erzeugt werden kann – das wissen Sie genauso gut wie ich – nicht zu diesem Recht kommen.
Es ist nicht so ganz einfach, in der Öffentlichkeit vor solchen Hintergründen das Gefühl zu erzeugen, man müsste den Menschen helfen. Ich will gar nicht über diesen Einzelfall reden. Es macht die Sache nicht leichter, dass es ein Ehepaar war, das in die Einrichtung kam, und es sich jetzt um eine Familie mit zwei Kindern
Von daher meine ich, dass man sicherlich auf den Einzelfall achten muss. Es wird Gründe geben zu sagen, wir machen hier nicht weiter. Es kann nicht der richtige Weg sein, von vornherein zu sagen, wir machen es nicht. Ich komme nachher noch auf das neue Gesetz zu sprechen, das mit Ihrer Zustimmung Wirklichkeit werden soll.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, bevor ich auf den aktuellen Anlass eingehe, erlauben Sie mir, eine grundsätzliche Überlegung voranzustellen. Ausreiseeinrichtungen dienen als offene Einrichtungen der Unterbringung von Personen, die keine oder unzutreffende Angaben zur Identität und Staatsangehörigkeit machen und/oder die Mitwirkung bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten verweigern.
„Die Unterbringung in einer zentralen Gemeinschaftsunterkunft ermöglicht eine intensive, auf eine Lebensperspektive außerhalb des Bundesgebiets gerichtete psychosoziale Betreuung. Sie stellt gegenüber der Abschiebungshaft ein milderes Mittel dar. Die Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte wird vereinfacht. Die Durchführung der Ausreise kann besser sichergestellt werden.“
Meine Damen und Herren, der eine oder andere, der sich intensiv mit dieser Thematik beschäftigt hat, wird dieses Zitat kennen.
Es wurde aus der Drucksache 15/420 des Deutschen Bundestags vom 7. Februar 2003 zitiert. Es ist ganz aktuell. Hierbei handelt es sich um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zu- wanderungsgesetz). Dies ist die Position der rotgrünen Bundesregierung.
Ich will es zusammenfassen: Wer wieder ausreisen muss, kann in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt und sogar verpflichtet werden, sich in speziellen Ausreiseeinrichtungen aufzuhalten.
Meine Damen und Herren, ich kann das nicht verstehen, dass das von der SPD und den GRÜNEN zuerst verabschiedete Zuwanderungsgesetz, das nunmehr von Ihnen erneut in den Deutschen Bundestag eingebrachte Zu
Was die GRÜNEN im Bund beschließen, bekämpfen Sie in Rheinland-Pfalz. Unglaubwürdiger kann Politik wirklich nicht mehr sein.