Wir haben im Bereich der so genannten Subventionen – Frau Kollegin Thomas, Sie haben reklamiert, da würde nicht genug geschehen – eine Einsparungsgrößenordnung von 141,8 Millionen Euro, das sind 39,6 % des Einsparvolumens, erbracht. Hinzu kommen andere nicht investive Zuweisungen und Zuschüsse, die mit 14,4 % einen Beitrag leisten. Die sonstigen Investitionsausgaben, die nicht Subventionen nach den Begrifflichkeiten sind, die auch in diesem Haus verwendet werden, ergeben 19,1 %. Bei den übrigen Ausgaben sind es 1,1 %.
Sie sehen, dass wir uns in all diesen Bereichen massiv bewegt haben. Frau Kollegin Thomas, ich will respektieren, dass Sie und Ihre Fraktion den Mut gehabt haben, in den Gesprächen klare Haushaltspositionen zu nennen, zu denen Sie weitere Einsparungen vorgeschlagen haben. Wir beide wissen ebenso wie andere, die an diesen Gesprächen teilgenommen haben, dass durch eine Umsetzung eines Teils der Vorschläge lediglich die globale Auflage, die vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ohnehin zu erbringen war, ersetzt und festgeschrieben worden wäre, weshalb dadurch keine zusätzlichen Effekte entstanden wären. Man kann aus Ihrer Sicht argumentieren, dass mehr Klarheit entstanden wäre. Ich tendiere allerdings auch dazu, dass wir gerade in diesem Bereich in dieser unsicheren wirtschaftlichen Zeit im Sinne dessen, was Herr Kollege Kuhn gesagt hat, gut daran tun, wenn wir einige Flexibilität haben. Wir haben immer wieder Über
raschungsdinge auf dem Tisch, die es notwendig machen, dort einigermaßen flexibel zu sein. Auch wenn wir Ihre Vorschläge umgesetzt hätten, wäre das Einsparvolumen zumindest im Wesentlichen nicht verändert worden.
Meine Damen und Herren, ich will zu dem Ansatz, dass der Personalkostenansatz seinen Beitrag leisten muss, zurückkehren und deutlich machen, dass er mit 12,2 % des Einsparvolumens – in Zahlen 43,7 Millionen Euro – an diesen Einsparbemühungen beteiligt ist. Durch die Anstrengungen im Rahmen der Beratungen im Landtag sind das 5,3 Millionen Euro mehr als gegenüber dem ursprünglichen Ansatz.
Ich bin dafür dankbar und möchte damit allerdings auch aussagen dürfen, dass nicht die Rede davon sein kann – so wie dies bei der einen oder anderen Demonstration deutlich geworden ist –, dass wir sozusagen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – wie ist das da formuliert worden – zu Sparschweinen unserer Haushaltspolitik machen würden. Dem ist nicht so. Ich stimme auch ausdrücklich dem zu, was Herr Kollege Mertes gesagt hat, nämlich, dass wir natürlich die kumulierenden Effekte betrachten müssen, aber auch kein Weg daran vorbei führt, dass wir im Bereich der Personalkosten weitere Anstrengungen unternehmen müssen.
Herr Kollege Dr. Böhr, ich bin sehr gespannt auf die Ansätze, die Sie im Zusammenhang mit dem Abbau von Standards und Verwaltungsaufwand angesprochen haben. Ein Abbau wird sich nur dann in Stellen auswirken, wenn er so gravierend ist, dass zumindest auf der Zeitschiene gesehen Stellen eingespart werden können. Wir wollen da natürlich auch weiterkommen, weil bei der Umwandlung in Landesbetriebe die Effekte noch nicht voll erreicht wurden. Wir haben alle gesagt, dass das ohne Entlassungen vonstatten gehen soll. Von diesem Grundsatz wollen wir auch nicht weg. Wenn dies so ist – im Übrigen haben wir es zu einem großen Teil mit Beamtinnen und Beamten zu tun, die man ohnehin nicht entlassen kann –, mussten wir auf der Zeitschiene diese neuen Ansätze wählen. Das bedeutet, dass für eine gewisse Zeit die Overhead-Kosten in diesen Landesbetrieben höher sind, als sie sein werden, wenn wir die tatsächliche Größenordnung der Personalbemessung erreicht haben werden.
Das gilt für den LBB in abgeschwächterem Maß, weil wir früher angefangen haben, für den LSV in stärkerem Maß und in anderen Bereichen ähnlich. Insoweit sind noch Effekte enthalten.
Meine Damen und Herren, schauen Sie sich bitte einmal – das ist in die Debatte eingeführt worden – die Vorschläge von Baden-Württemberg an. Ich meine nicht, dass man nicht hinschauen sollte. Vielleicht lernen wir an mancher Stelle auch noch etwas. Wenn wir etwas lernen können, nehmen wir es gern auf. Insgesamt haben wir weit weniger obere Landesbehörden, als dies in Baden-Württemberg der Fall ist.
Insoweit bedarf es in Baden-Württemberg noch eines weiten Entscheidungsbedarfs, bis man den Stand von
Rheinland-Pfalz erreicht hat. Man konnte es sich dort eher leisten. Außerdem hat es der Kollege Teufel nicht so einfach; denn dort spielen immer noch Dinge der Zusammenlegung von ehemals drei eigenständigen Ländern und Probleme eine Rolle, die wir, was das Zusammenwachsen des Landes angeht, in RheinlandPfalz sehr viel stärker überwunden haben.
Das ist auf den zweiten Blick alles nicht so einfach wie auf den ersten. Deshalb will ich nicht rechten. Dort sind viele Strukturen vorgeschlagen, die wir teilweise schon zu Zeiten von Peter Altmeier oder Helmut Kohl aufgelöst haben. Darüber hinaus haben wir in vielen Bereichen in den letzten zehn Jahren entsprechende Entscheidungen getroffen. Man muss sich immer darum bemühen. Allerdings ist dies leichter gesagt als getan.
Meine Damen und Herren, Sie sagen immer, dann sparen wir im Verwaltungsbereich. Der Anteil der Beschäftigten im Land Rheinland-Pfalz beträgt im Verwaltungsbereich etwa 30 %. Ansonsten beschäftigen wir Lehrer, Polizeibeamte, Richter, Vollzugsbeamte in den Justizvollzugsanstalten, Hochschullehrer etc. Hierbei handelt es sich um Bereiche, die man nicht der Verwaltung zuordnen kann. Diese müssen gesondert gemäß ihrer Aufgabenstellung beachtet werden. Ich sage nicht, dass man dort nicht auch nach Effizienzgewinnen suchen muss. Diese Bereiche können aber nicht der Verwaltung zugerechnet werden. Hier kann man nicht einfach sparen.
Im Übrigen – das will ich einmal zugunsten der Verwaltungsbeamtinnen, der Verwaltungsbeamten, der Angestellten und der Arbeiter in diesen Bereichen sagen – wissen wir auch, welch hohe Bedeutung für das Funktionieren einer modernen Volkswirtschaft in einer Verwaltung steckt. Die ersten Jahre in den neuen Ländern in der ehemaligen DDR haben uns dies nachhaltig gezeigt.
Es ist gesagt worden, dass wir uns auch auf zukunftsgerichtete Diskussionen in diesem Zusammenhang einstellen müssen. Ja, gern. Es gehört zu meiner persönlichen politischen Muttermilch, über Dienst- und Personalrecht diskutiert zu haben. Das hat mich schon als Jugendvertreter begleitet und begleitet mich bis heute. Deshalb hat es mich auch nicht so sehr überrascht, was in den Papieren der Bull-Kommission steht, die in Nordrhein-Westfalen eingesetzt worden ist. Ich muss ehrlich sagen: Respekt vor den Personen, aber etwas wirklich Neues habe ich darin bisher nicht gelesen.
Die Frage ist, wie man etwas ordnet. Hier kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Eines wird immer richtig bleiben: Wenn man ein einheitliches Dienst-/ Personalrecht will, wird es ohne eine Änderung des Artikels 33 der Verfassung nicht gehen. Der Kollege Rüter hat den entscheidenden Anteil, dass eine Öffnung möglich sein könnte. Wir wollen noch vorsichtig sein. Das ist über die entsprechende Arbeitsgruppe der Chefs der Staats- und Senatskanzleien hinsichtlich der Föde
ralismusdebatte ein Stück geöffnet worden. Es ist abgesehen von einer Änderung des Artikels 33 Abs. 5 schlicht und einfach müßig, über diesen Ansatz hinaus zu erwarten, dass eine weitgehende Änderung des Artikels 33 im Sinn dessen möglich würde, was eine tiefgreifende Änderung des Personal- und Dienstrechts anbelangt.
Das halte ich in Deutschland für ausgeschlossen. Ich kann nicht für alle Zeiten reden, aber für einen überschaubaren Zeitraum. Ich glaube, es lohnt sich nicht, Fronten entstehen zu lassen, die uns nicht weiterhelfen. Wenn es so ist, hilft es mir vor dem Hintergrund, dass die Einspareffekte jetzt und in den nächsten Jahren entstehen müssen, nichts, wenn wir sagen, jetzt führen wir einmal eine grundsätzliche Diskussion. Ich habe nichts gegen eine Diskussion. Sie wird sich nicht in Euro und Cent niederschlagen. Deshalb warne ich davor zu sagen: Das, was schmerzhaft ist, schieben wir auf diese Linie. – Das ist ein bequemer Weg. Für uns wäre dies auch der bequemere Weg.
Es macht doch keine Freude, überall, wohin man kommt, Leute mit Trillerpfeifen stehen zu sehen, die Dinge sagen, die man seinem ärgsten Feind nicht ins Gesicht sagen würde. Ich bin nicht beleidigt. Darum geht es nicht. Es ist nicht so, dass man dabei Lustempfindungen hat.
Sie haben Recht. Wir können es uns nicht leisten, auf diese Generallinie zu verweisen, über die man debattieren müsste, weil wir Effekte brauchen, die jetzt beginnen und sich zu veritablen Einsparungen in den kommenden Jahren auswachsen. Das ist die Herausforderung, um die es gehen muss.
Meine Damen und Herren, deshalb ist es alles andere als eine Missachtung der Leistungen der Polizei und der besonderen Aufgaben, die die Polizei hat, wenn wir sagen, dass wir an den Stellen etwas tun müssen, an denen die Stellschrauben zur Verfügung stehen. Wir müssen dort etwas tun, wo wir es für verantwortbar halten, dem insgesamt notwendigen Trend zu folgen, die Lebensarbeitszeiten besser auszunutzen.
Herr Kollege Böhr, ich bin bei dem Punkt, den Sie auch angesprochen haben. Darüber hinaus müssen wir auch dort ansetzen, wo wir ansetzen können, und nicht nur auf die Generallinie verweisen, die immer eine Generallinie bleiben wird.
Ich möchte noch etwas zu der Diskussion der Polizei sagen. Zu den Zeiten als das jetzige Pensionierungsalter auf 60 Jahre festgelegt worden ist, hatten wir in Rheinland-Pfalz – wenn die Zahlen richtig sind, die mir genannt worden sind – 3.400 Polizeibeamte. Frauen gab es wahrscheinlich überhaupt noch keine. Heute haben
wir knapp über 9.000. Gott sei Dank kommen gerade in diesen Tagen 200 ausgebildete Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen in die Dienststellen, die – das hat es in keinem Land so wie in Rheinland-Pfalz gegeben; Stichwort zweigeteilte Laufbahn – zum Unterschied eines Volkswirtschaftsstudenten oder einer Volkswirtschaftsstudentin vom Staat bezahlt werden, und zwar während der Dienstzeit über die Anwärterbezüge oder über die erreichten Bezüge aus der Besoldung. Das darf man wenigstens ein bisschen auf die Gesamtrechnung setzen, damit dies gesehen wird.
Ich möchte doch noch einmal daran erinnern dürfen, dass seit 1991 22.000 Beförderungen Ausdruck der Wertschätzung für die Arbeit der Polizei sind. Wir haben doch nicht die Regelung geschaffen, dass zwischenzeitlich 100 % der Kriminalbeamtinnen und -beamten und 70 % der Schutzpolizeibeamtinnen und -beamten Kommissar oder mehr sind. Wir haben das doch nicht gemacht, weil wir gesagt haben, dass wir mehr Geld ausgeben wollen, sondern weil uns einsichtig war, welch hohe Verantwortung und Bedeutung der Beruf der Polizeibeamtinnen und -beamten hat. Dies ins Gegenteil zu verkehren, weil man – dies darf eine Gewerkschaft – Interessensvertretung pur vornimmt, ist nur ein Teil, und zwar ein ziemlich verzerrter Teil der Wirklichkeit und der Wahrheit in Rheinland-Pfalz.
Es wird auch in Zukunft so sein müssen, dass wir das Notwendige tun, weil wir ansonsten die Forderung aus diesem hohen Hause, die sich mit der Einsicht der Landesregierung völlig deckt, nämlich dass uns die Personalkosten nicht ins Uferlose weglaufen dürfen und damit der Haushalt unbeherrschbar werden könnte, immer herunterbrechen müssen auf einzelne Entscheidungen, auch auf solche, die weh tun. Ich weiß, dass es nicht so ohne weiteres einfach aus dem Ärmel zu schütteln ist, wenn ein Inspektor oder Oberinspektor oder ein Hauptsekretär jetzt für seine Gesundheitsversorgung einen Eigenbehalt erbringen muss. Im Übrigen haben wir diejenigen in unteren Einkommensgruppen bei dieser Operation entlastet, sehr bewusst aus sozialer Erwägung. Aber natürlich weiß ich, dass das etwas kostet. Ich denke, es ist auch in Ordnung, dass man das gestaffelt macht, dass diejenigen, die in den B-Besoldungsgruppen, auch die Kabinettsmitglieder und die Staatssekretäre, soweit sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, wie ich und andere, daran beteiligt sind.
Meine Damen und Herren, natürlich weiß ich, dass 13 Euro für die Wahlleistungen auch Geld sind, aber es ist die Familie einbezogen. Schauen Sie einmal, was man privat bezahlen muss. Ich bin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und muss mich privat für das gleiche Risiko versichern. Ich zahle 98 Euro dafür, nicht 13 Euro. Ich sage das, damit niemand sagt: Jetzt hat er öffentlich gejammert und sagt, es sei zu viel Geld für ihn. Ich kann das bezahlen, keine Sorge. Ich sage nur: Die Relationen zwischen einem Angestellten im privaten Sektor und in einer solchen Situation klaffen immer noch sehr deutlich auseinander.
Jetzt noch einmal zu der Frage der Diskussion über die Öffnungsklausel und auch des Verbleibens oder Nichtverbleibens in der Tarifgemeinschaft der Länder. Dass die Dinge miteinander etwas zu tun haben, dass das sozusagen die gleiche Aufgabenstellung ist, das zu beleuchten, glaube ich, muss man nicht besonders begründen.
Deshalb haben wir auch gesagt: Wir prüfen das eine, nämlich die Frage der Öffnungsklausel, und wir stellen die Frage des Verbleibens in der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder auf den Prüfstand. Übrigens, zu sagen, es hätte einen Kurs rein und raus gegeben, das ist schlicht unrichtig. Dass man eine Frage einmal prüfen muss, kann und darf, und dann am Ende eine Entscheidung trifft, das kann ich nicht als Zickzackkurs oder so etwas akzeptieren, wie es hier bezeichnet worden ist.
Es war eine ganz klare Aufgabe, zu sagen, wir schauen uns das an. Nach Abwägung sind wir der Überzeugung gewesen, dass wir durchaus viele Argumente sehen, die für eine Einheitlichkeit von Besoldung und Tarifebene in Deutschland sprechen – wir haben es auch einmal in Deutschland mühsam herbeigeführt; es gibt viele Argumente dafür, es gibt auch Argumente dagegen, die Eigenständigkeit der Länder, die Unterschiedlichkeit von Situationen, aber es ist ein Abwägungsprozess –, und bei der Frage der Öffnungsklausel war für uns ein maßgeblicher Punkt, zu sagen: Wenn dort Variable nach oben gegeben sind, dann halten wir es für RheinlandPfalz schwer für verantwortbar, einen solchen Weg mitzugehen, weil wir mit Nachbarn, insbesondere Baden-Württemberg und Hessen, die traditionell eine sehr viel günstigere Finanzsituation haben als RheinlandPfalz, nicht aktuell, aber damit auch in die Zukunft hinein, nicht gern in einer Weise konkurrieren möchten, dass uns interessante Positionen, beispielsweise auch im Hochschulbereich, dann wegkonkurriert werden. Das war unsere Abwägung.
Die Entscheidung ist von der großen Mehrheit des deutschen Bundesrats anders getroffen worden. Wir haben uns damit auseinander zu setzen. Es sieht alles so aus, dass der Bund diese Entscheidung der Länder aufnimmt und sie in ein entsprechendes Gesetz überleitet. Dann werden wir sehen, wie die Entwicklungen weitergehen. Wir werden in Verfolgung unseres bisherigen Kurses nicht diejenigen sein, die dann auf diese neue Regelung mit zwei Füßen springen.
Ich sage aber auch, wie ich dies gegenüber ver.di bei deren Landesbezirkskonferenz ausgeführt habe, wie ich dies vor drei Tagen dem Landesvorstand des Deutschen Beamtenbunds in einem Gespräch gesagt habe und anderen Gewerkschaften, auch dem DGB in einem Gespräch. Wir werden uns natürlich, wenn andere diese Karte ziehen, beispielsweise die Möglichkeit, das 13. Monatsgehalt umzulegen auf die Monatsgehälter und entsprechende Abschläge zu machen, mit oder ohne Dynamisierung – das ist auch rechtlich nicht so einfach –, auf Dauer nicht davon abkoppeln können, weil uns dann auch diese Erkenntnis, die ich einleitend angesprochen habe, einholen muss, nämlich dass wir nach Finanzausgleich nur 98 % des Gesamteinkommens
haben und ohne Finanzausgleich noch deutlich niedriger, nämlich bei 90 % liegen, wenn es um die Steuereinnahmen geht. Wer auf den Ausgleich mit anderen angewiesen ist – das waren wir immer, und das sind wir auch –, der kann sich, wenn andere solche Operationen machen, nicht auf die Seite stellen und sagen: Das machen wir nicht mit, aber gebt uns einen höheren Anteil. – Das wird zu Recht niemand machen. Deshalb sind wir, selbst wenn wir de jure frei sind, aber de facto an solche Entwicklungen gebunden. Das wird sich in den kommenden Monaten in den Entwicklungen zeigen. Wir werden dann über die Wege zu beraten haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch zwei kurze Punkte zu dieser Betrachtung. Ich bin sehr dankbar dafür, dass in den Gesprächen, die wir im Zusammenhang mit der Begleitung dieser Haushaltsberatungen über Fraktionsgrenzen hinweg hatten, wir dabei viele Erkenntnisse über Einschätzungen von Fraktionen bekommen haben, die natürlich wichtig sind, wenn man wissen will, wie die Grundtendenzen und Grundstimmungen sind. Ich bin auch froh darüber, dass gesagt worden ist, einige Dinge stellen wir nicht zentral in Frage. Es sind beispielsweise auch die Forstreform und die Agrarreform genannt worden. Ich bin dankbar dafür – ich sage dies ausdrücklich –, weil es natürlich das Leben erleichtert. Ich wäre aber auch dankbar, wenn vor Ort – das ist eine Bitte, nicht mehr; ich will keine Schärfe und keine Aggression mit hineinbringen – nicht wieder ein neuer Schlenker gemacht wird. Wenn man die Reformen nicht mehr als solche angreift, dann greift man in jeder Stelle die Wirkung der Reform an. Ich habe gerade wieder ein Beispiel vorliegen. Dann sagt man natürlich nichts gegen die Forstreform: Aber warum in Edenkoben, warum in Bergzabern? Wenn es anders herum wäre, beispielsweise in Annweiler, dann würde so herum gefragt werden. Warum dort? – Es ist doch nicht gerechtfertigt, immer an der Stelle, wo es trifft. Das ist natürlich ein Ausweichen gegenüber der Verantwortlichkeit, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Schmitt, Sie sind gestern und heute schon mehrfach auf diesem Trip hier angetroffen worden. Sie sind immer noch ein Exponent einer sektoralen Betrachtung der landespolitischen Verantwortung, wie ich bisher kaum einen getroffen habe.
Herr Ministerpräsident, würden Sie mir zugestehen – Sie haben die Agrarverwaltungsreform angesprochen –, dass der Vorschlag der CDU ein ganzheitlicher ist und wesentlich weiter geht, sowohl in der Einsparung als auch in dem, was umfasst wird? Wir wollen alle sieben Stellen, die betroffen sind, mit einbinden. Wir hatten also wesentlich mehr Mut, auch mit denen den Krieg anzufangen. Sie kennen unsere Entscheidung.