Damit kann auch die Bauindustrie weiterhin mit einer kontinuierlichen Auftragsvergabe rechnen, und die Qualität des rheinland-pfälzischen Straßennetzes als wichtige Voraussetzung für wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung bleibt gesichert.
Meine Damen und Herren, die einzelnen Sparmaßnahmen, über die im Detail noch zu sprechen sein wird, sowie die politischen Schwerpunkte belegen die Ausgewogenheit des Konzepts der Landesregierung und zeigen, dass auch und gerade in Zeiten des finanziellen Drucks politische Gestaltung nicht nur notwendig, sondern auch möglich ist.
Ich will deutlich machen, dass der Prozess einer konzeptionellen Ausgabenrückführung eine permanente Aufgabe ist und sich in den nachfolgenden Haushalten fortsetzen muss und wird.
Was die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angeht, sind wir in Rheinland-Pfalz bei aller Unsicherheit, die derzeit insbesondere von der internationalen Entwicklung ausgeht – denn wir leben nicht auf einer Insel der Seligen –, dennoch auf einem vergleichsweise guten
Weg. Im vergangenen Jahr lag das reale Wirtschaftswachstum in Rheinland-Pfalz mit 1 % weit über dem Bundesdurchschnitt von 0,2 %, und wir nehmen damit unter den westlichen Flächenländern den zweitgünstigsten Platz ein, weit vor zum Beispiel Bayern und Hessen.
Auch die Baugenehmigungen im Wohnungsneubau zeigen erstmals seit Jahren mit einem Plus von 1,7 % gegenüber dem Vorjahr wieder eine positive Tendenz.
Statistisches Landesamt – gnädige Frau, machen Sie sich doch die Mühe, die amtlichen Unterlagen, die erscheinen, nachzulesen –: ein Plus von 1,7 %.
Meine Damen und Herren, ich bin zu vorsichtig, um daraus bereits eine allgemeine Trendwende abzuleiten.
Wichtig jedoch scheint mir, dass die dramatisch rückläufige Entwicklung der vergangenen Jahre nicht nur abgebremst, sondern in die gegenteilige Richtung umgekehrt werden konnte.
Die Landesregierung hat sich ihre Beschlüsse zum Nachtragshaushalt nicht leicht gemacht. Wir wissen, dass wir vielen etwas abverlangen. Der bereits in der vorangegangenen Sitzung des Landtags im Zusammenhang mit der Einbringung des Haushaltsentlastungsgesetzes von der Opposition erhobene Vorwurf, das Land saniere sich auf Kosten anderer, ist natürlich unsinnig. Natürlich sind es immer „andere“, denen die Leistungen des Landes zugute kommen, sei es in Form von Personalausgaben, Zuweisungen an Institutionen, Kommunen oder private Leistungsempfänger oder an wen auch immer. Leistungen des Landes an sich selbst, bei denen man ohne Betroffenheit für andere sparen könnte, gibt es nicht.
Die Landesregierung geht nicht den Weg des geringsten Widerstands, und sie schielt auch nicht auf Applaus.
und wir fordern gleichwertige Gegenvorschläge für den Fall, dass die eine oder andere vorgeschlagene Maßnahme die Zustimmung des Parlaments nicht finden sollte. (Beifall der SPD und der FDP)
Das Einsparvolumen insgesamt – wie gesagt: 418 Millionen Euro! – darf allerdings nicht zur Debatte stehen.
Wir haben nach politischer Prioritätensetzung entschieden und damit Handlungsfähigkeit bewiesen. Nach diesen Maßstäben wird die Landesregierung dem Gesetz
geber in der nun beginnenden Beratung – dies gilt auch und ausdrücklich an die Adresse der Opposition – ein aufgeschlossener Gesprächspartner sein.