Ich interpretiere das einmal positiv. Sie sind als CDU auf dem Weg, sich umzuorientieren und sich einer sachgerechten Diskussion zu stellen. Ich verweise – lesen Sie Ihre Göttinger Erklärung – noch einmal darauf, dass es die Hoffnung gibt, dass wir zumindest nach dem 2. Februar zu einer konstruktiven Zusammenarbeit kommen.
Sie überbetonten bisher immer den Dissens. Dieser ist in der Regel nicht so deutlich, wie Sie das bisher nach außen glaubhaft machen wollten. Es gibt also die Hoffnung, dass Sie sich in einem Klärungsprozess auf einen besseren Weg begeben.
Abschließend möchte ich kurz zwei konkrete Bemerkungen machen, meine Damen und Herren. Wir brauchen dieses Zuwanderungsgesetz sehr schnell, weil ungeklärte Situationen bestehen, die für uns alle zum Nachteil sind. Das will ich an zwei Beispielen klar machen.
Beispiel 1: Nach dem Scheitern des Zuwanderungsgesetzes ist ungeklärt, wie es im Hinblick auf die Organisation und Finanzierung der Integrationskurse für Ausländer weitergeht. Das kann so nicht bleiben. Das muss geregelt werden.
Beispiel 2: Das bereits im Voraus umgebaute Bundesamt für Migration wartet nun auf eine rechtliche Grundlage. Wir haben also ganz konkreten Handlungsbedarf.
Lassen Sie uns in Rheinland-Pfalz die Gemeinsamkeiten suchen, damit wir uns auf einen guten Weg begeben können. (Beifall bei FDP und SPD)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es wird so getan, als hätte die Union nie irgendwelche vernünftigen Vorschläge zur Zuwanderung gemacht. Wir haben entsprechende Papiere. Herr Peter Müller ist in diesem Zusammenhang genannt worden.
Wir unterscheiden uns jedoch in der Frage der Härtefallregelung, in der Frage des Familiennachzugs und in der Frage der Integration. Ich will jedoch auf eine Sache hinweisen. Die Landesregierung hat die Mittel für die Sprachförderung gekürzt. Die Mittel für die Sprachförderung von Ausländern sind gekürzt worden.
Meine Damen und Herren, wer ein völlig unverändertes Zuwanderungsgesetz wieder vorlegt, der hat doch überhaupt kein Interesse an einem Kompromiss.
Herr Redmer, mit Zahlen, die Sie genannt haben, lässt sich alles begründen. In die Bundesrepublik Deutschland sind seit dem Jahr 1955 rund 31,5 Millionen Menschen zugezogen. Dann können Sie doch nicht behaupten, wir würden am Ende der Statistik liegen. In den vergangenen zehn Jahren sind jährlich rund 200.000 Personen zugewandert. Der Ausländeranteil beträgt bekanntlich 9 %, während der EU-Durchschnitt 4 % beträgt.
Deutschland hat ca.17 % aller in Europa um Asyl nachsuchenden Bewerber aufgenommen. Das ist doch eine Zahl, die sich mit Sicherheit sehen lassen kann.
Die Frage, wie die Sozialsysteme durch Ausländer belastet werden bzw. wie Vorteile daraus genutzt werden können, stimmt doch auch nicht. Von Versicherungsmathematikern ist ausgerechnet worden, dass davon auszugehen ist, dass ein Ausländer, der hier beschäftigt ist, 25 Jahre benötigt, um überhaupt Rente zu erhalten. Wenn wir die Zuwanderung so regeln würden, wie Sie das in dem Gesetz vorgeschlagen haben, dann würde die Zahl der Zuwanderer in Deutschland um jährlich mehr als 100.000 steigen. Das würde bedeuten, dass
Sie behaupten jedoch, diese gesetzlichen Vorgaben hätten keinen Einfluss auf Deutschland und auf die Entwicklung in unserem Land. Darüber müssen wir doch letztlich reden, bevor wir zu einem Konsens kommen. Es wird behauptet, wir seien für Steuerung und Begrenzung. Sie sind aber nicht für Begrenzung. 100.000 Ausländer kommen mehr, wenn wir dieses Gesetz so umsetzen würden, wie es derzeit auf dem Tisch liegt. Das ist eine Zahl, die Sie erst einmal widerlegen müssen. Dann können wir über dieses Thema weiterreden, wobei wir in Rheinland-Pfalz zweifelsohne gemeinsam eine Grundlage finden werden, über die wir gegebenenfalls zu einem vernünftigen Gesetz kommen.
Herr Kollege Schnabel, es war nicht überzeugend, was Sie versucht haben, an Zahlen aus der Welt zu schaffen. Ich habe nicht von der Gesamtzahl der Menschen geredet, die nach dem Krieg zu uns gekommen sind, sondern ich habe von der aktuellen Entwicklung gesprochen. Ich wollte Ihnen zeigen, dass aufgrund der Gegebenheiten, die wir im Moment in Deutschland haben, die Zahl gar nicht so aus dem Ruder läuft, wie Sie tun. Im Gegenteil, die Zahlen sind rückläufig.
Jetzt kommen Sie und machen das Fass schon wieder auf und erklären, mit diesem Gesetz würden 100.000 Zuwanderer mehr kommen. Ich will bei den „geschlechtsspezifischen Gründen“ einhaken. Es wird behauptet, dass dies der Hebel sei, wodurch Frauen in Massen kommen würden. Auch heute schon können geschlechtsspezifische Gründe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geltend gemacht werden.
Nehmen wir als Beispiel einmal Kanada, ein klassischen Zuwanderungsland mit einer entsprechenden Gesetzgebung. In Kanada gab es im Jahr 1999 rund 30.000 Asylsuchende. Von ihnen haben ganze 195 Asylsuchende geschlechtsspezifische Gründe geltend gemacht. Es waren also 195 von rund 30.000.
Nun nehmen wir als Beispiel einmal Deutschland und als einen Bezugspunkt ein Land wie Somalia. In Somalia leiden nach Angaben von UNICEF rund 98 % der Frauen unter Genitalverstümmelungen. Davon sind in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland ganze zwei Fälle geltend gemacht worden. Das muss man sich einmal vorstellen. Das sind Zahlen, die vernachlässigt werden können. Sie tun aber so, als wenn ein riesiges Fass aufgemacht würde.
Kommen wir zum Kinderzuzug. Ich sehe Herrn Kollegen Böhr vor mir, der sich für einen Zuzug bis zum Alter von 18 Jahren ausgesprochen hat. Seine Kollegen aus den eigenen Reihen jedoch sagen: Todeszeug! Um Gottes Willen! Das Nachzugsalter darf höchstens 14 Jahre betragen.
Im Jahr 2000 sind etwa 18.000 Kinder im Alter von unter 18 Jahren zu uns nach Deutschland gekommen. Das sind gemessen an unserer Bevölkerung 0,22 Promille. Diese Zahlen können Sie doch völlig vernachlässigen. Wenn ich jetzt polemisch wäre, müsste ich sagen: Der Promillegehalt der Leute an den Biertischen, die Sie damit politisch bedienen wollen, liegt höher als diese 0,22 Promille. Das sind doch die Tatsachen.
Vor diesem Hintergrund warte ich auf entsprechende Vorschläge der Union, die konstruktiv sind und dahin gehen, dass wir einen Kompromiss finden.
Frau Kollegin Grützmacher, ich kann Ihre Kritik an der FDP nicht verstehen. Ich bin im Moment dankbar für jeden Vorschlag, der auf einen tragbaren Kompromiss hinausläuft, aber ernst gemeint ist und einen Kompromiss zum Ziel hat und nicht wieder dazu führt, dass wir vor der nächsten Wahl wieder Positionen haben, die uns nicht weiter bringen. Es ist aller Ehren wert, dass die Kollegen der FDP das probieren. Das findet unsere Unterstützung.
Meine Damen und Herren! Herr Redmer hat durch die Zahlen deutlich gemacht, dass die CDU in vielen Bereichen im Hinblick auf die geschlechtsspezifische Verfolgung und den Nachzug von Kindern einen Popanz aufbaut. Es wird einfach mit den Ängsten der Bevölkerung gespielt. Insbesondere im Wahlkampf werden populistische Parolen herausgegeben. Ich bin nicht der Auffassung, dass es eine ernsthafte und seriöse Politik ist, die insbesondere die Union im Bereich der Zuwanderung betreibt.
Herr Schnabel, Sie haben gesagt, dass das Gesetz jetzt sozusagen unverändert wieder in die Gesetzesmaschinerie auf der Bundesebene eingespeist wird. So ist das natürlich. Wenn ein Gesetz im Bundesrat abgelehnt wird, kommt es über die verschiedenen Punkte in den Vermittlungsausschuss.
Ich will noch eine Sache zu dem jetzt vorliegenden Gesetz sagen: Herr Schnabel und meine Damen und Her
ren von der CDU, Sie wissen auch, dass dieses Gesetz ein großer Kompromiss ist. Lange bevor dieses Gesetz jetzt so ausgestaltet wurde hat man mit der CDU gerungen. Man hat mit Herrn Müller und anderen Leuten aus der CDU versucht, einen Kompromiss zu finden. Man ist in vielen Fällen der CDU entgegengekommen, was natürlich oft sehr schmerzlich für Positionen der GRÜNEN war. Wir GRÜNE haben viele von unseren Positionen zurückstellen müssen, weil wir wollten, dass dieses Gesetz durchkommt. Das sind alles Dinge gewesen, die wir vorher gemacht haben. Wir haben das in der Hoffnung getan, dass die CDU und Peter Müller genau bei den Punkten bleiben, die er damals in seinem Papier genannt hat und dass dies ein Kompromiss ist, der von allen Fraktionen im Deutschen Bundestag getragen werden kann.
Es ist wichtig, noch einmal darzustellen, dass das vorliegende Gesetz schon ein großer Kompromiss im Hinblick auf die Schritte, die man auf die CDU zugegangen ist, ist und bleibt.
Meine Damen und Herren, wir sollten alle deutlich machen, dass wir jetzt nicht noch einmal in die Steinzeit ohne Zuwanderungsgesetz zurückgehen wollen. Wir brauchen diese Lösung. Das ist wohl allen Beteiligten klar. Wir brauchen ein Zuwanderungsgesetz; denn die Gestaltung der Zuwanderung ist der eine Punkt. Für uns ist der Flüchtlingsschutz, der sich an gemeinsamen europäischen Grundlagen und hohen menschenrechtlichen Standards ausrichtet, ein zweiter Punkt.
Für alle ist aber meiner Meinung nach der wichtigste Punkt, der durch dieses Zuwanderungsgesetz jetzt endlich befördert werden soll, die Integration. Das ist der entscheidende Punkt. Darüber gibt es über alle Parteigrenzen hinweg auch einen Konsens. Darauf sollten wir den Blick richten; denn das wird nach vielen Jahrzehnten, in denen Zuwanderungs- und damit Integrationsnotwendigkeit negiert und geleugnet wurden, schwer werden. Das ist die Aufgabe der Zukunft. Damit sollten alle Fraktionen und alle Parteien verantwortungsbewusst umgehen.
„Haltung der Landesregierung zur geltenden Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen (Dosenpfand) sowie zu einer Änderung der Verpackungsverordnung“ auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1805 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist wahrscheinlich keinem entgangen, dass es seit diesem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland das Dosenpfand gibt. Wir müssten dieses Thema heute nicht diskutieren, wenn Sie von der Landesregierung, der CDU und der FDP schon früher einer Novellierung der Verpackungsordnung zugestimmt hätten. Das haben Sie aber nicht. Deshalb ist das Dosenpfand immer noch ein politisches Thema. Deshalb ist das Dosenpfand auch ein aktuelles politisches Thema.