Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Novellierung des Landesplanungsgesetzes wird durch das neue Raumordnungsgesetz erforderlich. Eine Anpassung an das Bundesrecht ist unumgänglich. Deshalb stellt sich für uns die Frage, weshalb die Landesregierung vier Jahre gebraucht hat, um dieses Landesgesetz vorzulegen.
Die Arbeit der Landesplanung muss transparenter werden und effektiver gestaltet werden. Daran ist nichts zu rütteln.
Bisher haben die Bürgerinnen und Bürger wenig mitbekommen, was Landesplanung angeht. Wir begrüßen deshalb, dass künftig die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessert werden sollen.
Die nachhaltige Raumentwicklung als zentrale Leitvorstellung der Raumordnung ist in diesem Gesetz auch festgeschrieben. Die beabsichtigte Verlagerung von Zuständigkeiten von der obersten Landesplanungsbehörde auf die oberen Landesplanungsbehörden ist insbesondere für Zielabweichungsverfahren von großem Vorteil.
Die stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit entspricht unseren Vorstellungen. Deshalb haben wir auch keine Bedenken gegen den Wegfall des Landesplanungsbeirats, weil gerade die umfassende Beteiligung durch die Träger öffentlicher Belange gewährleistet ist.
Es ist sicherlich notwendig, sich bei der Neufassung des Landesplanungsgesetzes die Leitvorstellungen der Raumordnung nochmals kurz in Erinnerung zu rufen. Zunächst einmal sind die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft, der Schutz und die Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen und die Standardvoraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung und Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung sowie die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen zu nennen.
Meine Damen und Herren, die Landesplanung und Raumordnung gehören zu den Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen haben in den letzten Jahren bewiesen, dass sie diesen Aufgaben gewachsen sind. Deshalb ist auch die Forderung der Spitzenverbände mehr als richtig und für uns nachvollziehbar, dass die landesplanerischen Stellungnahmen den unteren Landesplanungsbehörden übertragen werden sollen. Hier muss nach unserer Auffassung gerade in diesem Gesetz noch nachgesteuert werden.
Eine Zentralisierung der Landesplanung und Raumordnung kann deshalb für uns nie infrage kommen. Der Forderung in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und FDP, die Planungsgemeinschaften auf mehr Effizienz zu untersuchen, wird dieser Gesetzentwurf nicht gerecht.
In der novellierten Fassung des Landesplanungsgesetzes ist kein konkreter Anlass feststellbar. Auch beim Durchsehen sämtlicher Paragraphen konnten wir nichts Dahingehendes finden, dass nach einer gesteigerten Effizienz gefragt wurde.
Es stellt sich deshalb für uns die Frage: Kommt noch etwas, war es das, oder wie machen wir in dieser Frage weiter?
Die unteren Landesplanungsbehörden haben ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigt. Deshalb ist es auch richtig, das Instrument der vereinfachten raumordnerischen Prüfung gesetzlich festzuschreiben. Diese Prüfung wird bereits in den unteren und oberen Landesplanungsbehörden in ausgewählten Fällen praktiziert. Gute Erfahrungen wurden dabei insbesondere bei Prüfung großflächiger Einzelhandelsbereiche gemacht. Die Verfahren konnten hierdurch wesentlich beschleunigt werden.
Den Planungsgemeinschaften sollten auch keine Vollzugsaufgaben übertragen werden, wie dies ab und zu gefordert und diskutiert wird. Wir wissen, dass die Pla
nungsgemeinschaften im Land nicht alle Lieblingskinder sind und zu den Lieblingskindern gehören. Bei aller Kritik möchte ich jedoch vor Zentralisierungsbewegungen auf diesem Gebiet warnen, egal, wie die Konstruktionen in der Raumordnung aussehen. Der kommunale Bereich ist immer unmittelbar betroffen. Deshalb muss er in dieser Frage in der Verantwortung bleiben.
Wir sollten jetzt einmal schnell noch gemeinsam einen Lesewettbewerb machen, lieber Herr Kollege. Wichtig ist, dass wir die Verfahren beschleunigen. Wer in einer Planungsgemeinschaft mitarbeitet und sieht, wie lange es dauert, bis ein Raumordnungsplan verabschiedet ist, der wird alles unternehmen, damit Verfahrensabläufe beschleunigt werden. Wir wissen, wie lang ein Raumordnungsplan in Planungsgemeinschaften beraten wird. Deshalb müssen wir die Vorgabe machen, dass all dies viel schneller geht.
Ich kenne das aus meiner Planungsgemeinschaft. 15 Jahre sind gar nichts. Deswegen muss das beschleunigt werden. Ob das hier vorliegende Gesetz dazu beiträgt, wage ich zumindest derzeit zu bezweifeln.
Meine Damen und Herren, dass wir eine Landesplanung benötigen, ist unbestritten. Gerade die unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Landesteilen und die unterschiedliche Entwicklung erfordern eine verantwortungsvolle Planung. Die Bevölkerungsentwicklung in den letzten zehn Jahren und die demographischen Zahlen zeigen uns, dass wir ohne weitsichtige Planung nicht auskommen. Es gibt immer wieder Kritik von Gemeinden und Städten, die sich in ihrer Weiterentwicklung beeinträchtigt sehen. Der Spagat zwischen übergeordneten Interessen und örtlichen Interessen ist nicht immer einfach, wie wir alle wissen.
Ich möchte nochmals betonen, dass wir es mehr als begrüßen, dass die Öffentlichkeit stärker bei der Aufstellung der regionalen Raumordnungspläne einbezogen wird. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger ers tmals die Möglichkeit, ihre Anregungen und Vorstellungen bereits auf der Ebene der Regionalplanung, die letztlich die Vorgaben für die Bauleitplanung macht und liefert, einzubringen. Wir wissen alle, dass gerade für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne die Raumordnungspläne unabdingbar sind. Deshalb müssen auch die Bürgerinnen und Bürger gerade bei diesen Verfahren die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen.
Wir werden im Innenausschuss noch Gelegenheit haben, den Gesetzentwurf intensiver zu diskutieren. Dann
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Begriff der Nachhaltigkeit ist spätestens seit der UN-Konferenz in Rio zum Imperativ politischen Handeln auf fast allen Ebenen geworden.
Kerndokument dieser Konferenz ist die Agenda 21, das Aktionsprogramm für den Übergang in das 21. Jahrhundert, in dem wir inzwischen angekommen sind.
Das lateinische Wort „Agenda“ bedeutet sinngemäß: „Was zu tun ist“. In diesem Sinn tut die Landesregierung etwas.
In diesen notwendigen Handlungsrahmen passt auch der vorliegende Gesetzentwurf zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes.
Er dient der Verankerung der Nachhaltigkeit der Raumentwicklung als der zentralen Leitvorstellung der Raumordnung. Neben der notwendigen Anpassung an das Raumordnungsgesetz ist es ein weiteres Ziel dieses Gesetzes, die Arbeit der Landesplanung noch transparenter und effektiver zu gestalten.
Ganz im Sinn der Agenda 21, die eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fordert, eröffnet der völlig neue § 6 die Einbeziehung der betroffenen Öffentlichkeit.
Hierdurch werden Planungen und Projekte mit ihren Auswirkungen auf die Raumordnung für die Menschen durchschaubar und nachvollziehbar. Der in unserer Bevölkerung reichlich vorhandene Sachverstand kann somit besser genutzt werden.
Oft zu Recht oder zu Unrecht vorhandene Vorbehalte gegen das Handeln der politisch Verantwortlichen können zudem durch mehr Einbeziehung und Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger abgebaut werden. Vielleicht kann mit dieser stärkeren Bürgerbeteiligung künftig durchaus manche Entscheidung eines Planungsrats verhindert werden, die oftmals zu langfristigen Fehlentwicklungen geführt hat.
Wenn zum Beispiel mein kritischer Blick von den Höhen des Koblenz/Neuwieder Beckens herum auf meine Heimatregion fällt, dann drängt sich schon die Frage auf, wie trotz bestehender Planungsgemeinschaft eine solche Zersiedelung der Landschaft möglich sein konnte.
Vielleicht hätte eine gesetzliche Regelung, wie sie jetzt vorgesehen ist, das eine oder andere verhindern können.
Als begrüßenswert sehen wir es auch an, dass der Landesplanungsbeirat ersatzlos gestrichen wird. Damit folgt Rheinland-Pfalz dem Beispiel einer Reihe von anderen Bundesländern. Übrigens alle um uns herumliegenden Nachbarländer, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen gehören dazu. Unser Nachbarland Hessen hat vor etwas mehr als drei Jahren seinen Landesplanungsbeirat abgeschafft, ohne dass es in der Folgezeit größere Diskussionen gegeben hat.
„Doppelt gemoppelt“ gilt sicher in einigen Lebenssituationen und auch bei manchen Arbeitsabläufen. Auf den Landesplanungsbeirat ist dieser Sinnspruch jedoch nicht anzuwenden, sind doch die ihm angehörenden Mitglieder auf andere Weise direkt mit der Raumordnungsplanung befasst.