Protocol of the Session on January 16, 2003

Herr Kollege Dr. Braun, ohne Spitzen in die Diskussion bringen zu wollen, wie komplex diese Materie ist, können Sie leicht daran ersehen, dass Ihr erwägenswerter Vorschlag, „jugendschutz.net“ finanziell besser zu stellen, sicherlich im Rahmen der LPR realistischer ist als im Rahmen eines doch arg gebeutelten Landeshaushalts.

(Dr. Schiffmann, SPD: Es geht nicht um den Landeshaushalt, das müssen alle finanzieren!)

Die LPR, sicher. Aber irgendwo muss das Geld herkommen. Die Länder holen es sich auch nicht vom Fotokopierer, Herr Dr. Schiffmann.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich darf zum Abschluss meiner Weihrauchrede noch einmal an das anschließen, was Sie zur Verantwortung der Jugendlichen selbst gesagt haben, Herr Kollege Dr. Braun.

Ich glaube, auch die Eltern dieser Jugendlichen stehen in starker Verantwortung. Ich glaube, das, was Sie zur Programmqualität gesagt haben, lässt sich durch die Eltern vorleben. Es gibt nicht nur den „On-Knopf“, sondern auch den „Off-Knopf“. Es gibt keine Verpflichtung, sich diesen „Müll“ anzuschauen.

Wenn aber Kinder in Familien groß werden, in denen den ganzen Abend über das Fernsehen eingeschaltet ist, dann darf man sich nicht wundern, dass sie solche schlechten Angewohnheiten übernehmen.

In einem solchen Fall nutzen die besten Gesetzeswerke nichts. Dann versandet all dies, weil die Medien auch über zukünftige Fernsehentwicklungen hinaus, in Zukunft sehr viel mehr Chancen bieten werden, sich Dinge anzuschauen, die ich meinen Kindern nicht zumuten will.

Wenn wir alle mit gutem Beispiel vorangehen, stützen wir dieses gute Gesetz zusätzlich.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP und der SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Schneider-Forst. Ihnen stehen noch zwei Minuten zur Verfügung.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Minuten bleiben uns noch. Der Union sind noch einige Dinge im Plenum wichtig, sie zu nennen.

Wir haben schon gehört, es geht um ein sehr dynam isches und sehr schwieriges Thema. Die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen haben das in parteiübergreifender Gemeinsamkeit dargestellt.

Es ist heute ein guter Tag für den Jugendschutz in Rheinland-Pfalz. Damit enden die Hausaufgaben für den Jugendschutz aber noch lange nicht. Wenn wir uns vorhin in virtuellen Welten befanden, so will ich jetzt in ein paar wenigen Sätzen den realen Jugendschutz noch einmal zu Wort kommen lassen, der in Form des Bundesjugendschutzgesetzes seit letztem Sommer verabschiedet ist.

Nachbessern und aus laxen Gesetzen handlungsfähige Instrumente machen, das sind Dinge, die wir aus Berlin und von der rotgrünen Bundesregierung kennen. Die ehemalige Bundesjugendministerin Bergmann hat sich in der letzten Wahlperiode mit dem Gesetz nicht gerade leicht getan.

Wir sind einen Schritt, eine Wahlperiode weiter.

Es freut mich, dass in diesen Tagen über eine Bundesratsinitiative

(Dr. Schiffmann, SPD: Das waren die Bayern!)

das Bundesland Bayern einen Vorstoß für das Jugendschutzänderungsgesetz macht.

Herr Rüter, ich muss die Gelegenheit einfach wahrnehmen. Es wäre sehr schön, wenn wir von der Regierungsbank ein paar Worte dazu hören würden, wie sich Rheinland-Pfalz im Bundesrat bei der Lesung eingelassen hat und wie sich die Regierung zu diesem Gesetzesvorhaben stellt. Der Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, Herr Professor Dr. Hofmann-Göttig, ist ebenfalls anwesend.

Ich denke, ein klares Wort hierzu erwarten auch die Jugendverbände. Wir haben solche Positionspapiere vorliegen. Ein handlungsfähiger Jugendschutz auch im realen Jugendschutz und nicht in den virtuellen Welten im Online- und Offline-Bereich wäre ein großer Wurf.

(Beifall der CDU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit ist die Beratung dieses Tagesordnungspunkts beendet.

Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zum Landesgesetz zu dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften – Drucksache 14/1735 – an den Ausschuss für Medien und Multimedia – federführend –, an den Ausschuss für Bildung und Jugend und an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 9 Tagesordnung:

Landesplanungsgesetz (LPIG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1744 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von zehn Minuten verständigt.

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Staatsminister Zuber das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurz vor Ablauf des Jahres 2002 hat die Landesregierung den Entwurf zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes verabschiedet und dem Landtag zur Beratung zugeleitet. Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen kurz die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs erläutere.

Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich im Wesentlichen um die erforderlichen Anpassungen des Landesplanungsgesetzes an das neue Raumordnungsgesetz des Bundes. Dieses Rahmengesetz des Bundes verlangt eine Vielzahl von kleineren Änderungen des Landesrechts, deren Darstellung im Einzelnen den Rahmen dieser Einbringungsrede sprengen würde. Ich darf mich daher auf die wichtigsten Änderungen beschränken.

Hinweisen will ich zunächst auf die gesetzliche Verankerung der nachhaltigen Raumentwicklung als der zentralen Leitvorstellung der Raumordnung. Eine nachhaltige Raumentwicklung soll die verschiedenen Ansprüche an den Raum mit seinen unterschiedlichen Funktionen in Einklang bringen und zu einer dauerhaften und ausgewogenen Ordnung führen.

Für besonders wichtig halte ich die Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen. Die Landesregierung hält es für sinnvoll und richtig, auch auf der Ebene der Raumordnung im Sinne einer größeren Transparenz und damit auch der Chance einer noch besseren Akzeptanz dieses Arbeitsbereichs, der in der Öffentlichkeit in der Regel wenig Beachtung findet, eine allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung einzuführen.

In Anlehnung an das bewährte Verfahren bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung sollen die Entwürfe von Raumordnungsplänen, also von Landesentwicklungsprogrammen und Regionalplänen, für die Dauer von sechs Wochen öffentlich ausgelegt werden. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist sollen dann die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre Anregungen vorzutragen.

Um ein mögliches Bedenken gleich im Vorhinein zu zerstreuen, möchte ich betonen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung keine zeitlichen Verzögerungen bei der

Planerstellung hervorrufen wird, da sie parallel zu der notwendigen Beteiligung von öffentlichen und privaten Planungsträgern erfolgen wird.

(Beifall bei der SPD)

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass auch die so genannte Plan-UP-Richtlinie der Europäischen Union, die noch in nationales Recht umzusetzen sein wird, eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung von Raumordnungsplänen vorsieht. Insoweit wird im vorliegenden Gesetzentwurf dieser künftigen Vorschrift bereits Rechnung getragen.

Neu ist die Beteiligung derjenigen Personen des Privatrechts bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen, die später deren Bindungswirkungen unterliegen sollen. Hierbei geht es vor allem um die Beteiligung privatisierter Infrastruktur-Unternehmen wie Post und Bahn, die kraft Bundesrecht an die Ziele der Raumordnung gebunden sind. Voraussetzung dieser Zielbindung ist aber die Beteiligung im Verfahren der Aufstellung dieser Raumordnungsziele.

Erwähnen möchte ich auch die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowohl mit den Nachbarländern als auch mit den Nachbarstaaten. So soll ausdrücklich die Verpflichtung normiert werden, bei über die Landesgrenzen hinausgehenden Verflechtungen im gegenseitigen Einvernehmen mit dem betreffenden Nachbarland oder -staat die notwendigen Maßnahmen, wie etwa eine gemeinsame Regionalplanung oder eine gemeinsame informelle Planung, zu treffen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung will aber nicht nur die bloße Anpassung an das Rahmenrecht des Bundes vornehmen, sondern auch die Gelegenheit nutzen, um weitere, aus ihrer Sicht sinnvolle Änderungen im Landesplanungsgesetz vorzunehmen. Unser Ziel ist dabei, die Arbeit der Landesplanung noch transparenter und effektiver auszugestalten und Verfahren zu vereinfachen. In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Änderungen nennen:

Künftig soll, wie in vielen anderen Ländern auch, auf den Landesplanungsbeirat verzichtet werden. Der Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Sitzungen steht nach Überzeugung der Landesregierung in keinem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis. Schwerpunkt der Arbeit des Landesplanungsbeirats war die Beteiligung bei der Genehmigung von Raumordnungsplänen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die meisten der im Landesplanungsbeirat vertretenen Institutionen ohnehin unmittelbar bei der Aufstellung der Raumordnungspläne beteiligt werden, sodass bei einem Verzicht auf den Landesplanungsbeirat nur ein Doppelaufwand vermieden wird.

Besonders wichtig ist aus meiner Sicht die vorgesehene Übertragung der Zuständigkeit über die Zulassung von Abweichungen von den Zielen der regionalen Raumordnungspläne auf die oberen Landesplanungsbehörden. In der Verwaltungspraxis der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass für die Durchführung dieser Verfahren in den meisten Fällen nicht die Zuständigkeit der obersten Verwaltungsebene erforderlich ist. Die Gewährleistung

einer besseren Orts- und Sachnähe sowie die Konzentration der Arbeit der ministeriellen Ebene auf Leitungsaufgaben lassen es aus meiner Sicht sachgerecht erscheinen, diese Gruppe – von Zielabweichungsverfahren von landesweit oder landespolitisch bedeutsamer Planung einmal abgesehen – künftig auf die oberen Landesplanungsbehörden zu übertragen.

Auch in diesem zweiten Block von Änderungen möchte ich die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit noch einmal erwähnen. Durch die Einführung einer Öffnungsklausel soll ermöglicht werden, durch einen besonderen Staatenvertrag eine grenzüberschreitende Planungsregion zu bilden und damit eine Effektivierung der Planungsarbeit zu erreichen.

Weitere kleinere, aber erwähnenswerte Änderungen sind die Integration des Regionengesetzes in das Landesplanungsgesetz, ein Beitrag zur Deregulierung, und die gesetzliche Verankerung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung, ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.

Meine Damen und Herren, nach meiner Auffassung hat die Landesregierung einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt, der, wie ich hoffe, nach einer sachlichen parlamentarischen Diskussion mit einer breiten Zustimmung beschlossen werden kann.

Ich bedanke mich.

(Beifall der SPD und der FDP)