Protocol of the Session on January 16, 2003

(Beifall des Abg. Kramer, CDU)

Was passiert denn seit Jahren in Rheinland-Pfalz? Früher haben wir Jahr für Jahr 100 Millionen DM einschließlich der ESF-Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ausgegeben, während wir heute Jahr für Jahr 25 Millionen Euro bis 30 Millionen Euro einschließlich der ESF-Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ausgeben. Frau Ministerin Dreyer hat vorhin erläutert, was damit bewirkt wurde. Es sind tatsächlich Menschen in Arbeit vermittelt worden.

Damit es kein Missverständnis gibt: Wir sind dankbar für jeden, der in Arbeit kommt. Wir müssen aber überlegen, ob der Aufwand, den wir betreiben, auf Dauer in einer vernünftigen Relation zu dem Ergebnis steht.

(Beifall bei der CDU)

Genau das und nichts anderes hat Herr Kollege Jullien mit der Bemerkung zum „Mainzer Modell“ gemeint. Ich muss mich doch fragen, ob das, was wir seit Jahren an Beratungs- und Personalaufwand in hunderte von Beratungsgespräche stecken, vernünftig angelegt ist, wenn 2.800 Beschäftigungsverhältnisse dabei herauskommen.

Es geht nicht darum zu sagen, dass sie uns nicht wichtig seien. Die Frage ist aber, ob es nicht andere Wege gibt, diese Gelder einzusetzen, um damit mehr Beschäftigung zu erzielen. Es muss doch unser Anliegen sein, Steuergelder so effektiv wie möglich einzusetzen. Dass wir mit dieser grundsätzlichen Kritik gar nicht so falsch liegen können, hat der Vorgänger von Frau Ministerin Dreyer selbst gesagt. Er war noch nicht Präsident, sondern designierter Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, als er bereits zu sämtlichen Talkshows eingeladen wurde. Er hat viele Interviews gegeben. Aus seinem Mund stammen doch die kritischen Anmerkungen zu der Frage, wie viel Sinn es auf Dauer macht, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen so fortzuführen wie bisher. Wie viel Sinn macht es auf Dauer, unzählige Projekte zu finanzieren?

Sie selbst schreiben, dass Sie jedes Jahr im Herbst 500 bis 700 Projektanträge aus dem ganzen Land bekommen. In diesem Land hat sich seit Jahren eine Praxis eingeschlichen, die für viele Qualifizierer und Weiterbilder eine Art sicherer Arbeitsmarkt bedeutet. Wir finanzieren dadurch also einen eigenen Arbeitsmarkt. Das kann aber nicht der Sinn einer Arbeitsmarktpolitik sein. Wir müssen es mit diesen Mitteln schaffen, die Menschen in möglichst großem Umfang in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

(Beifall bei der CDU)

Frau Grosse, in diesem Sinn hoffe ich, dass der grundsätzliche Ansatz unserer Enquete-Kommission auch bei Ihnen die Bereitschaft weckt, die Dinge grundsätzlich neu zu sehen und nicht nur über neue Verbesserungen in der Feinsteuerung mit etwas mehr Qualität und Effizienz die Dinge zu verändern.

(Glocke der Präsidentin)

In diesem Sinn hoffen wir auf gute Ergebnisse für Rheinland-Pfalz.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Damit ist die Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem JugendmedienschutzStaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1735 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart.

Das Wort hat Herr Staatssekretär Rüter.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetzeswerk ist sicher eines der wichtigsten, die wir in diesem Jahr im rheinland-pfälzischen Landtag beraten. Es wird aber zu 95 % nicht nur bei uns beraten, sondern auch in den anderen Landtagen, weil es sich um die Umsetzung eines Staatsvertrags aller 16 Länder handelt. Darüber hinaus handelt es sich um eine Vereinbarung mit dem Bund, sodass die Chancen, noch Wesentliches zu verändern, sozusagen gleich null sind. Das bedauern wir, und das wird natürlich auch vonseiten des Landtags bedauert. Das Ergebnis lässt sich aber zeigen, sodass das Bedauern vielleicht doch minimiert werden kann, meine Damen und Herren.

Der Bund hat seinen Gesetzentwurf, der parallel zu diesem Medienstaatsvertrag formuliert worden ist, bereits vor der Sommerpause verabschiedet. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist von den Ländern zwischen dem 10. und 27. September unterzeichnet worden und soll zum 1. April 2003 in Kraft treten.

Wir haben den Landtag vorinformiert. Soweit eine Beratung stattgefunden hat, sind Einwände grundsätzlicher Art nicht erhoben worden.

Der Gesetzentwurf enthält mehrere Teile. Im Wesentlichen bezieht er sich auf die Zustimmung zum Staatsvertrag. Darüber hinaus werden die Regelungen des privaten Rundfunks in Bezug auf Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in das Landesrundfunkgesetz übernommen. Ferner sind einige Folgeänderungen der Regelungen über den Jugendschutz enthalten, sodass auch spezielle landesrechtliche Vorschriften in diesem Gesetz geändert werden und genauso wie beim Bundesgesetz zum 1. April 2003 in Kraft treten.

Meine Damen und Herren, politisch wesentlich bei diesem Gesetzentwurf ist, dass es zum ersten Mal gelungen ist, zumindest in diesem Bereich zwischen Bund und Ländern zu einer gewissen Neuaufteilung der Kompetenzen zu kommen, ohne dass unmittelbar eine Grundgesetzänderung vorgenommen worden ist. Man hat sich sozusagen an der harten Linie der Interpretation bewegt.

Entscheidend ist, dass wir die Trennlinie beim Jugendschutz im Bereich der elektronischen Medien zwischen Telediensten und Mediendiensten nicht mehr aufrechterhalten, sondern der Bund seine Regelungsbefugnis in Bezug auf die Teledienste zurücknimmt und wir damit als Länder die Chance einer eigenen Regelung bekommen, was wir immer wieder fordern. Ferner haben wir Regelungen getroffen, die sowohl die Telemedien als auch den Rundfunk betreffen. Das ist ein erster Schritt zur Neuordnung der Kompetenzen – ich hoffe, dass das so weiter geht – zugunsten der Länder und der Länderparlamente.

Bei den schwierigen Kompromissverhandlungen, bei denen Rheinland-Pfalz ganz besonders engagiert war, mussten wir Kompromisse insofern in Kauf nehmen, als dass die neue Trennlinie zwischen Online – Länderregelung – und Offline – Bundesregelung – nicht ganz durchgehalten wird, sondern eine Verzahnung bei der Bundesprüfstelle insoweit stattfindet, als dass die Bundesprüfstelle für Offline- und für Online-Regelungen weiterhin zuständig bleibt. Ausgenommen ist der Rundfunk. Dafür bleiben selbstverständlich die Länder zuständig. Insoweit hat die Bundesprüfstelle keine Kompetenzen.

Es ist ein schwieriger Kompromiss, der lange in der Schwebe war, weil zum Beispiel die Bayern nicht zustimmen wollten. Am Ende ist man aber noch zusammengekommen. Ich meine, dass es ein großer Schritt nach vorn ist.

Ich will in kurzen Darstellungen auf den Inhalt des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags eingehen. Er enthält eine allgemeine Schutzbestimmung für alle elektroni

schen Medien. Das betrifft unter anderem unzulässige Sendungen wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass, Bestimmungen zum Schutz der Menschenwürde und zum Jugendschutz.

Besonders wichtig ist das neue Element der Selbstkontrolle. Entscheidungen der Selbstkontrolle sind nur dann durch die Aufsicht zu korrigieren, wenn ein Beurteilungsspielraum nicht eingehalten worden ist. Es ist sehr lang darüber diskutiert worden, ob damit die Aufsichtsfunktion der Medienanstalten reduziert werden würde.

Es folgen eine Reihe von Einzelvorschriften. Zum Beispiel müssen die Selbstkontrolleinrichtungen zertifiziert werden. Es ist vereinbart worden, dass sie unabhängig sein müssen, die Kirchen unter anderem dabei sein sollen und eine entsprechende Ausstattung mit Personal und Material garantiert ist.

Wir hoffen, dass diese Selbstkontrolleinrichtungen funktionieren, ernst genommen werden und gute Ergebnisse erzielen. Wir werden das sehr sorgfältig beobachten und zu gegebener Zeit – wie es im Staatsvertrag vorgesehen ist – nachtarieren, wenn es nicht funktionieren sollte.

(Vizepräsidentin Frau Grützmacher übernimmt den Vorsitz)

Nach den Äußerungen, die von allen möglichen Seiten zu diesem Staatsvertrag gemacht worden sind, bin ich aber sehr zuversichtlich, dass diese neue Einrichtung der Selbstkontrolle ernst genommen wird und funktioniert.

Ein weiterer Punkt ist die Einführung von Filtersoftware als sehr wichtiges Element des Jugendschutzes.

Dann ist in dem Gesetzentwurf eine Regelung aus dem Bereich der Werbung zum Schutz von Kindern sowie in bestimmten Fällen die Verpflichtung zur Bestellung von Jugendschutzbeauftragten enthalten.

Ein wichtiger Punkt ist die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorschriften. Hier ist eine so genannte KJM, eine Kommission für Jugendmedienschutz, vorgesehen. Die Aufsicht erfolgt durch die Landesmedienanstalten. Allerdings sind nur sechs Direktoren von Landesmedienanstalten beteiligt und dazu sechs Sachverständige aus dem Bereich des Jugendschutzes von Bund und Ländern. Vier Sachverständige werden von den obersten Landesbehörden benannt und zwei Sachverständige vom Bund.

Meine Damen und Herren, hier haben wir zum ersten Mal eine einheitliche Entscheidungsinstanz bei den Ländern. Die hatten wir bisher nicht. Es gab bisher vielfach unterschiedliche Entscheidungen, auch wenn sich die Landesmedienanstalten immer wieder vernünftig zusammengerauft haben. Das ist meiner Meinung nach ein ganz wichtiger und guter Schritt nach vorne.

Für Rheinland-Pfalz sage ich noch etwas am Rande: „jugendschutz.net“ als Beobachtungsstelle der Länder, eingerichtet bei unserem Jugendministerium, wird ebenfalls abgesichert. Uns ist zugesichert worden, auch

wenn dies noch nicht schriftlich verankert ist, dass die Stelle in Mainz bleibt.

Meine Damen und Herren, darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf auch Anpassungen des Landesrundfunkgesetzes im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Bestimmungen für Jugendschutz, für Telemedien und die Mediendienste, die Erweiterung der Aufgaben des Ausschusses für Jugendschutz der LPR um den Bereich der Medienkompetenz, in dem wir schon sehr viel auf die Beine gestellt haben, die Erweiterung der Anwendung der Bestimmungen über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde für nicht länderübergreifende Angebote und – wie Eingeweihte wissen – beim Südwestrundfunk und auch bei anderen Institutionen, wie LPR, die Bezeichnung von Verbänden bei der Zusammensetzung der Versammlung der LPR sowie die Verlängerung der Förderungsmöglichkeiten der LPR für die technische Infrastruktur und für die Medienkompetenz.

Es ist der Wunsch geäußert worden, dass noch weitere landesrechtliche Regelungen insbesondere aus dem Bereich der LPR aufgenommen werden sollten. Wir haben gesagt: Das mag sinnvoll sein, aber wir müssen ohnehin eine Novellierung der landesmedienrechtlichen Vorschriften vornehmen. Hier muss eine grundsätzliche Überarbeitung stattfinden. – Die wollen wir bis Mitte des Jahres leisten. Da sollen alle berechtigten Wünsche, die es auf diesem Feld gibt – Herr Dr. Gölter, ich darf Sie direkt ansprechen, aber auch andere haben solche Vorstellungen und Wünsche geäußert –, mit eingearbeitet werden.

Meine Damen und Herren, der kompetenzrechtliche Gewinn für die Länder – ich sage das noch einmal – ist wirklich ein guter und positiver Schritt nach vorn. Die Verhandlungen, die wir unmittelbar mit dem Bundeskanzleramt geführt haben, waren der Garant für den Erfolg. Wenn wir das mit den Fachressorts versucht hätten, hätte das nie gelingen können.

Wichtig ist, dass wir nun ein austariertes System von Selbstkontrolle, Aufsicht und verbindlichen Jugendschutzvorgaben haben. Das ist ein modernes System des Jugendschutzes, das durchaus auch schon auf Interesse in anderen Ländern gestoßen ist. Es wird sehr genau geschaut – übrigens auch in Brüssel –, was wir in Rheinland-Pfalz und in Deutschland insgesamt tun. Mein Eindruck ist, dass das, was wir vorgeschlagen haben, breit akzeptiert wird. Es muss nur noch vernünftig und wirksam umgesetzt werden.

Ich sage noch einmal zum Schluss: Wir werden sehr genau darauf achten, dass das, was wir an Vertrauen in das System, beispielsweise in die Selbstkontrolle, gesteckt haben, auch wirklich verifiziert wird. Wir werden die Fristen, die für solche Überprüfungen vorgesehen sind, genau wahrnehmen und dann auch eine Evaluation miteinander betreiben. Es stehen alle 16 Länder dafür, dass dies geschieht. Ich bin mir ganz sicher, dass sich das investierte Vertrauen und die Regelungen, die wir miteinander in dieser Kompromissform gefunden haben, am Ende bewähren werden. Weil ich das so

sehe, bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Mittrücker das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Im Medienbereich wird die Notwendigkeit, Gesetze, Staatsverträge und Richtlinien zu erstellen bzw. nachzusteuern, immer dynamischer. Der Regelungsdruck erhöht sich permanent. Das liegt in der fast unglaublichen Entwicklung im Medienbereich und auch im Bereich der Hardund Software begründet. Was heute Stand der Technik ist, ist morgen bereits nicht mehr aktuell.

Die kommunikativen Möglichkeiten via Text, Bild und Ton mischen sich unaufhörlich. Eine klare Trennung zwischen den einzelnen Informationsmedien ist immer weniger möglich. So lässt sich beispielsweise ein audiovisuelles Nachrichtenmagazin mit abrufbaren Hintergrundinformationen und mit der Möglichkeit einer direkten Kommunikation über Internet bzw. E-Mail als Zuschauerservice kombinieren.