Protocol of the Session on December 6, 2002

Im vorliegenden Bericht werden auch neue Entwicklungen im Bereich des polizeilichen Informationssystems, Stichwort INPOL neu, oder des l andesweiten Einwohnerinformationssystems, Stichwort EWOIS neu, erläutert.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein neues Arbeitsfeld – auch darauf hat Herr Kollege Pörksen schon hingewiesen – im Bereich der Bürgerinnen- und Bürgerrechte ist für den Landesbeauftragten für den Datenschutz aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch die Kontrolle einer in Rheinland-Pfalz noch zu gewährenden Informationsfreiheit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir freuen uns auf eine konstruktiv-kritische Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz bei unserem Vorhaben, und genauso freuen wir uns natürlich auch auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen, Herr Kollege Pörksen.

(Pörksen, SPD: Ich glaube, ich freue mich nicht so sehr darauf!)

Meine Damen und Herren, einen Punkt möchte ich noch erwähnen: Zum Datenschutz gehört natürlich nicht nur

der öffentliche Datenschutz, sondern auch insbesondere im privaten Datenschutz liegt ein zentraler Bestandteil der Zukunft des Datenschutzes. Der Bericht des Datenschutzbeauftragten deckt diesen Bereich nicht ab. Dies liegt nicht daran, dass er nicht abgedeckt werden sollte, sondern dass das im Moment noch nicht zu den Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz gehört. Wir sollten dies nicht außer Acht lassen; denn ich glaube, dass gerade erst eine Zusammenschau von öffentlichem und privatem Datenschutz es beispielsweise ermöglichen würde, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wirksam zu schützen. Dieses Grundrecht zu verteidigen – das merken wir in der aktuellen Diskussion, ich erinnere nur an vorgestern Abend –, ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hartloff, SPD: Weniger bei der Diskussion von vorgestern! – Pörksen, SPD: Das war eine Bedrohungssituation für euch!)

Die Diskussion vorgestern ging um das Schulgesetz, Herr Kollege Hartloff.

(Hartloff, SPD: Ach so!)

Die meinte ich.

Ich glaube, somit fühlen wir uns auch weiterhin darin bestärkt, die Forderung nach einem Datenschutz aus einer Hand als ein zentrales Anliegen der GRÜNEN für Rheinland-Pfalz nach vorn zu bringen.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich festhalten, dass es auch weiterhin einen steigenden Bedarf an Datenschutz und an der Kontrolle durch das Team des Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt. Herr Professor Rudolf, vielen herzlichen Dank für Ihre geleistete Arbeit und viel Erfolg bei der Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen. Da ich gestern als Nikolaus des Landtags betitelt worden bin, möchte ich Ihnen am heutigen Nikolaus-Tag als eine kleine Geste des Dankes einen Schokoladennikolaus überreichen. Vielen Dank, Herr Professor Rudolf.

Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall im Hause)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich mit der ehrenvollen Aufgabe betraut wurde, Mitglied der Datenschutzkommission zu werden, möchte ich nicht verhehlen, dass doch zwei Seelen in meiner Brust schlugen: So recht viel konnte ich damit am Anfang nicht anfangen. Umso mehr freut es mich,

dass ich erleben durfte, wie spannend das Ganze ist und wie viele Informationen aus dieser Arbeit herausfließen. Ich schließe mich der Runde der Gratulanten und der Dankesworte an. Herr Professor Dr. Rudolf, auch ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen. Ich bedaure ein wenig, dass der Dank im Grunde nur noch Herrn Bischel und mich ausschließt. Für meine Person kann ich dagegen nichts tun.

(Dr. Gölter, CDU: Er dankt Ihnen auch!)

Aber bei Herrn Bischel möchte ich mich besonders für seine Kompetenz und für seine Souveränität bedanken, mit der er uns mit seinem großen langjährigen Fachwissen zur Seite steht.

(Beifall im Hause – Pörksen, SPD: Ja!)

Zur Erklärung für all diejenigen, die nicht an der Kommission für den Datenschutz teilnehmen dürfen: Die Kommission arbeitet in einer Art und Weise, die auch vom Klima her beispielhaft ist und bei der ich mir wünsche, dass sie in manchen Fällen auch auf dieses hohe Haus ausstrahlt. Manchmal sind die Diskussionen bei uns doch etwas temperamentvoller. Auch in der Kommission geht es temperamentvoll zu, aber immer sachgerecht.

Die Befürchtung, die ich zu Anfang hatte, man könnte vielleicht die Balance vermissen, oder in dieser Kommission stehe der Datenschutz als solcher immer nur allein im Vordergrund, trifft nicht zu. Das freut mich sehr. Es freut mich darüber hinaus, dass dies ein gutes Beispiel dafür ist, wie weit, wie praktisch und pragmatisch durch die Datenschutzgesetzgebung das Umsetzen von EURichtlinien und EU-Vorschriften im Bundesrecht und Landesrecht erfolgen kann.

Um nun doppelte Redundanzen zu vermeiden, möchte ich nicht wiederholt auf die Dinge eingehen, die meine Kollegen schon ausführlich dargelegt haben. Lustig finde ich noch, dass der Internet-Userkreis nach meinen Unterlagen nicht bei 15 Millionen, sondern geschätzt bei 30 Millionen liegt. Aber wahrscheinlich sind das Zahlen aus dem Internet, die jeweils zugrunde liegen.

Von meiner Seite aus erlaube ich mir, noch auf das Problem der Patientenakten und des Datenschutzes im Umgang mit Patientendaten, Stichwort „gläserner Patient“, generell einzugehen. Auch ich bin in diesem weitestgehend medizinischen Zusammenhang der Meinung, dass die Biotechnologie uns datenschutztechnisch noch vor große Herausforderungen in der Zukunft stellen wird. Ich sehe diesen Herausforderungen aber gelassen entgegen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Zuber das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bürgerinnen und Bürger uns eres Landes haben einen Anspruch darauf, dass der Datenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten umfassend und effektiv gewahrt wird. Der nunmehr vorgelegte 18. Tätigkeitsbericht belegt einmal mehr eindrucksvoll das besondere Engagement, mit dem sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Professor Dr. Rudolf, und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Belange des Datenschutzes und damit für die Sicherung der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes einsetzen. Hierfür darf ich mich namens der Landesregierung herzlich bedanken.

Die Respektierung der Eigenverantwortlichkeit und des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen beim Umgang mit ihren persönlichen Daten ist eine wichtige Grundlage für eine freiheitliche Gesellschaft und notwendige Voraussetzung für ein von den Bürgerinnen und Bürgern getragenes Gemeinwesen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist allerdings kein Selbstzweck. Vielmehr sind immer auch die Rechte Dritter und vor allem auch die Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung der Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger angemessen zu berücksichtigen.

Die Anschläge vom 11. September des letzten Jahres haben insoweit deutlich gemacht, dass die Sicherheitsbehörden vor allem bei der Bekämpfung des Terrorismus auf wirksame Verfolgungsmittel angewiesen sind. Die inzwischen verabschiedeten Gesetzesänderungen sind nach meiner Auffassung notwendig, um eine effektive Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sicherzustellen und Ermittlungen insbesondere auch im Vorfeld von terroristischen Aktivitäten einleiten zu können.

Die gesetzlichen Neuregelungen sehen zusätzliche Befugnisse für die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Nachrichtendienste bei der Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten Betroffener sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen den genannten Behörden vor. Diese Erweiterung der Ermittlungsmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden halte ich im Hinblick auf die besondere Gefährdungssituation, der sich der Staat und seine Bürgerinnen und Bürger unverändert ausgesetzt sehen, für geboten, und man sollte daran nicht nur nach spektakulären Ereignissen denken.

Dabei bin ich mir bewusst, dass beispielsweise die Überprüfung bestimmter Personengruppen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung von den Betroffenen vielfach als unverhältnismäßiger Eingriff in ihre Freiheitsrechte empfunden wird. Um einerseits die Gesellschaft wirksam schützen zu können und andererseits das notwendige Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Gemeinwesen zu erhalten, bedarf es deshalb einer ständigen Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen der Gesellschaft und den individuellen Freiheitsrechten einzelner Betroffener.

Hierbei kommt dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eine wichtige Kontroll- und Vermittlerrolle zu. Insoweit unterstütze ich nachhaltig die vom Landesbe

auftragten für den Datenschutz in seinem Tätigkeitsbericht erhobene Forderung, auch unter den Bedingungen der terroristischen Bedrohung auf einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Freiheitsrechten und den Sicherheitserfordernissen für die Bürgerinnen und Bürger hinzuwirken.

Dass es möglich ist, die Datenschutzbelange der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und gleichzeitig eine effektive Erledigung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, belegen im Übrigen die zahlreichen Einzelbeispiele des vorliegenden Tätigkeitsberichts.

Besonders wichtig erscheint mir dabei, dass bei der Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz auch im Berichtszeitraum die Beratungstätigkeit im Vordergrund gestanden hat und die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften in vielfältiger Weise bei der Klärung datenschutzrechtlicher Fragen unterstützt worden sind.

Dass sich dabei regelmäßig die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen von sich aus an den Landesbeauftragten für den Datenschutz gewandt haben, belegt meines Erachtens das gute und vertrauensvolle Klima, das für die Zusammenarbeit zwischen dem Landesbeauftragten und den Behörden in unserem Land kennzeichnend ist. Vor diesem Hintergrund verwundert nicht, dass die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz unterbreiteten Vorschläge zur Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, die immer auch die Belange der Praxis im Auge haben, ganz überwiegend akzeptiert und in den Verwaltungen umgesetzt werden.

Die Schaffung eines angemessenen Ausgleichs zwischen den schutzwürdigen Interessen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes beim Umgang mit ihren persönlichen Daten und deren Einschränkung im Interesse der Gewährleistung der Sicherheit im Land oder sonstiger Verwaltungsinteressen wird auch in der Zukunft eine nicht immer einfache Gratwanderung sein. Insoweit bin ich zuversichtlich, dass es auch in der Zukunft gelingen wird, gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Rechte der Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit ihren persönlichen Daten wirksam zu unterstützen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP sowie vereinzelt bei der CDU)

Dieser Punkt der Tagesordnung ist damit erledigt.

Meine Damen und Herren, ich begrüße als weitere Gäste im Landtag Bürgerinnen und Bürger aus Göllheim und Eisenberg. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 30 der Tagesordnung auf:

Zustimmung des Landtags zu der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich Antrag der Landesregierung – Drucksache 14/1440 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 14/1601 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat wird dieser Punkt ohne Aussprache behandelt. Ich bitte Frau Abgeordnete Kohnle-Gros um Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte eingangs erwähnen, dass wir es im Grunde mit zwei Anträgen zu tun haben, die sich mit zwei unterschiedlichen Verträgen befassen, die sich auf zwei unterschiedliche EU-Aufnahmeländer beziehen. Es handelt sich um zwei Staatsverträge der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Ungarn und Slowenien, zu denen wir als rheinland-pfälzischer Landtag unsere Zustimmung geben sollen.

(Dr. Schiffmann, SPD: Slowakei!)

Slowakei, vielen Dank. Wir haben das Thema im Ausschuss in der letzten Sitzung besprochen und uns ein wenig mit den Inhalten befasst, da diese Tagesordnungspunkte ohne Aussprache im Plenum behandelt werden sollen.

Wir werden beiden Anträgen einstimmig zustimmen, wie wir dies auch im Ausschuss besprochen haben. Ich denke, es ist in Ordnung, wenn ich dies gleich zu beiden Anträgen sage.

(Beifall im Hause)