Anstatt zu sagen, man nimmt Krankenhauslehrkräfte heraus und bündelt alles irgendwo, halte ich es für sinnvoll, auf der bestehenden Struktur aufzubauen und gemeinsam mit dem IFB und den eingesetzten Lehrkräften eine Fort- und Weiterbildungsplanung gemeinsam zu entwickeln, die den besonderen Aufgaben des Unterrichts mit den erkrankten Kindern und auch der Situation der Lehrerinnen und Lehrer in den Krankenhäusern gerecht wird.
Vor Ort spielt auch häufig therapeutisch der Unterricht eine wichtige Rolle für die Kinder und Jugendlichen in Bezug auf ihre psychische Situation und Motivation.
Hierzu gibt es auch Handreichungen. Natürlich muss man die optimieren. Bei Rehakliniken kommen die Kinder oft auch aus anderen Bundesländern. Gerade deshalb ist es wichtig, die Eltern früh einzubinden, um sie darüber zu informieren, was mit ihrem Kind geschieht, und den Anschluss reibungslos über die Bühne gehen zu lassen.
Lassen Sie mich noch kurz eine letzte Anregung sagen: Es gibt Unternehmen, die haben gerade für den Krankenhausbereich den Einsatz neuer Medien vorangebracht und haben Systeme entwickelt, wie man über das Internet interaktiv etwas machen kann.
Auch das sollte man überlegen, wenn man Krankenhäuser renoviert. Es kostet dann nicht mehr, solche Systeme dort zum Einsatz zu bringen.
Damit hat man manchmal auch schon einen wichtigen Schritt getan und eine wichtige Schwelle überwunden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung begrüßt die Initiative des Parlaments,
das mit den vorliegenden Anträgen die Frage des Angebots und der Durchführung von Unterricht für den Personenkreis der Schülerinnen und Schüler thematisiert, die aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit die Schule nicht besuchen können.
Der besonderen Bedarfslage der betroffenen Schülerinnen und Schüler wird in Rheinland-Pfalz bereits durch landesrechtliche Vorschriften und Regelungen Rechnung getragen. Den Schulaufsichtsbehörden stehen derzeit 28,8 Lehrerstellen durch Lehrkräfte der unterschiedlichen Schularten zur Verfügung. Diese Lehrerstunden sind Kliniken und Krankenhäusern zugewiesen, an denen in der Regel Kinder und Jugendliche mit einer Verweildauer von mehr als sechs Wochen im Schuljahr aufgenommen werden. Dies sind derzeit 15 Kur- und Unfallkliniken, onkologische – also Krebs bekämpfende – sowie kinder- und jugendpsychiatrische Kliniken im Land. An diesen Kliniken ist ein kontinuierliches Unterrichtsangebot installiert, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen.
Nach den Berichten der Schulaufsicht erhielten im vergangenen Schuljahr in ca. 1.800 Fällen Schülerinnen und Schüler aller Schularten in diesem Rahmen Krankenhausunterricht. Form, Anzahl der Unterrichtsstunden und Zeitpunkt des Unterrichts werden im Einvernehmen mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten festgelegt und richten sich nach der Art und Schwere der Erkran
kung und/oder Behinderung und der daraus resultierenden Belastbarkeit des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen.
Der Umfang des wöchentlichen Unterrichts liegt in der Regel zwischen vier und zehn Wochenstunden überwiegend im Gruppenunterricht. Der Umfang der dafür eingesetzten Lehrerstunden hat sich seit dem Schuljahr 1991/92 kontinuierlich erhöht.
Herr Lelle, wenn Sie sagten, vor 1991 gab es das auch schon, stimmt das, nur wir hatten damals 20 Stellen, während es jetzt 28 Stellen sind.
Die erforderlichen Regelungen sind in der Verwaltungsvorschrift „Krankenhaus- und Hausunterricht“ vom 4. April 2000 getroffen.
Neben dem Krankenhausunterricht kann von den Eltern Hausunterricht beantragt werden. Über den Antrag entscheidet die Schulbehörde im Rahmen der schulorganisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen. Diese Form des nichtschulischen Unterrichts ist weniger häufig als Krankenhausunterricht. Es handelt sich um ca. 18 bis 20 Individualfälle, in denen in den vergangenen Schuljahren Hausunterricht durchschnittlich im Umfang von fünf Lehrerstellen eingerichtet wurde.
Die maßgebliche Verwaltungsvorschrift „Krankenhausund Hausunterricht“ wurde zuletzt im Jahr 2000 aktualisiert. Die Aktualisierung dieser Verwaltungsvorschrift basierte auf den Empfehlungen der KMK vom 20. März 1998. Diese Empfehlungen wurden einstimmig in der KMK verabschiedet.
Gegenüber der vorherigen Fassung der Verwaltungsvorschrift steht die Bedarfslage der betroffenen Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. Diese Ausrichtung an die Bedarfslage der betroffenen Schülerinnen und Schüler und deren Eltern finde ich in dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP wieder, der als Alternativantrag zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Parlament zur Beratung vorliegt. Er unterstützt die bereits eingeleiteten Anstrengungen, gemeinsam mit der Schulaufsicht und in enger Zusammenarbeit mit den Kliniken die Organisation und Durchführung des Krankenhausunterrichts zu prüfen, und gibt Anregungen zur Optimierung, die dabei mit einbezogen werden sollten, beispielsweise die Erstellung von Informationsschriften für Eltern und Schülerinnen und Schüler sowie die Weiterentwicklung des Fortbildungskonzepts für die im Krankenhaus- und Hausunterricht eingesetzten Lehrkräfte.
Grundsätzlich halte ich es für einen bewährten Weg, die bestehenden Organisationsformen zu überprüfen und zu untersuchen, wie Strukturen optimiert werden können, um so bessere Ergebnisse zu erzielen. Dies dient dem Wohl der betroffenen Schülerinnen und Schüler.
Herr Lelle und Herr Wiechmann, wenn Sie nun die Frage des Rechtsanspruchs so hochziehen, kann ich dazu nur sagen: Was hilft es uns, wenn wir einen Rechtsanspruch kodifizieren, ihn aber mangels der entsprechenden Lehrerinnen und Lehrer – der Lehrerarbeitsmarkt hat sich nun einmal geändert – im Zweifel in einzelnen Fällen nicht erfüllen können? Wollen wir uns das ernsthaft antun?
Gibt es vor dem Hintergrund dessen, was diese Koalition in den elf Jahren auch auf diesem Sektor getan hat, dafür ernsthaft eine Notwendigkeit, in eine neue Grundsatzstruktur einzutreten? Ich denke, der beschriebene Weg, das Vorhandene zu überprüfen und zu optimieren, ist der, der in die richtige Richtung weist.
Ist eine Beratung im zuständigen Ausschuss erwünscht, oder möchten Sie abstimmen? – Es besteht Konsens darüber, dass beide Anträge an den Ausschuss für Bildung und Jugend überwiesen werden.
Sprachförderung und Mehrsprachigkeit in Kindertagesstätten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1570 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grünen fordern einen Perspektivwechsel bei der Sprachförderung in Kindertagesstätten. Wir plädieren nicht nur für einen drastischen Ausbau der Sprachförderung in deutscher Sprache, sondern auch für die Unterstützung ausländischer Kinder beim Erlernen ihrer Muttersprache.
Die Sprachförderung muss sich unserer Meinung nach an zwei Zielvorgaben orientieren. Erstens sollen die Kinder die Kompetenzen in der deutschen Sprache erwerben, und zweitens soll ihnen als Grundlage für eine erfolgreiche Integration die Gleichwertigkeit anderer Sprachen mit Deutsch vermittelt werden.
Bildungspolitisches Ziel aller Maßnahmen in diesem Bereich muss es sein, dass die Kinder, wenn sie in die Schule kommen, dem Unterricht in deutscher Sprache folgen können, da ohne Zweifel die Kenntnisse der deutschen Sprache eine unabdingbare Grundlage für den Bildungserfolg junger Menschen sind.
Dies steht – das sage ich insbesondere auch zu meinen lieben Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion – aber überhaupt nicht in einem Widerspruch zum Wunsch vieler Familien ausländischer Herkunft, die Muttersprache zu pflegen;
denn bei eingewanderten Kindern ist das Beherrschen ihrer Muttersprache Grundlage für das Erlernen der Verkehrssprache Deutsch. Die Sprachwissenschaften gehen davon aus, dass die unterschiedlichen Sprachen auf eine gemeinsame Tiefenstruktur zurückgreifen. Die erste Sprache kann und muss daher als eine Art Sprungbrett für den Erwerb der Zweitsprache verstanden werden.
Kinder, die ihre Erstsprache altersgerecht beherrschen, können eine zweite Sprache, etwa die deutsche Sprache, sehr viel einfacher und leichter lernen und beherrschen.