Wenn es allerdings die körperliche und seelische Situation des kranken Kindes oder Jugendlichen zulässt, ist dafür gesorgt, dass die Eltern, die Schule, der volljährige
Im Hinblick auf die Frage des Rechtsanspruchs auf Unterricht für kranke Kinder gebe ich gern zu, dass die Formulierung im Schulgesetz sehr zurückhaltend ist. Das ist auch richtig so; denn bei allem Wünschenswerten muss das dennoch finanzierbar bleiben.
Herr Wiechmann, Sie können nicht als Nikolaus auftreten, während Frau Thomas den Knecht Ruprecht spielt.
Bei der Diskussion im Ausschuss, die wir sicherlich führen werden, ist die Frage zu klären, ob ein krankes Kind oder ein kranker Jugendlicher verpflichtet werden kann, am Krankenhausunterricht teilzunehmen. Eine andere Frage spielt bei der Beurteilung sicherlich auch eine große Rolle. Die Verweildauer im Krankenhaus ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken und wird in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter sinken. Der Abstimmungsbedarf zwischen Schule, Krankenhausunterricht und dem sich gegebenenfalls anschließenden Hausunterricht wird ansteigen. Dieser Notwendigkeit wird dadurch Rechnung getragen, dass zwischen dem Ministerium und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion intensive Abstimmungsgespräche stattfinden.
Krankenhausunterricht stellt an die Pädagogen besondere Herausforderungen. Sie sind nicht nur der verlängerte Arm der Heimatschule oder Nachhilfelehrer. Deshalb sind wir sehr dafür, dass künftig die Personalauswahl durch klinikscharfe Ausschreibung erfolgt.
Bereits heute besteht ein regelmäßig tagender Arbeitskreis beim IFB, wodurch in mehrtägigen Tagungen Fortund Weiterbildung gewährleistet ist und ein Erfahrungsaustausch erfolgt. Aufbauend auf diesem Angebot sollte gemeinsam mit den Lehrkräften eine speziell konzipierte Fort- und Weiterbildungsplanung erarbeitet werden, um den besonderen Anforderungen des Unterrichts mit kranken Kindern gerecht werden zu können.
Die vorhandene Handreichung für Krankenhaus- und Hausunterricht enthält eine Fülle von Hinweisen, die einen vielfältigen Einblick in das Aufgaben- und Tätigkeitsfeld der Lehrkräfte ermöglichen. Diese Handreichung ist zu überarbeiten und zu aktualisieren,
insbesondere im Hinblick auf pädagogische und didaktische Entwicklungen bis hin zum Qualitätsmanagement. Die überarbeitete Handreichung wird eine wichtige Unterstützung für die Lehrkräfte, die betroffenen Eltern, die Schulleitungen und die in der Behandlung der Kinder und Jugendlichen tätigen Ärztinnen und Ärzte darstellen.
schwerpunkts den Anforderungen an den Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler und den Interessen aller Beteiligten noch besser entsprochen werden kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch junge Menschen werden gelegentlich von schlimmen Lebensschicksalen betroffen, sei es durch Unfälle oder durch psychische Krankheiten. Dadurch wird natürlich ihre schulische Ausbildung gefährdet, wenn dies langfristig ist. Sie geraten in Rückstand, und sehr häufig werden diese Kinder von einer Klassenwiederholung bedroht. Sie sind also sozusagen doppelt gestraft.
Deshalb ist es sicherlich notwendig, die Unterrichtung während des Krankseins sicherzustellen. Sie ist notwendig, um die psychische und physische Situation des Kindes in dieser Phase erträglich zu machen. Unterricht bedeutet für diese Kinder Ablenkung und das Entwickeln neuer notwendiger Zielperspektiven. Die Unterrichtung in dieser Situation ist auch deshalb notwendig, um ps ychologische Schäden zu vermeiden; denn viele Kinder erleben plötzlich die Probleme des Schlechterseins als andere, weil sie Rückstände haben, und geraten nach der Krankheit in schulische Probleme. Eine solche Unterrichtung in der Phase des Krankseins kann diese Rückstände eindeutig vermeiden.
Wie sieht das nun in Rheinland-Pfalz aus? Es gibt Krankenhausunterricht und die Möglichkeit des Hausunterrichts. So weit, so gut. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass dies nicht erst seit dem Jahr 1991 der Fall ist, Herr Heinrich. Auch das war schon vorher möglich, sicherlich mit großer Berechtigung.
Gibt es aber wirklich keine Probleme? Ich meine, das Gegenteil ist der Fall. Im Übrigen greift der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dies auf. Zum einen gibt es eine starke Einschränkung. In der Verwaltungsvorschrift heißt es: Hausunterricht soll im Rahmen der schulorganisatorischen Möglichkeiten der jeweiligen Schule des kranken Kindes organisiert werden. – Bei dem Unterrichtsausfall, den wir haben, wird deutlich, dass dies eine erhebliche Hürde ist, die kaum übersprungen werden kann. Zum anderen gibt es ein strukturelles Problem der bisherigen Unterrichtsorganisation, insbesondere beim Krankenhausunterricht, besonders bei den Psychiatrieanstalten. Ich verweise auf spezielle Schwierigkeiten, die auch dem Ministerium bekannt sind, aus Klingenmünster.
Die Lehrer sind nur dorthin abgeordnet. Die Folge: Der Dienstvorgesetzte ist der Schulleiter der bisherigen Stammschule, was natürlich für das Tagesgeschäft sehr problematisch ist und auch bei der Konzeptentwicklung und -umsetzung mehr als schwierig ist. Ich verweise in
diesem Zusammenhang auf den Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP, in dem gerade dieser Bereich mit Recht angesprochen wird.
Ferner gibt es das Problem der Auswahl der Lehrer. Im Regelfall war das bisher eine Abordnung. Im Einzelfall geschieht dies auf Wunsch der betroffenen Lehrerin bzw. des Lehrers. Aber gerade eine Abordnung führt sehr häufig zu einem Mangel an Motivation; denn wer verlässt schon gern seine Stammschule, um für ein Jahr oder noch kürzere Zeit an eine solche Schule zu gehen.
Bei diesen Abordnungen fehlt es ferner an spezieller pädagogischer und psychologischer Vorbereitung auf diese Tätigkeit; denn sie ist ohne Zweifel psychisch besonders belastend, gerade dann, wenn der Unterricht in solchen Anstalten durchgeführt werden muss.
Die CDU-Fraktion wird aus diesen Überlegungen heraus dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen; denn er legt den Rechtsanspruch auf Unterricht im Krankenhaus bzw. zu Hause bei längerer Krankheit fest. Das halten wir für richtig. Die Einrichtung einer Schule für Kranke halten wir genauso für notwendig; denn dort ist es möglich, ein eigenständiges Schulund Qualitätskonzept zu entwickeln. Es gibt klare Regelungen der Dienstaufsicht und zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten für die Lehrer.
Wir stimmen ferner der Einsatzvorbereitung für die Lehrerinnen und Lehrer in diesem schwierigen Bereich zu. Ich denke, dem Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollten wir deshalb zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal zu Herrn Kollegen Wiechmann. Es wäre schön, wenn wir Ihren Antrag einfach nur verbessert hätten, weil man sich dann auf einen Antrag einigen könnte.
Ich denke, dass es noch einige qualitative Unterschiede gibt und wir nicht in allen Bereichen übereinstimmen. Das werde ich in der Folge aber noch deutlich machen.
Kinder, die mehr als sechs Wochen in einem Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung sind oder ihr Zuhause nicht verlassen können und deshalb auf Hausunterricht angewiesen sind, brauchen schulische Angebote. Ihr Lebensweg ist häufig von der langwierigen oder chronischen Krankheit sehr beeinträchtigt.
Auch das hat Herr Kollege Lelle eben schon angeführt. Es gibt deshalb sicher Konsens, dass es unabdingbar ist, diesen Schülerinnen und Schülern zumindest in den Kernfächern einen Anschluss zu ermöglichen und zu starke Wissens- und Lernrückstände zu verhindern. Wenn bei einem Kind eine Operation oder eine Maßnahme ansteht, kann es auch nicht sein, dass diese auf die Schulferien verschoben wird, weil das anders nicht möglich ist.
Ein krankes Kind wird oftmals durch einen Anschluss an den Unterricht motiviert und kann die Krankheit möglicherweise besser bewältigen. Dadurch wird die Gesam tsituation erleichtert. Dabei sind aber besondere methodische, didaktische und pädagogische Maßnahmen unter Berücksichtigung des jeweiligen Krankheitsbildes und der besonderen Situation des Kindes zu gewährleisten.
Sowohl bei der Entscheidung über einen Krankenhausaufenthalt oder eine Rehamaßnahme als auch beim Wiedereinstieg in das reguläre Schulsystem gibt es einen Bedarf zur Beratung und Vorbereitung auf die wieder aufzunehmende Schulsituation. All diese Ziele sind in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom 4. April 2000 festgelegt. Das konnten Sie auch nachlesen. Dabei ist klar, dass der Unterricht von einer Lehrkraft aus den bestimmten Kernfachbereichen der jeweiligen Schulart geleistet werden muss.
Der Unterricht findet regelmäßig statt. Dies, um auf Ihre Frage zu reagieren, wie denn die Schulen das überhaupt bewältigen können. Erstmals im Jahr 1992 wurden 20 Vollzeitstellen für Lehrkräfte im Krankenhaus sichergestellt. Mittlerweile verfügt die Schulbehörde über ein erweitertes Stellenkontingent von 28 Vollzeitstellen, das dann auf die entsprechenden Kliniken verteilt werden kann, sodass eine ziemlich hohe Verlässlichkeit für den Krankenhausunterricht in Rheinland-Pfalz besteht.
Die Problematik des Unterrichts für kranke Schülerinnen und Schüler ist meiner Ansicht nach sehr vielschichtig. Deshalb halte ich es auch nicht für besonders sinnvoll, die ganze Frage im Kern an einem Rechtsanspruch festzumachen. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob man in § 44 Abs. 3 des Schulgesetzes etwas deutlicher und etwas verbindlicher in der Formulierung wird. Es hilft meiner Meinung nach uns nicht und auch nicht den betroffenen Schülerinnen und Schülern, wenn wir einfach alles in ein Gesetz gießen, weil sich qualitativ zunächst einmal im Prinzip nichts verändert.
Der Unterschied ist, Sie versuchen das Problem formal zu lösen. Zum einen fordern Sie den Rechtsanspruch, und zum anderen sagen Sie, wir bündeln alles an einer
Stelle, weil es das in Baden-Württemberg auch schon gibt. Dies geschieht ohne Berücksichtigung der rheinland-pfälzischen Situation und von möglichen strukturellen Unterschieden. Sie sagen, wenn wir alles bündeln und einen Rechtsanspruch schaffen, läuft die Kiste schon. Das ist meiner Meinung der entscheidende qualitative Unterschied zwischen den beiden Anträgen.
Es ist natürlich wichtig, dass man die Organisationsstruktur optimiert. Das muss aber in enger Zusammenarbeit mit den infrage kommenden Kliniken und Krankenhäusern geschehen, um deren Bedürfnissen gerecht zu werden. Dann muss man das meiner Meinung nach gemeinsam machen.
Es ist gerade bei den Kliniken, die eine große Anzahl von Schülerinnen und Schüler zu versorgen haben, besser, wenn das entsprechende Lehrpersonal an der Klinik eingestellt, in den Alltag und nicht nur in die Organisationsstruktur integriert ist, sondern es auch den einzelnen Krankheitsbildern gerecht werden kann und sich in den therapeutischen Ablauf mit eingliedern kann.