Protocol of the Session on December 4, 2002

Dies hat im Übrigen auch der Gutachter, Herr Leonhard Ermer, überzeugend ausgeführt. Für eine echte Privatisierung besteht kein Spielraum. Der Landesbetrieb hat den Vorzug, dass er die Vorteile eines kaufmännisch geführten Wirtschaftsbetriebs mit den Vorteilen einer landesinternen Einrichtung vereint. Die Landesregierung erhält eine stärkere Steuerungsmöglichkeit, ohne jedoch die wirtschaftliche Selbstständigkeit einzuschränken. Der LDI wird die Landesdienststellen durch IT-fachliches Know-how unterstützen. Er soll durch kundenorientierte Leistung überzeugen. Daher wurde von einem Anschluss- und Benutzungszwang abgesehen. Als Scharnier zum privaten Markt wird der LDI effizient und kostensparend als der zentrale Einkäufer agieren. Der LDI konzentriert sich dabei auf die Landesverwaltung. Gleichwohl kann er den Kommunen, zum Beispiel durch Rahmenverträge, die Beteiligung an Beschaffungen ermöglichen. Der Erfolg des LDI steht und fällt nicht mit diesem Gesetz, sondern mit seiner inneren Reform.

(Beifall bei SPD und FDP)

Schwerpunkte werden die Zusammenführung der stark dezentralisierten IT-Strukturen, ein aktives Veränderungsmanagement und die Personalentwicklung sein.

Dabei können weitere Synergien erschlossen werden.

Ich möchte betonen, dass das DIZ bei aller berechtigten Kritik auch beachtliche Erfolge hat und gehabt hat. Die Beschäftigten des DIZ haben eine engagierte Arbeit geleistet und den Veränderungsprozess konstruktiv begleitet.

(Beifall der SPD und der FDP)

Dafür darf ich sehr herzlich Dank sagen.

Alle Beschäftigten des DIZ werden in den Landesdienst übernommen, wobei die Mehrzahl im LDI tätig sein wird. Das mit den steuerverwaltenden Aufgaben betraute Personal wird aufgrund der Vorgaben des Bundesfinanzverwaltungsgesetzes an die OFD versetzt. Da die OFD weiterhin den Rechner des LDI nutzt, bleibt unabhängig von der personellen Zuordnung die wirtschaftliche Einheit im LDI erhalten.

Mainz wird Hauptstandort sein. Die Außenstelle Koblenz bleibt wegen des Großrechners erhalten. Der Standort Bad Ems steht mittelfristig zur Disposition.

(Vizepräsidentin Frau Hammer übernimmt den Vorsitz)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Ihre Mitarbeit im Beirat kommt Ihnen eine wichtige Unterstützungsfunktion bei der Weiterentwicklung des LDI zu. Vor allem mit Blick auf den Landeshaushalt ist eine gesamtstrategisch und wirtschaftlich ausgerichtete ITStruktur unabdingbar. Ein wichtiger Eckpfeiler des Gesetzes ist daher die zentrale Beratung, Koordinierung und Steuerung der ressortübergreifenden und allgemeinen IT-Angelegenheiten. IT-Projekte mit Querschnittscharakter müssen optimiert und soweit möglich kompatibel und vernetzt eingesetzt werden. Eine zentrale Koordinierung und Steuerung ist die Basis für ein effektives IT-Controlling. So wird eine wirtschaftliche Gestaltung von eGovernment und Rheinland-Pfalz 24 möglich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Gesetz über die Umwandlung des DIZ in den LDI ist ein wichtiger und ein richtiger Schritt auf dem Weg in die moderne IT-Gesellschaft getan.

Ich möchte all denjenigen Dank sagen, die an dieser Reform mitgewirkt haben und dies auch weiterhin tun.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, mein Dank gilt nicht zuletzt Ihnen für Ihre Unterstützung und für die zügige Beratung in den Ausschüssen. Ich verbinde diesen Dank mit der Bitte, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Geben wir dem LDI die Chance, die er verdient. Lassen Sie uns also mit neuer Kraft anfangen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung – Drucksache 14/1669 – ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1459 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer ist dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe die Punkte 11 und 12 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/249 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 14/1681 –

Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1429 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 14/1684 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/1685 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1701 –

Gleichstellung behinderter Menschen durch Abbau von Benachteiligungen und Barrieren Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 14/1647 –

Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Entschließung – – Drucksache 14/1648 –

Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragte in der Kommunalverwaltung verankern Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/1700 –

Im Ältestenrat ist beschlossen worden, die Punkte 11 und 12 der Tagesordnung gemeinsam zu beraten. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.

Bevor wir in diese Beratung eintreten, begrüße ich als Gäste Vertreter der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderung. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Wir treten in die Beratung ein.

Zunächst bitte ich Frau Abgeordnete Thelen um die Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte zu Punkt 11 der Tagesordnung, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend, folgenden Bericht:

Ich schicke vorweg, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits zum Ende der letzten Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf am 10. November 2000 eingebracht hat, der wegen des Grundsatzes der Diskontinuität untergegangen ist. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dann im September 2001 ihren jetzt zum Gegenstand der Diskussion gemachten Gesetzentwurf eingebracht.

Durch Beschluss des Landtags vom 20. September 2001 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 25. Oktober 2001, in seiner 11. Sitzung am 26. September 2002 und in seiner 13. Sitzung am 14. November 2002 beraten.

In seiner 12. Sitzung am 22. Oktober 2002 hat der Sozialpolitische Ausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.

Da der federführende Sozialpolitische Ausschuss in seiner 13. Sitzung am 14. November 2002 die Ablehnung empfohlen hat, fand eine Beratung im mitberatenden Rechtsausschuss gemäß § 83 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags nicht statt.

Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung.

Berichterstattung zu Punkt 12 der Tagesordnung, Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend – Drucksache 14/1429 –:

Durch Beschluss des Landtags vom 25. September 2002 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Bildung und Jugend, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 26. September 2002 und in seiner 13. Sitzung am 14. November 2002 beraten.

In seiner 12. Sitzung am 22. Oktober 2002 hat der Sozialpolitische Ausschuss ein Anhörverfahren dazu und zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durchgeführt.

Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 14. November 2002, der Ausschuss für Bildung und Jugend in seiner 13. Sitzung am 19. November 2002, der Rechtsausschuss in seiner 15. Sitzung am 28. November 2002 und der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 19. Sitzung am 3. Dezember 2002 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird mit einigen Änderungen, die sich auf die §§ 1, 2 und 13 beziehen, angenommen.

So weit die Berichterstattung.

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Marz das Wort.