Protocol of the Session on November 7, 2002

Ich möchte betonen, dass ich mich über die Tiefgründigkeit und die Seriosität dieser Diskussion sehr freue.

Meine Damen und Herren, in den Inhalten möchte ich deutlich machen, dass wir verhindern müssen, Popanze aufzubauen. Selbstverständlich treten alle der in diesem hohen Hause anwesenden Parteien für die Menschenwürde und gegen Forschungswahn, gegen Selektion und gegen maßloses Ausweiten menschlicher Einflussnahme ein. Das sind doch gar nicht die Fragen, die wir uns stellen müssen. Wer diese Fragen in den Vordergrund stellt, weicht im Grunde aus.

Wenn man rügt, dass eine Sowohl-als-auch-Haltung eingenommen wird, dann bringe ich eine Frage zurück. Was ist es anderes als Sowohl-als-auch, zur In-vitroFertilisation Ja zu sagen, zur PID aber Nein, selbst wenn die PID bei einem Paar durchgeführt wird, das nachweislich kinderlos bleiben wird und nach PID drei Embryonen entstehen, die alle drei implantiert werden und zu gesunden Babys heranwachsen. Das ist eine medizinische Realität.

Selbst wenn ich dieses Beispiel entschärfe und in der Tat auch das Grausame in den Mittelpunkt rücke, dass es bei PID-voruntersuchten Implantationen zum Verwerfen kommen kann, auch dann bin ich noch nicht weg von der In-vitro-Fertilisation. Dann bin ich im Ergebnis auch in der Betrachtung, was der Mensch ist, ganz nah beieinander.

Meine Damen und Herren, wir sind uns in vielen Dingen einig. Wir sind uns darüber einig, dass es Grenzen geben muss. Wir sind uns ebenfalls darüber einig, was Regelungen anbetrifft. Vielleicht sind wir uns doch nicht ganz einig, was die internationalen Regelungen angeht. Ich hoffe, dass wir uns einig sind. Ich für meinen Teil bin zumindest der Meinung, dass jeder nationale Alleingang unter pragmatischen Aspekten und unter dem Aspekt, das zu erreichen, was wir wirklich wollen, hilflos ist. Es ist der hilflose Versuch einer Abschottung, die nicht möglich sein wird. Ich für meinen Teil würde die Grenze lieber dort ziehen, wo wir uns einig sind und sagen, diese britischen Verhältnisse möchten wir weder dulden noch in Europa durchgesetzt wissen. Das wäre mir sehr

viel lieber als nationale Alleingänge, die dann dazu führen, dass sich jeder Betroffene die Dinge nach ganz anderen Aspekten aussucht, auch die forschende Industrie, die Wirtschaft, aber auch die betroffenen Paare und die betroffenen Kranken. Sie suchen sich dies dann nach ganz anderen Kriterien aus, als uns dies recht sein kann.

Meine Damen und Herren, diejenigen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, wissen, dass Dänemark beispielsweise einen europäischen Kompromissvorschlag gemacht hat, der die deutsche Stichtagsregelung aufheben wird. Dies müssen wir zur Kenntnis nehmen. Wir können nicht so tun, als ob dies nicht so wäre, dies unabhängig von der Frage, ob wir es wollen oder nicht. Es wird wohl so kommen.

Herr Kollege Böhr, ich gebe Ihnen ausdrücklich Recht, wir sind in einer Diskussion, die wir nicht statisch führen können.

Wir sind vielmehr in einer Diskussion, die sehr dynamisch geprägt ist und in der das, was wir heute an medizinischen Grundvoraussetzungen beschreiben, im nächsten Jahr schon nicht mehr gilt. Wenn man dies aber nutzt, um medizinische Erfolge in der Pränataldiagnostik oder bei der In-vitro-Fertilisation, die nun wirklich nicht nur zum Wohl der Paare, sondern auch der entstehenden Kinder durchgeführt wird, in Misskredit zu bringen – in diesem Punkt kann ich mich meinem Vorredner anschließen –, dann kann ich dieser Argumentation beim besten Willen nicht folgen. In meinen Augen wird dadurch eine Argumentation umgedreht. Anstatt sich darüber zu freuen, dass Medizin heute hilft, Kinder zur Welt zu bringen, dies neben den vielen, die zur Welt gebracht werden könnten, wo es ganz anders läuft – wir kennen die Hintergründe –, nimmt man Argumentationsstränge auf, die ich nicht nachvollziehen kann.

Meine Damen und Herren, ich warne davor zu glauben, dass die deutsche Stichtagsregelung dazu führen wird, dass sich die Forschung bis zu einem bestimmten Punkt entwickelt, bis die letzte Stammzelllinie, die noch zulässig ist, beforscht ist, und dann beenden wir unsere Forschung in Deutschland oder in Europa, vielleicht nicht in Israel.

Das wird nicht funktionieren. Das ist jenseits der Lebenswirklichkeit. Deshalb warne ich davor, solche Dinge in den Mittelpunkt zu stellen.

Herr Böhr, ich möchte noch etwas zu den Ausführungen sagen, die noch einmal die Sicht des Menschen präsentieren, die in der Tat im Mittelpunkt unserer Betrachtungen stehen sollten. Wir dürfen in diesen Fragen nicht zu selbstgewiss sein. Ich möchte das Beispiel des von Ihnen oder von Frau Thomas beschriebenen Zeitpunkts des Beginns des Lebens nennen. Auch ich schließe mich der zur Zeit gültigen Meinung an, dass man die Verschmelzung von Ei und Samenzelle als den Beginn des Lebens durchaus als Grundlage nehmen kann. Ich bin aber überzeugt davon, sobald man tiefer in diese Frage einsteigt, wird man nicht mehr diese trennscharfe Unterscheidung vornehmen können.

Allein der Verschmelzungsvorgang ist ein biologisch und biochemisch so hoch komplexer Bereich, dass sie, wenn sie das von der makroskopischen Ebene auf die rasterelektronenmikroskopische oder molekulargenetische Ebene aufdröseln, eine ganze Welt von Unterscheidungen vor sich haben. Zu sagen, das ist für mich der Punkt, wo das Leben beginnt, hält einer strengen medizinischen und biologischen Betrachtung nicht stand. Das heißt, was wir da vornehmen, ist die Definition einer Konvention zum jetzigen Zeitpunkt, der ich mich gern und durchaus anschließe, aber es ist nicht letzte Wahrheit. Es ist vielleicht eine von vielen Wahrheiten. Deshalb diese Diskussion so zu führen, als ob wir von gesicherter Basis aus etwas herleiten können, kann nicht zu einem richtigen Ergebnis führen.

Meine Damen und Herren, ich komme zu einem weiteren Aspekt, auch da vor dem Hintergrund, mich nicht wiederholen zu wollen. Ich könnte sehr viel zu unserem Antrag sagen. Frau Schleicher-Rothmund hat das schon getan. Ich kann das nur unterstützen. Es ist noch ein Gedanke, der zumindest für mich bei meinen Überlegungen neu war. Wir haben im Sozialpolitischen Ausschuss noch vor kurzem über neue gesetzgeberische Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gesprochen. Alle Fraktionen sind sich einig, dass das, was auf dem Weg ist, gute Dinge sind, die für Menschen mit Behinderungen ihr Leben zum Positiven wenden.

Jetzt ist aber die Betrachtungsweise einer Behinderung von außen und vonseiten des Betroffenen sehr unterschiedlich. Wenn ich darüber diskutiere, ob über PID oder Stammzellenforschung die Beurteilung von Behinderung durch die Gesellschaft Schaden nehmen kann in einem Sinn, dass man Behinderte doch wieder stärker ausgrenzt, dann spricht nicht nur die bisherige Erfahrung dagegen, sondern dann bitte ich Sie, auch einmal den folgenden Gedankengang zu begleiten: Wenn Sie jemanden sehen, der beispielsweise an einen Rollstuhl aufgrund eines körperlichen Gebrechens gebunden ist, dann ist dieser Mensch in diesem Fall, was das angeht, sicherlich behindert. Weder wir noch er selbst würde dem widersprechen. Die Frage, wie er damit umgeht, ist damit nicht beantwortet. Das kann ein optimistischer lebensfroher Mensch sein oder jemand, der sich in tiefer Depression befindet.

Das Gleiche gilt beispielsweise für die Frage von Frauen oder Paaren, die einen nachvollziehbaren und verständlichen Wunsch nach eigenen und leiblichen Kindern haben und diesen Wunsch nicht erfüllen können. Es ist sicherlich mehr als eine Person, insbesondere unter den Frauen, die diese Tatsache, nicht natürlich empfangen zu können und ein gesundes Kind zur Welt bringen zu können oder überhaupt ein Kind zur Welt bringen zu können, als schlimme, nachhaltige und für sie vielleicht sogar bis hin zur Suizidgefahr gehende Behinderung empfindet. Diese Person würde wenig mehr als Unverständnis für die Haltung von Parlamentariern übrig haben, die die Rampe zum Rathaus bauen, aber nicht bereit sind ihr in ihren tiefen seelischen individuellen Nöten beizustehen.

Ich bitte, das bei allen Überlegungen zu bedenken. PID ist nicht die Technik größenwahnsinniger Forscher. PID

jeder, der den Ausführungen von Frau Professorin Theile zugehört hat, wird das nachvollziehen können – ist eine Chance, in ganz eng definierten Ausnahmesituationen Paaren mit Kinderwunsch, die zum Beispiel auf natürlichem Weg immer nur bis zur dritten, vierten, fünften oder sechsten Schwangerschaftswoche kommen, und dann ist der natürliche Abort da, oder Familien, die ein Kind wünschen und genau wissen, dass das Risiko sehr hoch ist, dass dieses Kind in den ersten Wochen und Monaten jämmerlich zugrunde gehen wird, zu einem Kind zu helfen und auch ihrem Wunsch Rechnung zu tragen, das Elend nicht erleben zu müssen, dass beispielsweise, wenn sich die Frage einer Abtreibung oder gar einer Spätabtreibung stellen würde, von uns in § 218 ganz anders beantwortet wurde.

Meine Damen und Herren, in diesem Sinn hoffe ich, dass sich sehr viel an Nebel auch in der gesellschaftlichen Diskussion in Zukunft lichten wird und auch große gesellschaftliche Gruppen, die jetzt noch die ängstliche Befindlichkeit ihrer Mitglieder in den Mittelpunkt ihrer eigenen Überlegungen stellen, in Zukunft nicht so sehr nur auf die Risiken und Probleme fokussieren, sondern auch auf die Hoffnungen und die Chancen, die in diesen neuen Techniken liegen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Frau Kollegin Thomas das Wort.

Herr Dr. Schmitz, Sie haben ein paar Fragen in den Raum gestellt, und ich will zumindest zwei davon aufgreifen. Sie haben gefragt: Wie kann man eine solche Haltung zu Präimplantationsdiagnostik haben und nichtsdestotrotz zum Beispiel eine künstliche Befruchtung auch weiterhin zulassen?

Ich glaube, so ungefähr war Ihre Fragestellung, wie man das vereinbaren kann. Ich glaube, wir sind uns in einem einig, dass wir bei bestimmten medizinischen und technischen Entwicklungen nicht ohne weiteres Schritte zurück machen können. Aber wenn Sie sich mit den Fragestellungen oder mit den Eörterungen, die in der Enquete-Kommission im Bundestag zur künstlichen Befruchtung, zur PND, zur PID stattgefunden haben, beschäftigt haben, dann sehen Sie, es gibt sehr wohl Schlussfolgerungen, die man aus der Praxis von In-vitroFertilisation oder auch von Pränataldiagnostik ziehen kann und ziehen muss, wenn man die Entwicklung und die Ausweitung dieser Methoden betrachtet, und es wird dort von Experten festgestellt, dass zum Beispiel bei der In-vitro-Fertilisation Techniken zum Einsatz kamen, die zum Beispiel das Sterblichkeitsrisiko der dann befruchteten Embryonen, wenn sie ausgetragen wurden, auch das Erkrankungsrisiko deutlich erhöhen.

Bei PND kamen Methoden zum Einsatz, die klinisch nicht erprobt waren. Das Problem bei diesen Regelungen ist, wir haben keine richtigen Regelungen. Wir haben auch keine richtigen gesetzlichen Regelungen. Weil der Gesetzgeber diese Pflicht nicht wahrgenommen hat, ging das in Richtung berufsrechtliche Regelung. Ich finde das eine Zumutung für die Mediziner.

Ich meine, in dieser Frage müssten Sie einig sein, weil dort Entscheidungen verlangt werden. Ich rede noch gar nicht von Haftungsrisiken, sondern was in der persönlichen Begegnung an Entscheidungen getroffen werden muss von Medizinern und Medizinerinnen, weil es dort keine Regelung gibt. Es gibt mehrheitlich die Aufforderung der Enquete-Kommission, ein Fortpflanzungsmedizingesetz zu machen und Versäumtes nachzuholen. Das wäre für mich eine Konsequenz daraus. Ich glaube aber nicht, wir kriegen künstliche Befruchtung vom Tisch. Das ist auch nicht meine Absicht.

Wenn Sie dann aber sagen, es muss doch möglich sein, PID in eng definierten Grenzen zu machen, dann kommen wir in das gleiche Dilemma. Wie wollen Sie es eng begrenzen? Das hat auch die Bioethik-Kommission diskutiert. Machen Sie einen Indikationskatalog, der sich verbietet? Da sind sich eigentlich alle einig. Wir können nicht eine Reihe von Erkrankungen aufzählen und sagen, da ist PID erlaubt, und bei anderen ist es nicht erlaubt, weil wir dann gesetzlich oder in einer nachgeordneten Regelung eine Festlegung machen, was lebenswert ist und was nicht lebenswert ist.

(Glocke des Präsidenten)

Geben wir den Ball wieder in das berufsrechtliche Feld ab, dann geben wir genau diese Entscheidung wieder einzelnen Medizinern und Medizinerinnen. Wo wollen Sie es verorten? Auch bei Regelungen, die von der Bundesärztekammer festgelegt werden, entfernen Sie sich nicht von dem Problem eines Indikationsrahmens, den Sie festlegen, und dieser Abgrenzung. Das halte ich für extrem problematisch.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei CDU und FDP)

Zu einer Entgegnung hat Herr Abgeordneter Dr. Schmitz das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Thomas, das ist der Punkt. Wir haben im Moment für die PID – nur darum geht es in unserem Antrag – und in dem, was vielleicht darüber hinausgehend auch in der Bioethik-Kommission diskutiert wurde, einen Status quo. Dieser Status quo ist eng definiert.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben keinen Status quo!)

Nein. Es ist strittig, ob es verboten ist. Ich gebe Ihnen Recht, dass es im Moment ein „rechtsunsicherer Raum“ ist. Es steht die Aussage der Mehrheit, die in der Tat ein Verbot sieht, gegenüber einer Minderheit, die dieses Verbot bestreitet. Aber darum geht es mir nicht.

Es geht mir darum, dass ich sage, die jetzige Diskussion über die PID findet auf Basis dieser ganz engen Begrenzung in der Indikation der PID statt. Richtig ist, dass niemand weiß, wohin sich all diese Dinge entwickeln. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Aber ich bin mit Ihnen und allen anderen der Meinung, dass wir Regeln finden müssen, damit uns diese Sache nicht aus dem Ruder läuft, weder international noch national. Wir müssen diese Dinge so eingrenzen, dass im Wesentlichen, nicht in allen Fällen – wir haben dies nicht im Griff –, das geschieht, was der Gesetzgeber nach langer und intensiver Debatte will. Das ist für mich heute wahrscheinlich etwas anderes als in zehn Jahren. Diese Gewissheit müssen wir haben.

Zurzeit ist die PID eine Methode und eine große Hilfe, um Leben auf den Weg zu bringen, und auf gar keinen Fall eine Methode der Selektion oder des Forschungswahns.

(Beifall der FDP und der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag.

Es ist eine besondere Ehre, dass wir heute eine Delegation aus der Mittelböhmischen Region unter Leitung des Stellvertretenden Regionspräsidenten, Herrn Josef Kanturek, zu Besuch haben. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen wir weiterhin die Landfrauen aus Bitburg. Meine Damen und Herren, die mitbegleitend gekommen sind, seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Darüber hinaus freuen wir uns, dass der AStA Trier im rheinland-pfälzischen Landtag zu Besuch ist. Meine Damen und Herren seien Sie ebenfalls herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Mertin das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicher richtig, dass durch die Verabschiedung des Stammzellengesetzes die Diskussion über die Stammzellenforschung einen vorläufigen Endpunkt

erreicht hat. Aus meiner Sicht ist an diesem Gesetz besonders zu begrüßen, dass es zumindest in Teilen die Forschung an Stammzelllinien ermöglicht hat.

Die Diskussion findet aber nur einen vorläufigen Endpunkt, weil der Erfahrungsbericht über die Durchführung des Gesetzes, der auch in dem Stammzellengesetz vorgesehen ist, einige Ergebnisse mit sich bringen wird, die heute schon absehbar sind bzw. von Wissenschaftlern als Punkt angemeldet werden, der absehbar ist, und die Diskussion von Neuem beginnen wird.

Es wird sicherlich strittig werden, ob die gefundene Stichtagsregelung „1. Januar 2002“ der Weisheit letzter Schluss ist. Wissenschaftler sagen heute, dass Stammzelllinien, die existieren, sich irgendwann einmal verbrauchen. Wenn sich die letzte Stammzelllinie verbraucht hat, haben wir sofort das Problem mit der Stichtagsregelung.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Wir werden uns auch mit dem Vorwurf, der zum Beispiel aus der Schweiz kam, dass in diesem Gesetz unter Umständen ein gewisses Stück Heuchelei innezuwohnen scheint, auseinander setzen müssen; denn der Vorwurf ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass wir mit unterschiedlicher ethischer Elle messen, wenn wir sagen, Stammzelllinien, die aus Embryonen im Ausland gewonnen werden, dürfen bei uns eingeführt werden, aber so genannte überzählige Embryonen bei uns dürfen zur Gewinnung solcher Stammzelllinien nicht genutzt werden.