Protocol of the Session on September 26, 2002

Gleiches gilt im Hinblick auf die Forderung nach einer eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit. Im Rahmen der Landespolitik betreibt die Landesbeauftragte für Ausländerfragen bereits heute eigenständig eine solche Arbeit und trägt damit wesentlich dazu bei, dass ein friedliches Zusammenleben in Rheinland-Pfalz aktiv gestaltet wird. Frau Grützmacher, im Übrigen laufen Ihre geforderten integrationspolitischen Maßnahmen auf eine Überbürokratisierung und eine Überreglementierung hinaus, und dem können wir nicht zustimmen.

(Beifall der FDP – Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Gegenteil! Ich kann Ihnen einmal erklären, dass das Gegenteil der Fall ist!)

Meine Damen und Herren, die FDP wird ihre Integrationsanstrengungen auf der Grundlage der bisherigen Integrationsbemühungen der Landesregierung und der Ausländerbeauftragten im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin konsequent fortsetzen.

(Unruhe im Hause)

Wir appellieren jedoch auch an all die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die zahlreichen Bem ühungen des Landes anzunehmen. Andernfalls sind jegliche Fördermaßnahmen seitens der Politik wirkungslos.

Daran vermag auch eine Leitstelle für Integration und Zuwanderungsfragen nichts zu ändern.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Für die Landesregierung hat nun Herr Staatssekretär Rüter das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf für die Landesregierung zu dem Antrag des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie folgt Stellung nehmen:

Zunächst einmal stelle ich fest, dass dieser Antrag ein gutes Ziel hat, nämlich die Staatskanzlei zu stärken.

(Staatsminister Zuber: Bedarf die noch einer Stärkung?)

Aber das allein kann es nicht sein, meine Damen und Herren. Entscheidend ist, ob der Antrag vernünftig ist und ob er sich in seiner Zielsetzung mit dem tatsächlichen politischen Anliegen verträgt. In dem Antrag ist sicherlich eine Reihe von vernünftigen Ansätzen, obwohl er mir sehr bekannt vorkommt. Aber ob man die Frage der Integration von Ausländern wirklich mit einer Leitstelle lösen kann, bei der alle Zuständigkeiten konzentriert sind, wie dies Frau Grützmacher vorgetragen hat, ist zu bezweifeln und hat mit der Realität des Handelns in der Regierung wenig zu tun, liebe Frau Grützmacher.

Es gibt Querschnittsaufgaben. Sie haben selbst gesagt, dabei handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe, die nur in den verschiedenen Fachressorts koordiniert durchgeführt werden kann und nicht an einer einzigen Stelle. Das möchte niemand. Das ist auch so in der Koalition nicht vereinbart. Es ist auch fachlich nicht zu begründen.

Wenn Sie sich Ihren Antrag anschauen, dann sind dort Dinge enthalten, die man nicht umsetzen kann, indem etwa die europäische Ebene einbezogen werden soll. Wie soll dies eine Landesregierung machen? Wahrscheinlich deshalb, da der Antrag von woanders herkommt, wird auch nicht beachtet, dass es eine ganze Reihe von Aktivitäten und Maßnahmen gibt, was hier auch schon richtig gesagt worden ist, die diese Landesregierung durchgesetzt hat. Dies muss man im Einzelnen nicht mehr erörtern. Das liegt schon vor und ist Ihnen vorgetragen und im Einzelnen berichtet worden.

Richtig ist, was auch wir so sehen, dass uns das neue Gesetz eine Reihe von Aufgaben bringt, mit denen wir uns als Regierung zu befassen haben. Es betrifft die Ausländerbeauftragte, aber auch die Fachressorts, insbesondere das Sozialressort, das Innenressort und anderes mehr. Wie gesagt, dass kann man aber nicht an einer Stelle konzentrieren. Wenn ich dies jetzt im Einzel

nen bezüglich der Aufgaben aufzählen würde, würden Sie das auch schnell einsehen.

Richtig ist auch, dass mit den Aufgaben, die auf uns zukommen, die Aufgaben der Landesbeauftragten für Ausländerfragen angereichert werden. Das ist ohne Zweifel so. Es geht um querschnittlich angelegte Funktionen. Es geht darum, Konzepte zu erarbeiten. Es geht darum, Maßnahmen zur Verbesserung der Integration der ausländischen Bevölkerung auf den Weg zu bringen.

Wir sind der Meinung, was Sie im Grunde auch in Ihrem Antrag ausdrücken, dass sich diese Einrichtung als Leitstelle, die bündelt, die Konzeptionen auf den Weg bringt und koordiniert, durchaus bewährt hat. So sehen wir dies auch. Der Dank von Herrn Hohn an Frau Weber ist berechtigt. Selbstverständlich schließe ich mich diesem Dank an. Es ist eine klare Sache; hier ist engagiert viel auf den Weg gebracht worden.

(Beifall bei SPD und FDP)

Wenn Sie sich den Koalitionsvertrag ansehen, auf den ich schon zu sprechen kam, dann sehen Sie, dass dort aufgeführt ist, dass die Arbeit der Landesbeauftragten für Ausländerfragen fortgesetzt und im Licht der Entwicklung der integrationspolitischen Weichenstellungen aktualisiert werden soll. Als wir dies vereinbart haben, haben wir natürlich schon an das Zuwanderungsgesetz gedacht und gesehen, dass Neues auf uns zukommt. Genau dies geschieht vonseiten der Ausländerbeauftragten. Sie kümmert sich intensiv um die Umsetzung des in Kraft getretenen Gesetzes mit ihren Zuständigkeiten und Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Fachressorts.

Sie haben den Arbeitskreis „Rheinland-pfälzische Initiative für Integration“, „RIFI“ genannt, der die Bestandsaufnahme durchführt, die Sie eingefordert haben. All dies ist auch auf die entsprechende Empfehlung und Vorarbeit von Frau Weber durch Ministerpräsident Beck auf den Weg gebracht worden.

Meine Damen und Herren, bundesweit spielt die Ausländerbeauftragte meistens in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes, wobei Sie alle wissen, dass sich die CDU-regierten Länder bisher der Zusammenarbeit entzogen haben, weil sie auf den Ausgang des verfassungsrechtlichen Streitverfahrens warten. Ich halte dies in der Sache nicht für dienlich und meine, wir sollten jetzt gemeinsam mit allen Bundesländern an die Vorbereitung zur Umsetzung dieses Zuwanderungsgesetzes gehen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Herr Hörter, Sie haben die falsche Debatte geführt, was zu Recht von diesem Podium kritisiert worden ist. Wir können hier nicht eine Zuwanderungsdebatte führen. Diese ist geführt. Der Wahlkampf ist in der Tat vorbei. Lieber Herr Hörter, Sie sollten sich wirklich einmal mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Verfolgung

näher auseinander setzen. Dann würden Sie sehen, um welche Dimension es geht.

(Beifall bei SPD und BÜNDNS 90/DIE GRÜNEN)

Sie würden sehen, dass das Thema „Humanität“ groß geschrieben werden muss. Ich glaube, wenn Sie sich intensiv damit befassen würden, würden Sie zu einem anderen Ergebnis kommen. Es ist mir ein Anliegen, Ihnen das noch einmal zu sagen.

Meine Damen und Herren, ich habe vorhin schon gesagt und wiederhole es, die Koordinierung der integrationspolitischen Maßnahmen mit der Landesebene, mit den verschiedenen Ressorts und mit der Bundesebene ist eine ganz wichtige Aufgabe der Ausländerbeauftragten. Sie hat die Kommunen einzubeziehen, die ganz entscheidende Aufgaben als für die Ausländer zuständige Behörden umzusetzen haben. Die kommunalen Spitzenverbände, von denen die Rede war, sind einbezogen worden. Es gibt Gesprächsrunden. Zusammen mit dem Land ist eine kommunalpolitische Ebene geschaffen worden, bei der all diese Fragen, die nunmehr unmittelbar anstehen, verhandelt und besprochen werden, obwohl das von manchem noch nicht zur Kenntnis genommen wird. Ich bin ganz sicher, dass wir dies bald geregelt und mit den Kommunen vereinbart haben werden.

Das Thema der Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen ist angesprochen worden. Ich bin durchaus der Auffassung, dass man darüber reden kann, ob die Ausländerbeauftragte in ihrem Aufgabenbereich dafür künftig zuständig sein könnte. Über diesen Punkt sollte man in der Tat einmal miteinander diskutieren. Herr Redmer hat zu Recht auf die Problematik dabei hingewiesen. Machen wir uns aber nichts vor, wir wissen dies auch in diesem Hause alle, die Integrationsfrage ist zumindest inzwischen bei Spätaussiedlern fast genauso wie bei Ausländern zu beurteilen. Deswegen muss man sich mit diesen Fragen auseinander setzen.

Es soll vielleicht auch erwähnt werden, dass die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem so genannten BAMF, bei der Umsetzung des neuen Gesetzes von entscheidender Bedeutung ist. Es werden übrigens auch Sprachkurse vom Bund angeboten und von dort aus organisiert. Hier ist die Zusammenarbeit mit dem Land von entscheidender Bedeutung. Unsere Gestaltungsspielräume sind ein wenig eingeschränkt, aber es bleibt natürlich noch genug zu tun. Entscheidend ist die Kooperation mit dem Bund, damit einigermaßen abgestimmt mit den anderen Ländern die Dinge bei uns auf den Weg gebracht werden.

Meine Damen und Herren, die Sprachkurse, von denen ich gesprochen habe, sind nicht nur reine Sprachkurse, sondern es sind Integrationskurse, bei denen noch andere Fähigkeiten vermittelt werden können und müssen.

Es wurde vorgeschlagen, einen zweijährigen Zuwanderungs- und Integrationsbericht zu erstellen. Frau Grützmacher, dies halte ich durchaus für diskutabel. Es ist im Plenum von meinen Vorrednern auch so aufgenommen worden. Wir werden all das, was ansteht und in der

Verwaltung noch nicht umgesetzt ist, demnächst von Seiten der Staatskanzlei gemeinsam mit den Ressorts zusammenfassen. Dann werden wir genau prüfen, wo in Zuständigkeitsfragen und darüber hinaus Entscheidungsbedarf besteht. Wir werden dann eine gebündelte Kabinettsentscheidung vornehmen, bei der bald auch die Weichen für die Maßnahmen gestellt werden, die wir zu treffen haben.

Meine Damen und Herren, ich halte es für richtig, dass der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ausschüssen beraten wird, damit das aufgenommen wird, was an wichtigen Fragen angesprochen wurde, aber auch deutlich gemacht wird, was bereits von der Landesregierung umgesetzt worden ist, damit man gemeinsam den richtigen Weg beschreiten kann, um die Entscheidungen zu treffen, die jetzt in der Tat gefragt und notwendig sind.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, ich begrüße sehr herzlich die Ausländerbeauftragte, Frau Weber, die der Debatte mit hohem Interesse folgt.

(Beifall im Hause)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist vorgeschlagen worden, den Antrag an den Innenausschuss zu überweisen. Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Schaffung einer Leitstelle für Integration und Zuwanderungsfragen“ - Drucksache 14/1355 –betreffend, an den Innenausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle Einstimmigkeit fest.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begleitend soll eine Beratung im Sozialpolitischen Ausschuss stattfinden!)

Erhebt sich Widerspruch dagegen, den Antrag mitberatend an den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:

Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz – Vorsorge verbessern, Folgen abmildern Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1410 –

dazu: Hochwasserschutz: Vorsorgen, Schützen, Helfen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 14/1464 –

Gemäß der Absprache im Ältestenrat soll der Tagesordnungspunkt ohne Aussprache an den Ausschuss mit der Maßgabe der Durchführung einer Anhörung überwiesen

werden. Es wird vorgeschlagen, die Anträge an den Ausschuss für Umwelt und Forsten zu überweisen. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle Einstimmigkeit fest.

Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:

Bürgerschaftliches Engagement in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1443 –

Die Fraktionen haben eine Redezeit von jeweils fünf Minuten vereinbart.

Es spricht Herr Kollege Pörksen.