Protocol of the Session on September 26, 2002

Das war zum einen Herr Eichel; damals noch unter Oskar dienend. Er fordert am 1. Dezember die steuerfreie Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder. Dann fordert die Bundesgesundheitsministerin Schmidt, die steuerfreie Übungsleiterpauschale auf monatlich 400 DM anzuheben. Begründung – jetzt wird es lustig; deshalb bin ich hier –: Dies kostet nicht viel, und Sie sagen, das wollen wir alles nicht.

Der Fraktionsvorsitzende Peter Struck – –

(Jullien, CDU: Der ehemalige!)

fordert eine steuerfreie Übungsleiterpauschale von 400 DM monatlich. Jetzt kommt Herr Eichel wieder ins Spiel, nämlich in seiner Eigenschaft als Finanzminister, und sagt, das war es, das mache ich so nicht mit, das heißt, die Vorschläge, die damals gemacht worden sind, waren prima. Meine Damen und Herren, die waren richtig gut, auch die Begründungen. Die Frage ist nur: Warum haben Sie sie nicht umgesetzt? – Sie haben sich direkt zurückgezogen.

(Beifall der CDU)

Es gibt in unserer Gesellschaft einen breiten Konsens, das so zu machen, zum Beispiel von der EnqueteKommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“; gleich Thema des übernächsten Punkts.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Die Gutachter kommen zum Beispiel zum gleichen Ergebnis.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Herr Kollege, vielleicht werden Sie einfach einmal ruhig, wenn ich Herrn Kollegen Schweitzer anschaue;

denn Sie sind in der Tat der ungekrönte König des flachen Zwischenrufs.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU)

Ich sage vor diesem Hintergrund, es gibt eine sehr breite Zustimmung.

Meine Damen und Herren, das Bestreben muss sein, die Masse der Vereine aus der steuerlichen Belastung herauszunehmen. Es sollte nicht die Aufgabe von Vorstandsmitgliedern sein, entsprechende Dinge zu betreiben, um legale – ich sage durchaus „legale“ – Steuerumgehungsmöglichkeiten zu schaffen. Ich sage Ihnen, die Vereine können sich in den meisten Fällen gar keinen Steuerberater leisten. Deshalb sagen wir, es müssen die Beträge erhöht werden, damit diese Steuerumgehungen nicht mehr notwendig sind.

Wie ich der Resonanz dieses hohen Hauses entnehme, wollen Sie sich der Sache gar nicht richtig annehmen. Ich bitte Sie aber darum – auch wenn Sie in der Sache vielleicht ein bisschen Parteiräson haben –, die Geschichte mit der Euroglättung in Gang zu setzen. Den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 1.848 Euro könnte man doch durchaus auf 1.900 Euro aufrunden. Die Freigrenze für Körperschaftssteuer könnte doch von 30.678 Euro auf 31.000 Euro erhöht werden. Aus uns erer Sicht ist es ein Unding, dass sich Vereinsvertreter mit diesen krummen Eurobeträgen herumschlagen müssen.

Der Herr Ministerpräsident dieses Landes hat vor kurzem einem großen Verein in diesem Land geholfen. Das halte ich für richtig, und das ist auch gut so. Ich fordere alle auf, in diesem Land auch etwas für die kleinen Vereine zu tun, die es bitter nötig haben.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Es spricht Herr Kollege Itzek.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es macht richtig Spaß, auf diese Sache einzugehen. Ich sollte vielleicht daran erinnern, wer die Übungsleiterpauschale eingeführt hat. Es war Willy Brandt. Helmut Schmidt hat sie verdoppelt, und Hans Eichel hat sie noch einmal um fünfzig Prozent erhöht. Sie haben in sechzehn Jahren nichts für Vereine gemacht.

(Beifall bei der SPD)

Was fordern Sie denn? „Ehrenamtlich aktive Bürger dürfen im Rahmen ihres Engagements nicht länger einer Sozialversicherungspflicht unterworfen bleiben.“

(Abg. Jullien, CDU: Gute Forderung!)

Das ist eine gute Forderung. Wissen Sie aber auch, wie viel Prozent das sind? Ein Prozent aller ehrenamtlichen Tätigkeit ist davon betroffen. Sie stellen das aber als großes Problem hin.

Weiter heißt es: „Die Freibeträge und Freigrenzen für Vereine nach der Abgabenordnung, dem Körperschaftsund Umsatzsteuergesetz sollen angemessen erhöht werden.“ Sie haben die Entwicklung der vergangenen Jahre verschlafen.

(Abg. Jullien, CDU: Was?)

Es hat sich viel getan. Wissen Sie, wie viele Vereine in Rheinland-Pfalz überhaupt steuerpflichtig sind? In Rheinland-Pfalz sind rund 29.000 Vereine bei den Finanzämtern registriert. Davon müssen nur zwei Prozent Steuern zahlen.

(Zuruf des Abg. Jullien, CDU)

Es ist alles eine Frage der Finanzierbarkeit. In Rheinland-Pfalz ist in den vergangenen vier Jahren – unter dieser Bundesregierung – enorm viel für Vereine gemacht worden.

Ich will Sie einmal an einige Sachen erinnern.

(Zuruf der CDU: Ökosteuer!)

Die so genannte Übungsleiterpauschale ist von 2.400 Euro auf 3.600 Euro erhöht worden.

(Zuruf des Abg. Ernst, CDU)

Herr Ernst, Sie haben doch dargestellt, was die Kommission gefordert hat. Sie hat nur eine Glättung auf 1.900 Euro gefordert, also eine geringfügige zusätzliche Erhöhung. Sie haben das falsch dargestellt.

(Abg. Ernst, CDU: Ich habe Ihnen doch alle Namen genannt! Wen wollen Sie denn noch haben?)

Wir haben das Problem der Übungsleiter in Angriff genommen. Wir haben den Personenkreis vergrößert, der nach § 326 steuerfrei war. Wir haben Ausbilder einbezogen. Wir haben Erzieher und Betreuer einbezogen. Steuerbegünstigt sind außerdem bestimmte künstlerische Aufgaben sowie nebenberufliche Tätigkeiten der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person.

Durch eine Angleichung an das Sozialgesetzbuch ist sichergestellt worden, dass diese steuerfreien Einnahmen zugleich sozialversicherungsfrei sind. Damit wurden die Rahmenbedingungen für den ehrenamtlichen Einsatz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen entscheidend verbessert.

Die Aufwandspauschalen sind in den vergangenen zwanzig Jahren nicht erhöht worden. Davon hatten Sie sechzehn Jahre zu verantworten.

(Abg. Jullien, CDU: Quatsch!)

Eine weitere Veränderung ist die Künstlersozialversicherung und die Steuerbefreiung aus öffentlichen Kassen. 154 Euro sind in diesem Bereich steuerfrei gelassen worden und damit der Übungsleiterpauschale gleichgestellt worden.

Außerdem wurde das Spendenrecht verändert. Wie kompliziert war es denn früher unter Ihrer sechzehnjähigen Regierungstätigkeit? Das ist innerhalb von zwei Jahren verändert worden. Jetzt können Vereine selbs tständig Spendenbescheinigungen ausstellen. Das ist eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung gegenüber früher.

Als weiteren Bereich will ich den Abbau von Bürokratie nennen. Sie wissen, dass die Sozialversicherungsproblematik überhaupt nicht entsteht, wenn ein Übungsleiter als freiberuflich tätig angesehen wird. Dann entsteht keine Sozialversicherungspflicht. Das sind ganz geringe Beträge. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Jullien, CDU)

Weitgehend untergegangen ist, dass das Stiftungsrecht verändert wurde.

(Abg. Jullien, CDU: Davon partizieren bestimmt gemeinnützige Vereine!)

Natürlich, über Stiftungen.

(Zuruf von der CDU)

Es geht nicht nur um Vereine, sondern um ehrenamtliches Engagement. Das Stiftungsrecht ist so positiv ausgestaltet worden, dass wir mittlerweile fast ähnliche Verhältnisse wie in den Vereinigten Staaten haben, was wir früher kritisiert haben. Herr Ernst, ich mache Ihnen deshalb aber keinen Vorwurf. Ich erkläre Ihnen das Stiftungsrecht gern in aller Ruhe.

(Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, das Wort hat zurzeit Herr Kollege Itzek. Ich bitte um spätere Wortmeldungen.

Ich weiß, dass es noch Probleme gibt. Man kann aber nicht immer alles so gestalten, wie man es gern möchte. Das gestehe ich ein.

Ich bin Mitglied in fünfzig Vereinen. Davon gibt es Vereine, die jedes Jahr Probleme mit dem Finanzamt haben, weil sie begründen sollen, weshalb sie eine Rücklage von 75.000 Euro haben. Das ist gar nicht so einfach, weil sie dadurch eventuell die Gemeinnützigkeit verlieren könnten.