Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2000 Antrag der Landesregierung – Drucksache 14/551 –
Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2000 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 14/610 –
Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2001 des Rechnungshofs (Drucksache 14/750) Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 14/1020 –
Zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses erteile ich dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Bracht, das Wort.
Frau Präsidentin, Herr Rechnungshofpräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie in jedem Jahr haben die Rechnungsprüfungskommission und der Haushalts- und Finanzausschuss – mit Unterstützung des Rechnungshofs – die Abwicklung des vorletzten Haushaltsjahres, also des Jahres 2000, geprüft.
Der Bericht und die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die Entlastungsanträge von Regierung und Rechnungshof, der Rechnungshofbericht und die Stellungnahme der Landesregierung dazu liegen Ihnen vor.
Als Berichterstatter möchte ich, wie es in den letzten Jahren üblich geworden ist, einige Beratungsergebnisse hervorheben, die über den Einzelfall hinaus von besonderer politischer Bedeutung sind.
Meine Damen und Herren, in der Regel sind die kritikwürdigen Punkte von politischer Bedeutung, und deshalb hat der Berichterstatter des Haushalts- und Finanzauschusses meist schlechte Nachrichten zu überbringen.
Umso mehr freut es mich, dass ich diesmal mit einer guten Nachricht beginnen kann. Das Jahr 2000 war – im Vergleich mit den Jahren zuvor – ein gutes Jahr für den Haushalt; denn die Einnahmen stiegen um 3,1 %, die Ausgaben aber nur um 1,3 %. Dies lag nicht etwa an guter Politik, sondern vor allem an höheren Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen.
Unser Land war wegen unserer Politik im Vergleich zu anderen Ländern bedürftig geworden. Insofern war die gute Nachricht nicht nur eine gute Nachricht.
Meine Damen und Herren, es war und ist richtig und notwendig, auch bei guten Einnahmen sparsam zu wirtschaften. Insbesondere wäre es ein Fehler gewesen, die Ausgaben des Jahres 2000 den Einnahmen anzupassen. Die Notwendigkeit, sparsam zu wirtschaften, gilt auch und gerade für den großen Bereich der Personalausgaben bzw. der Personalkosten, für die das Land mehr als 50 % seiner Einnahmen aus Steuern, Finanzausgleich und Ergänzungszuwendungen aufwenden muss. Die Ausgaben für das Personal stiegen um 1,5 % an. Der Anstieg ist zwar höher als der Anstieg der Gesamtausgaben, er ist aber nur halb so hoch wie im Jahr 1999.
Der Haushalts- und Finanzausschuss begrüßt das, auch wenn die Steigerung im Vergleich mit anderen Ländern immer noch hoch ist. Wir wissen aber, dass dieser Wert auch die Vorsorge im Rahmen des Pensionsfonds für Beamte einschließt. Wir wissen, dass die Versorgungsbezüge um über 5 % ansteigen und weiter ansteigen werden. Ich will das an dieser Stelle nicht vertiefen. Ich weise wie bereits vor einem Jahr noch einmal darauf hin, wie schwierig die Personalkosten angesichts neuer Schwerpunkte in den Bereichen Schule, Polizei und Strafvollzug zu beherrschen sind. Die Landesregierung bleibt jedenfalls weiter aufgefordert, alles zu tun, um die Personalkosten zu begrenzen.
Ich merke ferner an, dass die Verschuldung im Jahr 2000 auf nunmehr 4.555 Euro pro Einwohner anstieg. Bezogen auf die Pro-Kopf-Verschuldung der Einwohner stieg sie sogar schneller als der Durchschnitt der Flächenländer, obwohl Rheinland-Pfalz bei der ProKopf-Verschuldung bereits mit an der Spitze der Flächenländer West liegt und nur noch von SchleswigHolstein und dem Saarland übertroffen wird.
Die Landesregierung musste ihr Ziel, die Nettoneuverschuldung bis zum Jahr 2006 abzubauen, auf den so genannten Kernhaushalt beschränken, der die Nebenhaushalte nicht umfasst. Sie bleibt aufgefordert, die Kredite auch der Nebenhaushalte, vor allem der Landesbetriebe, in das Bemühen einzubeziehen, die Neuverschuldung zu reduzieren.
Meine Damen und Herren, das Land hat im Jahr 2000 noch einmal Rücklagen für die mageren Jahre gebildet, in denen wir uns jetzt befinden. Wir haben uns bei der diesjährigen Rechnungsprüfung damit befasst, wie die Rücklage in den Jahren finanziert wird, in denen sie in Anspruch genommen werden soll. Dafür stehen Kreditermächtigungen aus dem Vorjahr bereit, die nicht ausgeschöpft wurden. Rechtlich kann man das im Prinzip so machen.
Problematisch ist allerdings die Höhe dieser Restkreditermächtigung. Sie betrug Anfang des Jahres 2000 1,5 Milliarden DM, also immerhin 750 Millionen Euro. Für diesen Betrag gelten die Veranschlagungen aus dem jeweiligen Vorjahr, also die vom Landtag als Gesetzgeber vorgegebenen Zweckbestimmungen, nicht mehr. Zwar hat die Landesregierung versichert, dass sie Res tkreditermäßigungen bis dato nur zur Finanzierung von Haushaltsresten in Anspruch genommen hat. Angesichts der Höhe des Betrags sollte sich der Landtag künftig dennoch vorbehalten, im jeweils neuen Haushaltsjahr
über die Inanspruchnahme der Restkreditermächtigung mit zu entscheiden. Der Deutsche Bundestag beispielsweise sperrt einen Teil der Restkreditermächtigung; die Aufhebung der Sperre bedarf der Zustimmung des Haushaltsausschusses.
Eine weitere allgemeine Anmerkung: Der Rechnungshof weist zu Recht darauf hin, dass einige Übersichten in der Haushaltsrechnung widersprüchliche oder nicht immer nachvollziehbare Angaben enthielten. Klarheit und Transparenz der Rechnungslegung sind unerlässlich, um das Finanzgebaren der Regierung nachvollziehen zu können. Insgesamt ist zwar durchaus anzuerkennen, dass die Landesregierung sich in vielen Fällen bemüht, Forderungen dieses Hauses nach mehr Transparenz nachzukommen, es fehlt aber immer noch eine Art Konzernrechnung des Landes, die insbesondere den Kostenvergleich zwischen herkömmlich wirtschaftenden Behörden und den immer zahlreicheren Landesbetrieben, die kaufmännisch wirtschaften, ermöglicht. Auch der Vergleich mit den Zahlen anderer Länder wird immer schwieriger, Herr Minister.
Meine Damen und Herren, über die Finanzlage der Kommunen, wie sie sich nach dem Kommunalbericht des Rechnungshofs darstellt, hat der Landtag auf Antrag der CDU-Fraktion bereits im Mai-Plenum debattiert. Problematisch erscheint – nicht zuletzt im Hinblick auf den europäischen Stabilitätsfonds –, dass die Einnahmen sinken, während die Ausgaben im Jahr 2001 um 3,4 % emporgeschnellt sind. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig. In der Enquete-Kommission „Kommunen“ wird Gelegenheit sein, sich damit näher zu befassen. Wichtig ist, dass diese Kommission an erster Stelle eine Analyse und Aufgabenkritik hinsichtlich der kommunalen Leistungen vornehmen soll.
Eine solche Aufgabenanalyse und Aufgabenkritik ist auch für das Land unerlässlich; denn auch das Land muss ernsthaft prüfen, welche Aufgaben die Landesverwaltung heute und künftig erfüllen soll und welche Aufgaben sie überhaupt noch erfüllen kann.
Der Landtag hat bereits im Jahr 1999 im Rahmen des damaligen Entlastungsverfahrens erste Ansätze einer Aufgabenkritik und Aufgabenanalyse in einzelnen Ressorts zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch die Enquete-Kommission „Verwaltungsmodernisierung“ hat in der vergangenen Wahlperiode betont, dass Aufgabenkritik eine ständige Aufgabe der Landesregierung sei und sein müsse. Schließlich hat der Gesetzgeber die Landesregierung zu einer ständigen Aufgabenkritik sogar förmlich verpflichtet. Danach hat die Landesregierung Ende des Jahres 2004 erstmals über deren Ergebnisse im Landtag zu berichten.
Meine Damen und Herren, der Rechnungshof hat geprüft, wie weit die Aufgabenanalyse und -kritik innerhalb der Landesregierung zwischenzeitlich gediehen ist. Er musste leider feststellen, dass die Landesregierung noch kein Konzept für eine systematische Aufgabenanalyse und -kritik vorweisen kann. Es ist völlig klar, dass Aufgabenkritik schwierig ist. Das wollen wir nicht bestreiten. Wer gibt schon gern zu, dass er etwas tut, was er besser lassen sollte.
Deshalb muss dieser Prozess energisch vorangetrieben werden. Ferner muss politisch entschieden werden, wo die Prioritäten liegen. Das heißt: Was sind die Kernaufgaben unserer Landesverwaltung, und welche der vielen wünschenswerten Dinge, die die Landesbehörden tun, können wir uns heute finanziell noch leisten oder nicht mehr leisten?
Mit anderen Worten: Aufgabenkritik ist ein finanzpolitisches Gebot der Stunde. Der Bericht des Rechnungshofs enthält wertvolle Hinweise für eine systematische Aufgabenanalyse und -kritik. Der Haushalts- und Finanzausschuss schlägt vor, dass die Landesregierung berichtet, inwieweit sie diese Anregungen in ihrem eigenen Konzept aufgreift.
Meine Damen und Herren, ein paar Worte zum Thema „Finanzhilfen und Beteiligungen“. Einer der Bereiche, in denen eine Aufgabenkritik schnell messbare Erfolge vorweisen könnte, sind die Finanzhilfen und Beteiligungen des Landes. Die Informationen, die wir in diesem Bereich für politische Entscheidungen benötigen, liegen uns dank des Finanzhilfeberichts – darüber haben wir gestern diskutiert – und auch des Beteiligungsberichts zum größten Teil vor.
Der Rechnungshof hat dankenswerterweise wieder eine Reihe von Finanzhilfen, Fördermaßnahmen und Landesbeteiligungen unter die Lupe genommen. Nach der Haushaltsordung dürfen Fördermaßnahmen nur veranschlagt werden, wenn – ich zitiere – „das Land an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.“ Für Landesbeteiligungen gilt Vergleichbares.
In der Rechnungsprüfungskommission haben wir uns in dem einen oder anderen Fall gefragt, ob diese gesetzlichen Voraussetzungen angesichts der aktuellen Finanznot noch erfüllt sind. Der eine oder andere in der Kommission hat sich sogar gelegentlich gewundert, was sich das Land noch alles leistet.
Meine Damen und Herrn, unabhängig davon sind immer wieder Vergabefehler bei der Verwendung von Finanzhilfen und fehlende Kontrollen seitens der Landesverwaltung zu rügen. Natürlich bedeutet es Verwaltungsaufwand zu prüfen, ob Finanzmittel nach Recht und Gesetz wirtschaftlich und zweckentsprechend eingesetzt werden. Die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs führen aber immer wieder vor Augen, wie oft Steuergelder verschwendet werden, wenn vernünftige Kontrollen fehlen.
Wir konnten allerdings positiv festhalten, dass die Regierung den Hinweisen des Rechnungshofs auf entsprechende Fehler regelmäßig nachgegangen ist und die notwendigen Konsequenzen bereits gezogen oder zumindest angekündigt hat.
Meine Damen und Herren, der Rechnungshof hat sich mit den Stiftungen des Landes befasst. Dabei zeigte sich, dass sich auch dort eine Aufgabenkritik lohnt. So stellte sich heraus, dass insbesondere im Kulturbereich, aber auch teilweise im Umweltbereich, Stiftungen vielfach die selben Dinge tun wie die Landesverwaltung.
Davon abgesehen muss sich das Land auch die grundsätzliche Frage immer wieder neu stellen, ob es richtig ist, umfangreiche Finanzmittel mittels Stiftungen aus dem allgemeinen Haushalt herauszulösen und damit der politischen Disposition weitgehend zu entziehen.
Im Übrigen sollte ein und dasselbe Ministerium eine Stiftung nicht verwalten und zugleich kontrollieren. Diese Kritik betraf insbesondere die Stiftung „Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz“. Wir haben beim DIZ gesehen, wohin das führen kann.
Meine Damen und Herren, über den Zustand der Justiz dieses Landes wird derzeit viel debattiert. Auch wir haben gestern in diesem Hause darüber gesprochen. Aus der Rechnungsprüfung heraus kann ich die Diskussion um ein weiteres Kapitel bereichern. Die Ausstattung der Zivil- und Strafgerichte mit Informationstechnik ist mangelhaft. Teils fehlt es völlig an EDV, und wo es welche gibt, ist sie meist veraltet. Dazu hat der Minister gestern auch hier Stellung genommen.
Gerade in der jetzigen Situation ist die Justiz aber auf größtmögliche Effizienz angewiesen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Eine angemessene Ausstattung mit Informationstechnik ist dazu unabdingbar. Von Seiten des Ministeriums wurden durchaus ernst zu nehmende Gründe für dieses Defizit genannt und auch dargelegt, dass und in welcher Weise das Ministerium in den nächsten Jahren für eine angemessene Ausstattung der Gerichte mit moderner Informationstechnik Sorge tragen will. Das ist nachdrücklich auch und gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation zu unterstützen; denn das kostet Geld.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich drei Punkte erwähnen, über die wir uns in der Rechnungsprüfungskommission wirklich geärgert haben.
Der erste Punkt ist der Neubau des Fachbereichs Chemie der Universität Mainz. Dort wurden Räume entgegen der Bauplanung zweckentfremdet. Im Ergebnis erhielten die Professoren deutlich größere Diensträume als geplant. Dabei hat ganz offenbar jemand dem Ministerium und dem Rechnungshof die Unwahrheit gesagt. Bei mir steht im Manuskript der umgangssprachliche Begriff. Ich vermeide ihn, um nicht gerügt zu werden. Dieser Begriff wäre aber sehr treffend.
Wir haben uns mit dem Fall bereits im vergangenem Jahr befasst. Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Das ist nicht geschehen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, dies ausdrücklich zu missbilligen; denn ein solches Verhalten soll und muss uns erer Auffassung nach ein Nachspiel haben. So darf man weder mit dem Rechnungshof noch mit der Landesregierung noch mit dem Landtag umgehen.
Der zweite Punkt betrifft die Reform der Landwirtschaftsverwaltung. Ich bin erst das zweite Jahr Mitglied der Rechnungsprüfungskommission. Ich habe aber bereits gelernt, dass die Reform der Landwirtschaftsverwaltung eine unendliche Geschichte zu sein scheint.
Lassen Sie mich nur so viel sagen: Weder die Rechnungsprüfungskommission noch der Haushalts- und Finanzausschuss sind mit dem bisher Erreichten zufrieden. Vieles dauert zu lang, und die bisher erzielten Einsparungen, etwa bei der Wiederaufbaukasse der Weinbaugebiete, sind dürftig.
Meine Damen und Herren, ich komme zum dritten Punkt: Irritiert hat uns, dass die Stellungnahme der Landesregierung zum Rechnungshofbericht dem Rechnungshof an einigen Stellen Aussagen in den Mund legt, die der Rechnungshof gar nicht getroffen hat.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat, als es um die Förderung des Schienenverkehrs ging, erst in der Rechnungsprüfungskommission und erst nach einigem Drängen alle Fakten auf den Tisch gelegt. Beides hat die Beratungen unnötig belastet. Die zuständigen Mitarbeiter in den Ressorts sollten noch einmal zur nötigen Sorgfalt im Umgang mit dem Rechnungshof und dem Landtag angehalten werden.
Meine Damen und Herren, im Übrigen – damit komme ich zum Schluss meines Berichts – verliefen die Beratungen in der Rechnungsprüfungskommission und im Haushalts- und Finanzausschuss auch dieses Jahr wieder sachlich, konzentriert und in großem Einvernehmen. Dafür bedanke ich mich bei den Mitgliedern der Kommission und des Ausschusses ganz herzlich.