Dies ist auch immer wieder umstritten und angegriffen. Aber ich denke, vom Ergebnis her sind wir uns möglicherweise schon alle einig.
Ich nenne auch die 133 ambulanten Hilfezentren, früher Sozialstationen, als ein Beispiel, um die häusliche Krankenpflege usw. sicherzustellen, die vielen privaten Pflegedienste, die das tun, und natürlich auch die Planungen der Landkreise und der Kommunen gemeinsam mit dem Land und gemeinsam mit Landes- und Kommunalförderung hinsichtlich des ausreichenden Angebots an stationärer Pflege.
Diesbezüglich möchte ich gern einen Punkt in dem Antrag aufgreifen, der immer wieder, wenn ich mit Ihnen diskutiere – auch schon in der Vergangenheit, als ich noch Kommunalpolitikerin war –, aufgegriffen und an dem festgemacht wird, dass das Land nicht auf dem aktuellen Stand der Entwicklung sei, den Planungsrichtwert.
Drei Worte zu dem Planungsrichtwert. Der Planungsrichtwert bedeutet nicht, dass wir einen Status quo festgestellt haben. Die Kommunen – sowohl die zuständigen Landkreise als auch die kreisfreien Städte – sind nach dem Landesgesetz verpflichtet, regelmäßig ihre Bedarfsplanung fortzuschreiben.
Der Richtwert ist ein Richtwert. Wir wenden ihn als Richtwert an, nicht als Planwert oder Ähnliches. Das bedeutet, wenn Kommunen klar machen, dass ihr Bedarf weiter gehend ist als der festgelegte Richtwert, dann geht das natürlich Hand in Hand mit dem Land und wird dementsprechend auch berücksichtigt.
Warum gehen wir nicht von dem Richtwert ab? Auch das möchte ich ganz gern noch einmal erörtern. Ich glaube, letztendlich gibt es sehr wenige Kommunen, die wirklich eine Veränderung der Richtgröße wollen. Ich weiß, wovon ich spreche.
Der Richtwert ist eines der wenigen Steuerungsinstrumente, um vor Ort ganz klar im planerischen Sinn zu entscheiden, dass die ambulanten Einrichtungen und die teilstationären Einrichtungen Vorrang vor den stationären haben.
Damit gibt es sowohl den Kommunen als auch dem Land ein Steuerungsinstrument in die Hand, den vielen Anfragen, zusätzliche stationäre Einrichtungen bauen zu wollen, Einhalt zu gebieten. Deshalb bleiben wir, in nächster Zeit auf jeden Fall, bei diesem Richtwert.
Ich möchte an dieser Stelle den Einwand des Abgeordneten Marz noch einmal aufgreifen und begründen, weshalb wir eigentlich nicht geneigt sind, vom Richtwert abzurücken. Die Zukunft liegt nicht darin, dass wir zunehmend gleiche oder ähnlich gelagerte stationäre Einrichtungen bauen. Die Wünsche der Seniorinnen und Senioren sind inzwischen sehr differenziert, was das Wohnen betrifft. Die einen möchten möglichst lange zu Hause bleiben, die anderen möchten in Haus- oder Wohngemeinschaften leben, was früher eigentlich ein Privileg der Studierenden war.
Im Land existieren zwischenzeitlich etliche Modellprojekte mit Hausgemeinschaften für Demenzkranke. Ich denke, wir müssen uns auch zukünftig in diese Richtung bewegen. Wir müssen unseren ambulanten Bereich weiter stärken, um den Bedürfnissen der Menschen Rechnung zu tragen, die möglichst lange zu Hause bleiben wollen, aber auch kommunal über alternative Wohnformen nachdenken und nicht einfach eine Einrichtung nach der anderen bauen. Das sollte auch uns ere gemeinsame Zukunftsrichtung sein.
Ich möchte noch ein Wort zu den neueren Einrichtungen verlieren. Wenn Sie ab und an einmal eine neuere Einrichtung besuchen, merken Sie auch, dass es dort sowohl auf der kommunalen Ebene und der Trägerebene als auch in Abstimmung mit dem Land natürlich eine Entwicklung gab. Natürlich haben die Träger ihre Konzeptionen inzwischen den neuen Bedürfnissen angepasst. Ich nenne beispielhaft das Thema „Demenz“. Es gibt in der Altenpflege kaum mehr ein neues Haus, das nicht beispielsweise mit Farbgestaltung, mit Hausgemeinschaften innerhalb der stationären Einrichtung, mit Rundläufen oder ähnlichen unterstützenden Angeboten agiert. Dies zeigt sehr deutlich, dass Träger natürlich auch diese Bedürfnisse aufgreifen.
Das heißt nicht, dass wir in Zukunft nichts zu tun hätten. Wir müssen uns um dieses Thema kümmern, und wir müssen gemeinsam mit den Trägern Konzepte weiterentwickeln. Aber es zeigt schon, dass natürlich eine Offenheit für die Weiterentwicklung besteht und vom Land in diesem Punkt unterstützt wird.
Deshalb halte ich es für sehr sinnvoll, dass wir im Ausschuss darüber sprechen können. Aber ich möchte noch zwei Punkte herausgreifen. Dies ist zum einen das Thema „Ausbildung“ und zum anderen das Thema „Fachkräftemangel“.
Ich habe mich ein bisschen darüber gewundert, dass ausgerechnet die CDU-Seite der Landesregierung vorwirft, in diesem Bereich nichts getan zu haben.
Ich verweise zunächst auf die Fachschulverordnung, die im Jahr 2000 geändert worden ist und deren damalige Novellierung ein Schritt zur Motivierung, zur Stärkung und zur Weiterentwicklung der Pflege in Rheinland-Pfalz war.
Der eigentliche Punkt aber ist das Altenpflegegesetz. Darauf brauche ich nicht mehr einzugehen, weil die Abgeordneten Marz, Dr. Schmitz und Dröscher darauf hingewiesen haben, dass dieses gut gemeinte und inhaltlich sinnvolle Gesetz schon mindestens seit eineinhalb Jahren aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von Bayern beim Bundesverfassungsgericht liegt und wir im Land nicht in der Lage sind, die Umsetzung möglichst schnell vorzunehmen, obwohl wir uns darauf geeinigt haben. Wir hoffen darauf, dass die Entscheidung bald kommt und werden an diesem Punkt umgehend handeln.
Ich komme im Weiteren zum Thema „Fachkräftemangel“. In diesem Zusammenhang erwähne ich die neue Pflege- und Qualitätsoffensive „Menschen pflegen“. Ich sage es gern: Diese Kampagne heißt „Menschen pflegen“, und dies aus zwei Gründen: Zum einen stellen wir auf diejenigen Menschen ab, die gepflegt werden, und zum anderen meinen wir damit auch die Menschen, die pflegen und deshalb im übertragenen Sinne auch gepflegt werden müssen. Beide Seiten sind damit gemeint.
Im Rahmen dieser Kampagne haben wir uns sehr viel ausgedacht, was das Thema „Fachkräftemangel“ betrifft. Es sind kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, die im Rahmen der Bildungs- und Fachkräfteoffensiven in Rheinland-Pfalz gebündelt umgesetzt werden.
Als einige Bausteine nenne ich beispielsweise die Neuordnung der Krankenpflegeausbildung, in die wir uns schon kräftig eingemischt haben, die Werbe- und Imagekampagne, die in der Tat nicht mit der in Hessen zu vergleichen ist, mit der wir jedoch das Ziel verfolgen, die Schülerzahlen in den Pflegeberufen wieder zu erhöhen. Deshalb werden wir ab November bestimmte Aktivitäten in Gang setzen, die beispielsweise konkret in den Schulen umgesetzt werden.
Es gibt mehrere Modellprojekte in der Pflegeausbildung. Zwei davon habe ich selbst mit eröffnen bzw. besuchen
können. Dies ist zum einen das Thema „Krankenpflegehilfe im ambulanten Bereich“, beispielsweise in Simmern, oder das Thema „Kinderkrankenpflege und Krankenpflege“ im Rahmen eines Ausbildungsgangs in Bendorf. Ein anderes Beispiel ist die Initiative für mehr praktische Ausbildungsplätze in der Altenhilfe, eine Studie, die wir zur Verweildauer in Pflegeberufen in Auftrag geben, und als Letztes die Initiative zur Darlegung von Möglichkeiten, wie auch Migrantinnen und Migranten im Bereich der Pflege beschäftigt werden können.
Dies sind nur kleine Bausteine eines Maßnahmenpakets im Rahmen des Themas „Ausbildung und Fachkräftemangel“. Darüber hinaus wurden natürlich alle möglichen anderen Themen mit berücksichtigt, und wir haben uns Gedanken darüber gemacht.
Meine Zeit läuft aber ab, daher verschiebe ich die Ausführungen zu diesem Thema in den Sozialpolitischen Ausschuss. Ich freue mich auf die Debatte dort und denke, dass wir konstruktiv an diesem Thema arbeiten werden, in Zukunft die Pflege in Rheinland-Pfalz sehr positiv weiterentwickeln können und in puncto Zukunft der Pflege optimistisch in die Zukunft schauen können.
Es ist Ausschussüberweisung an den Sozialpolitischen Ausschuss beantragt. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Meine Damen und Herren, ich begrüße weitere Bes ucher bei uns im Landtag, und zwar Mitglieder der Karnevalsgesellschaft Ulmen sowie Mitglieder des Ortskartells Hornbach. Herzlich willkommen im Landtag!
Jahresbericht 2001 des Bürgerbeauftragten Besprechung des Berichts (Drucksache 14/934) auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/944 –
Ich bitte zunächst den Vorsitzenden des Petitionsausschusses um seinen Bericht. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dröscher.
Frau Präsidentin, Herr Bürgerbeauftragter, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine weiter steigende Zahl von Eingaben, ein hoher Bekanntheitsgrad, ein
großer Anteil positiv abgeschlossener Eingaben – Fazit: Die Bürgerinnen und Bürger des Landes nutzen ihr Petitionsrecht und sind bei den beteiligten Gremien offenbar auch gut aufgehoben.
Der Bericht des Bürgerbeauftragten ist in gewohnter Weise ausführlich und von einer guten Qualität. Ich möchte nur auf wenige Dinge aus dem Bericht selbst eingehen. An der Verteilung der Schwerpunkte hat sich relativ wenig geändert: Die Ordnungsverwaltung und das Sozialwesen sind weiterhin gemeinsam mit etwa einem Drittel der Eingaben zu vermerken, landwirtschaftliche Fragen, Sozialwesen, Rechtsfragen aus dem Tarif-, Beamten- und Sozialrecht, Rechtspflege und Baurecht mit jeweils etwa 10 % und, was uns in dem Berichtsjahr wieder besonders beschäftigt hat und auch weiter beschäftigt, Eingaben zu Fragen aus dem Ausländerwesen mit knapp 10 %.
Im Petitionsausschuss hat uns im Berichtsjahr und insbesondere in den vergangenen Monaten dieses Jahres die Diskussion über das Zuwanderungsgesetz erheblich beschäftigt und berührt. Insbesondere die zu erwartenden Regelungen im Zusammenhang mit Härtefällen werden sich in Zukunft auf unsere Arbeit auswirken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nicht die ausführlich dargelegten Ergebnisse wiederholen, sondern einige Ergänzungen aus der Sicht des Ausschusses und seines Vorsitzenden vorbringen.
Die von der Verfassung vorgegebene Arbeitsaufteilung mit dem Plenum, bei der der Petitionsausschuss ein entscheidendes Organ ist, bewährt sich. Die Zusammenarbeit mit der Institution des Bürgerbeauftragten wird jetzt schon weit über 25 Jahre im Land RheinlandPfalz so gehandhabt. Sie ist Modell für einige andere Bundesländer geworden.
Diese Struktur ist nicht nur bewährt, sondern die Zusammenarbeit und der Informationsfluss zwischen dem Ausschuss, den beteiligten Ministerien, der Landesregierung und dem Bürgerbeauftragten und seinem Büro sind hervorragend. Es gibt eine kollegiale Zusammenarbeit im Ausschuss. Auch die Landtagsverwaltung trägt ein gerüttelt Maß dazu bei, dass diese Arbeit so gut funktioniert.
Ich möchte deshalb an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten richten, an den Bürgerbeauftragten mit seinem Büro. Ich bitte auch um Überbringung des Danks an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Von meiner Position als Ausschussvorsitzender möchte ich auch noch einen ganz besonderen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung richten, die unseren Ausschuss betreuen und hervorragende Arbeit leisten.
Neben diesem Dankeschön möchte ich auf das hinweisen, was uns aus Ausschusssicht über die vom Bürgerbeauftragten geleistete Vorarbeit hinaus besonders beschäftigt hat. Ich möchte auf erfolgreiche Legislativeingaben in den Bereichen Nachbarschaftsrecht, land
wirtschaftliches Sortenschutzgesetz, Jagdgebühr und Ähnliches hinweisen. Ein weiteres Thema, bei dem wir keinen Riesenerfolg haben, bei dem sich aber andeutet, dass Bewegung in eine Sache gekommen ist, ist die Kehr- und Überprüfungsordnung.
Einige der Kolleginnen und Kollegen werden schon seit Jahren Erinnerung daran haben. Wir hatten sehr spannende Gespräche auch mit Vertretern des Ministeriums.
In diesem Berichtsjahr sowie im laufenden Jahr zeichnet diesen Ausschuss vielleicht besonders aus, dass es uns gelungen ist, Instrumente, die uns nach der Verfassung und den Gesetzen zur Verfügung stehen, zunehmend zu nutzen. Die Petenten profitieren sehr von den neuen Regelungen der Geschäftsordnung des Landtags, dass wir nämlich direkt an Fachausschüsse überweisen können. Der Ausschuss hat dies bereits mehrfach gemacht.