(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD – Zurufe der Abg. Frau Thomas und Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei uns wird der Schutz personenbezogener Daten sowie von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen natürlich von zwei zentralen Bereichen des Datenschutzes, dem wir uns unbestreitbar verpflichtet fühlen, gesichert.
1. die Festschreibung eines umfassenden verfahrensunabhängigen, allgemeinen Rechts auf Informationszugang,
2. die Festlegung grundsätzlicher Voraussetzungen, unter denen derartige Informationen unmittelbar der Allgemeinheit, also den Bürgerinnen und Bürgern, zugänglich gemacht werden sollen und
3. die Stärkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
Wenn wir von der Informationsgesellschaft sprechen, müssen wir auch darüber reden, wie wir diese Informationsgesellschaft nicht nur transparent, sondern vielmehr auch demokratisch gestalten wollen, wie wir allen den Zugang zu dieser Informationsgesellschaft ermöglichen können. Bisher schränkt ein Grundsatz der rheinlandpfälzischen Verwaltung, nämlich der des Amtsgeheimnisses, diesen Zugang zu Informationen ein, außer die Bürgerin oder der Bürger kann die eigene Betroffenheit an dem Verfahren nachweisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Denken in Amtsgeheimnissen, das eher einem – ich möchte es einmal so nennen – obrigkeitsstaatlichen Grundsatz folgt, nach dem prinzipiell alles geheim zu halten ist, was nicht ausdrücklich für die Öffentlichkeit bestimmt ist, muss passé sein.
Ich habe nur eine kurze Frage. Ist es so, dass man bei den öffentlichen Aushängekästen darauf verzichtet, dies
zu tun, weil die Bürgerinnen und Bürger von Interessenten heimgesucht werden, die ihnen etwas verkaufen wollen und andrehen können? – Da nimmt man bewusst die Information zurück. Nun sind Überlegungen angestellt worden für manche Dinge, die im Innenbereich stattfinden, wo man sich Informationen beschafft. Sehen Sie darin keinen Konflikt?
Richtig! Genau das wollte ich sagen. Wir können natürlich über diesen Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben und bei dem Sie vielleicht ein wenig ärgerlich sind, dass Sie es nicht getan haben, im Ausschuss diskutieren.
Wir sind gesprächsbereit und haben eine Vorlage gemacht. Arbeiten Sie sich doch bitte an dieser Vorlage ab. Dann können wir auch gern über Änderungsbedarf diskutieren, wenn Sie ihn sehen. Wir sehen ihn nicht.
Um dies noch einmal zu vertiefen, wir wollen die Argumentation umkehren. Anstatt als Bürgerin und Bürger immer wieder die persönliche Betroffenheit überhaupt nachweisen zu müssen, soll nun die Behörde, falls die angeforderten Informationen nicht zugänglich gemacht werden können, dies begründen. Das ist eine komplette Umkehr von Behördendenken, und genau das tut bitter Not.
Meine Damen und Herren, mehr Informationsrechte zu schaffen, heißt auch, die Verwaltungen noch mehr als bisher als Dienstleister der Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln und eine so genannte „gläserne Verwaltung“ anzustreben. Mittelfristig muss es uns natürlich auch darum gehen, dass möglichst alle relevanten Informationen elektronisch über das Internet verfügbar gemacht werden.
Einsichtsrechte in Verwaltungshandeln sind aus unserer Sicht vor allem politische Mitgestaltungs- und Kontrollrechte und dienen dem demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozess. Es geht uns um eine verbesserte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an Entscheidungen, die die Bürgerinnen und Bürger betreffen.
Die Europäische Union hat das Freedom-of-InformationPrinzip bereits im Amsterdamer Vertrag verankert. Auch in anderen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gibt es Informationsfreiheitsgesetze.
Was für die EU und einige Bundesländer notwendig und selbstverständlich ist, sollte auch bei uns in RheinlandPfalz Selbstverständlichkeit werden.
Darüber, wie das im Bund ist, können wir uns sicherlich noch einmal ausführlich unterhalten, Herr Kollege Zuber. Es liegt wahrlich nicht daran, dass die Grünen diesen Gesetzentwurf auf Bundesebene verhindert hätten. In dieser Hinsicht brauchen wir uns überhaupt nichts vorzuwerfen.
Meine Damen und Herren, bei der Erarbeitung unseres Gesetzentwurfs haben wir uns an den bereits existierenden Informationsfreiheitsgesetzen der Bundesländer orientiert.
Da die dort gemachten Erfahrungen durchweg positiv sind, wie dies eine Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag ergab, sind wir positiv und optimistisch, dass auch Sie die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes sehen. Wir wollen, dass für die Sicherstellung des Rechts auf Information als Grundrecht, wie wir es sehen, der Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig ist. Wir wollen das Gesetz alle zwei Jahre überprüfen und evaluieren lassen unter Mitwirkung des/der Beauftragten für den Datenschutz und natürlich der Landesregierung. Das Ergebnis dieser Evaluation soll dann dem Innenausschuss zur Kenntnis gegeben werden
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine solche Gesetzesinitiative für mehr Transparenz bei behördlichem Handeln ein zentrales grünes Anliegen zum Ausbau von Bürgerinnenrechten ist. Mit Transparenz und Offenheit kann ein demokratischer Meinungs- und Willensbildungsprozess angemessen gefördert und Korruption effektiv vermindert werden. Des Weiteren trägt ein solches Gesetz der Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie – das ist uns ganz besonders wichtig – einer bürgernahen Partizipation am Entscheidungsprozess Rechnung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mein grüner Vorredner schlägt uns eine merkwürdige Arbeitstei
lung vor: Er empfiehlt uns, wir sollten uns an seinem Text abarbeiten, und er selbst begnügte sich zuvor mit dem Abschreiben;
denn was er getan hat, ist nichts anderes als das Abschreiben des Gesetzes von Nordrhein-Westfalen mit kleinen Auslassungen.
(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja! – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann können Sie dem auch zustimmen!)
Wer könnte drei Monate vor einer Wahl etwas dagegen haben? Das mag die Kalkulation der GRÜNEN gewesen sein, die Gunst der Stunde zu nutzen und schnell noch einmal im Eilverfahren einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen. Das Ganze mündete dann auch in einer Pressepräsentation zu Beginn der Woche.
(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur Sache! – Hartloff, SPD: Das ist der sachliche Gang des Verfahrens!)
Sie haben den Versuch unternommen, Kriegsgewinnler bei unappetitlichen Affären zu sein. Genau diese sind am Beginn des Pressetextes genannt worden. Sie haben sich diese als Ausgangspunkt für diesen Gesetzentwurf genommen.
Bevor Sie in Ihrem Pressetext auf diese Affären zu sprechen gekommen sind, versteigen Sie sich zu einer Behauptung, die ich für schlichtweg unverschämt halte. Sie behaupten, im Land Rheinland-Pfalz sei die Bekäm pfung der Korruption nur halbherzig. Es fehlen alle Beweise dafür. Es sind bloße Unterstellungen, nicht mehr und nicht weniger. Ich kann nicht erkennen, dass das so wäre.