Protocol of the Session on June 19, 2002

Meine Damen und Herren, ich zitiere den Kanzler Schröder: Wir können uns jetzt keinen Streit mit den Wirtschaftsverbänden leisten. – So der Kanzler vor we

nigen Tagen im „Spiegel“. Ich denke doch, damit ist alles gesagt.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat Herr Staatsminister Zuber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz hat zum Ziel, die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen zu erhöhen. Ich glaube, jeder der heute hier anwesend ist, wird diese Ziele zunächst einmal als sehr sympathische Anliegen bezeichnen. Auch die Landesregierung tritt dafür ein, dass das Handeln der Verwaltung in der Öffentlichkeit bekannt ist und von dieser akzeptiert wird.

(Beifall des Abg. Creutzmann, FDP)

Deshalb fordert sie entsprechende Ansätze beispielsweise im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder durch Maßnahmen, die dem Bürger die Möglichkeit geben, auf elektronischem Weg interaktiv mit der Verwaltung in Verbindung zu treten.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass ich in Kürze dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorschlagen werde, der die Förderung der elektronischen Kommunikation zwischen Bürger, Wirtschaft und Verwaltung im öffentlich-rechtlichen Bereich zum Gegenstand hat. Stichwort in diesem Zusammenhang: Elektronische Signatur. –

Meine Damen und Herren, die Landesregierung verfolgt seit Jahren die laufende Diskussion über das Für und Wider eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundes-, Länder- und auch auf internationaler Ebene mit großem Interesse. Diese Diskussion wird deshalb in Deutschland so kontrovers und teilweise auch vehement geführt, weil es letztlich um die Frage geht, ob wir mit dem bewährten Prinzip der beschränkten Aktenöffentlichkeit brechen und ein offenes Akteneinsichtsrecht begründen sollen, das bei vielen neben der Sympathie für mehr Transparenz – das dürfen wir nicht vergessen – auch erhebliche Besorgnis auslösen würde.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich möchte an dieser Stelle nicht auf die hinreichend bekannten Pro- und Kontra-Argumente eingehen. Das haben meine Vorredner bereits getan. Die Ausschussberatungen bieten ausreichend Gelegenheit, die Argumente aufzugreifen sowie die Einzelheiten des Gesetzentwurfs zu diskutieren.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber noch kurz erläutern, warum die Landesregierung das Thema „Erlass eines Informationsfreiheitsgesetzes“ im parlamentarischen Rahmen bislang nicht selbst aufgegriffen hat. Regelungen über den Zugang zu Informationen, die öffentlichen Stellen vorliegen, sind weitgehend dem Verwaltungsverfahrensrecht zuzuordnen. RheinlandPfalz hat in der Vergangenheit mit guten Gründen, insbesondere im Interesse der Anwenderfreundlichkeit und der von dem Recht Betroffenen, in erster Linie also der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, darauf geachtet, dass sein Verwaltungsverfahrensrecht möglichst weitgehend mit dem des Bundes übereinstimmt. So hat Rheinland-Pfalz auf ein eigenes umfassendes Landesverwaltungsverfahrensgesetz verzichtet und statt dessen in seinem Landesverwaltungsverfahrensgesetz auf die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes verwiesen. Deshalb regelt sich beispielsweise das Akteneinsichtsrecht in Rheinland-Pfalz grundsätzlich nach einer Bestimmung unabhängig davon, ob der Bürger sein Akteneinsichtsrecht bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde geltend macht. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und Beifall der FDP)

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung es als sinnvoll angesehen, zunächst die Diskussion über den Erlass eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene abzuwarten. Wie Ihnen bekannt ist, wurde im Juni 2001 der Referentenentwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes auf der Website des Bundesinnenministeriums veröffentlicht. Nun wissen wir, dass es wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr zum Erlass eines solchen Gesetzes seitens des Bundes kommen wird. Gleichwohl dürfen wir sicher davon ausgehen, dass das Thema auf der Bundesebene nach der Bundestagswahl erneut aufgegriffen werden wird. Ohne den Beratungen des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ausschüssen vorgreifen zu wollen, möchte ich bereits heute dafür plädieren, die weitere Diskussion auf Bundesebene über ein Informationsfreiheitsgesetz, das dann sicher Modellcharakter für die Länder hätte, abzuwarten.

(Beifall der SPD und der FDP)

Es wird Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss beantragt. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist dem so. Der Gesetzentwurf ist an die Ausschüsse überwiesen.

Nach Absprache unter den Fraktionen rufe ich Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Überstundenabbau in der Polizei Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/867 –

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/993 –

Das Wort hat zunächst der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Pörksen.

Durch Beschluss des Landtags vom 15. März 2002 – Plenarprotokoll 14/21 – ist der ursprünglich als Entschließungsantrag zum Landeshaushaltsgesetz 2002/2003 eingebrachte Antrag als selbstständiger Entschließungsantrag an den Innenausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner 9. Sitzung am 9. April 2002 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt. (Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der Geräuschpegel im Raum ist sehr hoch. Ich würde darum bitten, ihn etwas zu dämpfen.

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten beantragt.

Für die Antrag stellende Fraktion hat Frau Abgeordnete Grützmacher das Wort.

Meine Damen und Herren! Wie schon gesagt wurde: Es ist ein Entschließungsantrag, der zu den Haushaltsberatungen eingebracht und über den Ausschuss an das Plenum verwiesen wurde.

Die Überstundenproblematik bei der Polizei ist schon oft ein Thema im Innenausschuss, aber auch im Plenum gewesen. Deshalb möchten wir heute, dass Sie, Herr Zuber, wie Sie dies bei der letzten Plenarsitzung versprochen haben, einen ausführlichen Bericht zu unseren Fragen, die wir in diesem Antrag gestellt haben, geben.

Ich möchte einige der Fragen noch einmal bekräftigen und hoffe, dass wir von Ihnen hierzu Auskunft bekommen.

Es geht um eine Bestandsaufnahme – wie dies auch im Antrag steht –: Wie viele Überstunden wann und wodurch bei der Polizei aufgelaufen sind. Einiges kam schon pauschal im Ausschuss heraus.

Herr Zuber, wir wollen auch wissen, welche Möglichkeiten Sie sehen, wie Sie die Probleme lösen wollen, und ob Sie – dies wird expressis verbis in unserem Antrag ausgeführt – die Möglichkeit sehen, die Überstunden auf den Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand anzurechnen und was dies für die Personalentwicklung bei der Polizei überhaupt bedeutet.

Herr Zuber, Sie haben uns im Ausschuss dargestellt, dass diese Möglichkeit schon praktiziert würde. Jetzt

möchten wir gern wissen, in welchem Umfang diese Regelung in Anspruch genommen wird, wie viele Polizisten in den letzten Jahren dies in Anspruch genommen haben und wie Sie damit in Zukunft umgehen wollen, insbesondere im Licht der steigenden Pensionierungszahlen.

Wir wüssten auch gern, ob diese Regelung – das Konzept Lebensarbeitszeitkonto – hierfür genutzt wird. Heißt dies dann weiter, dass die Beamten früher in den Ruhestand geschickt werden, oder wird es wie ein vorzeitiger Ruhestand mit Fortzahlung der Bezüge behandelt?

Diese Fragen wären für uns sehr wichtig, und ich hoffe, dass wir durch Ihren Bericht hierüber Aufschluss bekommen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Pörksen das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, es gibt zwei Dinge zu sagen.

Das Thema als solches ist wichtig und bedeutend. Sie selbst haben gesagt, es ist im Landtag schon sehr häufig beraten worden, das letze Mal auch sehr ausführlich im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen.

Zum Antrag selbst muss ich fragen, ob wir wirklich nicht andere Dinge zu tun haben, als uns solche Dinge, die im Ausschuss ausführlichst dargestellt worden sind, hier erneut vortragen zu lassen. Ich weiß nicht, ob wir uns damit einen Gefallen tun.

(Beifall bei SPD und FDP)

Frau Kollegin Grützmacher, das war ein Entschließungsantrag zu den Haushaltsberatungen. Den hätte man klugerweise damit als erledigt erklären können. Wenn der Herr Minister zusagt, dass er Ende des Jahres noch einmal einen Bericht machen wird, weil er nicht alle Vierteljahre die Überstunden aufzählen kann, dann muss das doch eigentlich genügen. Er hat die letzten Jahre aufgezeigt.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Ich vermisse so ein bisschen Flexibilität. Sie hätten zumindest in der letzten Sitzung des Ausschusses sagen können, damit ist zunächst der Antrag erledigt. Er kann Ende des Jahres oder Anfang des nächsten Jahres wieder aufgerufen werden. Sie tun es nicht.

Wenn ich in Ihren Antrag hineinschaue, dann muss ich fast schon lachen.

(Beifall bei der FDP)

Wenn Sie die Frage der Zur-Ruhe-Setzung ansprechen: Es ist bei jeder Zur-Ruhe-Setzung fast üblich, dass die Leute Urlaub oder Überstunden ansparen, um vorher gehen zu können. Wenn Sie es nicht wissen, dann darf ich Ihnen aus einem Bereich eines verdienten Polizisten in Mainz vorlesen, der schon vorzeitig in den Ruhestand gehen konnte, weil sich Urlaub und Überstunden angesammelt haben. Das ist der Regelfall. Frau Kollegin, damit, dass Sie das jetzt noch vom Minister bestätigt und für jeden Polizisten einzeln aufgezählt haben wollen, machen Sie sich lächerlich.

(Beifall bei SPD und FDP)

Für wirklich ernsthafte Anträge bin ich sehr. Aber so etwas wie das, was Sie vorgelegt haben, dem spreche ich die Ernsthaftigkeit ab. Allenfalls wollen Sie mit Blick auf die Polizei noch ein paar Punkte machen, sonst nichts.