Protocol of the Session on April 24, 2002

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Die vorgesehenen Änderungen des Landesrechts beschränken sich deshalb zunächst einmal auf eine Reihe redaktioneller Änderungen der einschlägigen Vorschriften. Darüber hinaus werden einzelne in der EGDatenschutzrichtlinie getroffenen Neuregelungen in das Landesdatenschutzgesetz aufgenommen wie beispielsweise die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland oder die Verarbeitung besonders schutzwürdiger personenbezogener Daten.

Über die zur Anpassung an die EG-Datenschutzrichtlinien notwendigen Änderungen hinaus sind schließlich erstmals ausdrücklich Regelungen für den Einsatz von Videoüberwachungs- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie für Chipkarten im Landesdatenschutzgesetz vorgesehen. Dem Anliegen eines effektiven Schutzes der Bürgerinnen und Bürger soll insbesondere dadurch Rechnung getragen werden, dass personenbezogene Daten auf diesen neuen Speichermedien nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang erfasst und umfassende Auskunfts- und Berichtigungsrechte für die Betroffenen geschaffen werden.

Die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz vorgetragenen Änderungs- und Ergänzungswünsche sind im vorliegenden Gesetz im Wesentlichen berücksichtigt worden. Dies gilt vor allem für sein Anliegen, weiterhin frühzeitig über die bei den einzelnen Behörden des Landes und der Kommunen eingesetzten Verfahren, in denen eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, unterrichtet zu werden.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Durch die Beibehaltung dieser Anmeldepflicht wird der Landesbeauftragte für Datenschutz auch in Zukunft in der Lage sein, die verantwortlichen Stellen bei der Einführung eines neuen EDV-Verfahrens frühzeitig beraten und auf die Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen hinwirken zu können.

Soweit der Landesbeauftragte darüber hinaus im Rahmen der parlamentarischen Beratungen eine Stärkung seiner Kontrollbefugnisse im Bereich der Justiz gefordert

hat, erscheint es allerdings sachgerechter zu sein, diese Frage im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung geplanten weiteren zweiten Stufe der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes aufzugreifen und auf eine möglichst bundeseinheitliche Regelung hinzuwirken. Hierbei beziehe ich mich auf den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dieser Argumentation hat sich letztlich auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz nicht verschlossen.

Bei den Beratungen im Innenausschuss sind im Übrigen auch die Neuregelungen zum Einsatz von Videoaufzeichnungs- und -überwachungsgeräten sowie für die Nutzung von Chipkarten angesprochen worden. Da mit diesen Vorschriften, die eng an die entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen angelehnt sind, Neuland betreten wird, erscheint es notwendig, dass die weitere Entwicklung aufmerksam beobachtet wird. Gerade beim Einsatz dieser neuen Speichermedien wird sicherzustellen sein, dass die ebenfalls neu in das Landesdatenschutzgesetz aufgenommenen Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes einzelne zusätzliche Erfordernisse bei der Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit zu beachten haben. Dies gilt beispielsweise im Fall der Verarbeitung besonders sensibler Informationen, zu denen medizinische Daten, Sozialdaten oder Angaben in Strafverfahren zählen.

Darüber hinaus haben die verantwortlichen Stellen in Zukunft bei besonders komplexen Verfahren eine Vorabkontrolle durchzuführen und deren Ergebnis in geeigneter Weise zu dokumentieren. Mit diesen nunmehr gesetzlich ausdrücklich vorgeschriebenen Verfahrenserfordernissen werden wesentliche Änderungen im Alltag der rheinland-pfälzischen Behörden nicht verbunden sein; denn bisher haben die öffentlichen Stellen des Landes entsprechende Prüfungen vorgenommen und vielfach in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die im Einzelfall notwendigen Datensicherungsmaßnahmen getroffen. Der Datenschutz genießt bei den Behörden des Landes und unseren Kommunen in Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert. Ich will meinerseits gern unterstreichen, dies ist in erster Linie ein Verdienst des Landesbeauftragten für den Datenschutz und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren kompetente Beratung in Datenschutzfragen gern in Anspruch genommen wird.

(Beifall der SPD und der FDP)

Deshalb darf ich Herrn Professor Rudolf meinerseits ganz herzlichen Dank sagen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Die Akzeptanz des Datenschutzes ist darüber hinaus darauf zurückzuführen, dass das Landesdatenschutzgesetz vor allem die Sicherung der materiellen Daten

schutzerfordernisse im Auge hat und auf die Schaffung unangemessener bürokratischer Hemmnisse und Erschwernisse verzichtet. Insoweit wird das vorliegende Gesetz in der Zukunft eine geeignete Grundlage sein, um das Recht der Betroffenen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen, wirksam zu schützen und andererseits den Erfordernissen einer effektiven Erledigung der Verwaltungsaufgaben Rechnung zu tragen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zum Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und der CDU bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf hat mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Schlussabstimmung die Zustimmung des Landtags Rheinland-Pfalz gefunden.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/952 – Erste Beratung

Gemäß der Absprache im Ältestenrat wird dieser Gesetzentwurf ohne Aussprache behandelt. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Medien und Multimedia – federführend – und an den Rechtsausschuss vorgeschlagen. – Es erhebt sich kein Widerspruch; dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/953 – Erste Beratung

Auch in diesem Fall ist vom Ältestenrat die Überweisung direkt an die Ausschüsse ohne Aussprache empfohlen worden, und zwar an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann wird so verfahren.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land NordrheinWestfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer des Landes Rheinland-Pfalz zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/987 – Erste Beratung

Auch in diesem Fall ist die Überweisung ohne Aussprache an die Ausschüsse empfohlen worden, und zwar an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss.

Ich rufe die Punkte 9 und 10 der Tagesordnung auf:

10-Punkte-Programm zu einer effektiveren Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung sowie zu einer verbesserten Ausstattung im Gesundheits- und Katastrophenschutz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/411 –

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/518 –

Sicherheitspaket der Landesregierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/430 –

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/519 –

Sicherheit stärken – Bürgerrechte wahren Antrag (Alternativantrag) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/668 –

Zur Berichterstattung erteile ich der Frau Abgeordneten Grützmacher das Wort.

Meine Damen und Herren, die beiden Anträge der Fraktion der CDU – Drucksache 14/411 – und der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/430 – wurden durch Beschluss des Landtags am 15. November 2001 an den Innenausschuss überwiesen. Wir haben diese Anträge im Innenausschuss in seiner 6. Sitzung am 6. Dezem

ber 2001 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet, dass der Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt und der Antrag der Fraktionen der SPD und FDP angenommen wird.

Zu diesen Beratungen ist auch noch ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/668 – „Sicherheit stärken – Bürgerrechte wahren“ hinzugekommen.

Vielen Dank.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen HeinzHermann Schnabel das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Welt hat sich seit dem 11. September verändert. Diesen Satz haben wir nach den schrecklichen Terrorangriffen in den USA sehr oft gehört. Doch nach sieben Monaten hat sich alles etwas relativiert. Es ist ruhiger geworden. Von der ursprünglichen Betroffenheit ist noch wenig zu spüren. Dass wir als Menschen vieles verdrängen und vieles beiseite schieben, ist bekannt, aber es ist mehr als gefährlich, manchmal sogar lebensgefährlich, wenn wir verschiedene Dinge verdrängen.

Nach den Terrorangriffen am 11. September hatten wir als CDU bereits am 28. September ein Maßnahmenpaket vorgelegt und dabei vorgestellt, wie wir uns die Verbesserung der Inneren Sicherheit vorstellen.

Am 29. Oktober folgte dann unser 10-Punkte-Programm, über das wir heute beraten. Eine der wesentlichen Forderungen war dabei die Verstärkung der Polizei.

Meine Damen und Herren, allein um den derzeitigen Personalbestand bei der Polizei zu halten, müssten wir jährlich rund 400 junge Polizistinnen und Polizisten einstellen. Tatsächlich stehen dem aber – da muss man einmal genau zuhören und sich die Zahlen vergegenwärtigen – in den Jahren von 1997 bis 2000 lediglich rund 150 Anwärterinnen und Anwärter gegenüber. Das hat sich dann leicht erhöht in 2001 auf 225 und ist dann im Jahr 2002 rapide abgesunken, in dem nur 135 Polizistinnen und Polizisten eingestellt werden sollen, wobei sicherlich dann noch einige Angestellte hinzukommen. Das will ich gern einräumen.

(Staatsminister Zuber: Warum!)

Wir sind aber weit davon entfernt, die 400 zu erreichen.

(Schweitzer, SPD: Wieviel habt ihr denn zu CDU-Zeiten gehabt?)

Ich habe das schon wiederholt gesagt, zu Zeiten der CDU war die Polizeidichte wesentlich besser als jetzt.