Bei den Staatsanwaltschaften haben wir übrigens das Programm „CUST“ – Computerunterstützte Staatsanwaltschaften –. Da können Sie sich mittlerweile als Staatsanwalt – nicht nur als Schreibdienst und Geschäftsstelle, sondern als Dezernent – über den Verfahrensstand eines Ermittlungsverfahrens kundig machen, ohne dass Sie die Akte beiziehen müssen.
Sie können sich auch in Bezug auf den Vollzug inzwischen auf eine Computerunterstützung in den einzelnen Dezernaten berufen.
Wenn ich die Justizvollzugsanstalten nehme, wenn ich die Landesjustizkasse nehme, wenn ich die Gerichtszahlstelle nehme usw., überall sind wir da schon ein gutes Stück voran gekommen. Man kann schon sagen, dass die Modernisierung der Justiz wesentlich weiter geraten ist, als das zum Teil wahrgenommen wird.
Ich komme zum letzten Punkt: Sie wollen die Kostenpflicht bei den Sozialgerichten einführen. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen, aber das heißt nicht, dass wir da nicht mit uns reden lassen.
§ 183 des Sozialgerichtsgesetzes enthält eine klare Regelung, wonach Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit kostenfrei sind.
Dieses Gesetz stammt aus dem Jahr 1953. Wir sind ein halbes Jahrhundert weiter. Wir haben andere Erkenntnisse und andere Entwicklungen. Wir werden hinschauen müssen, wie wir zu einer sachgerechten Lösung kommen. Wir dürfen nicht das Kind mit dem Bad ausschütten, aber auch nicht sagen, das muss auf ewige Zeiten kostenfrei sein. Wir lassen mit uns reden.
Herr Kollege, das ist kein Vertrösten. Wir wollen genauer hinschauen. Der Antrag, der auf dem Tisch liegt, ist uns zu pauschal. Vielleicht kommen wir noch auf eine Linie.
In diesem Sinn denke ich, ist es in der Justiz nicht so dramatisch, wie es dargestellt wird. Ich kann auch nicht erkennen, dass die Unterschiede zwischen den Fraktionen so tragisch wären, dass man nicht in vielen Dingen zusammenkommen könnte.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Redmer, mundartliche Färbungen gehören seit über 50 Jahren zum Charme dieses Parlaments, auch wenn es kein spezifisch rheinland-pfälzischer Zungenschlag ist. Das zählt eindeutig zur Parlamentssprache.
Ich muss gestehen, dass ich es überhaupt nicht verstanden habe. Erst nach Rücksprache mit einem Kollegen habe ich den Sinngehalt dieser Bemerkung erfasst.
Ik kann ok en beten platt proken. Vielleicht darf ich dann auch nicht mehr hier reden. Ich weiß es nicht.
Ich bin froh, dass der Präsident etwas dazu gesagt hat, weil ich ziemlich entsetzt bin. Ich habe es auch nicht spaßhaft aufgefasst. Ich habe jetzt versucht, es spaßhaft zu machen. So wollen wir es auch nehmen.
Meine Damen und Herren! Bei den Haushaltsberatungen im Rechtsausschuss – das hat Herr Baldauf auch schon gesagt –, gab der Justizminister frank und frei zu: Ja, in der Justiz wird gespart. 2,5 % müssen im Justizhaushalt noch gespart werden. Das ist die so genannte allgemeine Sparauflage. – Das würde natürlich, so der Minister, zu Personaleinsparungen führen, die allerdings noch nicht veranschlagt seien. So viel zur Transparenz dieses Haushalts. Das kann man noch gar nicht beurteilen.
Meine Damen und Herren, das Vertrauen in die Justiz hängt natürlich entscheidend davon ab, wie schnell Menschen zu ihrem Recht kommen oder wie lang sie darauf warten müssen. Darum sind kürzere Gerichtslaufzeiten erforderlich und nicht längere, wie sie durch Stelleneinsparungen hervorgerufen werden. Wir sehen auch die Notwendigkeit, die knappen Mittel sorgfältig zu bewirtschaften. Unserer Meinung nach wäre es völlig falsch, die Staatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität bzw. die Kammern für Wirtschaftsstrafrecht in die Einsparauflage mit einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Korruption und Schmiergelder, ohne die nach Aussagen mancher Insider nun gar nichts mehr läuft, ist es dringend erforderlich, hier
mehr Personal einzusetzen, um die Sanktionen und die Anwendung des Strafrechts im Bereich der Wirtschaftskriminalität auch umsetzen zu können.
Herr Pörksen, ich kann auch einmal ein paar Zahlen sagen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Wirtschaftsstrafsachen steigt ständig an. Sie dauerten bis zur Erledigung in der ersten Instanz 1999 44,5 Monate, was umgerechnet mehr als 3,5 Jahre sind. Im Jahr 2001 dauern sie nun schon 48,5 Monate – mehr als vier Jahre – bis zur ersten Instanz. Diese Verfahrensdauer ist entschieden zu lang. Eine Verkürzung ist dringend notwendig. Es ist ein Trauerspiel, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen deswegen Jahre dauern müssen, weil es zu wenig Wirtschaftsreferentinnen und -referenten gibt, die Gutachten anfertigen können.
Ich weise als Beispiel auf zwei Verfahren hin, um das einmal zu illustrieren. Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Stadtsparkasse Kaiserslautern – das hat immerhin Ende 1998 angefangen –, unter anderem wegen Untreue, läuft immer noch. Das Strafverfahren gegen den Geschäftsführer der AWO in Trier läuft auch schon fast zwei Jahre.
Meine Damen und Herren, gerade unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit ist es unbedingt erforderlich, dass die Landesregierung tätig wird, damit nicht aufgrund von Personalmangel der Eindruck entsteht, die Justitia in Rheinland-Pfalz handele nach dem Motto: „Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen.“
Meine Damen und Herren, heute ist uns gerade wieder der spektakuläre Ausbruch von Agovic aus Trier in Erinnerung gekommen, der nun endlich in Montenegro fes tgenommen worden ist.
Damals stand das Thema „Sicherheit im Strafvollzug“ für einige Zeit ziemlich im Rampenlicht. Darum wurde einiges gemacht. Es wurde mehr in die Sicherheit, in die Gefängnisse und in das Strafvollzugspersonal investiert. Auch das ist notwendig. Dies kann aber nicht das Einzige sein, um mehr Sicherheit im Strafvollzug zu erreichen;
denn sonst besteht die große Gefahr, dass das Resozialisierungsgebot, das in der Verfassung festgeschrieben ist, bei Straftätern immer mehr in den Hintergrund gedrängt wird und die Justizvollzugsanstalten zu reinen Verwahranstalten werden, womit logischerweise auch eine Steigerung der Rückfallquote einhergeht. Das ist immer das, was man im Hinterkopf haben muss, wenn man an die Resozialisierung denkt. Die Rückfallquote ist der Punkt, weshalb eine Resozialisierung so wichtig ist.
Meine Damen und Herren, bei unseren Besuchen mit der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten wurde uns immer sehr deutlich erklärt, dass zu dem Vollzugspersonal dringend zusätzliche Sozialar
beiter und Therapeutinnen, vor allem Sexualtherapeutinnen, notwendig seien. Welche großen Lücken hier noch zwischen den notwendigen Anforderungen und der Realität bestehen, hat bei einer Veranstaltung „25 Jahre Strafvollzug“ Professor Schmitt, der Vorsitzende des Landesbeirats für Strafvollzug deutlich gemacht. Es gibt zu wenig Forschung, geschweige denn gesicherte Erkenntnisse über die Möglichkeiten und Wirksamkeiten von Therapien, gerade bei Gewalttätern in Deutschland. Angelsächsische Länder sind schon viel weiter. Das hat ganz konkret mit der Verhinderung von Straftaten, vor allem von Rückfallstraftaten zu tun.
Meine Damen und Herren, das Resozialisierungsgebot ist schon so alt, dass jetzt endlich diese Lücken in diesem Bereich geschlossen werden müssen.
Wir fordern deswegen in unseren Anträgen, dass die Mittel für sozialmedizinische und sozialtherapeutische Maßnahmen bei der Behandlung von Gewalt- und Sexualstraftätern deutlich erhöht werden und auch die Ausund Fortbildung in diesem Fachbereich kontinuierlich verbessert werden müssen.
Es gibt auch eine weitere gravierende Lücke in der imaginären Sicherheitskette, die lang vernachlässigt wurde und erst langsam – die Diskussion hat es heute gezeigt – in den Vordergrund rückt. Das ist die Lücke, die entsteht, wenn die Menschen, die ihre Straftat abgesessen haben, aus dem Gefängnis entlassen werden.
Wenn es sich um Jugendliche handelt, die vorzeitig vor dem Absitzen der Straftat entlassen werden, haben sie noch eine kleine Chance, für die erste Zeit nach dem Gefängnis vielleicht einen erfahrenen Helfer oder eine erfahrene Helferin auf ihrer Seite zu haben, nämlich die Bewährungshelferin. Diese Chance ist sehr gering. Wir haben schon gehört, dass das Verhältnis von Bewährungshelferinnen zu entlassenen Strafgefangenen – diese nennt man Probanden – in Rheinland-Pfalz skandalös schlecht ist. Ich sage einmal den Durchschnitt. Herr Baldauf hat die Höchstzahlen genannt. Auf rund 100 Probanden kommt in Rheinland-Pfalz eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer.
Meine Damen und Herren, von Expertinnen werden 40 Probanden pro Helferin als effizient und notwendig angesehen, mindestens 60. Davon ist Rheinland-Pfalz noch meilenweit entfernt.
Meine Damen und Herren, wir wollen deshalb als ersten kleinen Schritt zehn neue Stellen für die Bewährungshelferinnen einstellen. Sie wollen fünf einstellen. Das ist noch weniger. Das ist alles noch lange nicht genug. Seit ich den Rechtsbereich übernommen habe – das ist ungefähr sechs Jahre her –, haben wir das bei jeder Haushaltsberatung gefordert. Wenn früh genug gegen