Protocol of the Session on March 14, 2002

viel weniger, und sie pendeln sehr viel komfortabler, aber Sie stört das. Ich nehme das zur Kenntnis.

Es gibt auch niemanden, der aus Frankfurt bei uns arbeitet. Ich kann nicht anders darauf eingehen, als in ein wenig süffisanter Form. Mehr ist mir in dieser Sache nicht mehr gegeben, weil ich das stereotyp in jeder Diskussion höre. (Zurufe von der CDU)

Ich habe Sie gefragt: Was stört Sie daran, dass diese Menschen in einem Nachbarbundesland Arbeit finden? Wollen Sie zurück vor 1848, vor den Deutschen Bund?

(Beifall der FDP und der SPD)

Wollen wir den Württemberger Taler? Vielleicht ist Ihnen damit gedient.

Nun zum zweiten Bereich ABM: Es ist leicht, bewusst jemanden falsch zu verstehen, wenn man jemanden falsch verstehen will.

(Dr. Rosenbauer, CDU: Genau so ist das!)

Wenn ich Ihnen Gelegenheit gegeben habe – Frau Grosse, wie haben Sie das genannt? –, in Ihrer Wahrnehmungsfalle zu bleiben, möchte ich mich dafür in aller Form entschuldigen. Selbstverständlich ist es klar wir Kloßbrühe, dass diese Dinge evaluiert werden müssen. Ich habe doch gesagt, dass das zum einen geschieht und zum anderen weiter geschehen muss. Selbstverständlich ist es ebenso klar, dass man daraus die Schlüsse ziehen muss. Aber kommen Sie doch noch einmal hierher und nennen Sie Ross und Reiter und sagen Sie, bei wem Sie sparen wollen, verehrte Frau Kollegin Thelen. Dann höre ich Ihnen gespannt zu.

(Beifall der FDP und der SPD – Zurufe von der CDU)

Es bleibt blumig im Allgemeinen, wie immer bei dieser Diskussion.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Rosenbauer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur noch einige wenige Ausführungen zur Änderung des Gesetzes zur Eingliederung der Gesundheitsämter machen. Herr Marz hat das eben schon angesprochen.

Ich habe selten eine Anhörung mitgemacht, die so eindeutig war und die zusammenfassend das Ergebnis erbrachte, dieser Gesetzentwurf ist rundherum abzulehnen.

Dies zum einen deshalb, weil jegliche Grundlage für die Kürzung der pauschalen Kostenerstattung fehlt. Das ist eindeutig gewesen, zum anderen, weil viele noch nicht erledigte Aufgaben der Gesundheitsämter sowie neue Aufgaben bei der Beurteilung der Gesundheitsämter überhaupt keine Rolle gespielt haben. Das ist in der Anhörung eindeutig klargemacht worden.

Es wurde im Vorfeld auf jegliche Erhebung und Evaluierung der Arbeit der Gesundheitsämter verzichtet. Die Gesundheitsämter, die das Gesetz seit 1999 genutzt haben, um neue Aufgabenfelder zu erschließen und ihre Arbeit richtig zu machen, werden mit Ihrem neuen Gesetzentwurf bestraft, Herr Gerster.

Das hat zur Folge, dass sie ihr Leistungsspektrum und ihre Aufgabenfelder zurückschrauben müssen und die Dinge wieder brach liegen.

Ferner wurden die neuen Aufgaben, wie Infektionsschutzgesetz, Trinkwasser, Rufbereitschaft, Überwachung von Arzt- und Zahnarztpraxen, in keiner Weise berücksichtigt, geschweige denn mit Zahlen unterlegt.

All das wird dazu führen, dass die Gesundheitsämter diese Aufgaben nicht mehr wahrnehmen. Meine Damen und Herren, es hilft aber gar nichts, all diese Argumente noch einmal aufzulisten; denn die die Regierung tragenden Fraktionen hören ohnehin nicht zu, und die Argumente spielen sowieso keine Rolle. Die Anhörung war eine reine Farce. Es stellt sich die Frage, ob man überhaupt noch solche Anhörungen durchführen muss.

Da wir uns heute in den Haushaltsberatungen befinden, mache ich noch auf einen Punkt aufmerksam: Für die Verbraucherschutzbeauftragte stellen wir auf einmal sehr viel Geld zur Verfügung. Vielleicht liegt das daran, dass sich die Landesregierung über die Verbraucherschutzbeauftragte erhofft, eine gute Öffentlichkeitsarbeit zu machen,

(Bracht, CDU: Nur das!)

während bei den Gesundheitsämtern, die sehr viel Verbaucherschutzarbeit leisten, stark und undifferenziert gekürzt wird.

Mit den Gesundheitsämtern kann die Landesregierung auch keine Öffentlichkeitsarbeit machen. Vielleicht sollte man das einmal hinterfragen. Das wird auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen.

(Beifall der CDU)

Ich möchte noch einen zweiten Gesichtspunkt in den Raum stellen. Wenn wir das heute so verabschieden, wird in diesem Land ein neuer Fakt geschaffen. Wenn die Landesregierung wirklich der Auffassung ist, die Pauschalentgeltung für die Gesundheitsämter wäre zu hoch angesetzt gewesen und man könnte jetzt kürzen, mag das vielleicht richtig sein. Wenn dieses Argument in diesem Fall gilt, gilt es auch für andere Fälle, zum Beispiel bei der Schülerbeförderung.

Wir haben interessante Anfragen gestellt. Wir haben unter anderem gefragt, wie viel Kommunen mittlerweile

aus eigener Tasche dazuzahlen müssen, obwohl das Land für die Schülerbeförderung verantwortlich ist. Wir werden in Zukunft diese Fragen genauso beleuchten müssen.

(Beifall der CDU – Mertes, SPD: Entschuldigung, das ist von der alten CDU-Regierung damals schon verschoben worden!)

Ich möchte keine weitere Redezeit dafür verwenden. Wir können das noch einmal weiter diskutieren.

Ich bin auf den Tag gespannt, wenn der erste Skandal bei den Gesundheitsämtern auftaucht, weil nichts überprüft worden ist. Dann werden hier wieder große Reden gehalten. Sie können sicher sein, dass wir uns an das Abstimmungsergebnis von heute erinnern werden.

(Beifall der CDU – Mertes, SPD: Das war tief beeindruckend!)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Leppla.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Im zweiten Teil der Beratung des Einzelplans 06 möchte ich die Familienpolitik in den Vordergrund stellen. Zeitgemäße Familienpolitik heißt, Eltern Orientierung zu geben, durch Prävention die Erziehungsfähigkeit von Familien zu stärken und das Zusammenleben von Eltern und Kindern zu fördern.

Eine zentrale Aufgabe ist dabei auch, Familien mit schwierigen Alltagsproblemen zu helfen. In RheinlandPfalz ist dazu mit Unterstützung der Landesregierung ein dichtes Netz von Angeboten entstanden, angefangen von Familienzentren, Familienfreizeiten und Beratungsstellen für viele Lebensbereiche. Ich kann nicht alle aufzählen, möchte aber an dieser Stelle all denen danken, die sich ehrenamtlich in diesen Bereichen betätigen.

Aus der Notwendigkeit und unserem Selbstverständnis einer sozialen Politik wird für die Erziehungs- und die Jugendhilfe im Bereich der Familie im Jahr 2002 trotz schwieriger Finanzlage ein unverändert hoher Betrag von 52,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2003 wird dieser Ansatz auf 56,2 Millionen Euro erhöht werden.

Ein neuer Schwerpunkt im Bereich der Familienpolitik wird das Programm „Kinder in sozialen Brennpunkten“ sein. Hier sollen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend abgestimmte Aktivitäten zur konkreten Verbesserung der Lebensqualität und Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien erzielt werden. Wer heute Nachmittag anwesend war, hat mit Sicherheit die Argumentation von unserer Bildungsministerin, Frau Doris Ahnen, gehört. Ich möchte mich nicht weiter dazu äußern.

Meine Damen und Herren, das Land tut viel und beteiligt sich an den Kosten der Familien fördernden Maßnahmen und der „Hilfe zur Erziehung im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich“, wobei wie im Gesundheitsbereich gilt: ambulant vor stationär.

Meine Damen und Herren, Sie können sicher sein, dass wir mit diesem Haushaltsansatz unsere gute Familienpolitik fortsetzen werden.

(Beifall der SPD und der FDP)

Lassen Sie mich noch etwas zur Gesundheitspolitik sagen. Wir haben eine gegliederte Krankenhausversorgung mit den wohnortnahen Häusern der Grund- und Regelversorgung und umfassend differenzierte und spezialisierte Schwerpunktstandorte. Der Krankenhauszielplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. So sind zum Beispiel die Kliniken in Ludwigshafen und Kaiserslautern saniert und haben mittlerweile ein Leistungsspektrum, das der Uniklinik in Mainz in nichts nachsteht. Das sollten wir uns in Erinnerung rufen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich bin sicher, dass die geplante Einführung der Fallpauschalen, der DRGs, Einfluss auf die öffentlichen Krankenhäuser haben wird. Die öffentliche Hand wird sich dann verstärkt auf die Sicherung der Standards konzentrieren müssen. Das steht alles noch bevor.

Die Investitionen der in den Landeskrankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser werden vom Land in voller Höhe finanziert. Das heißt, die stationäre Krankenhausversorgung wird auf dem hohen Niveau weitergeführt werden. Der bisherige Bewilligungsrahmen bleibt auch im kommenden Doppelhaushalt erhalten.

Ich möchte noch auf die Forderung der CDU eingehen, die den Landeskrankenhausetat um 300.000 Euro kürzen will. Die im Haushaltsplan vorgesehene Förderung beinhaltet eine nicht investitionsgebundene Überbrückungsfinanzierung sowie eine Schuldendiensthilfe für bauliche Maßnahmen in den drei zusammengeführten Landeseinrichtungen.

Meine Damen und Herren von der CDU, würde man Ihrem Antrag folgen, könnten weder die Baumaßnahmen des Landessprachheilzentrums Meisenheim noch die des Kinderneurologischen Zentrums in Mainz gefördert werden. Das kann nicht im Interesse der Betroffenen sein, die diese Einrichtungen benötigen.

Erfreulich für alle ist die Realisierung der Dezentralisierung der psychiatrischen Versorgung unserer Bevölkerung. Aus Zeitgründen kann ich nicht näher darauf eingehen. Es ist mir auch nicht möglich, alle Aktivitäten und Innovationen im Gesundheitsbereich aufzuzählen, die angegangen wurden, fortgesetzt und neu begonnen werden. Erwähnen möchte ich noch die Diabetikerversorgung, die freiwillige Einführung eines Amputationsregisters, die Patientenquittungen, den Ausbau der Stroke Units, die Unterstützung der Selbsthilfegruppen und die regionalen Gesundheitskonferenzen. Das sind alles Sachen, die uns eigentlich schon bekannt sind.

In der nächsten Zeit werden wir uns sicher mit den Fallpauschalen und ihren Auswirkungen beschäftigen müssen, ebenso wie mit den Arbeitszeiten von Ärzten in Krankenhäusern. Auch die Stellenbesetzungen in Krankenhäusern werden mit Sicherheit ein Thema werden. Was das Krankenhaus und die Versorgung angeht, können wir alle guten Mutes sein; denn die konzertierte Aktion „Gesundheit in Rheinland-Pfalz“ wird auch 2002 und 2003 fortgesetzt werden.

Zum Schluss möchte ich auf die Drucksache 14/494, in der es um die Gesundheitsämter geht, zu sprechen kommen. Die Umsetzung des 1995 beschlossenen Landesgesetzes über die Eingliederung der staatlichen Gesundheitsämter in die Kreisverwaltungen ist erfolgt. Dieses Landesgesetz führte trotz gleich bleibender Finanzierung kaum zu Aufgabenausweitungen. Deshalb nutzten viele Gebietskörperschaften diese geänderte Organisationsstruktur zur Steigerung der Effektivität und Effizienz des öffentlichen Gesundheitswesens.

(Beifall der SPD und der FDP)

Die pauschale Kostenerstattung ermöglichte den Landkreisen neue Handlungsspielräume für eine aktive kommunale Gesundheitspolitik. Rationalisierungsreserven wurden freigelegt und Synergieeffekte bei der Aufgabenwahrnehmung erzielt, was natürlich auch – das wissen Sie auch – zu finanziellen Einsparungen und zur Überfinanzierung geführt hat. Dies kann man im Bericht „Modernisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes“ vom Mai 1999 nachlesen.

Sie haben gesagt, die Anhörung war eine Farce. Vielleicht waren wir auf verschiedenen Veranstaltungen. Ich weiß es nicht. Ich war auch anwesend. Über die Einzuladenden wurde im Ausschuss abgestimmt. Ich bestreite, dass diese Anhörung eine Farce war. Die Betroffenen haben zugestimmt, dass es finanzielle Vorteile für diese Landkreise gab, die sich darum gekümmert haben.