Protocol of the Session on March 14, 2002

(Beifall der SPD und der FDP)

Der Vorschlag der GRÜNEN schafft Intransparenz, kommt den Steuerzahler wirklich teuerer und zeigt erneut, dass die Vorschläge der GRÜNEN reiner Populismus sind. Lassen Sie mich dies an einem Beispiel verdeutlichen. (Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bespiel Kilometerpauschale: Zurzeit erhält ein Abgeordneter eine Fahrtkostenpauschale von seinem Wohnort, in meinem Fall von Dudenhofen nach Mainz, in Höhe von monatlich rund 335 Euro, also jährlich 4.025 Euro.

Wenn die Pauschale nicht mehr gewährt wird, kann ich jeden Kilometer, den ich nach Mainz zu Plenar- und Ausschusssitzungen, zu Fraktions- und Arbeitskreissitzungen, zu Besprechungen mit Kollegen oder Verbänden fahre, getrennt abrechnen.

Ich fahre im Jahr etwa 50.000 Kilometer, davon entfallen mindestens 30.000 Kilometer auf die Arbeit im rheinlandpfälzischen Landtag. Zurzeit können wir pro Kilometer 0,30 Euro abrechnen, was bedeuten würde, dass ich bei einer Einzelabrechnung jährlich ca. 9.000 Euro erhalten würde. Das wäre mehr als das Doppelte von dem, was ich zurzeit mit der Fahrtkostenpauschale erhalte.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach so, Sie legen noch etwas drauf!)

Ich hätte also nichts dagegen, wenn man Ihren Vorschlägen folgte, Frau Thomas.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das können Sie auch jetzt schon machen! – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lesen Sie das Gesetz!)

Zurzeit erhält ein Abgeordneter 281 Euro monatlich, im Gesetz nachzulesen, also 3.374 Euro jährlich als Tagegeldpauschale.

In Zukunft müsste eine Einzelabrechnung erfolgen. Dies würde bedeuten, dass bei jeder Plenarsitzung, bei jeder Ausschusssitzung, bei jeder Fraktionssitzung, bei jeder Arbeitskreissitzung usw. eine zeitgenaue Erfassung erfolgen müsste, die über den Landtag abzurechnen wäre.

Ich gehe davon aus, dass bei einer genauen Abrechnung der Landtag in der Regel einen wesentlich höheren Betrag auszahlen müsste als bei der Tagegeldpauschale.

Frau Thomas, ich hätte keine Probleme, wenn man dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgen würde. In Zukunft soll die steuerfreie jährliche Aufwandsentschädigung von fast 13.500 Euro nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entfallen. Ein Blick ins Einkommensteuergesetz wirkt Wunder.

(Glocke des Präsidenten)

In § 22 des Einkommensteuergesetzes werden die Arten der sonstigen Einkünfte aufgeführt.

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Kuhn hat so viel geredet. Ich hätte Ihnen gern noch an diesem Beispiel klargemacht, was wir in Zukunft als Abgeordnete absetzen könnten. Frau Thomas, Herr Kollege Itzek und ich sind „Steuerberater“. Wir wissen genau Bescheid und beraten Sie gern. Ich bin überzeugt, dass auch dies den Staat wesentlich teurer zu stehen kommen würde. Frau Thomas hat dementiert, dass durch die überhöhten Diäten mehr Versorgungsbezüge ausgezahlt werden müssen. Genau dies ist der Fall. Andernfalls müssten Sie die Versorgungsbezüge begrenzen.

Ihrem Vorschlag kann ich nur zustimmen. Wir hätten dann eine Win-Win-Situation. Warum folgen wir eigentlich nicht dem Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? Die Presse würde uns bejubeln, und wir alle würden davon profitieren.

Vielen Dank.

(Glocke des Präsidenten – Beifall der FDP und der SPD)

Frau Kollegin Thomas hat das Wort zu einer Kurzintervention auf die Einlassung von Herrn Creutzmann. Bitte schön.

Meine Damen und Herren! Die Beiträge der FDP zu diesem Thema sind heute wirklich bemerkenswert. Herr Creutzmann, ich glaube, Sie haben sich einfach über unsere Schlagzeilen geärgert, dass Sie zu einer solchen Stellungnahme kommen.

Zumindest haben Sie sich mit dem Abgeordnetengesetz nicht intensiver beschäftigt. Sonst wüssten Sie, dass es

auch heute schon möglich ist, Fahrtkosten spitz abzurechnen und es nicht über die Fahrtkostenpauschale zu tun. Das machen manche Abgeordnete, die tatsächlich einen weiteren Weg haben als von Ludwigshafen oder Mainz und die mit einer Fahrtkostenpauschale nicht gerecht behandelt würden.

Dasselbe gilt für die Aufwandsentschädigung, die monatlich gezahlt wird. Auch dabei geht es nicht nur um Transparenz nach draußen, sondern auch um eine gewisse Gerechtigkeit zwischen den Abgeordneten. Sie wissen, manche Abgeordnete haben deutlich mehr an Aufwand für ihr Büro, für Telefonate, für zusätzliche Beschäftigung, für Fahrtkosten etc., als die monatliche Aufwandsentschädigung abdecken würde. Es gibt aber auch andere, die, aufgrund welcher Konstellationen auch immer – ich will nicht sagen, dass sie weniger arbeiten, aber manche haben günstigere Konstellationen –, deutlich darunter liegen. Auch die Frage der Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Abgeordneten sollte mit einer solchen Regelung gerechter geregelt werden.

Wenn eine Zeitung nun titelt: „GRÜNE wollen Transparenz im Diätendschungel“, kann ich nur sagen: Gehen Sie doch einmal auf die Straße und fragen den einen oder anderen nach einer Debatte im Landtag. Dann sagen sie: Wir wissen, was die Abgeordneten an Diäten bekommen, aber sie bekommen zusätzlich noch das, dies und jenes. – So etwas haben Sie mit unserem Vorschlag oder den Vorschlägen, die in Schleswig-Holstein erarbeitet wurden, nicht mehr; denn dann haben Sie ein festes Bruttoeinkommen oder eine Entschädigung, wie immer man dies nennen mag, und dann werden Sie das, was Ihnen an Aufwand entsteht und was an Möglichkeiten der Anerkennung von Werbungskosten besteht, abrechnen und mit dem Finanzamt abgleichen können. Genau das ist jedem anderen, der erwerbstätig ist und ein Einkommen bezieht, auch vertraut und selbstverständlich.

(Unruhe im Hause)

Insofern ist es ein großes Stück Normalisierung.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Kuhn, FDP)

Zur Erwiderung hat der Kollege Creutzmann das Wort.

Frau Kollegin Thomas, Sie schaffen doch mehr Grauzonen, als Sie lichten. Wenn Sie die Aufwandspauschale nicht mehr haben, können Sie künftig die Miete für das Büro oder das häusliche Arbeitszimmer absetzen. Wohnt ein Abgeordneter im Eigenheim, kann er sein Arbeitszimmer anteilig abrechnen. Kaltes und warmes Wasser, Abwasser, alle Belege, die vorgelegt werden. Ich kann mein Telefon oder mein Handy absetzen. Ich kann sogar meine Reisen als Abgeordneter absetzen, wenn ich sie begründe, und zahle sie nicht aus meiner Tasche. Das sind doch die Grauzonen. Ich muss mich

nur mit dem Finanzamt herumstreiten, ob die Ausgaben überwiegend privat oder als Abgeordneter angefallen sind.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mein Gott, Herr Creutzmann! Das macht doch jeder, der ein Einkommen hat und Steuern zahlt!)

Richtig, aber ich möchte nur vor der Illusion warnen, der Vorschlag der GRÜNEN führe zu mehr Transparenz. Bei den ersten beiden Beiträgen haben Sie gesehen, dass es mir mehr bringen würde, wenn Sie die Aufwandspauschale absetzen, und Sie wollen die Diäten vorher toppen.

Jeder Abgeordnete hat dann eine individuelle Besteuerung.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!)

Die Abgeordneten sind nicht alle gleich.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alle haben den gleichen Steuersatz!)

Ich möchte nur Ihren Argumenten widersprechen. Die Steuersätze sind nicht alle gleich, und Sie schaffen eine Grauzone.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber sie sind doch auch jetzt nicht alle gleich!)

Sie müssen sich unter Umständen mit dem Finanzbeamten herumstreiten, ob er einen Beleg anerkennt oder nicht. Diejenigen, die sich im Steuerrecht auskennen, profitieren von denen, die sich nicht auskennen. Dies war mein Beitrag. Deswegen sage ich Ihnen: Ihr Vorschlag führt nicht dazu, dass die Diäten durchschaubarer werden. Deswegen habe ich die Schlagzeile vorhin zitiert. Es wird intransparenter. Jeder Bürger kann auch zur Zeit nachlesen, was Sie und ich an Diäten und Pauschalen bekommen. Alle Abgeordneten bekommen das Gleiche. Alle Abgeordneten sind gleich.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In Zukunft profitieren die einen weniger und die anderen mehr von der Absetzbarkeit ihrer Kosten. Das ist keine Klarheit und keine Durchschaubarkeit. Ich sage Ihnen, dies wird zu einem Diätendschungel führen. Deswegen meine ich, Sie sollten sich Ihren Vorschlag noch einmal gut überlegen.

Wenn Ihnen die Höhe der Pauschalen nicht zusagt, wenn Sie sie als zu hoch empfinden, dann lassen Sie uns darüber streiten und darüber diskutieren, sie zu senken. Damit habe ich kein Problem. Aber mit Ihrem Vorschlag befinden Sie sich auf dem Holzweg.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der Beratung zu Einzelplan 01. Ich erinnere noch einmal daran, dass wir damit auch die zweite Beratung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes abgeschlossen haben. Die Abstimmung wird am morgigen Freitag erfolgen.

Ich begrüße weitere Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag, und zwar Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse der Regionalen Schule Contwig. Meine Damen und Herren, herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Wir kommen nun zum

Einzelplan 10 – Rechnungshof –

Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat darüber geeinigt, dass dieser Einzelplan ohne Aussprache behandelt wird.

Wir kommen nun zum