Protocol of the Session on March 14, 2002

Ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht diese Zahlung von Fraktionsgeldern für besondere Leistungen an einzelne Mitglieder durchaus zulässt, weil es nicht in die eigentliche Organisationsgewalt der Fraktionen eingreifen wollte?

Meine zweite Frage: Ist Ihnen bekannt, dass dafür intern eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden muss, um den Einzelnen aufgrund ihrer besonderen Leistung diese besondere Leistung abgelten zu können?

Es gibt eine unterschiedliche Auslegung. Vom Bundesverfassungsgericht ist deutlich gefordert worden, dass die Gleichheit der Abgeordneten in den meisten Fällen bis auf ganz wenige Fälle durchgehalten werden muss. Diese Gleichheit ist verletzt, wenn einige Abgeordnete – – –

(Zuruf des Abg. Hartloff, SPD)

Nur die Fraktionsvorsitzenden und die Präsidenten. Das sind die beiden Ausnahmen.

(Bischel, CDU: Nein!)

Meine Damen und Herren, sehen Sie sich das noch einmal genau an. Vielleicht können wir später noch einmal sehr intensiv auf der Grundlage des Urteils des Verfassungsgerichts darüber reden. So ist es deutlich. Immerhin war ich dabei.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jullien, CDU: So sehen Sie es, Frau Grützmacher!)

Herr Jullien, so sehen es auch andere, nicht nur wir. So ist es nicht. Es gibt auch Rechtsprofessoren, die das genauso sehen.

(Jullien, CDU: Das ist Ihre Version!)

Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich doch noch einmal ein bisschen für einen Schritt nach vorn in dem Abgeordnetengesetz werben, wie wir ihn vorgeschlagen haben. Herr Hartloff hat sich etwas widersprüchlich geäußert. Zuerst hat er gesagt: Es ist alles gut. Es kann beim Alten bleiben. – Dann haben Sie gesagt: Vielleicht kann man aus den Berichten, die die anderen Landtage erstellt haben, Schlüsse ziehen. – Ich

hoffe, dass das Zweite die Position ist, die Sie auch in Zukunft einnehmen werden.

Auch die CDU hat das eigentlich begrüßt, aber gesagt, dass es noch viele Fragen mit dem Finanzamt gibt. Ich hoffe, dass es vielleicht in einem oder in zwei Jahren so weit ist und sich der Landtag zu einer vollständig neuen Struktur der Abgeordnetenaufwendung durchringen kann. Ich glaube, dass täte der Glaubwürdigkeit der Politiker in der Öffentlichkeit gut.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Kollege Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben zum Teil – Herr Jullien insbesondere – sehr umfassend zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes Stellung genommen. Ich brauche in dieser Detailliertheit nicht mehr darauf einzugehen. Dennoch einige ergänzende Worte. Es war von Ihnen, Herr Jullien auch korrekt dargestellt worden. Insofern braucht man das nicht mehr in der Gänze zu vertiefen.

Jedes Jahr haben wir die Aufgabe, die Höhe unserer eigenen Diäten selbst zu bestimmen. Das ist keine Lust, sondern eine Last, meine Damen und Herren. Ich glaube, auch in der Öffentlichkeit ist dies in den letzten Jahren deutlich geworden. Insbesondere freue ich mich, dass die Medien in Rheinland-Pfalz zum Teil ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass die Erhöhung unserer Einkünfte in den letzten Jahren sehr angemessen und gering war. Auch diese Erhöhung von 2,3 % im Jahr entspricht der Erhöhung der Lebenshaltungskosten. Man kann sie auch in diesem Jahr als angemessen und bescheiden einordnen.

Ganz wichtig ist für die Effizienz der Abgeordneten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen etwas anderen Status bekommen. Dass wir bisher im Gesetz stehen hatten, dass sie lediglich für Schreibarbeiten zuständig sind, ist natürlich antiquiert. Selbstverständlich ist es aus heutiger Sicht wesentlich sinnvoller, dass Mitarbeiter die Abgeordneten insgesamt unterstützen können und sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch behilflich sein können. Dazu gehört auch die Anhebung der Aufwendungen in Staffeln bis zu 38,5 Wochenstunden. Das ist in der Tat ein Stück Bürgernähe, das wir damit schaffen.

Die Geldleistungen an die Fraktionen – 2,9 % – sind etwas höher als bei den Diäten. Sie sind auch leicht begründbar. Wir alle wissen oder können voraussehen, dass wir eine Zunahme der Personalkosten mindestens in diesem Bereich haben. Da der größte Teil der Ausgaben – 90 % – Personalausgaben sind, brauchen wir in den Fraktionen auch eine entsprechende Anhebung.

Meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht, ehe ich zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN komme, zwei Sätze zur Änderung des Fraktionsgesetzes sagen. Wir waren uns mit dem Rechnungshof einig, dass wir im Hinblick auf unsere Auflösung von Rücklagen flexibler sein müssen. Es gab einen Konsens zwischen den Fraktionen und dem Rechnungshof.

(Glocke des Präsidenten – Unruhe im Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Aufmerksamkeit für Herrn Kuhn.

Meine Damen und Herren, ich weiß, Sie haben das alles schon einmal gehört. Gönnen Sie mir doch bitte noch diese wenigen Bemerkungen. Es wird mit Sicherheit noch spannender, wenn ich zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN etwas sagen werde.

In der Öffentlichkeit wurde die Frage diskutiert, wie wir verfahren, wenn Fraktionen im Hinblick auf die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs Rückführungen machen müssen. Wir haben eine Regelung gehabt, über die man auch diskutieren kann. Natürlich ist es auch diskussionswürdig, ob der Rechnungshof letztendlich exekutieren soll und kann. Das war der Hintergrund dieser Diskussion. Ich denke, dass die Vorschläge des Rechnungshofs – das hat die Diskussion gezeigt – auch für die Fraktionen akzeptabel sind, zumindest für SPD, CDU und FDP, und jetzt, wie von Herrn Jullien und Herrn Hartloff dargestellt, verfahren wird. Das findet unsere Unterstützung.

Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der schon umfassend dargestellt wurde, in aller Kürze von meiner Seite ein paar Bemerkungen.

Frau Grützmacher, Sie hatten den Anspruch der Öffentlichkeit auf Information dargestellt, was die Höhe der Bezüge anbelangt. Offener geht es nicht mehr. Das steht jeden Tag bis auf den letzten Cent in der Zeitung. Offener geht es nicht mehr. Es ist die Frage, ob später die Auflösung der Pauschalen wieder so offen ist. Wenn Sie von Öffentlichkeit sprechen, dann sollte man korrekt sein und die Vorteile der bisherigen Regelung gerade auch in diesem Punkt sehen.

Frau Grützmacher wir haben auch als FDP-Fraktion deutlich gemacht, dass wir uns der bundesweit stattfindenden Diskussion nicht entziehen. Herr Hartloff hatte zu Recht darauf hingewiesen, dass viel Bewegung darin steckt. Wenn etwas in Bewegung ist, dann sollte man in der Tat nicht vorschnell und vorab eine Festlegung treffen.

Pauschale ja oder nein? Diese Frage ist nicht ausdiskutiert. Pauschalen müssen gerecht sein. Aber wir haben einen Zielkonflikt zwischen absoluter Gerechtigkeit und Praktikabilität auf der anderen Seite. Das wissen wir

ganz genau. Dann gibt es die Grauzonenproblematik. Dann gibt es die Aufwandsproblematik. Das muss in der Tat ausdiskutiert werden.

Noch eine Bemerkung. Ihre Berechnungen bezüglich der Höhe der Abgeordnetendiäten in dieser Dimension, die Sie vorschlagen, würde auch bedeuten, dass die Altersversorgung der Abgeordneten analog ansteigen würde. Wenn Sie das einmal ausrechnen, vielleicht auch einmal im Hinblick auf Abgeordnete, die sich in dieser Situation sehr deutlich geäußert haben, dann würde ich sagen: Danke schön, wunderbar, meine Altersversorgung, meine Lebenseinkünfte als Abgeordneter steigen immens an. – Ich bezweifle, ob diese Regelung nicht zuletzt den Steuerzahler wesentlich mehr kostet als das, was er heute aufzuwenden hat.

Danke schön.

(Beifall bei FDP und SPD)

Zu einer Kurzintervention hat Frau Abgeordnete Thomas das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kuhn, ich habe schon, als Sie mit Ihrer Rede begonnen haben, meine blaue Karte rausgelegt, weil ich wusste, dass Sie noch einmal auf das Thema „Altersversorgung“ zu sprechen kommen. Aber zunächst zu zwei anderen Punkten.

Sie haben gesagt, Pauschale ja oder nein, Pauschale von rund 2.000 oder noch was – das ist nicht die Euro-, sondern die DM-Angabe – sei noch nicht ausdiskutiert. Ich weiß nicht, wie lange wir noch darüber diskutieren sollen. Es gab in der vergangenen Legislaturperiode eine Enquetete-Kommission, in der darüber diskutiert wurde. Es ist sehr häufig bei der Veränderung des Abgeordnetengesetzes darüber diskutiert worden. Sie können natürlich sagen: Jetzt liegt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor, jetzt liegen Vorlagen aus den anderen Bundesländern vor. Es gibt wohl eine Sache, bei der Sie nicht Spitze in Rheinland-Pfalz sein wollen. Das ist die Frage: Wann regeln wir eine neue Diätenregelung in Rheinland-Pfalz? – Wir wollen aber in diesem Punkt Spitze sein oder zumindestens mit den anderen Bundesländer gleichziehen. Ich meine, jetzt muss man es auf der Grundlage konkreter Vorlagen diskutieren.

Zum Thema „Altersversorgung“. Sie haben gesagt, es ist eine Last, über solche Dinge zu entscheiden, wenn man Haushaltsgesetzgeber oder überhaupt Gesetzgeber ist. In unserem Abgeordnetengesetz ist auch geregelt, auf welche Beträge und Teilbeträge der Entschädigung in welchen Prozenten sie in die Altersversorgung fließen. Wenn man eine grundsätzliche Änderung vornimmt, dann muss man sich natürlich auch im Parlament und als Gesetzgeber entscheiden, welche Anteile oder zu welchen Prozenten das in die Altersversorgung geht. Ein Kollege, der neben mir sitzt, hat gesagt, Ihr wollt nur

diese Regelung, damit Ihr später eine höhere Pension bekommt. Um das klar zu machen, das ist nicht die Intention. Aber den Vorschlag, der aus SchleswigHolstein gekommen ist, finde ich durchaus auch überlegenswert.

(Zuruf des Abg. Kuhn, FDP)

Der besagt, dass nicht automatisch eine Altersvorsorge über die Diät zu zahlen ist, sondern diese Beträge auszuzahlen sind und so eine private Altersvorsorge zu betreiben, auch den Abgeordneten mit dieser Aufgabe zu versehen.

Was Herr Jullien angesprochen hat, natürlich gibt es Fälle, über die man sich mit dem Finanzamt auseinander setzen muss. Diese haben wir als normale Erwerbstätige auch gehabt. Dies wird in den Anfangszeiten schwieriger werden.

Herr Kuhn, ich glaube, nur mit diesem Hinweis, dass es noch nicht klar genug sei usw., als Gegenargumentation kommen wir nicht weiter.

Ich weise noch einmal darauf hin. Es ist ein Entschließungsantrag, kein konkreter Änderungsantrag zum Gesetz. In diesem Entschließungsantrag schlagen wir vor, dass der Wissenschaftliche Dienst

(Glocke des Präsidenten)

diese Vorschläge aus Schleswig-Holstein auf rheinlandpfälzische Verhältnisse zuschneidet und Übergangsregelungen vorschlägt, da man diese braucht.

Ich glaube, bei diesem Schritt könnten Sie mitgehen, da wir das dann gemeinsam als Parlament als Auftrag an den Wissenschaftlichen Dienst anschieben könnten.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kuhn, möchten Sie erwidern? Herr Creutzmann, einen Moment bitte, Sie sind nicht dran. Nur der direkt Angesprochene darf erwidern.

Das Wort hat Herr Kollege Hartloff.

Meine Damen und Herren! Frau Grützmacher, nur ganz kurz. Die jetzigen Regelungen sind aus meiner Sicht durchaus nachvollziehbar