Protocol of the Session on March 13, 2002

Die verbleibende Frage ist: Wohin führt dieser Weg? – Soll er, kann er zu einem Zuführungsbetrag null für den Forstbetrieb führen? Für einen Unternehmensbereich Forstbetrieb müsste das eigentlich das Ziel sein. Um dort hinzukommen, wird man nach meiner Überzeugung auch noch an anderer Schraube kräftig drehen müssen als nur an Holzpreisen und an der Holzeinschlagsmenge.

Gelingt es dem Forstbetrieb auf Dauer, Zuführungsbeträge zu vermeiden oder dort sogar Erträge zu erwirtschaften, so könnte sich der Quasi-Landesbetrieb auch als Lösung über das Jahr 2003 hinaus empfehlen. Mit ihm könnte deutlich gemacht werden, dass die Einrichtung eines echten Landesbetriebs oder eine Privatisierung nicht zwingend erforderlich ist, um erfolgreich zu wirtschaften.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zum Naturschutzgesetz und ganz kurz zu den Vogelschutzrichtlinien kommen. Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes hat im Großen und Ganzen lange nicht alle Hoffnungen und Erwartungen erfüllt, die an sie geknüpft waren. Das, worauf es vor allem angekommen wäre und womit tatsächlich ein Fortschritt hätte erzielt werden können, nämlich Naturschutz gemeinsam mit Land- und Forstwirten zu betreiben, diese Chance wurde vertan.

(Schmitt, CDU: Sehr gute Rede!)

Die Bundesregierung hat Kooperation durch Ordnungsrecht ersetzt. Freiwilligkeit hat sie durch Bürokratie erstickt. Ein inzwischen anerkannter Grundsatz bei moderner Gesetzgebung, nämlich die Deregulierung, scheint in Berlin ein Fremdwort zu sein. Die spezifische Dokumentation über eingesetztes Pflanzenschutzmittel beispielsweise kann man trotz der Freistellung kleiner Betriebe eigentlich nur als einen Krampf bezeichnen. Die gute fachliche Praxis in der Land- und Forstwirtschaft ist im Naturschutzrecht deplatziert. Es gibt dafür besser geeignete Fachgesetze.

10 % der Landesfläche als Biotopschutzfläche auszuweisen, halte ich angesichts der bereits bestehenden Schutzgebiete, wie Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzreservate, FFH-Flächen und Vogelschutzgebiete, nicht für eine schreiende Notwendigkeit.

Positiv kann man die Verankerung der rheinlandpfälzischen Ökokontenregelung sehen. In dem an das Bundesrecht anzupassenden Landespflegegesetz sollte diese effiziente und intelligente Regelung etabliert und vielleicht auch auf andere Einsatzmöglichkeiten neben dem Baurecht erweitert werden. Finanzielle Fördermöglichkeiten für Beschränkungen oder Auflagen bei der Bewirtschaftung durch das Naturschutzrecht müssen ebenfalls im Landespflegegesetz geregelt werden. Die FDP legt hierbei Wert darauf, dass an der Seite der

Förderung für die Landwirtschaft eine ebenbürtige Fördermöglichkeit für kommunale und private Forstbetriebe gestellt wird. Leistungen für Landespflege und Naturschutz im Interesse der Gesellschaft können in der Land- und Forstwirtschaft nur mit demselben Blick ges ehen und der gleichen Regelung entschädigt werden.

Meine Damen und Herren, FFH-Problematik und Vogelschutzrichtlinie möchte ich nur kurz streifen. Die grundsätzliche Unterstützung dieser EU-Vorgaben durch die FDP stehen außer jedem Zweifel. Bei FFH liegt das Gesetz des Handelns zurzeit nicht beim Land. Beim Vogelschutz kommt es nunmehr darauf an, eine in der Ausdehnung vertretbare Gebietskulisse in absehbarer Zeit festzusetzen und dabei die Grundstückseigentümer in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen. Für die Frage der ungestörten Weiterbewirtschaftung von Landwirtschafts- und Waldflächen gilt bezüglich der Förderung das Gleiche, was ich bei der Naturschutzgesetzgebung ausgeführt habe.

Meine Damen und Herren, die von der Umweltministerin angekündigte Abwehr vom Reservatendenken und die Hinwendung zu dem Grundsatz „Schutz durch nachhaltige Bewirtschaftung mit den Beteiligten“ bietet nach meiner Überzeugung eine tragfähige Grundlage, wobei es unbedingt notwendig ist, die Entschädigungsregelung jetzt anzupacken, anstatt das Ganze vor sich herzuschieben.

Meine Damen und Herren, das Richtige erkennen und nichts tun, wäre ein Mangel an Mut. Der Haushalt des Einzelplans 14 erkennt die Probleme und Aufgabenschwerpunkte im Ressort und bildet sie im Haushalt entsprechend ab. Ich habe versucht, dies an einer Auswahl von Feldern deutlich zu machen.

Meine Damen und Herren, unsere Fraktion ist davon überzeugt, dass der Haushaltsplan des Einzelplans 14 die Notwendigkeiten erkennt und Lösungen aufzeigt, welche den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, ich erteile Frau Staatsministerin Conrad das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Umweltpolitik im 21. Jahrhundert ist Politik der Nachhaltigkeit. Die Herausforderung heißt, Umweltvorsorge mit sozialer Verantwortung und ökonomischer Entwicklung zu verzahnen. Damit sind die klassischen Felder der Umweltpolitik nicht überflüssig.

Aber sie müssen sich einlassen auf komplexere ökonomische und soziale Zusammenhänge. Umweltpolitik übernimmt damit Verantwortung für die Entwicklung

dieser Gesellschaft. Dies macht Umweltpolitik nicht einfacher, birgt aber die Chance und die Notwendigkeit, sie aus der Defensive in die Offensive zu bringen und von einem Randthema zu einem zentralen Anliegen unserer gesellschaftlichen Entwicklung zu machen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Nachhaltigkeit heißt auch Solidarität mit zukünftigen Generationen im Sinn eines umfassenden Generationenvertrags, der alle Ressourcen einbezieht. Nicht alles, was als Nachhaltigkeit deklariert wird, wird diesem Anspruch auch tatsächlich gerecht.

Ressourcenverantwortung im Interesse unserer Kinder schließt auch die finanziellen Ressourcen ein. Eine Finanzplanung mit dem Ziel, die Staatsverschuldung tatsächlich zu reduzieren, ist in erster Linie im Interesse der Chancen und Perspektiven unserer Kinder und Enkel. Der Haushalt des Ministeriums für Umwelt und Forsten stellt sich dem Ziel des Gesamthaushalts, finanzpolitisch Zukunftsvorsorge zu leisten.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wir wollen Dienstleistungen wirtschaftlich erbringen. Mit der Schaffung des Pilotprojekts Landesbetrieb Forsten entwickeln wir im Rahmen des neuen Steuerungsmodells die begonnene betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Forstverwaltung konsequent fort. In den Strukturen eines modernen Dienstleistungsunternehmens wird die Forstverwaltung die notwendige Flexibilität für ein effizientes, kundenorientiertes Betriebsmanagement entwickeln können.

Wir wollen keine Privatisierung. Hoheitliche Aufgaben und Betrieb bleiben zusammen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wesentliche Ziele sind der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die Bereitstellung des umweltfreundlichen Rohstoffes Holz und sonstiger natürlicher Waldprodukte, die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Erholungsfunktion des Waldes, Entwicklung und Stärkung des Wissens über das Ökosystem Wald und seine nachhaltige Nutzung, aber auch die Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.

Meine Damen und Herren, die Debatte verwundert. Sie haben umfangreiche Informationen über die Gründung des Landesbetriebs Forsten erhalten.

(Beifall der SPD und der FDP – Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fragt sich bloß, wann!)

Ich würde meine Zeit bei weitem überschreiten und wüsste noch nicht einmal, ob ich erfolgreich wäre, wollte ich nun versuchen, Ihnen alles zu erklären.

(Pörksen, SPD: Das will er doch gar nicht!)

Aber zwei Informationen sind einfach falsch. Es ist nicht richtig, dass die Mitarbeiter nicht informiert oder beteiligt

worden seien. Sie und auch die Personalvertretung wurden informiert.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, aber falsch! – Licht, CDU: Aber mit Halbwahrheiten!)

Wir haben und hatten, wie bereits dargestellt, die Zustimmung der Verbände.

Bezüglich dessen, was ansonsten noch zu dem Landesbetrieb Forsten gesagt wurde, kann ich nur die Bemerkung machen: Mein Gott, sind Sie weit entfernt vom Verständnis für eine moderne Verwaltung!

(Beifall der SPD und der FDP)

Eine Umweltpolitik im Sinn der Nachhaltigkeit braucht den Dialog, die Beteiligung und die Kooperation. Dies bestimmt auch den Stil unseres Hauses und entspricht im Übrigen einem modernen Staatsverständnis. Unsere Politik setzt dabei auf zahlreiche Partnerschaften mit Verbänden, mit der Wirtschaft, mit den Kammern, mit den Gewerkschaften und mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.

Wir wollen eine Kultur der Zusammenarbeit fördern und ausbauen. Insbesondere mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden besteht eine gute Tradition umfangreicher Zusammenarbeit. Dies soll so bleiben. Gemeinsam werden wir die Umweltpolitik, an deren Erfolgen sie einen großen Anteil haben, im Sinn einer Strategie der Nachhaltigkeit weiterentwickeln.

Auch an dieser Stelle möchte ich eine Korrektur anbringen. Frau Thomas, Sie hatten heute Morgen Unrecht, als Sie sagten, der klassische Naturschutz und die Landespflege seien zu einem Steinbruch verkommen und dienten zur Stopfung der Löcher im Haushalt. Das ist falsch. Seit fünf Jahren, seit 1997, haben wir ungefähr den gleichen Mittelansatz für die Landespflege zur Verfügung. Ergänzt werden die Mittel dadurch, dass wir über 1 Million an Stiftungsmitteln aus der Stiftung für Umwelt insbesondere für den Ankauf von naturschutzwürdigen Flächen zur Verfügung stellen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Sie zitieren sonst so gern den Rechnungshof. Der Rechnungshof hat verlangt, dass wir mit den Geldern aus den Stiftungen keine Doppelförderung betreiben sollen. Daher haben wir uns im Landeshaushalt aus der Ankaufspolitik für Flächen verabschiedet, wiewohl dies im Einzelfall bei Gesamtprojekten, beispielsweise auch im Rahmen der „Aktion Blau“, noch passieren kann.

Meine Damen und Herren, es bestehen Kooperationsvereinbarungen mit den Industrie- und Handelskammern, mit den Handwerkskammern, mit den Ingenieurkammern, mit dem Sparkassen- und Giroverband, mit der Architektenkammer und mit den Hochschulen des Landes. Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ist zentrales Element der Vereinbarungen mit diesen Körperschaften.

Die konkreten Projekte, die auch in diesem Haushalt abgebildet sind, reichen von der Qualifizierung von Handwerksbetrieben im Umweltmanagement und bei Umweltdienstleistungen bis hin zu den viel beachteten Aktivitäten auf dem Gebiet der Energieeffizienz in kleinen und mittelständischen Unternehmen, wie sie in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Bingen mustergültig auf den Weg gebracht worden sind. Ökologische Produkte und Dienstleistungen zur Marktreife oder zum Marktdurchbruch zu verhelfen, stellt sich jedoch jetzt wieder konkret mit der Umsetzung der Energieeinsparrichtlinie.

Auch das Thema „Energieeffizienz in Industrieanlagen“ steht auf dem Projektekatalog mit ausgewählten großen Unternehmen. Ich bin dankbar für die Grundlagen, die der Haushalt bietet.

Meine Damen und Herren, wir wollen Menschen einbinden. Die Umweltpolitik kann sich dankenswerterweise auf ein großes ehrenamtliches Engagement von vielen Menschen aller Generationen in unserem Land stützen. Ohne dieses wären weder die Erfolge der Vergangenheit noch die Themen der Gegenwart und schon gar nicht die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Ich freue mich außerordentlich über dieses Engagement. Wir werden die finanzielle Unterstützung der ehrenam tlich Tätigen im Umweltschutz ungeschmälert fortsetzen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Auch die im Tierschutz Tätigen müssen an dieser Stelle erwähnt werden: nicht immer bequem, gut organisiert, mit großer Überzeugungskraft, aber auch mit vielen guten Ideen. Insbesondere dort, wo es um die Entwicklung von Alternativen zu bisherigen Tierversuchen geht, setzen wir zusammen mit den Tierschutzverbänden einen Akzent auch in diesem Haushalt.

Ganz neue Formen der Beteiligung von Menschen werden in den Städten, Gemeinden und Kreisen im Rahmen der Lokalen Agenda 21 praktiziert und erprobt. Nahezu in jedem Kreis oder in jeder kreisfreien Stadt, in fast jeder zweiten Verbandsgemeinde existieren Beschlüsse und arbeiten Gruppen im Sinn einer nachhaltigen kommunalen Entwicklung. Die Projekte sind so vielfältig, dass sie aufzuzählen diesen Rahmen sprengen würde. Gerade aus unserem Hause sind diese lokalen Aktivitäten gefordert worden, und sie werden erst recht im zehnten Jahr nach Rio eine besondere Unterstützung und Auszeichnung erhalten.

Herr Licht, auch auf diesem Gebiet ist es so einfach, sich zu informieren, wenn man nur die Unterlagen liest, die Sie erhalten haben. Die Projektmittel haben Sie richtig aus dem Haushalt ersehen. Sie belaufen sich insgesamt auf 500.000 Euro. Wir haben eine Liste erstellt, die sich auf bereits geplante Projekte in einer Größenordnung von 350.000 Euro bezieht. Schließlich haben wir erst Anfang März, und der Rest ist für dieses und das nächste Jahr noch nicht verplant. So einfach ist

das. Das steht im Übrigen auch in den Unterlagen, die Sie erhalten haben.

(Beifall der SPD und der FDP – Licht, CDU: So einfach kann man es sich m achen!)