Protocol of the Session on January 24, 2002

Frau Grützmacher, Sie haben nachher Gelegenheit, auch Ihre Gründe darzulegen.

Wenn wir zusätzlich noch sehen, dass auch in diesem Bereich eine Tarifanhebung zu berücksichtigen ist, so ist es nicht mehr als eine Anpassung an das, was mit gestiegenen Personalkosten einher geht. Der verbleibende Teil dieser nicht durch Personalkosten abgedeckten Zuschüsse sind ca. 10 %, die mehr oder weniger für die parlamentarische und politische Arbeit der Fraktionen zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren, insoweit wird auch von uns erer Fraktion begrüßt, dass wir nunmehr beabsichtigen, die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern stufenweise bis zum Ende der Legislaturperiode dergestalt anzupassen, dass zum 1. August 2002 eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter wöchentlich bis zu 27,5 Stunden beschäftigt werden kann und wir ab dem 1. August 2005 letztlich das erreichen, was für unser Mandat und die damit verbundene Verantwortung notwendig ist, nämlich die Beschäftigung einer Vollzeitkraft mit einem Stundenanteil von 38,5 Stunden.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Bürgernähe und Ansprechpartner der Bürger bedeutet auch Präsenz vor Ort. Insoweit sind wir das den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, die uns gewählt haben und uns mit diesem Mandat beauftragt haben. Um diese Bürgernähe und eine umfassende Wahrnehmung des Mandats zu gewährleisten, ist diese stufenweise Anhebung und Aufstockung notwendig und erforderlich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind die wichtigsten Änderungen, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden sind. Ich kann in einer ersten Bewertung dazu sagen – die weiteren Beratungen werden wir im Ausschuss zu führen haben –, dass diese vorgesehenen Änderungen als angemessen, vertretbar und maßvoll zu bezeichnen sind.

Nach Auffassung der CDU-Fraktion werden keine unangemessenen und überhöhten Forderungen gestellt. Was dieser Gesetzentwurf vorsieht, steht im Einklang mit unserer Verantwortung gegenüber dem Parlament und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. Insoweit möchte ich noch einmal betonen, dass die

CDU-Fraktion nicht von überzogenen Ansätzen redet. Diese Ansätze sind notwendig und erforderlich, um eine ordnungsgemäße und pflichtbewusste Wahrnehmung des Mandats auszuüben. Sofern es hierzu noch entsprechende Anpassungen oder Korrekturen geben sollte, wird dazu in den Beratungen im entsprechenden Fachausschuss noch genügend Zeit zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun noch zwei Worte zu dem sagen, was nachher sicherlich von den GRÜNEN wieder vorgetragen wird. Wenn wir die Protokolle der letzten Plenarsitzung zu diesem Thema lesen, können wir davon ausgehen, dass es auch heute wiederum dazu kommt, dass Sie gerade im Bereich der Anpassung der Grunddiäten nicht mit uns übereinstimmen werden. Ich bitte aber darum, dies entsprechend seriös und redlich zu begründen

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir immer getan!)

und nicht den Vorwand anzuführen: Wir sind einfach nur dagegen, weil es ohnehin dazu führen wird, dass wir an diesen Erhöhungen mit partizipieren.

(Beifall bei der SPD – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein! Das ist eine Frechheit, Herr Jullien! – Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber jetzt unseriös, Herr Jullien!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, insoweit bitte ich darum, diese Diskussion seriös und redlich zu führen.

Lassen Sie mich abschließend sagen, die CDU-Fraktion begrüßt, dass wir die derzeit geltenden Wegstreckenund Entschädigungspauschalen nicht ändern. Wir sehen keinen Handlungsbedarf, werden aber das, was im Gesetzentwurf zu Änderungen im Fraktions- und im Abgeordnetengesetz vorgesehen ist, in selbstbewusster und verantwortungsbewusster Weise auch weiterhin zum Ausdruck bringen und es in die Beratungen mit einfließen lassen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU und der SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Grützmacher.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Jullien, Sie haben von Seriosität geredet. Wenn Sie uns vorwerfen, dass wir heuchlerisch wären, weil wir die Erhöhung in den letzten Jahren abgelehnt hätten, aber trotzdem das Geld nehmen würden, dann bitte ich Sie, neh

men Sie zur Kenntnis, dass wir das Geld nehmen müssen. (Mertes, SPD: Und abgeben müssen!)

In den meisten Fällen haben wir in der letzten Zeit dann auch versucht, von den Zuschüssen, die gekommen sind, Initiativen zu unterstützen.

(Itzek, SPD: Welche?)

Den Vorwurf können Sie uns wirklich nicht machen, meine Damen und Herren.

Wie jedes Jahr beschäftigen wir uns mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes. Allerdings sind die Änderungen in diesem Jahr umfangreicher und teurer als sonst. Zunächst einmal sind die Geldleistungen an die Fraktionen zu nennen, die um 2,9 % steigen sollen. Prinzipiell halten wir es für notwendig, die Geldleistungen jährlich zu erhöhen, weil dies vor allem Personalmittel sind und damit Tariferhöhungen aufgefangen werden sollen. Allerdings kommt in diesem Jahr noch ein weiterer Vorschlag hinzu, was schon gesagt wurde, dass die Fraktionen nämlich zusätzliche Mittel für den Fall erhalten, dass Enquete-Kommissionen oder Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden. Wir halten diesen Vorschlag mit zusätzlichen Mitteln für ganz sinnvoll, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass in den Koalitionsvereinbarungen drei Enquete-Kommissionen angekündigt wurden.

Meine Damen und Herren, dabei handelt es sich nicht einfach um Fragen des Liebeslebens von Nymphensittichen,

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

sondern das sind wirklich sehr umfangreiche Themen, wie die Zukunft der Arbeit, die sicher nicht in ein paar Monaten abgehandelt werden können.

(Itzek, SPD: Haben Sie etwas gegen Sittiche?)

Man braucht aber dazu keine zusätzlichen Mittel. Für uns besteht die Frage, ob wir angesichts der Knappheit der Haushaltsmittel wirklich beides vertreten können, nämlich auf der einen Seite die Erhöhung der Fraktionszuschüsse und auf der anderen Seite die Leistungen für Enquete-Kommissionen oder Untersuchungsausschüsse.

Meine Damen und Herren, im Fraktionsgesetz ist noch eine weitere Änderung geplant, worauf noch niemand eingegangen ist. Es geht um § 6, nämlich um die Rückerstattung von Leistungen, also das Geld, das die Fraktionen zurückzahlen müssen, wenn der Rechnungshof feststellt, dass diese Gelder nicht zweckentsprechend verwandt wurden. Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass wir das jetzt ändern sollten. Es ist nicht, wie es dort steht, eine Sonderregelung, sondern die Regelung, dass zweckwidrig verwandte Mittel nach Vorlage der Fraktionsrechnung zurückzuzahlen sind, gibt es in fast allen anderen Bundesländern. Es ist also keine Sonderregelung für Rheinland-Pfalz.

Meine Damen und Herren, auch im Abgeordnetengesetz gibt es mehrere Neuerungen. Es wurde schon gesagt, es dreht sich zunächst um die Ausweitung der Tätigkeitsbereiche der Wahlkreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die zusätzliche Aufgaben wahrnehmen sollen, die der Unterstützung der Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihres Amtes dienen.

(Itzek, SPD: Abgeordnetenmitarbeiter!)

Ja, Abgeordnetenmitarbeiter. Dies steht im Abgeordnetengesetz.

(Itzek, SPD: Es ist ein Unterschied zwischen Wahlkreis und Abgeordneten!)

Damit wird der zeitliche Umfang dieses Arbeitsplatzes entsprechend in vier Stufen erhöht. Das ist etwas Neues, wie ich gesagt habe. Der zeitliche Umfang wird von jetzt 24 Stunden pro Woche auf 38,5 Wochenstunden im Jahr 2005 erhöht. Wir stehen diesem Vorschlag zurückhaltend gegenüber, vor allem vor dem Hintergrund der engen Haushaltslage. Immerhin wird uns dies im nächsten Jahr 350.000 Euro kosten, wenn alle ab August diesen neuen Schritt gehen. In der Endstufe wird es uns dann pro Stelle 900.000 Euro kosten.

Meine Damen und Herren, last but not least möchte ich noch zur Frage der Diätenerhöhung kommen. Sie wissen, dass wir unsere Zustimmung oder Ablehnung der Erhöhung von Diäten seit langem von Veränderungen in der Struktur des Abgeordnetengesetzes abhängig gemacht haben, Veränderungen, die vor allem darauf hinauslaufen, Pauschalen abzuschaffen, die vor allem aber auch das Ziel haben, die Entschädigungen, die so genannten Diäten der Abgeordneten, transparenter zu machen. Das Prinzip der Gleichbehandlung der Abgeordneten mit jedem normalen Steuerbürger sollte verankert werden. Meine Damen und Herren, wir haben in verschiedenen Debatten im Landtag und in den Ausschüssen erkannt, dass es im Hause bei allen Fraktionen Abgeordnete gibt, die diese Gedanken befürworten. Wir geraten dabei allerdings immer wieder an die Grenze unserer eigenen Gestaltungsmöglichkeiten durch das Einkommensteuergesetz, das ein Bundesgesetz ist.

Meine Damen und Herren der anderen Fraktionen, vielleicht wäre es möglich, dass wir vom rheinlandpfälzischen Landtag aus eine gemeinsame Initiative in Richtung Berlin starten, dass dort dieses Quasiverbot der Absetzung von Werbungskosten für Abgeordnete aus dem Einkommensteuergesetz gestrichen wird.

Meine Damen und Herren, bis zur Diskussion des Abgeordnetengesetzes im Ausschuss werden wir unsere Vorstellungen konkretisieren. Wir hoffen dann sehr auf Ihre Zustimmung, meine Damen und Herren von den anderen Fraktionen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mertes, SPD: Ganz bestimmt nicht!)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Hartloff das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Grützmacher, ich möchte in aller Kürze wenige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen machen.

Bei der Frage der Rückzahlung zweckwidrig ausgegebener Mittel wollen wir nicht, dass zweckwidrig verwandte Mittel nicht mehr zurückgezahlt werden, sondern wir wollen den Automatismus so haben – wobei klar ist, dass man darüber trefflich streiten kann –, dass es so wird, wie es in allen andern Bereichen auch ist, nämlich eine oberste Landesbehörde oder ein Ministerium die entsprechenden Aufforderungen umsetzt. Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz wird dies in Ergänzung der BGB-Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung so vorgeschlagen. Mehr ist nicht beabsichtigt. Dies soll im Licht der Öffentlichkeit geschehen und nicht im Bereich irgendwelcher eventuell vorhandener Unterstellungen oder sonstigem. Das ist nicht der Fall.

Natürlich haben wir über die Frage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensiv gesprochen und diskutiert, ob es in Zeiten knapper Haushalte vertretbar ist, eine Ausweitung vorzusehen. Wir waren der Auffassung, dass es vertretbar ist, Ausweitungen vorzusehen, auch geboten, weil natürlich gerade auch in solchen Zeiten die Arbeit der Parlamentarierin und des Parlamentariers gefragt ist. Sie sollen Kreativität entwickeln, wie wir unser Land weiterbringen und wie wir mit solchen Finanzsituationen umgehen. Daher fällt mehr Arbeit auf der Mitarbeiterseite an. Es soll nicht nur eine Schreibkraft bei gleicher Dotierung sein, sondern es soll die Möglichkeit zur unterstützenden Arbeit gegeben sein. Wer hätte nicht schon bei seinem Mitarbeiter die Chance genutzt, eine Internetrecherche zu machen, um ein Problem vernünftig bearbeiten zu können oder Ähnliches. Das ist die Zielrichtung, die wir für vertretbar halten. Wir werden diese Frage sicher entsprechend im Ausschuss vertiefen.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Kuhn das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch in diesem Jahr stehen wir vor der Notwendigkeit, das Abgeordnetengesetz und das Fraktionsgesetz zu ändern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass wir vor der Notwendigkeit stehen, weil wir keine andere Chance haben. Wir sind verpflichtet, dies zu tun. Es ist kein Privileg, sondern es ist eine Belastung. Auch uns wäre

es lieber, wir hätten ein Gremium, das außerhalb des Parlaments stünde und uns diese Entscheidung abnehmen würde. Wir müssen uns aber dieser Entscheidung stellen. Das bedeutet, dass wir auch verpflichtet sind, zu angemessenen Lösungen zu kommen.

Der Vorschlag, die Entschädigung der Abgeordneten um 2,3 % zu erhöhen, ist angemessen. Wir stehen vor der Verpflichtung, nicht unangemessen zu erhöhen. Wenn wir davon ausgehen, dass die Abgeordnetenentschädigung als Ganzes so in Ordnung ist, dürfen wir weder unangemessen erhöhen noch unangemessen darunter liegen. Wir müssen den Punkt finden, der genau richtig ist, was nicht immer ganz einfach ist. Es gibt aber statistische Grundlagen und Unterlagen, die von der Landtagsverwaltung erarbeitet wurden.

Ich erinnere dran, dass wir das letzte Mal um 1,9 % erhöht haben, dass aber die Lebenshaltungskosten wesentlich stärker gestiegen sind. Auch das sollte man einmal in der Öffentlichkeit sagen. Die Erhöhung um 2,3 % ist also angemessen.

Die Arbeitszeit bzw. der zeitliche Umfang – dies wurde schon dargestellt –, der uns im Hinblick auf die Arbeit der Mitarbeiter zur Verfügung steht, soll in mehreren Stufen bis 2005 so erhöht werden, dass jedem Abgeordneten eine Mitarbeiterstelle als Ganzes zur Verfügung steht. Das ist notwendig, weil wir eine angemessene Unterstützung auch in unseren Wahlkreisen für die Wahrnehmung unseres Mandats brauchen.

Jetzt kommen wir zu der immer wieder angeführten Pauschale. Frau Grützmacher, Sie haben selbst dargelegt, dass wir im Augenblick keine Chance haben, das in allen Fraktionen gleichermaßen vorhandene aber unterschiedlich gewertete Problem zu lösen. Wenn dies so ist, verstehe ich die GRÜNEN nicht. Sie können dies doch nicht als Argument vor sich hertragen und somit die Diätenerhöhung, die Sie im Prinzip mittragen, ablehnen. Damit täuschen Sie doch die Öffentlichkeit, indem Sie ein falsches Argument vorhalten.