haltssituation unternehmen müssen; denn die Situation der öffentlichen Haushalte insgesamt – nicht nur die der Gemeinden – bleibt weiter angespannt.
Die Kommunen benötigen vor allem planbare Einnahmen. Die Gewerbesteuer wird diesem Erfordernis zunehmend nicht mehr gerecht. Daher ist eine Verbesserung des kommunalen Steuersystems mit dem Ziel einer geringeren Abhängigkeit von konjunkturellen Schwankungen notwendig.
Die Arbeiten an diesem Projekt stehen auf der Agenda und müssen intensiviert werden, damit alsbald nach der Bundestagswahl die entsprechende Reform eingeleitet werden kann. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen.
Meine Damen und Herren, der Landesregierung ist bewusst, dass sie dem Landtag heute einen schwierigen Haushaltsentwurf vorlegt. Dies gilt insbesondere für die vorgesehene Neuverschuldung.
Die in den beiden Haushaltsjahren vorgesehene Kreditfinanzierungsquote von 8,1 % bzw. 7,6 % ist hoch und nur vor dem Hintergrund der konjunkturbedingten Einnahmeschwäche und der sowohl aus konjunkturellen wie aus strukturellen Überlegungen gebotenen Aufrechterhaltung eines hohen Investitionsniveaus zu rechtfertigen.
Ich weise allerdings auch darauf hin, dass es in den 80er-Jahren Kreditfinanzierungsquoten gegeben hat, die nahezu ausnahmslos höher, nämlich in acht von zehn Jahren zum Teil sogar beträchtlich höher gewesen sind. Der Spitzenwert betrug gar 12,7 %.
Ich sage das nicht, um irgendetwas zu beschönigen oder um von irgendetwas abzulenken, wohl aber als Mahnung an die größte Oppositionsfraktion, bei der Würdigung dieses Haushaltsentwurfs die eigene Geschichte nicht aus dem Auge zu verlieren.
Im Klartext: Damals, zu Zeiten Ihrer Regierungsverantwortung, war in acht von zehn Haushaltsjahren die Neuverschuldung, gemessen am Haushaltsvolumen und damit an der Leistungsfähigkeit des Haushalts, höher, zum Teil beträchtlich höher, als es mit diesem Doppelhaushalt vorgesehen ist.
Dennoch verlassen wir unsere Linie nicht, die das Ziel des ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2006 hat. Zumindest für den Kernhaushalt ist dies weiter realistisch und erreichbar, wobei allerdings die Rückkehr des wirtschaftlichen Wachstums auf einen gesunden Wachstumspfad unerlässlich ist. Ich erinnere an die Aussage des Herrn Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung vom 21. Mai dieses Jahres, in der er ausgeführt hat: „Das Ziel des ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2006 lässt sich natürlich nur dann erreichen, wenn
sich die Einnahmenseite in den nächsten Jahren zumindest so entwickelt, wie mit der Steuerschätzung prognostiziert.“ Dies bezog sich natürlich auf die Schätzung im Mai 2001.
Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass in Zeiten stärker wachsender Steuereinnahmen das Ausgabenwachstum begrenzt bleibt und Rücklagen gebildet werden, so wie wir es in den Jahren 1999 und 2000 getan haben, um aus diesen Rücklagen die Steuermindereinnahmen dieses Jahres, die aus der Steuerreform und konjunkturbedingt entstanden sind, auffangen zu können. Das war immerhin – allein was die Steuerreform anging – ein Betrag von ca. 864 Millionen DM. Im Hinblick auf die Ausgabenseite bleiben wir weiter auf der Bremse.
Dass wir dies auch in den vergangenen Jahren getan haben, wird mit dem durchschnittlichen Ausgabenwachstum von 0,6 % in den vergangenen vier Jahren belegt. Dennoch räume ich ein, dass wir mit dem Abbau der Neuverschuldung weiter sein wollten, als wir es nun mit diesem Doppelhaushalt sind. Wir wollen und werden die Modernisierung der Landesverwaltung auch in den nächsten Jahren vorantreiben. Es geht uns darum, in einem permanenten Reformprozess staatliches Handeln schlanker, effizienter und zeitgemäßer zu gestalten. Anders ausgedrückt: Wir wollen die Wirkungsgrade öffentlichen Handelns permanent und deutlich erhöhen.
Die Zusatzkosten, die dem Land durch die grundlegende Reform der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst nach dem Verhandlungsergebnis der Tarifpartner vom 13. November 2001 in Höhe von jährlich 19 Millionen Euro entstehen, sind mit dem Haushalt abgedeckt. Ich weiß, dass mit diesem Tarifergebnis nicht nur die Haushalte der Länder und des Bundes in außerordentlicher Weise zusätzlich belastet werden, sondern die gefundene Regelung für die jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes die Notwendigkeit zur Eigenvorsorge erhöht.
Für ein anderes Ereignis, das seit vergangener Woche öffentlich geworden ist, haben wir keine explizite Vorsorge getroffen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 4. Dezember einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Land Niedersachsen und der Brigitta-Erdgas- und Erdöl GmbH abschließend mit dem Ergebnis entschieden, dass Niedersachsen 2,5 Milliarden DM Förderabgaben einschließlich der Verzinsung an das Unternehmen zurückzuzahlen hat.
Da ein Teil dieser Abgaben in früheren Jahren im Rahmen des Länderfinanzausgleichs der Gesamtheit der Länder zugeflossen ist, begehrt das Land Niedersachsen nun eine Beteiligung der Länder an diesen Kosten. Gespräche darüber haben bisher noch nicht stattgefunden. Jedoch weist ein bereits vor Monaten diesbezüglich
von der Landesregierung Baden-Württemberg in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten eine erheblich differenziertere Sicht als die auf, die die niedersächsische Landesregierung vertritt.
In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Besteuerung der entsprechenden Erträge bei dem im Rechtsstreit erfolgreich gewesenen Unternehmen und deren Wirkung im Länderfinanzausgleich zu beachten sein. Eine Veranschlagung dieses potenziellen Gesamtrisikos wäre zurzeit also ohnehin mangels Bestimmbarkeit nicht möglich. Wir halten es allerdings auch nicht für sehr gravierend.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Haushalt gehen wir einen schmalen Pfad zwischen gesamtwirtschaftlichen Zwängen und unserer Zukunftsverantwortung. Wir reden die Probleme nicht schön, beweinen sie aber auch nicht, sondern versuchen, verantwortbare Antworten zu geben.
Bei dieser Aufgabe wird die Landesregierung in den nun beginnenden Beratungen dem Landtag ein aufgeschlossener Partner sein.
Ich möchte noch Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder des DRK Germersheim und CDU-Repräsentanten aus dem Raum Bad Marienberg/Westerburg.
Meine Damen und Herren, ich schließe die heutige Sitzung und berufe den Landtag für morgen 9:00 Uhr – ich betone 9:00 Uhr – zur Aussprache über den Haushalt ein.