Protocol of the Session on February 17, 2006

(Dr. Rosenbauer, CDU: Wir haben hier Positionen zu diesem Thema mehr- heitlich verabschiedet!)

Ich komme noch einmal zur Sterbehilfe. Das ist ein gutes und gelungenes Beispiel dafür, dass man einmal betrachtet, worauf es ankommt. Es kommt auf den Beschluss der Landesregierung an. Sie hat gesagt, wir machen es uns nicht zu Eigen. Es kommt auch darauf an, was die Landesregierung nachher umsetzt. Bei der Sterbehilfe kann ich Ihnen sagen, dass die Palliativmedizin ausgebaut und die Hospizarbeit unterstützt wird. Das ist letztendlich das, was entscheidend ist und was wir auch einmal diskutieren sollten.

Frau Thomas, ich gebe Ihnen Recht, das sind Themen, die wir ausführlich und in Ruhe besprechen sollten. Ich glaube, darin sind wir uns einig. In welcher Form wir das in der nächsten Legislaturperiode machen werden, müssen wir dann gemeinsam in einem neuen Plenum erarbeiten und uns vornehmen.

Um eines möchte ich ganz entschieden bitten: Es ist wirklich kein geeignetes Thema für eine Aktuelle Stunde. Wir sollten uns von diesem Pult aus vor Formulierungen wie “Es gibt kein Recht auf Gesundheit“,

(Dr. Weiland, CDU: Gibt es auch nicht!)

„Es gibt kein Recht auf ein Kind“ und anderen Äußerungen hüten.

(Dr. Weiland, CDU: Sie haben doch überhaupt nichts begriffen!)

Wir riskieren, Menschen im Land, Eltern, die sich Kinder wünschen, oder Wissenschaftler, die an diesen Themen arbeiten, von dieser Stelle aus massiv zu kränken und zu verletzen. Das sollten wir nicht machen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Dieses Thema muss wirklich würdig diskutiert werden. Ich lade wirklich alle ein, in der nächsten Wahlperiode würdig, ausführlich und differenziert über dieses Thema zu diskutieren. Das Thema hat es verdient, die Menschen, die davon betroffen sind, erst recht.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Frau Abgeordneter Thomas das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mir angeschaut, was es an abweichenden Voten innerhalb der Kommission gab. Herr Mertin, ich habe eine Position der FDP kritisiert. Ich habe mich dabei auf das Parteiprogramm und Ihre Position, die Sie vorgetragen haben, bezogen. Sie waren derjenige, der nicht nur die Beratungsergebnisse der Kommission vorgestellt hat, sondern Sie haben sich auch selbst in Position gebracht. Wenn ich mich damit auseinandersetze, dann verunglimpfe ich nicht die Kommission, sondern dann setze ich mich kritisch mit Ihren Ergebnissen und Ihrer Positionierung auseinander.

Herr Dr. Schmitz, auf Ihre Erklärung warte ich noch, was es in Ihrem Programm bedeutet, dass man einen entsprechenden sachgerechten Ausgleich herbeiführen muss. Es würde mich wirklich einmal interessieren, was das heißt,

(Creutzmann, FDP: Das hat der Minister vorgetragen!)

und zwar nicht in Hopp- und Top-Sprache, sondern wirklich so, wie Sie es meinen.

Herr Mertin, ich möchte aber noch einmal in zwei Punkten auf das eingehen, was Sie gesagt haben, und was auch in der Kommission offensichtlich kontrovers diskutiert wurde.

Sie haben eben noch einmal gesagt, man muss die Frauen davor bewahren, dass sie Schwangerschaften auf Probe eingehen müssen, um überhaupt herauszufinden und entscheiden zu können, ob sie ein Kind, das mit irgendeinem Handicap oder irgendeiner schweren Erkrankung geboren wird, austragen wollen. Ich finde, das ist keine überzeugende Argumentation. Sie wissen genau, dass es gerade im Bereich der Reproduktionsmedizin und gerade in dem Fall, wenn es eine künstliche Befruchtung gegeben hat, immer Schwangerschaften auf Probe sind. Auch wenn sie nur ein Embryo einpflanzen, wird nicht nur eine Vorauswahl stattfinden, wird nicht nur, wenn man Ihren Empfehlungen folgt, eine morphologisch begründete Auswahl stattfinden, sondern es wird auch immer nach dem Eintreten der Schwangerschaft und nachdem das Embryo im Körper heranreift, eine Pränataldiagnostik stattfinden.

Eine Pränataldiagnostik ist, wie wir sie im Moment haben, auch immer geeignet, zu erkennen, ob es Schädigungen und Erkrankungen gibt. Die Frau, die Eltern und die Beteiligten werden immer wieder vor die Frage gestellt, ob sie dieses Kind in dieser Form mit einer möglichen Erkrankung oder Schädigungen wollen oder nicht.

Sie wissen genau, gerade im Bereich der künstlichen Befruchtung verzichtet man danach nicht auf eine Pränataldiagnostik. Nein, die Mediziner beraten sogar eingehend dahin, dass man es tun sollte. Wir bleiben doch

also in dem gleichen Dilemma, dass wir die Frauen danach in Schwangerschaften auf Probe schicken. Damit haben sie nicht ein Problem gemindert, aber sie nehmen es als Argument, um eine Vorauswahl ermöglichen zu können. Das finde ich höchst schwierig und problematisch in Ihrer Argumentation.

(Glocke der Präsidentin)

Ich möchte gern noch zwei Sätze zu der Empfehlung sagen, die Herr Reiter in seiner abweichenden Position gemacht hat. Er sagt, wenn man die Frauen in diesem Bereich entlasten möchte, warum rät man ihnen nicht als Kommission oder als Verantwortlicher, dass man die Entnahme von mehreren Eizellen ermöglicht und arbeitet daran, diese zu kryokonservieren, also aufzubewahren. Dann erspart man der Frau mehrere hormonelle Behandlungen zur Entnahme von Eizellen. Warum muss man aus jeder entnommenen Eizelle einen Embryo machen und diese tiefgefrieren? Ich finde, es gibt ethisch viel unbedenklichere Wege, den Frauen entgegenzukommen und sie zu entlasten. Ich wäre dafür, dass wir über solche Methoden kontrovers und ausführlich diskutieren. Ich werbe noch einmal ausdrücklich für eine Enquete-Kommission.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte noch vier ganz kurze Anmerkungen machen. Wir haben in diesem Plenum erlebt, dass Schmuddelthemen hochgezogen wurden und mit anderen Themen schmuddelig umgegangen wurde. Das hier ist selbstverständlich kein Schmuddelthema. Nach den Diskussionen, insbesondere eines Diskutanten, habe ich Angst davor, dass die Art und Weise der Diffamierung auch in den Wahlkampf getragen wird. Sonst hätte ich meinen Äußerungen nichts hinzuzufügen.

Nur aus diesem Grund möchte ich noch einmal deutlich machen: Menschenwürde ist unteilbar. Das gilt unter allen Umständen. Das gilt für Kind und für Mutter. Das gilt für Gesunde und für Kranke. Das ist das, wozu wir stehen.

Meine Damen und Herren, wir als FDP sind mit vielen im Haus der Meinung, dass man in diesem sensiblen Thema Dämme für die Menschenwürde bauen muss. Aber wir wollen Dämme, die halten. Darüber sollten wir bei nächster Gelegenheit sprechen.

Danke sehr.

(Beifall bei FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf:

Regierungserklärung „Aktuelle Entwicklung bei der Vogelgrippe“

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Umwelt und Forsten, Frau Conrad, das Wort. Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 14. Februar dieses Jahres wurde erstmals in Deutschland der Erreger der Geflügelpest, das hoch patogene H5N1-Virus bei Wildvögeln nachgewiesen. Auf der Insel Rügen wurde es bei zwei Schwänen und am 15. Februar 2006 auch bei einem Habicht festgestellt.

(Präsident Grimm übernimmt den Vorsitz)

Seit gestern Abend hat sich die Zahl der positiven Befunde auf insgesamt 13 erhöht. Neben Höckerschwänen sind Singschwäne und auch eine Kanadagans betroffen.

Die genaue Betrachtung der Wildvogelarten ist für die Seuchenentwicklung und für die Risikobewertung wichtig.

Bereits in den letzten Wochen sind Fälle bei Hausgeflügel in der Türkei, der ukrainischen Krim, Rumänien und Zypern gemeldet worden. Fälle bei Wildvögeln, hier insbesondere bei Schwänen, werden aus Kroatien und aktuell aus Griechenland, Italien, Österreich und Slowenien gemeldet. In Nigeria, also in Afrika, werden derzeit ebenfalls zunehmend Fälle von Geflügelpest registriert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Feststellung des H5N1-Virus bei Wildvögeln in Deutschland kommt nicht überraschend und nicht unvorbereitet, allerdings früher als erwartet. Die Situation ist ernst. Es gibt aber keinen Grund zur Panik oder zu Überreaktionen. Die Gefährdungslage für die Menschen durch die aktuellen Fälle auf der Ostseeinsel Rügen hat sich nicht oder nicht wesentlich verändert. Das gilt auch dann noch, wenn in Rheinland-Pfalz ein Fall von H5N1 bei Wildvögeln festgestellt würde.

Auch wenn weiterhin richtig ist, dass sich das Virus im Vergleich mit anderen Viren nur schwer vom Tier auf den Menschen übertragen lässt, habe ich unmittelbar nach Bekanntwerden der Fälle auf Rügen die Bevölkerung dahin gehend informiert, aus Sicherheitsgründen aufgefundene tote Wildvögel nicht selbst zu bergen, sondern die Behörden zu informieren. Ich will diese Aufforderung heute noch einmal wiederholen und auch Eltern bitten, mit ihren Kindern darüber zu reden.

Für die Landesregierung ist das wichtigste tierseuchenpolitische Ziel, den Eintrag des Geflügelpestvirus in die Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Dem dient in erster Linie die Eilverordnung, wie sie von der Bundesregierung erlassen wurde. Ich habe nachdrücklich das Vorziehen des Gebots der Aufstallung des Hausgeflügels in Deutschland ab dem 17. Februar – das heißt, ab heute – unterstützt. Des Weiteren sieht diese Verordnung vor,

dass Geflügelmärkte und -ausstellungen diesmal ohne Ausnahmegenehmigungen verboten sind. Tiere, die gewerblich gehandelt werden, müssen vorher im Stall gehalten und tierärztlich untersucht werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber hinaus wurden in Rheinland-Pfalz folgende weitere Maßnahmen ergriffen:

1. Das seit Mitte letzten Jahres bestehende WildvogelMonitoring wird intensiviert und hinsichtlich der Beprobung von Wasservögeln und insbesondere auch von Schwänen verstärkt. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch bei den Jägerinnen und Jägern bedanken, die ebenfalls in den Jagdzeiten Proben für das Landes-Monitoring genommen und eingesandt haben.

2. Die Forstämter, der Landesjagdverband, die unteren Naturschutzbehörden und die Naturschutzverbände wurden um verstärkte Beobachtung der Wasserflächen gebeten. Auffällige Befunde sind umgehend zu melden bzw. verendete Vögel unverzüglich für die Untersuchung zu sichern.

3. Ergänzend dazu werden sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landesamts für Umweltschutz, Wasserwirtschaft und Gewerbeschutz im März und im April im Rahmen der jährlichen Gewässerüberwachung an dieser verstärkten Kontrolle beteiligen.

4. Die Bitte an die Bevölkerung um erhöhte Wachsamkeit habe ich bereits angesprochen. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass die Zielvogelarten vor allem Wasser- und Küstenvögel sind. Einzelne verendete Tiere, insbesondere die hier überwinternden Singvögel wie Amseln, Meisen oder Finken, auch Tauben, stellen nach bisherigen Erkenntnissen keine Risikogruppen dar. Es ist also nicht notwendig, deswegen die Feuerwehr oder die Polizei zu alarmieren.

5. Wie im Herbst 2005 stehen wir in intensivem Kontakt mit den Interessenvertretern der Geflügelzucht und den Wirtschaftsverbänden. Für die Geflügelhalter haben wir eine Info-Hotline eingerichtet. Die Bevölkerung kann sich auch über die Internetplattform der Landesregierung und des Ministeriums für Umwelt und Forsten zu allgemeinen Fragen informieren.

6. Illegale Importe von Vögeln oder Vogelprodukten werden weiterhin als bedeutender Faktor für die Entwicklung und Ausbreitung der Tierseuche gesehen. Deswegen werden die Kontrollen insbesondere im Flugverkehr konsequent weitergeführt. Darüber hinaus werden und wurden Kontrollen von Fahrzeugen aus den hauptbetroffenen Ländern durch den Zoll oder durch Einsatzteams aus Polizei, Zoll und Veterinärbehörden im Güter- und Reiseverkehr durchgeführt.

Um den Schutz vor illegalen Importen zu verbessern, haben die Bundesländer die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch noch einmal nachdrücklich aufgefordert, erstens in Brüssel auf die Deklarationspflicht beim Reiseverkehr zu drängen, wie sie von anderen Kontinenten bekannt ist – das heißt, Menschen, die in die Europäische Union einreisen, müssen dabei eine

Selbsterklärung abgeben, dass sie keine verbotenen Tierarten und keine Produkte dieser Tierarten mitführen – und zweitens dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedstaaten auf ihren Flughäfen und an ihren Grenzen im Personenverkehr und Güterverkehr umfassende Kontrollen auf illegale Einfuhren durchführen.