Protocol of the Session on February 15, 2006

auch im politischen Bereich besser über die Haushaltslage der Kommunen insgesamt diskutieren können.

Es gibt einen Punkt, weshalb uns die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf nicht leicht gefallen ist. Dieser Punkt berührt die Frage der Konnexität. Die Einführung der Doppik ist nämlich für die Kommunen mit Kosten verbunden. Das Land will diese Kosten nicht tragen.

(Mertes, SPD: Weil die Kommunen es selber wollten! Sie haben es angeschoben!)

Das Land will diese Kosten nicht tragen. Es ist ein Landesgesetz mit finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen. Nun gut, wir werden sehen, ob das gegebenenfalls irgendwann einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Das vermag ich nicht zu sagen.

Ich möchte aber eines zum Abschluss sagen: Es führt zu absurden Konsequenzen, und zwar bereits jetzt, bevor dieses Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist.

Kürzlich hat es die ADD in Kaiserslautern der Stadt verweigert, dass sie die notwendigen zusätzlichen Stellen einrichtet, um die Umstellung auf die kommunale Doppik zu realisieren. Es kann natürlich nicht sein, dass es ein Landesgesetz gibt, das die kommunale Doppik ermöglicht, und die Kommunen dann zuerst einmal wieder finanziell nicht in die Lage versetzt werden, das umzusetzen. Wenn sie es versuchen, kann die Kommunalaufsicht ihnen das nicht verweigern. Wir werden sehen, wie das weitergeht.

Im Grundsatz ist es aber ein wichtiger Schritt. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Creutzmann das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Marz, es ist doch nicht gesagt, dass die Kommunen dann, wenn die Doppik eingeführt wird, mehr Personal brauchen. Sie brauchen schlicht und ergreifend Leute, die es machen können.

(Zuruf des Abg. Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist nicht gesagt, dass sie dann, wenn sie die Doppik einführen, mehr Personal brauchen. Sie brauchen Leute, die es machen können.

(Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo ist der Unterschied?)

Der Unterschied ist schlicht und ergreifend der, sie bräuchten im Prinzip vielleicht einen Bilanzbuchhalter anstatt jemanden, der es bisher gemacht hat. Das ist etwas völlig Neues. Wir überlegen beispielsweise im

Rhein-Pfalz-Kreis, vielleicht einen Finanzbuchhalter einzustellen. Sie werden dann jemand, der aus der Kämmerei ausscheidet, wiederum zu ersetzen haben.

Eine andere Frage ist, auf die ich in meinem Redebeitrag noch einmal kommen werde, dass man so etwas auch outsourcen kann.

Die FDP-Fraktion begrüßt das Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik, das im Jahr 2007 in Kraft treten soll und die kommunale Haushaltsführung damit auf völlig neue Füße stellen wird. Allgemeine Haushaltsgrundsätze werden um die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung ergänzt und führen zu einem völligen Umdenken in der Haushaltsplanung einer Kommune.

Das neue Rechnungswesensystem, das anstelle von Einnahmen und Ausgaben in Zukunft nur noch Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrechnung kennt, löst damit die pagatorische Rechnungslegung durch eine Aufwands- und Ertragsrechnungslegung ab, was mit großen Konsequenzen verbunden ist.

In Zukunft werden die Vermögenswerte einer Kommune erfasst und deren Werteverzehr in der Ergebnisrechnung abgebildet. Allerdings wird nicht nur das Vermögen einer kommunalen Gebietskörperschaft gezeigt, sondern auch deren Schulden und die zukünftigen Verpflichtungen in der Bilanz dargestellt. Über die entsprechenden Aufwendungen schlagen sich diese Verpflichtungen auch in der Ergebnisrechnung nieder.

Die FDP-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Ablösung der bisherigen Kameralistik durch die kommunale Doppik. Darüber hinaus ist es nicht mehr als richtig, die Kommunen spätestens ab dem Haushaltsjahr 2013 zu einem Gesamtabschluss zu verpflichten, also einen so genannten Konzernabschluss für die Kommunen aufzustellen, der nicht nur den Jahresabschluss der Gemeinden, sondern auch die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften wie Gemeindewerke sowie Beteiligungen ab einem Anteilsbesitz von 51 % beinhalten wird.

Das Auslagern von Schulden in eigene Gesellschaften wird in Zukunft dann durch den Gesamtabschluss transparent gemacht. Schattenhaushalte werden den Ratsmitgliedern durch den Konzernabschluss zugänglich sein.

Bei dieser Gelegenheit empfiehlt die FDP-Fraktion, nochmals zu überlegen – Herr Kollege Marz, jetzt kommt es –, ob die Kommunen nicht gemeinsame SharedService-Center einrichten, die das Rechnungswesen für die beteiligten Kommunen erstellen, weil dies für die Kommunalverwaltungen auf Dauer kostengünstiger ist.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber es kostet auch Geld!)

Aber diese Shared-Service-Center sind wesentlich günstiger. Frau Kollegin Thomas, Sie könnten auch – das ist mein nächster Beitrag – anregen, ob privatwirtschaftliche Einrichtungen, wie Buchhaltungsdienstleistungen oder Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder auch andere Gesellschaften, nicht stärker in Anspruch ge

nommen werden sollten, um dadurch Kosten einzusparen.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist auch nicht umsonst!)

Das heißt, man muss die Expertise, die vorhanden ist, entweder selbst in eigenen Shared-ServiceGesellschaften bündeln oder sich Dritter bedienen, die das kostengünstig machen.

Der in Zukunft bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu erstellende Anhang wird nicht nur die Posten der Bilanz- und Ergebnisrechnung sowie die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutern, sondern er wird darüber hinaus auch zu mehr Transparenz führen. Da auch in Zukunft mit der neuen Bilanzierung die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen einer Gemeinde umfassend darzulegen sind, wird für die Ratsmitglieder eine erhöhte Sensibilität für ein sparsames Wirtschaften entstehen. Beispielsweise müssen in Zukunft die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen und auch die drohenden finanziellen Belastungen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden, zum Beispiel für große Reparaturen, erläutert werden. Unterlassene Instandhaltungen sowie Verpflichtungen aus Leasingverträgen, zeigen den Ratsmitgliedern, wie hoch die wahren finanziellen Belastungen einer Gemeinde sind.

Die neuen Rechnungslegungsvorschriften werden mehr Transparenz nicht nur für die Bilanzierenden, sondern auch für die Empfänger und damit für die Öffentlichkeit bringen. Der dadurch entstehende Mehraufwand ist gerechtfertigt, weil er dazu führen wird, dass die Haushaltsführung in Zukunft von den Kontrollorganen wesentlich besser beurteilt werden kann und die Ratsmitglieder mit den zukünftigen Verpflichtungen auch ihre zukünftigen Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage einer Gemeinde kennen werden.

Die FDP-Fraktion hat ihre Zweifel, ob es auf Dauer möglich sein wird, einen untestierten Jahresabschluss den Ratsmitgliedern vorzulegen, weil dadurch eine Kontrollinstanz ausgeschaltet wird, die den Ratsmitgliedern eine Hilfe bei der Beurteilung eines Jahresabschlusses einer Gemeinde hätte bieten können.

(Glocke der Präsidentin)

Wir können uns durchaus vorstellen, dass die eine oder andere Kommune ihren Jahresabschluss freiwillig durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lässt, um dadurch eine bessere Vertrauensbasis zwischen Rat und Verwaltung herzustellen. Die FDP begrüßt das neue Gesetz. Wir werden es auch in Zukunft konstruktiv begleiten.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Bruch.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die doch einvernehmliche Debatte, wenn es auch einen kleinen Unterschied in der Frage der Beurteilung gibt, ob für die Doppik die Konnexität gilt, was in sich schon etwas problematisch ist. Allein die Fragestellung ist schon problematisch, weil bisher schon die Gemeinde ihr Vermögen wirtschaftlich verwalten musste und, wenn es geht, vermehren musste. Das steht in § 78 der Gemeindeordnung schon drin. Von daher gesehen machen wir nichts Neues, sondern wir sagen einfach, mit der Doppik wird es jetzt noch einfacher.

Herr Kollege Marz, von daher hat sich die Frage der Konnexität eigentlich bei uns zwar gestellt – wir haben die auch erörtert – nach dem Sprichwort „Wer bestellt, der bezahlt“, um das für die Tribüne zu sagen –, also von daher gesehen ist die Fragestellung zwar akademisch, aber sie ist eigentlich auch beantwortet. Konnexität zieht hier nicht – keiner hat es auch reklamiert –, weil man gesagt hat, wir haben sowieso die Aufgabe, wir füllen sie nun anders aus, nämlich nicht mehr über die Kameralistik, sondern über die Doppik. So wird das gemacht. So geht es im ganzen Land. Von daher gesehen habe ich kein Problem mit dieser Frage.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber die Kämmerer schon! – Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will jetzt nicht polemisch werden, aber vergewissern Sie sich doch einmal in den Kommunen, wenn Sie das hören. Dann werden Sie das hören. Das ist nicht die spannende Frage, dass es Kommunen gibt, die sagen: Wir wollen noch ein paar Leute einstellen. – Das gibt es auch. Es gibt aber auch viele Kommunen, die sagen: Das brauchen wir nicht. Das können wir nämlich. – Es war nur die Frage: Gilt 2013 – Herr Kollege Creutzmann hat darauf hingewiesen –, bis wir dann mit allem fertig sind? Gilt 2009, gilt 2008? Das war die spannende Frage.

Ich habe hier an dieser Stelle schon gesagt, die Doppik wird uns nicht weiterbringen in der Beurteilung der Schulden oder in der Beurteilung der Situation der Kommunen. Sie vermehrt weder noch verringert sie. Sie macht deutlich. Sie sagt, wo es versteckte Schulden gibt, die jetzt nicht ausgewiesen sind, wie sie jetzt auszuweisen sein werden, beispielsweise Pensionsrückstellungen. (Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

Von daher gesehen denke ich, die Sache ist klar. Sie ist auch klar nach dieser Diskussion. Ich will sie auch nicht länger aufhalten. Der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP bezieht sich auf die redaktionellen Änderungen, und zwar auf den Abschluss von Zweckvereinbarungen. Ich denke, das ist auch logisch und schlüssig, weil die kommunalen Anstalten bisher nicht im Vorschlag enthalten waren.

Dann fragt man einmal: Wie weit ist Rheinland-Pfalz eigentlich vorangekommen in der ganzen Diskussion? –

Es gab eine länderübergreifende Zusammenarbeit in dieser Frage. Die Innenministerkonferenz hat sich mehrmals damit beschäftigt. Wir stehen auf Platz 4. Es gibt vier Länder, die mit uns im Geleitzug sind. Die anderen kommen noch nach. Wir sind da ganz gut beieinander. Es gibt erste Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis, die die Doppik vorgestellt haben, die das schon umgesetzt haben. Wir sind mittlerweile mit der Gemeindeordnung so weit.

Meine Damen und Herren des Parlaments, in Kürze werden wir Ihnen auch den Entwurf der Gemeindehaushaltsverordnung vorlegen können. Das brauchen nämlich die Kommunen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Debatte. Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 105. Mainzer Landtagsseminar. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Zuerst stimmen wir über den Änderungsantrag – Drucksache 14/4960 – ab. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig. Alle Fraktionen haben zugestimmt.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4674 –. Wer diesem Gesetzentwurf mit dem eingearbeiteten Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch das ist einstimmig. Alle Fraktionen haben zugestimmt.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch das ist einstimmig. Damit wurde dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.