Protocol of the Session on January 19, 2006

Meine Damen und Herren, diese Zitate sprechen für sich. Ich kann mit aller Ruhe und zum Abschluss feststellen, dass wir uns in unserer Haltung bestätigt fühlen, dass hoch qualifizierte Berufstätige oder Meisterinnen und Meister durchaus in der Lage sind, eine eigenverantwortliche Entscheidung für ein mehrjähriges Studium zu treffen und dies auch mit einem überdurchschnittlichen Erfolg. Deswegen wollen wir eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Meisterinnen und Meister und hoch Qualifizierte.

Ich danke Ihnen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Kuhn das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der gemeinsame Antrag von SPD und FDP hat das Ziel, den Hochschulzugang für besonders Qualifizierte weiter zu öffnen. Das bisherige Landeshochschulgesetz – dieses ist sehr innovativ – hat diese Möglichkeit schon geboten, aber, Herr Kollege Wiechmann, dieser Zugang war eingeschränkt.

Herr Kollege Wiechmann, vielleicht haben Sie kein Interesse an einer Antwort.

(Zuruf von der SPD)

Frau Kollegin, Sie haben ihn abgelenkt. Dann sei das verziehen.

Herr Kollege Wiechmann, wenn Sie Interesse an einer Antwort haben, hören Sie bitte einen Moment zu. Der Hochschulzugang war eingeschränkt. In der gemeinsamen Pressemeldung, die Sie zitiert haben, heißt es: „Dieser Zugang soll uneingeschränkt erfolgen.“ – Darin steht nichts von Universität. Nicht mehr eingeschränkt heißt, dass die bisherigen Einschränkungen weggefallen sind.

(Zuruf des Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist klar und deutlich artikuliert. Insofern gibt es nicht den geringsten Widerspruch.

Die Grundlage dieses Antrags ist, diesen Hochschulzugang uneingeschränkt zuzulassen, das heißt, die bisherigen Einschränkungen aufzuheben. Der Antrag richtet sich an den Wissenschaftsminister. Ich gehe davon aus, dass er mit diesem übereinstimmt. Das haben wir auch im Ausschuss und in der ersten Lesung gehört.

(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit ganz großer Leidenschaft!)

Dieser Antrag entwickelt die bisherige Gesetzesgrundlage weiter. Es ist so – hier stimmen wir alle überein –, dass die Ausbildung zum Meister eine Intensivierung gerade in den technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen erfahren hat, die es rechtfertigt, den Fachhochschulzugang ohne Einschränkung zu ermöglichen. Sie wollen eine Ausweitung auch auf die Universitäten und damit eine Gleichstellung mit dem Abitur. Das ist nicht unser Ziel. Das haben wir im Ausschuss und in der ersten Lesung ausreichend begründet.

(Beifall bei FDP und SPD)

Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Professor Dr. Zöllner das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass der Antrag der Regierungsfraktionen im Ausschuss eine so breite Mehrheit gefunden hat und damit letzten Endes eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Möglichkeiten, in Rheinland-Pfalz die Durchlässigkeit der verschiedenen Bildungsabschnitte weiterhin zu verstärken, sicher einen breiten Konsens findet und der Weg erfolgreich weitergegangen werden kann.

Ich will nur kurz auf Herrn Wiechmann eingehen, um ihm noch einmal zu versichern, dass mich der Antrag der GRÜNEN nicht dazu gebracht hat und bringen wird, den Untergang von nur irgendetwas kommen zu sehen. Ich werde auch keine meiner aus meiner Sicht brillanten Formulierungen aus der ersten Diskussion zurücknehmen. Ich will aber noch einmal das Problem in einfachen Worten erläutern.

Ich gehe davon aus, dass wir uns darüber einig sind, dass man in der allgemein bildenden Schule etwas anderes lernt, ohne dass es mehr oder weniger wert ist, als wenn man im berufsbildenden System ausgebildet wird und mit einer Meisterprüfung abschließt. Ich gehe davon aus, es gibt Konsens darüber, dass das unterschiedliche Dinge sind.

Wenn darauf ein anderes System etabliert ist, das logischerweise in seinen Angeboten so konzipiert sein muss, dass es auf inhaltlichen Voraussetzungen derjenigen aufbaut, die in das System einsteigen, das heißt auf gewisse Vorkenntnisse in verschiedenen Bereichen, dann werden diese Systeme nur effizient funktionieren, wenn sie letzten Endes aufeinander abgestimmt sind.

Unser System ist so abgestimmt, dass die Voraussetzungen in den allgemein bildenden Schulen so sind, dass die Hochschulen darauf aufbauen können, aber nicht im berufsbildenden System. Deswegen muss man schlicht und einfach – das ist jetzt etwas komplizierter und nicht so prägnant und auf den Punkt gebracht wie in der ersten Sitzung – schauen, welche Bereiche in dem berufsbildenden System geeignet sind, dass man nahtlos darauf aufbauen kann. Dann kann man diese beiden miteinander verkoppeln.

Wenn man dies jetzt nicht tut, – das sagt der normale Menschenverstand –, werden die Hochschulen sagen, sie müssen den Einzelfall überprüfen. Dann haben wir die Zugangsberechtigung für jeden. Dann wird der Einzelfall überprüft. Dann ist dies eine Situation, die das genaue Gegenteil von dem ist, was die Leute zur Stärkung des berufsbildenden Systems erreichen wollen. Dann hilft es ihnen überhaupt nichts mehr, dass nicht zwischen Abitur und Meisterprüfung unterschieden wird, sondern dann muss jeder eine Prüfung machen. Dann wird der Zugang auch für das berufsbildende System noch viel schwieriger werden, als er jetzt ist.

Deswegen meine ich, dass der maßvolle Weg der richtige ist.

Lassen Sie mich noch einen Satz – weil Sie beide es angesprochen haben – zu der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung sagen. Nach meiner Kenntnis ist die Situation so, dass mit folgendem Wortlaut festgelegt ist: Wir wollen das Bildungssystem durchlässiger machen. Die Zulassungen zu Fachhochschulen und Universitäten auf der Grundlage einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung soll im Hochschulrecht – jetzt kommt der entscheidende Satz – grundsätzlich geöffnet werden. – Ich kann mir nicht vorstellen, meine Damen und Herren, Frau Kohnle-Gros und Frau Schleicher-Rothmund, dass damit etwas anderes gemeint ist als das, was wir vorbildlich besser als andere Länder schon geregelt haben.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei SPD und FDP)

Wir kommen nun zur Abstimmung über die beiden Anträge. Wir stimmen zunächst über den Antrag der Frakti

onen der SPD und FDP – Drucksache 14/4242 – ab. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 14/4662 – vor, der die Annahme des Antrags empfiehlt.

Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen ist.

Wir kommen nun zu dem Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4489 –. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 14/4663 – vor, die die Ablehnung des Antrags empfiehlt.

Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt ist.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun die Punkte 21 und 22 der Tagesordnung auf:

Menschenhandel, Schleusungen und Zwangsprostitution mit Nachdruck bekämpfen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/4498 –

Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen – Opfer effektiv schützen Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/4571 –

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart.

Für die Antrag stellende Fraktion spricht Frau Kollegin Kohnle-Gros.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt, glaube ich, nicht oft in der parlamentarischen Diskussion vor, dass man etwas vorbereitet, einen Antrag vorbereitet, wie in unserem Fall, und dann die Wirklichkeit, das Leben in der Gesellschaft, das Ganze noch toppt, indem nämlich gesellschaftliche Gruppen – in diesem Fall sind es die evangelische Kirche aber auch der Landesfrauenrat, der Bundesfrauenrat – praktisch unseren Antrag zu ihrem Thema machen. Das meine ich jetzt nicht wörtlich, sondern inhaltlich, indem sie nämlich auf ein Problem hinweisen, das auch in unserem Antrag expressis verbis steht.

Uns geht es darum, mit diesem Antrag Menschenhandel, Schleusungen und Zwangsprostitution mit Nachdruck zu bekämpfen – so lautet die Überschrift.

Der aktuelle Anlass für die gesellschaftlichen Gruppen, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen, ist die Fußballweltmeisterschaft 2006, die in Deutschland stattfindet. Sie können auch aus den einschlägigen Veröffentlichungen der letzten Tage entnehmen, dass Expertinnen und Experten sagen, 30.000, 40.000 Frauen, junge Frauen, manchmal sogar Mädchen werden wohl nach Deutschland kommen, und zwar nicht freiwillig, sondern gezwungenermaßen über Schleuserbanden. In ihren Heimatländern – sehr häufig ist das der Osten Europas – werden sie aufgekauft, angelockt oder verführt oder mit anderen Dingen nach Deutschland gelockt, um hier der Prostitution, und das ganz besonders im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft, nachzugehen. Das ist eine Vorstellung – das muss ich leider sagen –, die meine Vorstellungskraft ein Stück weit überschritten hat, aber ich denke, man muss einfach diese Zahlen so zur Kenntnis nehmen.

Diese Frauen werden nachher zwangsweise – nicht alle natürlich, manche werden das auch ein Stück weit freiwillig tun – in der Struktur der Organisierten Kriminalität dann auch geführt und gelenkt und werden zwangsweise auch der Prostitution nachgehen müssen.

Meine Damen und Herren, Sie alle kennen Schwester Lea Ackermann, die in Rheinland-Pfalz zuhause ist, aber weltweit mit ihrer Initiative „SOLWODI“ agiert, die sich um solche Frauen, um ihre aktuelle Situation, aber vor allem auch um ihre Zukunft kümmert. Sie hat sich dieses Themas seit längerem angenommen und hat jetzt auch noch einmal aus aktuellem Anlass auf die katastrophalen Zustände und auf die katastrophale menschliche Situation hingewiesen.

Dass es sich dabei um Menschenhandel, um Menschenwürde, um die Verletzung von Menschenwürde handelt, brauche ich, glaube ich, nicht noch einmal extra zu betonen. Dieses Anliegen, hier etwas zu unternehmen, kommt in beiden Anträgen von SPD und FDP und der CDU noch einmal zum Ausdruck. Wir sind der Meinung, wie das jetzt auch an anderer Stelle gesagt worden ist, wir sollten versuchen, in diesem Hause zu diesen Sachverhalten die rote Karte zu zücken und zu sagen, dass wir das so nicht wollen, wir dieses Fest wollen und die Freunde zu uns nach Deutschland kommen sollen und damit auch nach Rheinland-Pfalz in die Gegend von Kaiserslautern, um hier ein Fußballfest zu feiern, aber nicht um Menschenwürde mit Füßen zu treten. Das müssen wir hier festhalten.

(Beifall bei CDU und SPD)

In unserem Antrag – ich will das nicht noch einmal im Einzelnen wiederholen – steht, dass auch die Landesregierung diese Anliegen mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen soll. Wir haben mehrfach schon thematisiert – das war auch im hohen Hause schon mehrfach Thema –, dass wir der Meinung sind, dass die bundesgesetzlichen Regelungen, die zu diesem Komplex in den letzten Jahren verabschiedet waren, völlig in Ordnung gehen, es aber an weitergehenden Regelungen fehlt. Ich will nur stichwortartig noch einmal die Frage der Bestrafung von Freiern in diesem Gewerbe nennen, was in der letzten Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden konnte, dass es aber

auch noch andere Dinge gibt, die geregelt werden müssen. Soweit ich jetzt gesehen habe, hat auch das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem noch einmal an bestimmten Stellen nachjustiert werden wird. Ich bitte auch darum, diese Regelungen, die zwar jetzt für die Weltmeisterschaft nicht mehr rechtzeitig kommen, doch zu unterstützen.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident, ich habe noch einen Satz.

Ich denke, wir sollten einfach noch einmal an die Frauen denken, wenn sie in Deutschland sind – wir werden sicher nicht alles verhindern können –, dass wir uns Gedanken darüber machen – das machen jetzt, glaube ich, auch die Europäische Kommission und das Europaparlament –, wie wir mit den Frauen, wenn sie denn hier sind und in diese Zwangssituation gekommen sind, umgehen, ob wir ihnen ein Bleiberecht geben können, ob wir sie ausbilden und dann wieder nach Hause schicken, soweit es möglich ist oder was wir Sinnvolles in Angriff nehmen müssen. Ich denke, darüber sind wir uns weitgehend einig.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, nur zum Verständnis. Wir haben eine neue Mikrofonanlage, die noch in der Erprobung ist. Deswegen kann es sein, dass die Akustik bei Ihnen nicht ganz ankommt.