Protocol of the Session on December 1, 2005

Das muss ich deutlich machen. Es hat uns in RheinlandPfalz mehr Bürokratie und weniger an Lösungen gebracht.

Frau Ministerin, die Antwort auf die Anfrage zeigt, dass auch in den Kommunen verantwortungsvoll damit umgegangen wird.

Meine Damen und Herren, ich denke, es ist richtig, das hier herauszustellen. Ich kann auf einen Punkt hinweisen, der im Plenum schon einmal eine Rolle gespielt hat;

denn auch das Gesamtkonzept der Landesregierung ist Gegenstand der Antwort. Ich habe mich auch damals nicht gescheut zu sagen, dass in der Wasserwirtschaft in Rheinland-Pfalz eine gute Arbeit geleistet wird. Das sage ich hier auch noch einmal an dieser Stelle. Ich sage aber auch – das ist auch Aufgabe der Opposition –, dort, wo ich Dinge vermisse, will ich das auch hier deutlich machen. Wir haben auch jetzt wieder in der Antwort zu lesen, das Konzept der Landesregierung stützt sich auf drei Säulen – ich zitiere –:

1. Förderung des natürlichen Wasserrückhalts in der Fläche,

2. technischer Hochwasserschutz durch sichere Deiche, Rückhalteräume und örtliche Schutzmaßnahmen und

3. weiter gehende Hochwasservorsorge zur Vermeidung von Hochwasserschäden und zur Stärkung der Eigenvorsorge.

Meine Damen und Herren, in mehreren Debatten habe ich deutlich gemacht, dass hier eine vierte Säule fehlt. Das gehört zum Konzept dazu. Das ist die Säule der Schadensregulierung. Wenn ich in diesen Tagen vom Ministerpräsidenten noch einmal in der Zeitung lese, dass er sich erneut für eine Pflichtversicherung einsetzt, dann muss ich diesen etwas misslichen Weg der Landesregierung beobachtend hier noch einmal darstellen:

2002: „Beck für eine Pflichtversicherung.“ – Am 27. Juni 2003 heißt es dann „Versicherungsprojekt ein großer Schritt voran“, so nach dem Motto „In RheinlandPfalz stehen wir kurz vor dem Durchbruch“. 2004 sollte eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe Ergebnisse vorlegen. Dann kommen die Ergebnisse zutage, die kurzweg heißen: Nein zur Pflichtversicherung wegen nicht lösbarer Fragen.

Nun vor Beginn einer Wahlzeit – wir gehen auf Wahlen zu – hat man wohl gemerkt, dass in diesem Konzept doch die Säule fehlt, Herr Kollege. Sie wissen das auch.

(Lewentz, SPD: Wir sind die Einzigen, die etwas machen! Ihr tut doch nichts in der Sache! Eure Ministerpräsidenten machen auch nichts!)

Herr Kollege, Sie wissen es auch. Wir haben hier in diesem Hause ein anderes Konzept schon mehrfach vorgestellt. Das ist die Fondslösung.

(Lewentz, SPD: Ihr Konzept ist doch gar nicht finanzierbar! Es entwertet sich selbst!)

Es ist möglich. Sie haben doch selbst 2002, als die große Initiative des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder mit dieser großen Fondslösung startete, mitgestimmt. Das war eine Fondslösung.

Meine Damen und Herren, in diesen Fonds sind – man höre und staune – 168 Millionen Euro – können Sie sich diese Zahl vorstellen – allein aus Rheinland-Pfalz hineingeflossen. Das ist eine Riesensumme. Hätten wir, als wir zum ersten Mal diese Geschichte hier ins Plenum eingestellt haben, als wir aus der Arbeit der EnqueteKommission feststellten, dass es mit der Versicherungslösung bei uns scheinbar nicht geht – wir hätten es gemacht, wenn es möglich wäre, wir hätten irgendeinen Weg mitgetragen, aber es ist nicht möglich, es ist festgestellt worden, es ist nicht möglich, weil EU-Recht dem entgegensteht – – –

(Lewentz, SPD: Das stimmt doch gar nicht! Frankreich hat es doch!)

Es ist nicht möglich. Herr Kollege, wir haben doch darüber debattiert in der Enquete-Kommission. Es ist in der Form nicht möglich. Darum sind wir auf diese Fondslösung gekommen. Diese vierte Säule brauchen wir in Rheinland-Pfalz. Hätten wir damals nicht diese 168 Millionen Euro – das haben wir nie verlangt –, aber

beispielsweise 100 Millionen Euro bereitgestellt, hätten wir heute eine adäquate Antwort auf diese Frage.

(Glocke des Präsidenten)

Diese vierte Säule fehlt. Darum ist die Antwort in diesem Bereich immer noch mangelhaft.

(Beifall der CDU)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Hohn das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der knapp bemessenen Zeit möchte ich jetzt nicht die Diskussion mit dem Kollegen Licht über Pflichtversicherung anfachen, sondern möchte mich auf das Wesentliche beschränken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil Rheinland-Pfalz aufgrund seiner Lage ein Land mit besonderer Gefährdung für Hochwasser ist, hat das Hochwasserschutzkonzept des Landes eine große Bedeutung. Die Landesregierung ist dieser großen Bedeutung des Hochwasserschutzes mit Investitionen – man höre und staune – von mehr als 300 Millionen Euro in den letzten zehn Jahren gerecht geworden.

Meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage macht deutlich, wie weit die Erfassung von Überschwemmungsgebieten bereits gekommen ist. Darüber hinaus werden noch weitere Hochwasserschutzgebiete für hundertjährliche Hochwasser festzustellen und festzusetzen sein. So sieht es jedenfalls der Arbeitsplan der Wasserwirtschaftsverwaltung vor. Das Ziel ist, dass damit das gesamte Potenzial der durch Hochwasser zu erwartenden Schäden erfasst wird.

Meine Damen und Herren, die Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes sehen im Bereich des Wasserhaushaltsgesetzes eine Umsetzung in Landesrecht bis 2007 vor. Demgegenüber gelten die Bestimmungen des Hochwasserschutzgesetzes für Fragen der Bebauung in Überschwemmungsgebieten unmittelbar.

Meine Damen und Herren, viele Schäden, die durch Hochwasser an Gebäuden entstanden sind, resultieren daraus, dass möglichst nah an Gewässer gebaut wurde. Hochwassergefahren, die alles andere als neu sind, wurden oft ignoriert. Das neue Hochwasserschutzgesetz zieht sehr enge Grenzen für Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten.

Meine Damen und Herren, unsere Fraktion ist der Auffassung, die Grenzen werden zu Recht eng gezogen. Man muss die Bauwilligen in gewisser Weise vor Fehlentscheidungen schützen. Auf der anderen Seite begrüßen wir es auch, dass in den engen und steilen Tälern

zum Beispiel der Mosel und des Mittelrheins – nicht jede städtebauliche Entwicklung durch ein generelles Bauverbot verhindert wird. Herr Kollege Dr. Braun, da unterscheiden wir uns schon von Ihren Intentionen.

Wir begrüßen es außerdem, dass die Prüfung der Voraussetzungen für Ausnahmen vom Bauverbot situations- und einzelfallbezogen und vor allem nicht schematisch erfolgen soll.

Meine Damen und Herren, ich möchte eine weitere Bemerkung zu der Frage der landwirtschaftlichen Nutzung in Überschwemmungsgebieten machen. Dass die landwirtschaftliche Frage in die Regelungskompetenz gegeben wurde, ist vorwiegend der Lohn einer beharrlichen Verhandlungsstrategie der Landesregierung im Bundesrat, Herr Dr. Braun. Das sollte man hier an dieser Stelle auch einmal erwähnen.

(Beifall der FDP – Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich erwähnt, aber negativ!)

Meine Damen und Herren, so konnten Gott sei Dank bürokratische Einzelfälle im Interesse der Menschen an den Flüssen vermieden werden. Um der Hochwassergefahr wirksam zu begegnen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen aller. Ich denke, das ist unbestritten. Auf der einen Seite stehen die Rahmenbedingungen, welche der Gesetzgeber und die Landesregierung vorgegeben haben, und auf der anderen Seite kommunale Vorsorge und partnerschaftliche Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

Meine Damen und Herren, Hochwasserschutz lohnt sich. Herr Kollege Dr. Braun, Sie wären enttäuscht, wenn ich gerade die Problematik an kleinen Flüssen an Oberläufen nicht bringen würde. Ich begrüße es ausdrücklich aus persönlicher Betroffenheit, dass Maßnahmen an den Oberläufen von Bächen und kleinen Flüssen von der Landesregierung, von Ihrem Haus, Frau Ministerin Conrad, gefördert wurden und auch gefördert werden. Hochwasserschutz durch Renaturierung und technischer Hochwasserschutz in Form von Regenrückhaltemaßnahmen sind Voraussetzungen, die Gefahr an den großen Flüssen wie Mosel und Rhein zu mindern. Für dieses Engagement möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken, und ich kann nur sagen: Weiter so im Interesse der Menschen an Flüssen in unserem Land, Frau Ministerin.

(Beifall bei FDP und SPD)

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Staatsministerin Conrad das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich könnte ich für diese Debatte dankbar sein; denn sie gibt einfach noch einmal Gelegenheit darzustellen, dass es schon Unterschiede in der Hoch

wasserschutzpolitik gibt, so wie sie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht und wie wir sie sehen. Das ist wirklich so. Ich glaube, wir machen es besser. Wir machen es einfach praxisrelevanter, umsetzungsfähiger, und wir sind überhaupt verliebt in die Umsetzung und nicht in die Planung, wenn es um Hochwasserschutz geht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht deswegen noch zu einigen Akzenten. Ich habe eigentlich nicht erwartet, dass die Debatte noch einmal auf diesem Niveau geführt wird, aber auch gerade vor dem Hintergrund der praktischen Beispiele zu dem Thema „Bauverbot“. Ja, wir haben eine Politik „Nichts geht mehr an unseren Flüssen“ beim Hochwasserschutzgesetz des Bundes abgewandt, als wir den ersten Entwurf aus dem Ministerium des damaligen Umweltministers gesehen haben.

Dies haben wir in der Tat nicht gewollt. Wir haben strenge Regelungen. Diese Regelungen sind aber der Situation angemessen und entsprechen vor allen Dingen auch den historischen Gegebenheiten in unserem Land, dass viele Menschen in den Flussgebieten schon seit Jahrhunderten gesiedelt und attraktive Siedlungen und Orte geschaffen haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen wollten wir auch, dass es Ausnahmen gibt, aber nur – wie Frau Schleicher-Rothmund richtig zitiert hat – in einem sehr begrenzten Umfang, und vor allen Dingen unter den Bedingungen, dass keine weiteren Schadenspotenziale damit geschaffen werden. Dies erfüllen wir auch dann, wenn im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden.

Sehr geehrter Herr Dr. Braun, gerade das Beispiel in Hornbach, das Sie gebracht haben, zeigt, dass unsere Ausnahmeregelung sinnvoll und notwendig war. Es handelt sich nicht um einen Getränkehandel, sondern es handelt sich in Hornbach um einen Getränkehersteller. Es handelt sich um eine Ausnahme für eine Betriebserweiterung eines bestehenden Betriebs in der Tat im Überschwemmungsgebiet, aber auch an dieser Stelle hochwasserangepasst. Das war die Bedingung gewesen. Deswegen: die Alternative, so wie Sie das wollen, heißt, wir könnten auch in solchen Situationen nicht entscheiden. Das hieße auch, unangemessen für die Siedlungsentwicklung, aber auch erhebliche Härten im Einzelfall, was den Verlust von Arbeitsplätzen und Investitionen betrifft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen haben wir deutlich gemacht, wir machen eine realitätsorientierte und entwicklungsfreundliche Politik, und vor allen Dingen eine Politik, die nicht zu mehr Schäden führt.

Zu dem Ackerbauverbot haben Frau SchleicherRothmund und auch andere geredet. Ich will nichts hinzufügen. Wir haben aber noch einmal deutlich gemacht – auch in der Beantwortung der Anfrage –, es hätte nichts zum Hochwasserschutz gebracht. Es ist in den Überschwemmungsgebieten nicht notwendig. Wir haben genügend Möglichkeiten, Erosionen dort, wo sie bestehen, zu behandeln.

Uns war auch wichtig gewesen, dass wir bei der Umsetzung der Hochwasseraktionspläne nicht behindert werden. Es ist schon richtig – – – Dies im Gegensatz zu Herrn Licht. Auch wenn ich es als Kompliment auffasse, dass Sie gesagt haben, wir hätten in Rheinland-Pfalz das Hochwasserschutzgesetz des Bundes nicht gebraucht. Das ist ein Kompliment für uns, weil wir unsere Hausaufgaben gemacht haben.

Ich denke, es ist schon wichtig, dass diese Grundsätze flächendeckend bundesweit tatsächlich auch gelten. Es gibt nämlich nicht überall Hochwasseraktionspläne wie bei uns. Bei uns ging es nicht darum, neue zu schaffen. Bei uns ging es mit dem Gesetz darum, dass unsere bestehenden Hochwasserpläne auch Bestand haben und nicht noch einmal planerisch überarbeitet werden im Interesse einer gezielten Umsetzung mit sicheren Deichen, mit den Rückhalteräumen und mit örtlichem Hochwasserschutz.

Dritter Aspekt – auch zu den Überschwemmungsgebieten: Herr Dr. Braun, es ist richtig, wir haben früher Überschwemmungsgebiete anders ausgewiesen, in vielen Flussgebieten natürlich nach einem Bemessungshochwasser eines hundertjährlichen Hochwassers. Dort, wo es nicht notwendig war, um das Schadenspotenzial zu erfassen, haben wir uns die Arbeit in der Tat nicht gemacht. Hier ist das Gesetz nach wie vor starr. Wir werden aber auch das HQ 100, wie es gefordert ist, umsetzen. Wir haben Zeit. Es gibt zwei Fristen: bis 2010, bis 2012. Das ist ausreichend. Ich gehe davon aus, wir sind früher fertig.

Meine Damen und Herren, ich sage dies aber auch bezüglich der aktuellen Diskussion, die wir in der Vorderpfalz haben. Genau dort passiert das, was ich vorhergesehen habe. Die jetzt noch vorhandene starre Regelung – das Gesetz ist immerhin ein Kompromiss, und da sind mir viele nicht mehr gefolgt – führt dazu, dass in den ganz flachen Gebieten in der Vorderpfalz ein HQ 100 manchmal 5 Zentimeter Hochwasser bringt und dann mit der gesamten Konsequenz und Bauverbot auch umgesetzt werden muss. Da merkt man, dass das Gesetz – ich habe es damals ausgeführt – zu starr ist. Ich wäre froh gewesen, wir hätten das auch noch wegbekommen. Aber hier sind mir die Kollegen der CDU nicht gefolgt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die letzte Bemerkung: Wir betreiben eine engagierte Hochwasserschutzpolitik. Ich bin dankbar ob der breiten Unterstützung, die wir haben.

Herr Licht, aber ich sage auch eins zu der Bemerkung, was die Elementarschadenversicherung betrifft: Es ist nicht die vierte Säule. Es ist eine Ergänzung, wenn es um das Thema „Vorsorge vor tatsächlich eingetretenen Schadens- und Versicherungsfällen“ geht. Sie tun hier immer so, als sei das ein zentraler Baustein. Es ist wichtig im Schadensfall.

Erstens, wir halten fest, Rheinland-Pfalz hilft auch dann in extremen Fällen, wenn es zu Schäden gekommen ist.