Protocol of the Session on December 1, 2005

Das war ein Hinweis, den ich mir nicht verkneifen konnte.

Aber das von uns heute schon beratene und beschlossene Ingenieurgesetz sieht genau im Gegensatz zu den Bestimmungen in § 5 des Architektengesetzes eine zweijährige Berufsausübung nicht mehr vor. Dieser Wegfall wird dort mit Regelungen einer europäischen Richtlinie begründet. Da sehe ich den Widerspruch, während nach dem Architektenrecht diese zweijährige Berufspraxis zwingend gefordert wird. Dort verstößt sie dann möglicherweise nicht gegen die europäische Richtlinie, während sie es gleichzeitig bei dem Ingenieurgesetz tut.

Auf diesen Widerspruch möchte ich aufmerksam machen, und den konnte mir auch bisher niemand auflösen. Ich sehe ihn nach wie vor. Das sollten wir vielleicht in einem anderen Zusammenhang noch einmal prüfen.

Wesentlich wichtiger in diesem Zusammenhang erscheint mir immer noch die Frage des Nachweises einer entsprechenden ausreichenden Haftungsversicherung oder Haftungsabdeckung.

Frau Thomas ist jetzt leider nicht anwesend.

Die Forderungen, die die GRÜNEN in diesem Zusammenhang stellen – da stimme ich Ihnen zu, Herr Staats

sekretär –, sind von der Praxis her überhaupt nicht nachzuvollziehen. Das, was im Gesetzentwurf steht, ist meines Erachtens völlig ausreichend. Es geht im Wesentlichen darum, dass nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.

Wichtig erscheint mir insbesondere die Tatsache zu sein, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung nicht nur nachgewiesen, sondern auch überprüft wird; denn das ist der springende Punkt dabei: Es werden in der Praxis heute weder die Planvorlageberechtigung noch der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung überprüft. Das ist der Punkt, den wir aus Verbraucherschutzgründen noch einmal ansprechen müssten und ansprechen sollten. Das muss nicht zwingend heute geschehen. Aber im Verfolg der Überarbeitung der Landesbauordnung und auch möglicherweise der Berufsordnung in diesem Bereich muss dies geschehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wir kommen jetzt zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4531 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterent- wicklung im Rhein-Neckar-Gebiet Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4533 – Zweite Bratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/4716 –

Stärkung der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/4568 –

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/4691 –

Länderübergreifende Zusammenarbeit stärken Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Entschließung – – Drucksache 14/4572 –

dazu Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/4717 –

Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Guido Ernst.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der letzten Sitzung des Innenausschusses am 24. November 2005 wurde das Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern BadenWürttemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet behandelt.

Der Innenausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu empfehlen.

Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Stärkung der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz“ fand nur die Zustimmung der Antrag stellenden Fraktion, während der Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP „Länderübergreifende Zusammenarbeit stärken“ gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der CDU angenommen wurde.

Ich danke Ihnen.

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Gölter das Wort.

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe bei der ersten Lesung inhaltlich ein paar Ausführungen gemacht. Ich brauche das alles nicht zu wiederholen. Es ist bekannt.

Der Staatsvertrag über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-NeckarGebiet zwischen den drei beteiligten Bundesländern ist eine außerordentlich positive Geschichte. Das ist eine gute Entwicklung. Damit ist auch eine hervorragende Voraussetzung für eine Fülle von Initiativen, auf die wir hoffen, gegeben. Ob es diese Initiativen geben wird, hängt sehr stark davon ab, wie sich die kommunalen

Gebietskörperschaften in der entsprechenden Region verhalten, meine Damen und Herren. Hier ist noch sehr viel aufeinander zuzugehen und im Vergleich zu der Zurückhaltung, dem Attentismus in der Vergangenheit, ist viel an Verhaltensweisen zu ändern.

So weit dazu.

Jetzt ganz kurz eine Bemerkung zu den beiden vorliegenden Anträgen.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet nicht unsere Zustimmung, obwohl er in der Tat inhaltsreich ist.

Ich will darauf hinweisen, in Punkt 5 soll der Landtag aufgefordert werden, eine Öffnungsklausel in den Staatsvertrag einzuführen. Entschuldigung. Das geht gar nicht. Wer den Staatsvertrag verändern will, muss einen neuen Staatsvertrag ausmachen und braucht ein ganz neues Gesetz.

(Ministerpräsident Beck: So ist es!)

Sie können in einen Staatsvertrag keine Öffnungsklausel einführen. Dem kann man schon aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen.

Der Zweite ist der Punkt 4. Das ist der an sich hochinteressante Vorschlag einer Urwahl der 96 Mitglieder aus der Vorderpfalz, Nordbaden und Südhessen.

Das ist eine eigentlich ganz reizvolle Geschichte. Aber darüber ist nicht geredet worden. Meine Damen und Herren, das gibt es im Großraum Stuttgart. Es ist natürlich mit einem gewissen Risiko verbunden, über das man einmal ein bisschen nachdenken sollte, zwischen die Kommunalgebietskörperschaften und die drei beteiligten Landesregierungen bzw. Landesparlamente eine urgewählte Körperschaft zu schieben, die für ihre Wahl einen eigenen Termin benötigte; es sei denn, die Kommunalwahlen in den drei beteiligten Ländern würden terminlich abgestimmt. Sie können nämlich eine Körperschaft nur an einem einheitlichen Termin wählen.

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das geht ein bisschen arg weit. Deshalb kommen wir zur Ablehnung.

Dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP stimmen wir nach langen Überlegungen zu.

(Zurufe von SPD und FDP)

Jetzt will ich Ihnen aber auch einmal sagen, weshalb wir so lange für die Entscheidung gebraucht haben. Der Antrag ist ein bemerkenswertes Beispiel für einen Antrag, der eigentlich völlig überflüssig ist, in dem überhaupt nichts Neues und Überraschendes enthalten ist. Er ist inhaltlich umwerfend: „Die Entwicklung zukunftsgerechter Arbeitsplätze durch gegenseitige Ergänzung der Wissenschaftslandschaft unter Zusammenarbeit der Universitäten.“ Das ist schon 30 Mal formuliert worden. Man müsste aber einmal darüber reden, wie die Wis

senschaftslandschaft in der Vorderpfalz aussieht und was wir einbringen können.

Meine Damen und Herren, das wäre eine eigene Debatte wert mit Blick auf die Großgewichte Heidelberg und die Fachhochschule Mannheim, eine der renommiertesten und best ausgestattetsten Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Das wäre ein interessantes Thema. Wir haben nur einen Glanzpunkt, nämlich das Ostasieninstitut mit Herrn Professor Dr. Englert. Aber sonst sehen wir bescheiden aus. Insofern ist auch der inhaltliche Anteil dieses Punktes ein bisschen bescheiden.

Weiter heißt es in dem Antrag: „Die Bildung von Netzwerken zwischen Zulieferern, Produzenten, Forschern und Dienstleistern zur Schaffung neuer Arbeitsplätze.“ Es ist die Frage, ob das wirklich eine Aufgabe der Landesregierungen ist und was man unter dieser recht schwammigen Formulierung versteht. Wenn man darunter eine Clusterbildung versteht, die bestimmte Entwicklungen ins Auge fasst, dann wäre die Formulierung sinnvoll.

Weiter heißt es: „Eine Verstärkung des Technologietransfers und die Förderung von Unternehmensgründungen.“ Wenn ich es richtig mitbekommen habe, kann das gar nicht mehr verstärkt werden, weil uns SPD und FDP seit Jahren erzählen, dass der Höhepunkt bereits vor Jahren erreicht worden ist. Ich weiß gar nicht, was da noch zu verstärken ist.

Weiter heißt es, dass die POS auf dem Weg sei.

Zum Schluss heißt es in umfassender und einzigartiger Formulierung: „Kooperationen auf dem Gebiet der weichen Standortfaktoren Kultur, Freizeit und Erholung.“ Deshalb haben wir uns überlegt, ob wir einer so dünnen Soße zustimmen sollten. Es ist natürlich aber auch auf die Westpfalz hingewiesen worden. Es ist insgesamt aber arg dünn. Man hätte sich schon ein bisschen mehr Mühe geben können.

Es wird aber auch auf die Westpfalz hingewiesen. Wenn wir den Antrag ablehnen würden, dann heißt es, wir seien gegen die Kooperation mit der Westpfalz. Das wollen wir aber auch nicht. Im Übrigen ist der Inhalt relativ unumstritten. Deshalb werden wir diesem Antrag mit großer innerer Überzeugung zustimmen, der sicher in die Parlamentsgeschichte des rheinland-pfälzischen Landtags eingehen wird.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.