Protocol of the Session on December 1, 2005

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4510 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle Einstimmigkeit fest.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Auch dieser Gesetzentwurf ist einstimmig von allen Fraktionen des Hauses angenommen.

Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz zur Änderung des Staatsvertrags über die Zu- gehörigkeit der Schornsteinfegergehilfen im Land Rheinland-Pfalz zu der Versorgungs- anstalt der Kaminkehrergesellen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4511 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/4708 –

Hier gilt ebenfalls Behandlung ohne Aussprache. Auf eine Berichterstattung wurde verzichtet. Wir stimmen wieder unmittelbar über den Gesetzentwurf ab.

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4511 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle wieder Einstimmigkeit fest.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Auch dieser Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4513 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 14/4709 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat soll die Behandlung ohne Aussprache stattfinden. Es ist eine Berichterstatterin angegeben.

(Hartloff, SPD: Wir verzichten! – Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Parlament hat verzichtet!)

Verzichtet das Parlament auf Berichterstattung?

(Zurufe aus dem Hause: Ja!)

Ich höre ein vielstimmiges Ja. Auf Berichterstattung wird verzichtet. Wir stimmen also unmittelbar über den Gesetzentwurf ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle einstimmige Annahme fest.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Ingenieurgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4532 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 14/4710 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat soll die Behandlung ohne Aussprache stattfinden. Es ist allerdings ein Berichterstatter genannt.

(Hartloff, SPD: Wir verzichten! – Jullien, CDU: Verzicht!)

Wird auf Berichterstattung verzichtet?

(Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)

Soll ich darüber abstimmen lassen?

(Schweitzer, SPD: Verzichten!)

Wer ist für die Berichterstattung? – Herr Kollege, offensichtlich wird auf die Berichterstattung verzichtet. Wir danken für die Bereitschaft des Berichterstatters und kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4532 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle einstimmige Annahme fest.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu

erheben! – Danke. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Niedersach- sen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsycho- therapeutinnen und Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten im Land Rheinland-Pfalz zum Versorgungswerk der Psycho- therapeutenkammer Niedersachsen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4534 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozial- politischen Ausschusses – Drucksache 14/4711 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat ist Behandlung ohne Aussprache vorgesehen. Ein Berichterstatter ist angegeben. Wird auf die Berichterstattung verzichtet?

(Zurufe aus dem Hause: Ja!)

Auf Berichterstattung wird verzichtet. Auch hier bedanken wir uns für die Bereitschaft des Herrn Berichterstatters und kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4534 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle einstimmige Annahme fest.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Ich stelle einstimmige Annahme fest.

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4453 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Jugend – Drucksache 14/4712 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/4713 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 14/4714 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4725 –

Mehr Chancen für Kinder durch die Fördernde Grundschule Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 14/4679 –

Frühkindliche Bildung und Betreuung ausbauen und an Kindern und Eltern orientieren Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/4726 –

Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart. Ich erteile Frau Abgeordneter Hayn zur Berichterstattung das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf war in den letzten Monaten Gegenstand verschiedener Beratungen.

Durch Beschluss des Landtags vom 14. September 2005 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – sowie des Weiteren an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Bildung und Jugend hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 29. September 2005 und nach Durchführung eines schriftlichen Anhörverfahrens in seiner 34. Sitzung am 8. November 2005 beraten und mit den Stimmen von SPD und FDP gegen die Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Landtag die Annahme empfohlen.

Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 22. November 2005, der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 60. Sitzung am 24. November 2005 und der Rechtsausschuss in seiner 42. Sitzung am 29. November 2005 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall im Hause)