Ich möchte aber doch festhalten – Sie mögen mir das nachsehen –, dass in einem Koalitionsgespräch im August 2003 zwischen Ministerpräsident Beck und dem FDP-Vorsitzenden Brüderle letztlich der Durchbruch für die Einführung des Konnexitätsprinzips erzielt wurde. Dies kann mit Fug und Recht als die eigentliche Geburtsstunde des Konnexitätsprinzips in Rheinland-Pfalz bezeichnet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit war der Weg frei für eine von allen Fraktionen des Landtags getragene Lösung für diesen so wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen. Der von allen Fraktionen im März 2004 eingebrachte Gesetzentwurf, mit dem der Artikel 49 der Landesverfassung neu gefasst wurde, ist einstimmig angenommen worden. Mitte Juni 2004 wurde der Text im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Ich meine, das war eine sehr gute Entscheidung.
Meine Damen und Herren, ich meine, das war eine der politisch ganz bedeutsamen Entscheidungen dieses Parlaments.
Alle Fraktionen stimmten außerdem einer Entschließung des Landtags zu, nach der die Landesregierung gebeten wurde, sich für eine Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz einzusetzen.
Ebenso muss nach dem Willen der EnqueteKommission der bundesrechtliche Durchgriff auf die kommunale Ebene verfassungsrechtlich legitimiert und begrenzt werden. Einzelheiten zur Anwendung des Konnexitätsprinzips werden in einem entsprechenden Ausführungsgesetz geregelt werden.
Zuordnung der Kosten nach dem Verursacherprinzip, – Schutzfunktion für die Kommunen vor weiterer Überschuldung, – Warnfunktion im Hinblick auf Belastungsverschiebungen und – Transparenzfunktion.
Damit leistet das Gesetz auch einen Beitrag zu geordneten Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen.
Meine Damen und Herren, weisen die EU oder der Bund den Kommunen eine mit Kosten verbundene neue Aufgabe zu, ist das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung nicht anwendbar, soweit das Land seinerseits keinen Einfluss auf den Inhalt der Aufgaben nimmt. Nimmt das Land dagegen Einfluss, so wirkt das Konnexitätsprinzip.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Anwendung des Konnexitätsprinzips besteht darin, dass es nur dann greift, wenn die Gesamtheit der betroffenen Kommunen eine unabweisbare und wesentliche Mehrbelastung erfährt. Die Begriffe „unabweisbar“ und „wesentlich“ entsprechen dem geltenden Haushaltsrecht.
Meine Damen und Herren, abschließend will ich noch auf zwei wichtige Regelungen des Gesetzes hinweisen. Zum Ersten auf die zweistufige Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, die ein Konsensgespräch mit einschließt für die Fälle, in denen zu Kostenfolgen zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden divergierende Einschätzungen bestehen. Ich möchte aber auch festhalten, dass das Letztentscheidungsrecht beim Landtag liegt.
Zum Zweiten dürfen die Haushaltsmittel des Landes für den Mehrbelastungsausgleich nicht dem kommunalen Finanzausgleich entnommen werden. Insofern ist das eine unabhängige und eigenständige Ausgleichsregelung. Das wurde aber auch schon von Herrn Kollegen Schweitzer dargestellt.
Meine Damen und Herren, das Konnexitätsprinzip wird in der Zukunft seine Wirkung entfalten. Damit verbunden könnten erhebliche Kostenbelastungen auf das Land zukommen. Es muss in diesem Zusammenhang noch
einmal betont werden, dass es sich bei der Konnexität um einen Beitrag zum Schutz der Kommunen gegen weitere finanzielle Überlastung handelt. Die Konnexität tritt aber nicht an die Stelle der an sich wünschenswerten und dringend erforderlichen Finanzreform der Kommunen. Unsere Fraktion – ich betone das noch einmal – fordert eine solche echte kommunale Finanzreform an dieser Stelle zum wiederholten Mal eindringlich.
Meine Damen und Herren, spannend wird die Frage sein – Herr Kollege Schnabel, ich wiederhole das noch einmal –, ob es der neuen Bundesregierung gelingen wird, eine durchgreifende Gemeindefinanzreform auf den Weg zu bringen. Damit ist natürlich auch die Frage der Gewerbesteuer verbunden.
Ich war vor wenigen Wochen beim Vater des Herrn Kollegen Rüddel in Windhagen, der mir sagte, die Gemeinde mit 4.000 Einwohnern habe eine Rücklage von 10 Millionen Euro. Es ist natürlich erfreulich, wenn man eine Weltfirma in seiner Gemeinde hat. 50 % der Kommunen in Rheinland-Pfalz haben dies leider nicht. Also bin ich der Meinung, dass das Thema „Gemeindefinanzreform“, gerade wenn es um die Zukunft unserer rheinland-pfälzischen Kommunen geht, künftig einen ganz zentralen Punkt einnehmen wird.
Wenn es nicht gelingt, unsere rheinland-pfälzischen Kommunen in der Zukunft mit einer verlässlichen Finanzausstattung zu versehen, stellt sich natürlich die Frage, wie es dann mit der kommunalen Selbstverwaltung weitergeht. Deshalb fordere ich für unsere Fraktion noch einmal dringend ein – Herr Kollege Schnabel, Sie haben jetzt die Möglichkeit, tatsächlich eine Gemeindefinanzreform mit auf den Weg zu bringen –, dass dies auf den Weg gebracht wird.
Abschließend sage ich auch im Namen der rheinlandpfälzischen Kommunen der Landesregierung Dank dafür, dass sie es geschafft hat, durch das Verstetigungsdarlehen und den Beistandspakt in den vergangenen Jahren unsere Kommunen mit einer Finanzausstattung zu versehen, die es ermöglicht hat, den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung gerecht zu werden. Im Zusammenhang mit einer Gemeindefinanzreform wünsche ich mir auch als Betroffener, dass dies in der Zukunft umso mehr Bestand haben wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Solange sich diese Debatte noch im Kammerton bewegt, möchte ich aufrichtigen Dank zunächst einmal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, an Michael Hörter, unseren Vorsitzenden,
und auch an Carsten Pörksen für die überraschend unparteiische Übernahme des Amtes von Michael Hörter loswerden. Es gab da keinen stilistischen Bruch. Herzlichen Dank dafür.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Schweitzer hat vorhin eine Vorstellung abgegeben, bei der er mich an ein kleines Kind erinnert hat, das vor dem Süßigkeitenregal steht und wütend mit den Füßen aufstampft, herumschreit und die Realität nicht erkennen will. Herr Kollege Schweitzer, ich will nicht in diesen Stil verfallen, aber alles Geschrei nutzt nichts und wird entlarvt, wenn man sich eine Tatsache vor Augen hält. Diese Tatsache lautet, diese Enquete-Kommission hatte von diesem Parlament 13 Aufträge erhalten, aber sie hat noch nicht einmal einen ganz erfüllt.
Diese Tatsache macht Ihren gesamten Redebeitrag zunichte. Den können Sie in die Tonne stampfen. Das, was der Kollege Schweitzer an Kronzeugen angeführt hat, um seine verwegene Argumentation zu belegen, ist abenteuerlich.
Er nennt Professor Dr. Friedrich Schoch als Kronzeugen – vor ein paar Monaten hat er geholfen, ihn aus der Enquete-Kommission herauszuekeln – und bringt von ihm ein Zitat.
Selbst die GRÜNEN waren als Kronzeugen dabei. Ich weise das zurück. Herr Schoch kann es leider nicht zurückweisen. Ich glaube, er würde es tun. Das ist wirklich unglaublich.
Von den 13 Aufgabenpunkten wurde nur einer halbwegs erfüllt. Das lag nicht an der Faulheit von Kommissionsmitgliedern und an der mangelnden Qualität von Vorschlägen, die eingebracht worden sind, sondern einzig und allein an der Verweigerungshaltung dieser Koalition und dieser Landesregierung.
Herr Kollege Hohn, nun hören wir uns an, wie Sie den einzigen Punkt, der umgesetzt wurde, feiern. Ob man das als Feier bezeichnen kann, weiß ich nicht. Auf jeden Fall haben Sie sehr viel Zeit für die Konnexität verwendet und gesagt, wie stolz Sie darauf sind.
Ich habe schon einmal an dieser Stelle gesagt, dass diese Enquete-Kommission – das bewahrheitet sich heute – eher eine gruppentherapeutische Veranstaltung war, um die Koalition dazu zu bringen, wenigstens die
Konnexität in der Verfassung zu verankern, und sonst nichts. Wir mussten es Ihnen erklären und Sie langsam dahin tragen. Heute sagen Sie, wir waren vorn und sind froh, dass wir es erreicht haben, egal wie die Geschichte letztendlich war. Es geht ein bisschen zu weit, dass Sie sich dafür feiern lassen.
Ich sagte, auch das ist nicht ganz gelungen; denn wir haben die Konnexität zwar verabschiedet, aber es gab aufgrund eines Vorschlags des von Ihnen herausgeekelten Sachverständigen Schoch den Vorschlag weiterzugehen und sich mit der Frage einer finanziellen Mindestausstattung der Kommunen zu beschäftigen.
Ich kreide Ihnen nicht an, dass man bei der Beschäftigung mit einem solchen Vorschlag zu unterschiedlichen Schlüssen kommen kann. Das ist politisches Geschäft. Ich kreide Ihnen an, dass Sie sich verweigert haben, sich damit überhaupt zu befassen. Das zieht sich wie ein roter Faden durch das, was Sie sich in dieser Kommission geleistet bzw. nicht geleistet haben. Das war eine stringente Verweigerungshaltung und nicht mehr.
Deshalb ist diese Enquete-Kommission exakt an dieser Stelle fast auseinander gebrochen, und die Sachverständigen haben sich verabschiedet. Dazu gleich mehr.
Ich komme zur Konnexität. Sie haben einen Gesetzentwurf zur Konnexitätsausführung vorgelegt, der mitberaten wird. Das werden wir noch in den Ausschüssen zu beraten haben. Ich will Ihnen an dieser Stelle an zwei Punkten deutlich machen, wie schlimm es ist, dass Sie Sachverstand von außen so in den Wind schlagen.
Ich weiß, dass die kommunalen Spitzenverbände mittlerweile einigermaßen mit diesem Entwurf zufrieden sind. Man kann auch sagen, wenn es eine Notgemeinschaft gibt, der es so schlecht geht, akzeptiert sie natürlich das eine oder andere, was sie unter anderen Umständen vielleicht nicht tun würde. In diesem Parlament kann man noch einige andere Sachen sagen.
Ich möchte Ihnen zwei Dinge vortragen. Wenn es darum geht, ob Mehrkosten ausgeglichen werden sollen, muss es – das ist Gesetzestext – erhebliche Abweichungen von den ursprünglichen Maßnahmen geben, zusätzlich eine unangemessene Mehrbelastung der Kommunen, und der Mehrbelastungsausgleich muss auch noch unangemessen sein.
Das bietet in mehrfacher Hinsicht Schlupflöcher, um der Konnexität zu entgehen. Das ist gegenüber den Kommunen nicht großzügig. Das ist sehr misstrauisch und mit dem Deckel drauf. Es muss noch geprüft werden, ob dieser Gesetzentwurf tatsächlich dem Konnexitätsprinzip selbst entspricht, also verfassungsgemäß ist. Das wird noch Gegenstand einer Prüfung sein müssen.